PB Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung gehört im privaten Bereich mit zu den wichtigsten Versicherungsformen. Der Umfang der Versicherungsleistungen bezieht sich auf alle in der versicherten Wohnung (Hierzu zählen auch eventuell vorhandene Kellerräume) befindlichen Gegenstände, welche durch den Mieter eingefügt worden sind. Gegen geringe Beitragszuschläge (meist 1 Prozent der Versicherungssumme) sind Fahrräder mit versicherbar.
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (VHB) umfasst die Hausratversicherung eine ganze Reihe von Gefahren und Risiken, bei deren Ereignis der Hausratversicherer für die hierdurch vom Schaden betroffenen Gegenstände des Hausrat schadenersatzpflichtig wird.
Im Einzelnen werden durch die Hausratversicherung folgende Risiken und Gefahren abgesichert:
Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion,
Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Einbruchdiebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat,
Beschädigungen durch Vandalismus,
Leitungswasserschäden,
Sturm- und Hagelschäden.
Als Basis der durch den Versicherer zu leistenden Entschädigungsleistungen dient die vorvertraglich vereinbarte Versicherungssumme, welche regelmäßig durch die Versicherer als Richtwert neu kalkuliert wird. Aktuell liegt dieser Richtwert bei 650,- pro Quadratmeter. Um eine Unter,- oder Überversicherung zu vermeiden, prüfen Sie vor Vertragsabschluß, ob dieser Richtwert für den Wert Ihrer Hausrat ausreichend, zu niedrig, oder zu hoch ist.
Um den Wert Ihres Hausrats bestimmen zu können, ermitteln Sie einfach entweder in Geschäften vor Ort, oder über das Internet, was Sie die Neuanschaffung der sich in Ihrem Haushalt befindlichen Gegenstände kosten würde.
Allgemeine Informationen zum Thema Hausratversicherung
Einrichtungen oder Anlagen bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser beschädigt worden sein. Beispiele für die durch die Hausratversicherung versicherte Ursachen bestimmungswidrigen Wasseraustritts, Rohrbruch, Bruch eines Heizkörpers, Bruch einer sonstigen Wasser führenden Einrichtung, Geplatzter Wasserschlauch, Undichtigkeit eines Verbindungsstücks oder einer Dichtung, Verstopfte Abflussleitungen und hierdurch verursachter Rückstau, Verstopfter Siphon lässt das bei geöffnetem Wasserhahn, Abreißen des Wasserhahns, Böswilliges Öffnen des Wasserhahns.
Entschädigt durch die Hausratversicherung werden versicherte Sachen (siehe § 1), die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung (siehe § 4), Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat (siehe § 5), Vandalismus (siehe § 6), Leitungswasser (siehe § 7), Sturm/Hagel (siehe § 8), zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen (Versicherungsfall). Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden Erdbeben oder Kernenergie entstehen.
Das Behältnis und dessen Verschluss muss so beschaffen sein, dass es wenigstens eines bescheidenen Aufwands an Kraft oder technischer Hilfsmittel bedarf, es aufzubrechen. Für die Aufbewahrung von Bargeld und Wertsachen, deren Wert die Entschädigungsgrenzen gemäß Abschnitt A § 13 Nr. 2b) VHB 2008 der PB Hausratversicherung übersteigt, sind allerdings Behältnisse mit erhöhtem Sicherheitsgrad vorgeschrieben (s. Ziff. 9.4). Ein Einbruchdiebstahl liegt des Weiteren vor, wenn jemand aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet.
Um diese Deckungslücke zu schließen, müssten Sie im Bedarfsfall versuchen, in Anlehnung an die Industrieklausel SK 1303 etwa folgende Vertragsergänzung zu erreichen. Abweichend von § 8 Nr. 1b) VHB 2008 sind auch Bewegungs- und Schutzkosten versichert, die der Wiederherstellung des durch eine der versicherten Gefahren beschädigten Wohngebäudes dienen. Die Hausratversicherung erfasst solche Bewegungs- und Schutzkosten nur, wenn sie dem Versicherungsnehmer selbst entstehen, also bezüglich seines eigenen Hausrats.
