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OVAG Hausratversicherung

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Hausratversicherung

OVAG Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung gehört im privaten Bereich mit zu den wichtigsten Versicherungsformen. Der Umfang der Versicherungsleistungen bezieht sich auf alle in der versicherten Wohnung (Hierzu zählen auch eventuell vorhandene Kellerräume) befindlichen Gegenstände, welche durch den Mieter eingefügt worden sind. Gegen geringe Beitragszuschläge (meist 1 Prozent der Versicherungssumme) sind Fahrräder mit versicherbar.

Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB) umfasst die Hausratversicherung eine ganze Reihe von Gefahren und Risiken, bei deren Ereignis der Hausratversicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Gegenstände des Hausrat schadenersatzpflichtig wird.
Im Einzelnen werden durch die Hausratversicherung folgende Risiken und Gefahren abgesichert:
Grüner Pfeil nach rechts Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion,
Grüner Pfeil nach rechts Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Grüner Pfeil nach rechts Einbruchdiebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat,
Grüner Pfeil nach rechts Beschädigungen durch Vandalismus,
Grüner Pfeil nach rechts Leitungswasserschäden,
Grüner Pfeil nach rechts Sturm- und Hagelschäden.

Als Basis der durch den Versicherer zu leistenden Entschädigungsleistungen dient die vorvertraglich vereinbarte Versicherungssumme, welche regelmäßig durch die Versicherer als Richtwert neu kalkuliert wird. Aktuell liegt dieser Richtwert bei 650,- pro Quadratmeter. Um eine Unter,- oder Überversicherung zu vermeiden, prüfen Sie vor Vertragsabschluß, ob dieser Richtwert für den Wert Ihrer Hausrat ausreichend, zu niedrig, oder zu hoch ist.

Um den Wert Ihres Hausrats bestimmen zu können, ermitteln Sie einfach entweder in Geschäften vor Ort, oder über das Internet, was Sie die Neuanschaffung der sich in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände kosten würde.

Allgemeine Informationen zum Thema Hausratversicherung

Zugleich ergibt sich aus dieser Bestimmung, dass eine durch diesen Personenkreis verübte Tat nicht versichert ist. Versicherungsschutz besteht nicht nur hinsichtlich der durch Raub weggenommenen Sachen, sondern auch für Schäden an versicherten Sachen als Folge des Raubes. Nach der Tat stößt der Täter bei der Flucht aus der Wohnung versicherte Sachen um und beschädigt sie. Versichert in der Hausratversicherung sind des Weiteren Schäden an versicherten Sachen, die bei einem Raubversuch entstehen. Der Täter versucht, dem Versicherungsnehmer unter Gewaltanwendung eine Sache wegzunehmen.

Soweit in diesen Versicherungsbedingungen zur Hausratversicherung die Deckung von Schäden aufgrund bestimmter Ereignisse ausgeschlossen wird, steht es jedem Versicherer frei, die Deckung auf diese Schäden auszudehnen. Entsprechendes gilt für Regelungen über die Voraussetzungen der Deckung bestimmter Risiken. Auch hier steht es jedem Versicherer frei, auf diese Voraussetzungen zu verzichten. Diese Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen wurden unverbindlich aufgestellt und bekannt gegeben. Es besteht die Möglichkeit der Vereinbarung abweichender Klauseln.

Versichert durch die OVAG Hausratversicherung sind auch Frostschäden an sanitären Anlagen und leitungswasserführenden Installationen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt (Gefahrtragung). Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung/Hochwasser oder Witterungsniederschläge.

Wie unter Ziffer 2.1 erwähnt, sind nur Sachen versichert, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen. Unabhängig davon ist es jedoch nach Abschnitt A § 6 Nr. 2c) dd) VHB 2008 unerheblich, ob die Hausratgegenstände Eigentum des Versicherungsnehmers oder fremdes Eigentum sind. Daher sind auch vom Versicherungsnehmer der Hausratversicherung geliehene, gemietete oder unter Eigentumsvorbehalt erworbene Sachen des Hausrats versichert, wenn sie im Sinne der VHB seinem Haushalt dienen. Der Ausschluss von Hausrat eines Untermieters bleibt hiervon unberührt.

OVAG Hausratversicherung

Die OVAG Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Hausratversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Hausratversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die OVAG spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die OVAG Hausratversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

Mit der OVAG Hausratversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.

