Billige Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung gehört im privaten Bereich mit zu den wichtigsten Versicherungsformen. Der Umfang der Versicherungsleistungen bezieht sich auf alle in der versicherten Wohnung (Hierzu zählen auch eventuell vorhandene Kellerräume) befindlichen Gegenstände, welche durch den Mieter eingefügt worden sind. Gegen geringe Beitragszuschläge (meist 1 Prozent der Versicherungssumme) sind Fahrräder mit versicherbar.
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB) umfasst die Hausratversicherung eine ganze Reihe von Gefahren und Risiken, bei deren Ereignis der Hausratversicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Gegenstände des Hausrat schadenersatzpflichtig wird.
Im Einzelnen werden durch die Hausratversicherung folgende Risiken und Gefahren abgesichert:
Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion,
Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Einbruchdiebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat,
Beschädigungen durch Vandalismus,
Leitungswasserschäden,
Sturm- und Hagelschäden.
Als Basis der durch den Versicherer zu leistenden Entschädigungsleistungen dient die vorvertraglich vereinbarte Versicherungssumme, welche regelmäßig durch die Versicherer als Richtwert neu kalkuliert wird. Aktuell liegt dieser Richtwert bei 650,- pro Quadratmeter. Um eine Unter,- oder Überversicherung zu vermeiden, prüfen Sie vor Vertragsabschluß, ob dieser Richtwert für den Wert Ihrer Hausrat ausreichend, zu niedrig, oder zu hoch ist.
Um den Wert Ihres Hausrats bestimmen zu können, ermitteln Sie einfach entweder in Geschäften vor Ort, oder über das Internet, was Sie die Neuanschaffung der sich in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände kosten würde.
Allgemeine Informationen zum Thema Hausratversicherung
Für die Hälfte dieser Summe ist die entsprechende Prämie für das gesamte Versicherungsjahr vorauszuzahlen. Der Versicherungsnehmer hat den Wert, den die Vorräte an einem bestimmten Stichtag jeden Monats haben, der Hausratversicherung zu melden. Die endgültige Prämie wird dann zum Ende des Versicherungsjahres aus dem Durchschnitt der gemeldeten Stichtagssummen berechnet. Die Versicherungssumme steht nach den Versicherungsbedingungen regelmäßig für jeden Versicherungsfall erneut zur Verfügung.
Werden innerhalb der Wohnung bzw. des Versicherungsortes beruflich oder gewerblich z. B. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik genutzt, sollten Sie im Bedarfsfall mit dem Versicherer eine mit der erwähnten Regelung in der Hausratversicherung vergleichbare Vereinbarung treffen. Ein ähnliches Problem besteht bei Anlagen und Geräten der Hauselektronik eines Wohn- und Geschäftshauses, die zugleich sowohl dem privaten Bereich als auch dem geschäftlichen Bereich dienen.
Schäden durch Nutzwärme: Von Bedeutung ist, dass im Gegensatz zu den AFB 2008 so genannte Betriebsschäden durch Nutzfeuer oder sonstige Nutzwärme nicht ausgeschlossen sind. So sind - Brand im Sinne von Abschnitt A § 2 Nr. 2 VHB 2008 der Billige Hausratversicherung unterstellt - beispielsweise Schäden erfasst an der Friteuse, wenn das darin befindliche Öl wegen Überhitzung in Brand gerät, der Heizdecke und dem umgebenden Bettzeug, wenn diese wegen eines Defektes der Heizdecke oder eines Hitzestaus in Brand geraten, dem Wäschetrockner der Brand gerät.
Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen, Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten laut der Hausratversicherung als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Billige Hausratversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Hausratversicherung
Wenn sich Reste und Trümmer versicherter und nicht versicherter Sachen untrennbar vermischt haben, sind die Gesamtkosten und nicht nur die anteilig
auf die versicherten Sachen entfallenden Aufräumungskosten ersatzpflichtig. Zu den Aufräumungskosten gehören bei Kontaminierung der Reste (etwa durch
Chemikalien) auch die Kosten für das Entseuchen der Reste, dies wird durch das Wort Vernichten besonders hervorgehoben. Obwohl in § 2 Nr. 1a VHB 92 ein
solcher Hinweis fehlt, gilt diese Aussage hierfür gleichermaßen.
Anbaumöbel - Anbaumöbel/-küchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem gewissen
Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind, Im Umkehrschluss sind somit Einbaumöbel- (Küchen) nicht durch die Hausratversicherung erfasst,
die also nicht serienmäßig produziert sind, sondern individuell für das Gebäude - raumspezifisch, wie es in den VGB 2008 heißt - geplant und gefertigt sind,
auch wenn sie der Versicherungsnehmer als Mieter eingebracht hat.
Für bestimmte wertvolle Hausratgegenstände, die sich außerhalb der ständigen Wohnung befinden, sieht Klausel PK 7213 den Ausschluss von Bargeld, Urkunden,
Schmucksachen usw. vor, die sich in Wochenend-, Ferien-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern und in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden befinden,
sowie außerdem auch in Zweitwohnungen, die sich in ständig bewohnten Gebäuden befinden. In den erstgenannten Häusern sind darüber hinaus auch Schusswaffen,
Foto- und optische Apparate und Antiquitäten vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Allgemeines über die Hausratversicherung
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Zum Explosionsbegriff sei ergänzend
auf die Erläuterungen im Beitrag: Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung verwiesen. Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall
eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. Zum Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges enthalten die VHB 2008 keine
Begriffserläuterung. Der Begriff Luftfahrzeug entspricht dem Luftverkehrsgesetz.
