FAMK Hausversicherung
Bei der Hausversicherung handelt es sich um eine reine Schadenversicherung, welche finanzielle Entschädigungsleistungen für alle im Versicherungsvertrag benannten Gebäude und Gebäudezubehör, sowie mitversicherte Nebengebäude (beispielsweise Garagen und Carports, Gartenhäuser ect.) auf dem Versicherungsgrundstück leistet. Die maximale Höhe der Entschädigungsleistungen richtet sich hierbei auf die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Der Versicherungsumfang bezieht alle im Versicherungsvertrag vereinbarten Gefahren und Risiken ein, welche in der Regel durch 3 verschiedene Versicherungsformen in der sogenannten gebündelten Hausversicherung angeboten wird. Diese drei Versicherungsformen umfassen im Einzelnen nachfolgende Gefahreneinschlüsse,
Feuerversicherung
Durch die Feuerversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche in Folge von Bränden, Explosionen, Blitzschläge, sowie den Anprall oder den Absturz bemannter Flugkörper verursacht werden.
Leitungswasserversicherung
Durch die Leitungswasserversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche durch frostbedingte Ereignisse zum Beispiel an Sanitäranlagen oder Bruchschäden an Installationen für Leitungswasser, sowie Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, entstanden sind.
Sturm- und Hagelversicherung
Durch die Sturm- und Hagelversicherung werden alle unmittelbar entstandenen Schäden am versicherten Gebäude abgesichert, welche durch Windgeschwingikeiten ab einer Windstärke 8 entstanden sind.
Versichert durch die vorgenannten Versicherungsformen der Hausversicherung sind die infolge des eingetretenen Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Sachen, die durch den vorliegenden Vertrag versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Die Versicherungsleistungen sind jedoch auf das Maximale der Versicherungssumme begrenzt.
Allgemeine Informationen zum Thema Hausversicherung
Sicherstellung der vertragsgemäßen Verwendung innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls, Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf steht dem VN der Hausversicherung jedoch bei Entschädigung auf Reparaturkostenbasis bis zur Höhe des Versicherungswertes Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten zum Neuwert zu, ohne dass die Verwendung des den Zeitwertschaden übersteigenden Entschädigungsbetrags gesichert sein muss. Verwendung der Entschädigung für versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung.
Schadenhäufigkeit, Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit sind wichtige Beurteilungskriterien für die Entscheidungsfindung. Danach ist zu beurteilen, ob Versicherungsschutz durch die Hausversicherung zu besorgen ist oder nicht. Nach Expertenmeinung wird sich das Erdklima immer weiter erwärmen. Auch Deutschland wird davon nicht verschont bleiben. Schon jetzt können wir feststellen, dass die Sommer heißer und trockener und die Winter milder, stürmischer und regenreicher geworden sind.
Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen. Der Begriff Wasserversorgung Im Sinne der FAMK Hausversicherung umfasst nicht nur die Frischwasserzuführung, sondern auch das abzuleitende Verbrauchswasser. Aus Leitungsrohren muss das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten sein. Die Art des Rohrmaterials ist unerheblich, sofern es die erforderliche Festigkeit besitzt, dem Wasserdruck standzuhalten. Unter diesen Voraussetzungen sind auch Schläuche als Rohre anzusehen.
Auf den Ort des Wasseraustritts kommt es ebenso wenig an wie auf den Zweck der Wasserversorgung. Versicherungsschutz durch eine Hausversicherung besteht auch dann, wenn die Hauptleitung der Wasserversorgung auf dem Nachbargrundstück bricht und der Keller des versicherten Hauses voll läuft und dort Schäden anrichtet. Hauptursache für einen bestimmungswidrigen Wasseraustritt ist der Rohrbruch. Er kann durch Materialbruch, Riss von Löt- und Schweißnähten, Korrosion oder defekte Verbindungselemente gegeben sein.
FAMK Hausversicherung
Die FAMK Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Hausversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Hausversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die FAMK spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die FAMK Hausversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der FAMK Hausversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
Neben nützlichen Informationen und Tipps rund um das Themengebiet Hausversicherung erhalten Sie mit unserem unabhängigen und kostenlosen Versicherungsvergleich eine umfangreiche Auswahl an sehr guten Tarifen zu günstigen Preisen.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Hausversicherung
Gebäudezubehör ist mitversichert. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der
Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und
Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück. Der Instandhaltung dienen beispielsweise hierfür vorrätig gehaltene Dachziegel, Wand- und Bodenfliesen,
Ersatzteile für technische Gebäudebestandteile wie z.B. für die Sanitäranlagen.