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Nützliche Tipps zum Thema Hausratversicherung

OVAG Hausratversicherung - Top Leistungen zum kleinsten Preis Die nachstehende grobe Übersicht der entsprechend Abschnitt A § 6 Nr. 2 VB 2008 versicherten Sachen soll hierzu als Gedankenstütze dienen:, Möbel, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Sammlungen, Schmucksachen und sonstige Wertsachen, Teppiche, Beleuchtungskörper, Dekorationen, Porzellan, Gläser, Vasen, Bestecke, Bücher, Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik, Ton- und Bildträger, Musikinstrumente, Hauswirtschaftliche Maschinen und Geräte, Küchengeschirr, Bekleidung, Wäsche, Betteinlagen, Spielsachen, Film- und Fotoausrüstung, Ergänzend zu Abschnitt A § 6 Nr. 4a VHB 2008 sind nach Klausel PK 7212 die im Versicherungsvertrag besonders zu bezeichnenden Sachen unabhängig von der Gefahrtragung auch dann versichert, soweit sie Gebäudebestandteile sein könnten. Beispielhaft sind Einbaumöbel/-küchen (s. hierzu auch obige Anmerkung zu Antennenanlagen), Bodenbeläge, Innenanstriche und Tapeten aufgeführt. In Betracht kommen auch sanitäre Anlagen und leitungswasserführende Installationen die die Hausratversicherung versichert, bzw. ersetzt. (s. hierzu auch Ziff. 4.5.2 Frostschäden und sonstige Bruchschäden). Der versicherte Hausrat wird im Versicherungsschein pauschal ausgewiesen. Lediglich für Wertsachen sind gesonderte Beträge als Entschädigungsgrenzen vorgesehen. Um einen Überblick über den Gesamtumfang des versicherten Hausrats zu erhalten, sollte der Versicherungsnehmer ein Verzeichnis der Hausratgegenstände anlegen, und zwar unabhängig davon, ob der Versicherer bei Festlegung der Versicherungssumme nach vorgegebenem Mindestbetrag pro Quadratmeter Wohnfläche auf die Einrede der Unterversicherung verzichtet.

Allgemeines über die Hausratversicherung

OVAG Hausratversicherung - Unabhängiger Tarifvergleich der besten Anbieter Ferner gilt als Einbruchdiebstahl, wenn der Dieb in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen ( § 3 Nr. 2b) VHB 2008); der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind, oder mittels richtiger Schlüssel, die der Dieb innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub in einen Raum eines Gebäudes eindringt und Sachen wegnimmt. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind in der OVAG Hausratversicherung nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich. Ob aber Aufwendungen für provisorische Maßnahmen dieser Art als Rettungskosten zu ersetzen sind, hängt nach Martin (SVR W II 48) von der Wahrscheinlichkeit und der wahrscheinlichen Nähe eines drohenden zweiten Versicherungsfalls ab; insoweit schließt diese Kostenposition eine Deckungslücke. Kosten für Reparaturen von Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.

Hausratversicherung

OVAG Hausratversicherung - Preise hier anonym und kostenlos online vergleichen Als weitere Gefahren umfasst die Leitungswasserversicherung gemäß Abschnitt A § 4 Nr. 1a) und b) VHB 2008, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. In der OVAG Hausratversicherung haben Nässeschäden eine wesentlich größere Bedeutung als Bruchschäden. Das von der Wasserversorgung der Wohnung ausgehende Leitungswasserrisiko wird nicht nur von den innerhalb der eigenen Wohnung des Versicherungsnehmers installierten wasserführenden Leitungen und Einrichtungen bestimmt. Auch das Austreten von Leitungswasser aus außerhalb der Wohnung vorhandenen wasser führenden Einrichtungen und Rohren kann zu Schäden am Hausrat führen, insbesondere bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Für den Versicherungsschutz ist der Ort der Quelle des schädigenden Leitungswassers unerheblich. Maßgebend für den Versicherungsfall ist nur die Art der Wasserquelle. Versicherungsfall ist nicht etwa das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser, sondern dessen Einwirkung auf die versicherte Sache am Versicherungsort. Es besteht also Versicherungsschutz auch dann, wenn das Leitungswasser außerhalb der Wohnung bestimmungswidrig austritt (z.B. aus einer Wasserleitung schädigend auf versicherte Sachen einwirkt.