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und
Geräten sind in der Billige Hausratversicherung nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der
Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen
Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
In einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel gemäß Nr. 4a aa) oder 4 bb) (Raub, s. Ziff. 4.3)
anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten (§ 3 Nr. d) VHB 2008). Entschädigungspflichtig sind nicht nur die entwendeten Sachen, sondern
auch Schäden an versicherten Sachen als Folge eines Einbruchdiebstahls oder des Versuchs eines Einbruchdiebstahls. Auf der Suche nach Beute bricht der Täter
die Schränke gewaltsam auf und beschädigt sie hierbei.
Hausratversicherung
Sowohl die Gewalttat oder deren Androhung als auch die daraufhin erfolgte Wegnahme einer versicherten Sache muss innerhalb des Versicherungsortes geschehen
sein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden
(§ 3 Nr. 4c VHB 2008). Dem Versicherungsnehmer wird außerhalb seiner Wohnung für den Fall eine Gewalttat angedroht, wenn er nicht einen in der Wohnung
befindlichen Familienangehörigen telefonisch anweist.
Unter Schäden durch Dampf fallen z.B. auch solche, die nach Bruch einer Heißwasserleitung durch den aufsteigenden Dampf entstehen. Diese Erweiterung ist
insbesondere bei Betreibung von Klimaanlagen wichtig, denn die Einwirkung von mit Wasser vermischten Flüssigkeiten - wie diese für Klimaanlagen in Betracht
kommen - kann über den eigentlichen Nässeschaden hinaus Kontaminierungsschäden an den versicherten Sachen verursachen. Wie bereits erwähnt, müssen für einen
in der Billige Hausratversicherung genannten Versicherungsfall genannten Rohren.
Soweit nicht anders vereinbart sind ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert. Voraussetzung
ist, dass diese Sachen zum versicherten Hausrat gehören und sie der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder
übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Wichtig ist diese Deckung insbesondere für Mieter oder Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung in größerem
Umfang, vor allem im Sanitärbereich auf eigene Kosten ausgebaut haben.
Infos zum Thema Hausratversicherung
Die Elektronikversicherung für Privathaushalte lehnt sich systematisch an die Hausratversicherung an und gewährt Versicherungsschutz für elektronische und
elektrische Geräte sowie Anlagen, deren Verwendung im Haushalt immer mehr zugenommen hat. Bisher war die TELA-Versicherungs-AG (München) Anbieter dieses
Spezialprodukts. Nachdem diese Gesellschaft ihre Tätigkeit eingestellt hat, bietet die Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft (München) dieses Produkt auf
der Basis der für Elektronik Deckungsangebot der TELA Versicherungs-AG entspricht.
Der Versicherungsschutz durch eine Billige Hausratversicherung gegen Sturm- und Hagelschäden erstreckt sich gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 4a) VHB 2008 nicht auf Schäden durch Sturmflut, Eindringen von
Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch
Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen, weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck,
Lawinen, Vulkanausbruch).
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ist auf den Versicherungsort beschränkt, sofern für die versicherte Sache nicht eine Außenversicherung
vereinbart worden ist. Versicherungsort ist gemäß § 4 Nr. 1 AVB EPH die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung bzw. das Grundstück des Versicherungsnehmers.
Ob zur Wohnung sämtliche Räume, also einschließlich Nebenräume, des versicherten Haushaltsbereichs gehören und als Versicherungsort gelten, ist nicht gesagt.
Zu denken sind Räume, in der Verbundenen Hausratversicherung als zur Wohnung zugehörig gelten.
Billige Hausratversicherung
Abweichend von § 10 Nr. 1 Abs. 3 VHB 2000 besteht Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung bei Wohnungswechsel auch in der neuen Wohnung, wenn diese innerhalb des vereinbarten
ausländischen Staates liegt. Die Versicherungssumme wird in Euro vereinbart. Die Leistungen der Vertragsparteien sind ebenfalls in Euro zu erbringen.
Abweichend von § 34 Nr. 2 a und b VHB 2000 gilt als zuständiges Amtsgericht für die Ernennung des zweiten Sachverständigen oder des Obmannes das Amtsgericht
des letzten inländischen Wohnsitzes des Versicherungsnehmers.
Falls der Anteil des führenden Versicherers die Berufungs- oder Revisionssumme nicht erreicht, ist der Versicherungsnehmer berechtigt und auf Verlangen des
führenden oder eines mitbeteiligten Versicherers verpflichtet, die Klage auf einen zweiten, erforderlichenfalls auf weitere Versicherer auszudehnen, bis
diese Summe erreicht ist. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so gilt Nr. 2 nicht. Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt,
Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen.
Transport- und Lagerkosten - Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbenutzbar wurde und dem
Versicherungsnehmer auch die Lagerung und in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem
die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen.
Allgemeine Informationen über die Hausratversicherung
Die Versicherer wenden zur «Hausratversicherung» zum Teil unterschiedliche Allgemeine Versicherungsbedingungen an. Allerdings orientieren sich diese
weitgehend an den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) herausgegebenen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen, unter
Berücksichtigung der zu VHB 2000 ebenfalls herausgegebenen Zusatzklauseln. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat diese
Bedingungen unverbindlich empfohlen.
Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen, Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne,
Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-,
Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre
von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten laut der Hausratversicherung als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Diese Ereignisse für sich betrachtet erfüllen noch nicht die Kriterien der versicherten Gefahren Sturm oder Hagel. Sie können aber sehr wohl durch Sturm als
mitwirkende Ursache zu Schäden führen. Insoweit sind diese Ausschlüsse konstitutiv. Durch orkanartigen Sturm werden Flutwellen über den Deich auf ein
dahinter liegendes Gebäude geschleudert und beschädigen den darin befindlichen Hausrat. Sturm löst eine Lawine aus, die ein Gebäude und den darin befindlichen
Hausrat beschädigt.