Hausratversicherung 2025
Eine Hausratversicherung gehört im privaten Bereich mit zu den wichtigsten Versicherungsformen. Der Umfang der Versicherungsleistungen bezieht sich auf alle in der versicherten Wohnung (Hierzu zählen auch eventuell vorhandene Kellerräume) befindlichen Gegenstände, welche durch den Mieter eingefügt worden sind. Gegen geringe Beitragszuschläge (meist 1 Prozent der Versicherungssumme) sind Fahrräder mit versicherbar.
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB) umfasst die Hausratversicherung eine ganze Reihe von Gefahren und Risiken, bei deren Ereignis der Hausratversicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Gegenstände des Hausrat schadenersatzpflichtig wird.
Im Einzelnen werden durch die Hausratversicherung folgende Risiken und Gefahren abgesichert:
Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion,
Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Einbruchdiebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat,
Beschädigungen durch Vandalismus,
Leitungswasserschäden,
Sturm- und Hagelschäden.
Als Basis der durch den Versicherer zu leistenden Entschädigungsleistungen dient die vorvertraglich vereinbarte Versicherungssumme, welche regelmäßig durch die Versicherer als Richtwert neu kalkuliert wird. Aktuell liegt dieser Richtwert bei 650,- pro Quadratmeter. Um eine Unter,- oder Überversicherung zu vermeiden, prüfen Sie vor Vertragsabschluß, ob dieser Richtwert für den Wert Ihrer Hausrat ausreichend, zu niedrig, oder zu hoch ist.
Um den Wert Ihres Hausrats bestimmen zu können, ermitteln Sie einfach entweder in Geschäften vor Ort, oder über das Internet, was Sie die Neuanschaffung der sich in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände kosten würde.
Allgemeine Informationen zum Thema Hausratversicherung
Kosten für Reparaturen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen. Die Aufzählung der Gebäudeteile, für die Ersatz der Reparaturkosten bei einem Leitungswasserschaden im Rahmen der Hausratversicherung geleistet wird, ist abschließend und somit sind andere Gebäudeteile nicht erfasst, z.B. Wandplatten oder der Unterboden des Bodenbelags (s. aber wegen Frostschäden an vom Mieter eingebrachten sanitären Anlagen und leitungswasserführenden Installationen an Leitungswasserrohren Ziffer 4.5.2).
Die versicherten Gefahren Schmorbrände und Sengschäden sind übrigens begrifflich keine Brandschäden; sind sie aber Folge eines Brandes, fallen sie ebenfalls unter den Ausschluss des § 3 Nr. 1 f AVB EPH. Weitere versicherte Gefahren überschneiden sich mit denen der Hausratversicherung und können zugleich Abgrenzungsprobleme aufwerfen. Vor allem ist hier die versicherte Gefahr Unwetter zu nennen. Was diesem Begriff alles an elementaren Erscheinungsformen zuzuordnen ist, scheint nicht eindeutig bestimmbar zu sein.
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, Fall-/Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen. Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände - nicht Handelsware und Musterkollektionen -, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen Der Ausschluss von nicht vom Versicherungsnehmer der Hausratversicherung 2025 privat genutzten Sachen wird mit dieser Bestimmung relativiert.
Anbaumöbel - Anbaumöbel/-küchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem gewissen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind, Im Umkehrschluss sind somit Einbaumöbel- (Küchen) nicht durch die Hausratversicherung erfasst, die also nicht serienmäßig produziert sind, sondern individuell für das Gebäude - raumspezifisch, wie es in den VGB 2008 heißt - geplant und gefertigt sind, auch wenn sie der Versicherungsnehmer als Mieter eingebracht hat.