Infos zum Thema Hausratversicherung

OVAG Hausratversicherung - Preiswerte Tarife im direkten Vergleich Unter die nach Abschnitt e ausgeschlossenen Schäden durch Verkratzen usw. fallen solche, die lediglich mehr oder weniger das Aussehen der Sache beeinträchtigen. Selbst wenn hierdurch die Sache im Wert gemindert, aber noch voll funktionsfähig ist, besteht kein Entschädigungsanspruch, auch nicht in Form eines Wertminderungsausgleichs. Die nach Abschnitten f und g ausgeschlossenen Gefahren sind (mit Ausnahme Plünderung) in § 3 Nr. 2 a bis f AVB EPH in wesentlicher Übereinstimmung der Verbundenen Hausratversicherung definiert. Sorgen Sie für vertragliche Klarstellung und vereinbaren Sie, dass zur Wohnung sämtliche Räume einschließlich Nebenräume gehören, wie sie in Auslegung der VHB 2000 in der Verbundenen OVAG Hausratversicherung als Versicherungsort gelten! Erforderlichenfalls sollten Sie in Ergänzung des Tipps zu Ziffer 2.4 auch die innerhalb der Wohnung ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räume als Versicherungsort vereinbaren. Als Versicherungsort ist außerdem das Grundstück des Versicherungsnehmers deklariert. Werden innerhalb der Wohnung bzw. des Versicherungsortes beruflich oder gewerblich z. B. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik genutzt, sollten Sie im Bedarfsfall mit dem Versicherer eine mit der erwähnten Regelung in der Hausratversicherung vergleichbare Vereinbarung treffen. Ein ähnliches Problem besteht bei Anlagen und Geräten der Hauselektronik eines Wohn- und Geschäftshauses, die zugleich sowohl dem privaten Bereich als auch dem geschäftlichen Bereich dienen.

OVAG Hausratversicherung

OVAG Hausratversicherung - Jetzt hier kostenlos Anbieter online vergleichen Die Hausratversicherung versichert in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden. Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sachen. Schlossänderungskosten - Kosten für Schlossänderungen der Wohnung (siehe § 9 Nr. 2), wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke (siehe § 28 Nr. 3) durch einen Versicherungsfall (siehe § 3) abhanden gekommen sind. Bewachungskosten - Kosten für die Bewachung versicherter Sachen (siehe § 1), wenn die Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine der Obliegenheiten gemäß Nr. 1 oder Nr. 2, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 25 VHB 2000 zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang wirksam. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gilt § 24 VHB 2000. Danach kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt sein.

Allgemeine Informationen über die Hausratversicherung

OVAG Hausratversicherung - Alle Top Anbieter im direkten Versicherungsvergleich Hagel war die einzige, bisher nicht annähernd präzisierte Gefahr. Nach Abschnitt A § 5 Nr. 3 VHB 2008 ist Hagel ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. Vorwiegend entstehen Hagelschäden durch die mittelbare Einwirkung des Hagels auf die versicherten Sachen. So wenn Hagelkörner Fensterscheiben durchschlagen und in die Wohnung gelangen und die geschmolzenen Hagelkörner versicherte Sachen durchnässen. Die Aufschlagswucht außergewöhnlich großer Hagelkörner kann aber auch so enorm sein. Dem Haushalt dienende Sachen - Erläuternd heißt es in Abschnitt, dass zum Haurat alle Sachen gehören, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch oder Verbrauch) dienen. Damit wird zunächst verdeutlicht, dass nicht nur die eigentlichen Hausratgegenstände unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung fallen, sondern auch Wertsachen und Bargeld, wie indirekt auch dem Hinweis in Nr. 2b) auf die hierfür geltenden besonderen Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen zu entnehmen ist. Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten. Unter Aufräumen im Sinne dieser Bestimmung fallen z.B. die Beseitigung der bei erforderlicher Reparatur von versicherten Sachen entstandenen Rückstände und Schmutz sowie das Wiedereinräumen der unbeschädigt gebliebenen versicherten Sachen. Durch nicht versicherte Sachen entstehende Aufräumungskosten sind zwar nicht versichert.


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