Dies umso mehr, als die diesem Beitrag zugrunde liegenden Allgemeinen Hausversicherung Bedingungen eine automatische Anpassung des Vertrags an
Änderungen des Baupreisniveaus vorsehen. Der Rückgriff in diesem Beitrag auch auf die bisherigen VGB 2000 schein mir geboten zugleich aber im Zusammenhang
mit dem neuen VVG den Versicherungsschutz im Vergleich zu den VGB 2000 in einigen Bereichen nicht unwesentlich verändern. Insoweit werden die qualitativen
Unterschiede zwischen den neuen und den bisherigen VGB herausgestellt.
Dadurch soll eine mögliche Doppelversicherung vermieden werden, wenn der Mieter eine Hausratversicherung unterhält, durch die diese Sachen teils oder
deckungsgleich mitversichert sind. Aber auch insoweit ist bei Bedarf (z.B. wenn im Mietvertrag vereinbart worden ist, dass die Sachen nach Beendigung des
Mietverhältnisses im Gebäude verbleiben sollen) einzelvertraglich der Einschluss in die Gebäudeversicherung möglich. Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen
sowie deren zugehörige Installationen.
Allgemeines über die Hausversicherung
Analog zum Ausschluss von Rückstauschäden durch Grundwasser usw. sollte auch der Ausschluss von Schäden durch Schwamm dann nicht gelten, wenn sie durch
Leitungswasser als Folge eines durch Schwamm verursachten Rohrbruchs entstehen. Hierzu könnte etwa folgende Vertragvereinbarung in Betracht kommen. In
Ergänzung von Abschnitt A § 3 Nr. 4 cc VGB 2008 gilt der Ausschluss von Schäden durch Schwamm nicht, wenn es sich um Leitungswasserschäden als Folge eines
durch Schwamm verursachten Rohrbruchs handelt.
Kurzschluss- und Überspannungsschäden - Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen entstanden sind, außer wenn sie die Folge
eines Brandes oder einer Explosion oder des unmittelbaren Überganges eines Blitzes auf Sachen (Blitzschlag) sind. Bei Vereinbarung der Klausel PK 7160
ersetzt die FAMK Hausversicherung jedoch Überspannungsschäden durch Blitz, ohne dass dieser auf Sachen aufgetroffen ist. Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch,
Erdsenkung oder Erdrutsch.
Die Versicherung von Bruchschäden wird erweitert nach Klausel PK 7260 auf außerhalb von Gebäuden (auf dem Grundstück) eintretende, frostbedingte und sonstige
Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder
Solarheizungsanlagen, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sofern der VN
die Gefahr trägt.
Hausversicherung
Der Gemeine Wert ist der für den VN erzielbare Verkaufspreis für das Gebäude (ohne Wert des Baugrundes und der nicht versicherten Grundstücksbestandteile).
Für Gebäude, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet sind, ist Versicherungswert nach den VGB grundsätzlich der Gemeine Wert. Eine dauernde
Entwertung liegt hiernach insbesondere vor, wenn Gebäude für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind. Für die Versicherung zum Gemeinen Wert können im
Übrigen ähnliche Gründe vorliegen, wie sie zur Zeitwertversicherung genannt worden sind.
Anpassungsfaktor beim Wohnflächenmodell. Wie beim 1914er-Modell, so ändert sich auch durch die FAMK Hausversicherung nach dem Wohnflächenmodell der Grundbeitrag über
den Anpassungsfaktor zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend den Veränderungen der anteiligen Indizes für Wohngebäude und Tariflohn für das
Bauhauptgewerbe. Den Grundbeitrag ermittelt der Versicherer. Obwohl beide Modelle den gleichen Versicherungsschutz bieten und sie sich letztlich auch nicht
in der Beitragsanpassung unterscheiden.
Nebenarbeiten fallen auch dann unter den Versicherungsschutz, wenn sie nichtversicherte Sachen betreffen - so beispielsweise gärtnerische Arbeiten, wenn die
Bepflanzung beseitigt werden muss, um an die im Erdreich verlegten Zuleitungsrohre der Wasserversorgung heranzukommen und den Rohrbruchschaden beheben zu
können. Der Versicherer hat gemäß § 85 VVG die Kosten, welche durch die Ermittlung und Feststellung des Schadens entstehen, dem VN insoweit zu erstatten,
als ihre Aufwendung den Umständen nach geboten war.