Hausratversicherung 2025
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Nützliche Tipps zum Thema Hausratversicherung
Aus der Sicht des Versicherungsnehmers können diese Klauseln teils dann angebracht sein, wenn für Sachen (insbesondere weitergehende) Deckung über andere
Versicherungsverträge besteht. Nach Klausel PK 7210 sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gegenstände von besonderem Wert ausgeschlossen. Von einer
solchen Vereinbarung wird man in der Regel nur dann Gebrauch machen, wenn der Versicherungsschutz dafür anderweitig geregelt ist, z.B. für Kunstgegenstände
über eine spezielle Kunstsachenversicherung.
Zum Haushalt zugehörige Sachen, die durch die Hausratversicherung versichert werden, sind unter anderem folgende, Handwerkszeug, Spiel- und Sportgeräte,
Campingausrüstung, Fahrräder, Balkon- und Gartenmöbel, Gartengeräte, Brennstoffvorräte, Haushaltsvorräte an Lebensmitteln und Reinigungs- und Putzmitteln,
Getränkevorräte, Körperpflegemittel, Medizinische Hilfsmittel, Zimmer- und Kübelpflanzen, Haustiere. Durch einen Versicherungsfall entstehen dem
Versicherungsnehmer auch Kosten die vom Schaden betroffenen Sachen.
Für Altverträge, die bis zum 1.1.2008 abgeschlossen wurden, gib es eine Übergangszeit bis zum 31.12.2008 (mit dem alten VVG). Danach gilt das neue Recht. Was
in den anderen Beiträgen bereist erwähnt wurde gilt auch hier. Die neuen Rechtsgrundlagen (VVG und Musterbedingungen) müssen ihre Bewährungsprobe vor den
Gerichten erst einmal bestehen. Erst höchstrichterliche Entscheidungen werden neue Unklarheiten und aufgefundene Regelungslücken schließen. Versichert ist
gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung.
Allgemeines über die Hausratversicherung
Ferner gilt als Einbruchdiebstahl, wenn der Dieb in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt,
um es zu öffnen ( § 3 Nr. 2b) VHB 2008); der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen
abhanden gekommen sind, oder mittels richtiger Schlüssel, die der Dieb innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch
Raub in einen Raum eines Gebäudes eindringt und Sachen wegnimmt.
Der Kostenersatz durch eine Hausratversicherung 2025 ist auf eine nur kurze Bewachungsdauer angelegt, die eine möglichst umgehende Wiederherstellung der vollen Gebrauchsfähigkeit der
Schließvorrichtung und sonstigen Sicherungen unterstellt. Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen. Sind nach einem Versicherungsfall
Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen notwendig, wird man die Aufwendungen hierfür regelmäßig den entschädigungspflichtigen Schadenabwendungs- und
Schadenminderungskosten (Rettungskosten) zuordnen können.
Gewaltanwendung im Sinne dieser Bestimmung liegt auch dann vor, wenn der Täter dem Versicherungsnehmer eine Sache entreißt und dieser sich unter
Kraftanstrengung dagegen gestemmt hat, oder wenn der Täter den Versicherungsnehmer einschließt und diesem die Möglichkeit genommen wird, Widerstand gegen
die Wegnahme der Sache zu leisten. In Nr. 4 a) aa) ist klarstellend vermerkt, dass Gewalt nicht vorliegt, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines
bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
Hausratversicherung
Als weitere Gefahren umfasst die Leitungswasserversicherung gemäß Abschnitt A § 4 Nr. 1a) und b) VHB 2008, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder
Solarheizungsanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen
sind.
Unter Schäden durch Dampf fallen z.B. auch solche, die nach Bruch einer Heißwasserleitung durch den aufsteigenden Dampf entstehen. Diese Erweiterung ist
insbesondere bei Betreibung von Klimaanlagen wichtig, denn die Einwirkung von mit Wasser vermischten Flüssigkeiten - wie diese für Klimaanlagen in Betracht
kommen - kann über den eigentlichen Nässeschaden hinaus Kontaminierungsschäden an den versicherten Sachen verursachen. Wie bereits erwähnt, müssen für einen
in der Hausratversicherung 2025 genannten Versicherungsfall genannten Rohren.