PB Hausratversicherung
Die PB Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Hausratversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Hausratversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die PB spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die PB Hausratversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Hausratversicherung
Wenn sich Reste und Trümmer versicherter und nicht versicherter Sachen untrennbar vermischt haben, sind die Gesamtkosten und nicht nur die anteilig
auf die versicherten Sachen entfallenden Aufräumungskosten ersatzpflichtig. Zu den Aufräumungskosten gehören bei Kontaminierung der Reste (etwa durch
Chemikalien) auch die Kosten für das Entseuchen der Reste, dies wird durch das Wort Vernichten besonders hervorgehoben. Obwohl in § 2 Nr. 1a VHB 92 ein
solcher Hinweis fehlt, gilt diese Aussage hierfür gleichermaßen.
Ergänzend zu Abschnitt A § 6 Nr. 4a VHB 2008 sind nach Klausel PK 7212 die im Versicherungsvertrag besonders zu bezeichnenden Sachen unabhängig von der
Gefahrtragung auch dann versichert, soweit sie Gebäudebestandteile sein könnten. Beispielhaft sind Einbaumöbel/-küchen (s. hierzu auch obige Anmerkung zu
Antennenanlagen), Bodenbeläge, Innenanstriche und Tapeten aufgeführt. In Betracht kommen auch sanitäre Anlagen und leitungswasserführende Installationen
die die Hausratversicherung versichert, bzw. ersetzt. (s. hierzu auch Ziff. 4.5.2 Frostschäden und sonstige Bruchschäden).
Für bestimmte wertvolle Hausratgegenstände, die sich außerhalb der ständigen Wohnung befinden, sieht Klausel PK 7213 den Ausschluss von Bargeld, Urkunden,
Schmucksachen usw. vor, die sich in Wochenend-, Ferien-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern und in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden befinden,
sowie außerdem auch in Zweitwohnungen, die sich in ständig bewohnten Gebäuden befinden. In den erstgenannten Häusern sind darüber hinaus auch Schusswaffen,
Foto- und optische Apparate und Antiquitäten vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Allgemeines über die Hausratversicherung
Die Reparaturkostenversicherung für Gebäudeschäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat ist nicht auf Gebäudeschäden
innerhalb der Wohnung beschränkt, sondern umfasst auch den Außenbereich der Wohnung, z.B. die Außenseite der Wohnungstür, Klingel- und Sprechanlagenteile,
Fensterrollläden. Hingegen erstreckt sich der Versicherungsschutz bei Gebäudeschäden durch Vandalismus nach einem Einbruch nur auf den Innenbereich der
Wohnung (zur Definition des Vandalismus nach einem Einbruch siehe Ziffer 4.4).
Einbrechen heißt, durch eine gewaltsam geschaffene Öffnung (z.B. Aufbrechen der Tür) in den Versicherungsort eindringen. Einsteigen heißt, durch eine nicht
zum Betreten in der PB Hausratversicherung angegebenen Raumes bestimmte (z.B. offenes Fenster) oder durch eine vom Dieb geschaffene Öffnung (z.B. Abdecken von Dachziegeln) eindringt. Falsch ist
nach § 3 Nr. 2a) VHB 2008 ein Schlüssel, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden
ist.
Solche Kurzschluss- und Überspannungsschäden beruhen auf der Wirkung des elektrischen Stroms auf die von ihm durchflossenen elektrischen Teile der
Einrichtung. Der Ausschluss betrifft aber nicht nur diese Teile, sondern nach Rechtsprechung und Literatur den gesamten elektrischen Einrichtungsgegenstand,
z.B. die ganze Waschmaschine. Bei Vereinbarung der Klausel PK 7111 ersetzt der Versicherer Überstrom-, Kurzschluss- und Überspannungsschäden durch Blitz
oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität bis zur vereinbarten Höhe.
Hausratversicherung
Als weitere Gefahren umfasst die Leitungswasserversicherung gemäß Abschnitt A § 4 Nr. 1a) und b) VHB 2008, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder
Solarheizungsanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen
sind.
Deshalb ist eine Leistungspflicht des Versicherers nicht mehr gegeben, wenn die Beeinträchtigung des körperlichen Zustandes von längerer Dauer ist und dem
Versicherungsnehmer der PB Hausratversicherung zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. nach Einlieferung ins Krankenhaus, Sachen weggenommen werden. Bei Unfall als Ursache für die
Beeinträchtigung des körperlichen Zustandes besteht Versicherungsschutz unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer den Unfall verschuldet hat. Ist jedoch
die Widerstandskraft ist der Versicherer leistungsfrei.