Infos zum Thema Hausversicherung
Im Totalschadenfall ohne verbliebene verwertbare Reste steht bei einer dem Versicherungswert entsprechenden Versicherungssumme für diese Vermögensschäden
kein Betrag mehr zur Verfügung. Der VN erhält somit zum Beispiel keine Entschädigung für die regelmäßig entstehenden Aufräumungs- und Abbruchkosten. Um einem
solchen Mangel vorzubeugen, bieten sich zwei Lösungen an. Bei der Festsetzung der Versicherungssumme wird für zusätzlich anfallende Kosten in der
Versicherungssumme ein angemessener Betrag berücksichtigt.
Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen, dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der
abhanden gekommenen Sachen einzureichen, das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch die
FAMK Hausversicherung freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fotos) und die
beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung aufzubewahren;
Indes bieten die Versicherer inzwischen einen relativ weitgehenden Unterversicherungsverzicht. Die Versicherungssumme 1914 gilt nämlich als richtig ermittelt,
wenn sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird, der VN im Antrag den Neuwert in Preisen eines
anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet, der VN Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung
des Gebäudes zutreffend beantwortet.
FAMK Hausversicherung
Die Hausversicherung Anbieter geht davon aus, dass kritische Extremwerte bei Windgeschwindigkeiten und Niederschlagsmengen immer häufiger überschritten werden. Wie die
Münchener Rück in ihrem Geschäftsbericht 2001 ausführte, wird uns die Natur schmerzhaft mit der Nase darauf stoßen, dass die zunehmenden Veränderungen des
Klimas immer mehr und immer extremere Wetterkatastrophen zur Folge haben werden. Messungen der erdnahen und der atmosphärisch höheren Luftschichten zeigen
deutlich eine Zunahme der globalen mittleren Jahrestemperatur.
Sie wurde gewährt der erweiterten EC-Versicherung, ECB 99 oder Klausel 9511 zu den ECB 87 für die Sachversicherung und nach Klausel 9611 zu den
ECBUB 87 in der Betriebsunterbrechungsversicherung. Im Rahmen dieser Deckungen war auch die Versicherung von Einzelgefahren möglich. Mit Wirkung seit 1.
Januar 2009 sind diese Bedingungen durch die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur industriellen Feuerversicherung
und die Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren.
Mit dem Wegfall der Genehmigungspflicht sind die AVB auch in ihrer Funktion als Gerüst und Gerippe des Rechts und der Produktgestaltung in den freien Raum
des Wettbewerbs gestellt. Dadurch ist die rechtliche Stabilisierungswirkung der bisherigen Rechtsprechung, aber auch der Kommentierung zu den AVB der
einzelnen Versicherungszweige, in Frage gestellt. Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) Grundbedingungswerk,
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung.
Allgemeine Informationen über die Hausversicherung
Der Versicherungsbedarf für Haus- und Grundbesitzer haben individuelle Vorsorge durch Versicherungsschutz wie alle anderen Personen zu treffen, soweit es
allgemeine Risiken wie z. B. Tod oder Verletzung bei Unfällen betrifft. Darüber hinaus ruft der Haus- und Grundbesitz zusätzlichen Versicherungsbedarf
hervor, der zum einen die Absicherung der eigenen Vermögenswerte und zum anderen die Deckung von Schadensersatzansprüchen Dritter betrifft. Demnach kann
man bei den grundstücksbezogenen Versicherungen unterscheiden.
Diese Anzeigepflicht wird durch die richtige und vollständige Beantwortung der im Antragsformular gestellten Fragen erfüllt. Im Gegensatz zum eigentlichen
Antrag auf Abschluss der Hausversicherung handelt es sich hier nicht um die Abgabe einer Willenserklärung, sondern um die Erteilung von Auskünften und somit um
eine Wissenserklärung. Wichtig ist vor allem die Unterschrift des Antragstellers, mit der er seine Willenserklärung auf Abschluss des Versicherungsvertrags
dokumentiert. Erst die Unterschrift begründet eine Bindungswirkung.
Das HGB enthält u. a. die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen. Der Versicherungsvertrag ist ein beiderseitiges
Handelsgeschäft, wenn auch der Versicherungsnehmer Kaufmann ist. Selbstständige Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler)
sind ebenfalls Kaufleute, deren Rechtsstellung im Handelsgesetzbuch geregelt ist.