Gibt jedoch z.B. der Dieb beim Abtransport der gestohlenen Sache einer anderen zerbrechlichen versicherten Sache im Vorbeigehen absichtlich einen Fußtritt,
sodass sie umstürzt und zerbricht, handelt es sich hingegen um einen versicherten Vandalismusschaden. Es ist nicht erforderlich, dass der Vandalismusschaden
an den versicherten Sachen innerhalb des Versicherungsortes angerichtet wird. Zwar ist nach § 3 Nr. 3 VHB 2008 das Eindringen in die Wohnung, in der sich
die Sachen befinden, Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Infos zum Thema Hausratversicherung
Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in
anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen
vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Versicherer) der anderen (Versicherungsnehmer) bei Abschluss des Vertrags stellt. Die AVB
regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Die weitere Voraussetzung, dass nur Sachen versichert sind, die im privaten Haushaltsbereich eingesetzt sind, lässt die Frage nach dem Verwendungszweck der
Sachen und nach dem räumlichen Geltungsbereich der Versicherung stellen. Die Versicherungsbedingungen enthalten keine Bestimmung, wonach neben rein privat
genutzten Sachen auch beruflich genutzte Sachen versichert sind. Es bedarf daher der Klärung, ob, wie in der Verbundenen Hausratversicherung 2025 nach VHB 2000
geregelt, beruflich oder gewerblich genutzte Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände.
Generell zum Ausschluss der hierdurch entstandenen Schäden. Versicherungsschutz besteht insoweit nur dann, wenn durch Einwirkung von Sturm oder Hagel
geschlossene Öffnungen unter Beschädigung des Gebäudes (z.B. Zersplittern der Fensterscheiben) überwunden wurden. Der Versicherer leistet außerdem keine
Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen,
Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden.
Hausratversicherung 2025
Soweit die vertraglichen Grundlagen der Hausratversicherung für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, ist folgendes vereinbart, Der Versicherungsnehmer wird bei
Streitfällen aus diesem Vertrag seine Ansprüche nur gegen den führenden Versicherer und nur wegen dessen Anteil gerichtlich geltend machen. Die beteiligten
Versicherer erkennen die gegen den führenden Versicherer rechtskräftig gewordene Entscheidung sowie die von diesem mit dem Versicherungsnehmer nach
Rechtshängigkeit geschlossenen Vergleiche als auch für sich verbindlich an.
Liegt die Versicherungssumme danach über der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme, so wird der Mehrbetrag für die Berechnung der Entschädigung
verdoppelt. Der Beitragssatz verändert sich gemäß § 14 VHB 2000. Außenversicherungsschutz gemäß § 11 VHB 2000 besteht nicht. Der Versicherer nimmt abweichend
von § 27 Nr. 5 und Nr. 6 VHB 2000 keinen Abzug wegen Unterversicherung vor. Nr. 1 gilt nur, solange nicht ein weiterer «Hausratversicherungsvertrag desselben
Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne Vereinbarung besteht.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer gemäß § 26 VHB 2000 leistungsfrei sein. Versicherungsnehmer und
Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass
dieser erweiterte Versicherungsschutz für Fahrräder mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch,
so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
Allgemeine Informationen über die Hausratversicherung
Hagel war die einzige, bisher nicht annähernd präzisierte Gefahr. Nach Abschnitt A § 5 Nr. 3 VHB 2008 ist Hagel ein fester Witterungsniederschlag in Form
von Eiskörnern. Vorwiegend entstehen Hagelschäden durch die mittelbare Einwirkung des Hagels auf die versicherten Sachen. So wenn Hagelkörner Fensterscheiben
durchschlagen und in die Wohnung gelangen und die geschmolzenen Hagelkörner versicherte Sachen durchnässen. Die Aufschlagswucht außergewöhnlich großer
Hagelkörner kann aber auch so enorm sein.
Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen, Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne,
Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-,
Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre
von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten laut der Hausratversicherung als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und
dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die
Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von x Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf x Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit
nicht etwas anderes vereinbart ist.