Soweit nicht anders vereinbart sind ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert. Voraussetzung
ist, dass diese Sachen zum versicherten Hausrat gehören und sie der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder
übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Wichtig ist diese Deckung insbesondere für Mieter oder Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung in größerem
Umfang, vor allem im Sanitärbereich auf eigene Kosten ausgebaut haben.
Infos zum Thema Hausratversicherung
Unter die nach Abschnitt e ausgeschlossenen Schäden durch Verkratzen usw. fallen solche, die lediglich mehr oder weniger das Aussehen der Sache beeinträchtigen.
Selbst wenn hierdurch die Sache im Wert gemindert, aber noch voll funktionsfähig ist, besteht kein Entschädigungsanspruch, auch nicht in Form eines
Wertminderungsausgleichs. Die nach Abschnitten f und g ausgeschlossenen Gefahren sind (mit Ausnahme Plünderung) in § 3 Nr. 2 a bis f AVB EPH in wesentlicher
Übereinstimmung der Verbundenen Hausratversicherung definiert.
Wenn der Versicherungsnehmer einer PB Hausratversicherung nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder
an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes,
in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden nur durch Sturm entstanden sein kann.
Auch die Haftpflichtversicherung zählt dazu; dort besteht der Schaden des Versicherungsnehmers in der Belastung mit Ansprüchen des Geschädigten.
Der Versicherer hat die Entschädigung in Geld zu leisten, also einen Geldbetrag zum Ausgleich des entstandenen Schadens auszuzahlen. Diese Geldzahlung kann
mit einer Auflage oder Zweckbestimmung verbunden sein. So kann der Versicherungsnehmer z. B. bei Vereinbarung der Wiederaufbauklausel in der
Feuerversicherung die Zahlung erst verlangen.
PB Hausratversicherung
Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz durch eine Hausratversicherung auch auf Schäden durch Diebstahl, wenn nachweislich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher
Weise durch ein Schloss gesichert war und außerdem der Diebstahl zwischen 6 Uhr und 22 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in
Gebrauch oder in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand. Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen
besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad weggenommen worden sind.
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte
Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten),
jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles (siehe § 3) notwendigen. Aufräumungskosten - Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen (siehe § 1)
sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und
Vernichten. Bewegungs- Schutzkosten und Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen
(siehe § 1) andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Allgemeine Informationen über die Hausratversicherung
Hagel war die einzige, bisher nicht annähernd präzisierte Gefahr. Nach Abschnitt A § 5 Nr. 3 VHB 2008 ist Hagel ein fester Witterungsniederschlag in Form
von Eiskörnern. Vorwiegend entstehen Hagelschäden durch die mittelbare Einwirkung des Hagels auf die versicherten Sachen. So wenn Hagelkörner Fensterscheiben
durchschlagen und in die Wohnung gelangen und die geschmolzenen Hagelkörner versicherte Sachen durchnässen. Die Aufschlagswucht außergewöhnlich großer
Hagelkörner kann aber auch so enorm sein.
Wegen Gebäudebeschädigungen, siehe Ziffer 3 zu Abschnitt A § 8 Nr. 1g) VHB 2008 und wegen Abgrenzung zwischen Folgeschäden und Vandalismusschäden siehe
Ziffer 4.4. Wie bei der Hausratversicherung, so ist auch bei der Raubversicherung die Wegnahme versicherter Sachen Gegenstand des Versicherungsschutzes,
jedoch mit dem Unterschied, dass dieser eine Gewaltanwendung des Täters gegen den Versicherungsnehmer vorausgegangen sein muss. Gegen den Versicherungsnehmer
Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.
Um die erforderliche Reparatur durchführen zu können, müssen unbeschädigt gebliebene Sachen teils demontiert (bewegt) und teils gegen Beschädigung abgedeckt
(geschützt) werden. Diese Kostenversicherung ist zwar für die Hausratversicherung, was die Höhe der möglichen Aufwendungen im Schadenfall betrifft, nicht
von besonderer Bedeutung, wenn man berücksichtigt, dass solche Maßnahmen bei Reparatur oder Austausch von beweglichen Hausratgegenständen in der Regel kaum
ins Gewicht fallende Kosten verursachen.