Generali Hausversicherung
Bei der Hausversicherung handelt es sich um eine reine Schadenversicherung, welche finanzielle Entschädigungsleistungen für alle im Versicherungsvertrag benannten Gebäude und Gebäudezubehör, sowie mitversicherte Nebengebäude (beispielsweise Garagen und Carports, Gartenhäuser ect.) auf dem Versicherungsgrundstück leistet. Die maximale Höhe der Entschädigungsleistungen richtet sich hierbei auf die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Der Versicherungsumfang bezieht alle im Versicherungsvertrag vereinbarten Gefahren und Risiken ein, welche in der Regel durch 3 verschiedene Versicherungsformen in der sogenannten gebündelten Hausversicherung angeboten wird. Diese drei Versicherungsformen umfassen im Einzelnen nachfolgende Gefahreneinschlüsse,
Feuerversicherung
Durch die Feuerversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche in Folge von Bränden, Explosionen, Blitzschläge, sowie den Anprall oder den Absturz bemannter Flugkörper verursacht werden.
Leitungswasserversicherung
Durch die Leitungswasserversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche durch frostbedingte Ereignisse zum Beispiel an Sanitäranlagen oder Bruchschäden an Installationen für Leitungswasser, sowie Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, entstanden sind.
Sturm- und Hagelversicherung
Durch die Sturm- und Hagelversicherung werden alle unmittelbar entstandenen Schäden am versicherten Gebäude abgesichert, welche durch Windgeschwingikeiten ab einer Windstärke 8 entstanden sind.
Versichert durch die vorgenannten Versicherungsformen der Hausversicherung sind die infolge des eingetretenen Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Sachen, die durch den vorliegenden Vertrag versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Die Versicherungsleistungen sind jedoch auf das Maximale der Versicherungssumme begrenzt.
Allgemeine Informationen zum Thema Hausversicherung
So hat das Wohnflächenmodell doch den Nachteil, dass es dem Versicherungsinteressenten erschwert ist, sich einen schnellen Marktüberblick über den günstigsten Beitrag zu verschaffen. Genügt es ihm beim 1914 er Modell, den Beitragssatz je Tausend Euro Versicherungssumme zur Hausversicherung zu erfragen, erhält er beim Wohnflächenmodell einen Beitragsüberblick erst, wenn er den angefragten Versicherern die oben skizzierten Informationen geliefert hat und diese daraufhin die Beitragsermittlungen vorgenommen haben.
Denn das Wort durch schließt alle Folgen des Ereignisses ein, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der Sturm reißt eine Öffnung in die Dacheindeckung, sodass Niederschlagswasser in das Gebäude eindringen kann. Der entstehende Nässeschaden am Gebäude ist als Folge des Sturmereignisses gedeckt. Die Kosten der mit der Behebung des Schadens verbundenen Nebenarbeiten sind ebenfalls entschädigungspflichtig, z.B. Aufschlagen der Wand, um den durch die Hausversicherung versicherten Rohrbruch beheben zu können.
Im Totalschadenfall ohne verbliebene verwertbare Reste steht bei einer dem Versicherungswert entsprechenden Versicherungssumme der Generali Hausversicherung für diese Vermögensschäden kein Betrag mehr zur Verfügung. Der VN erhält somit zum Beispiel keine Entschädigung für die regelmäßig entstehenden Aufräumungs- und Abbruchkosten. Um einem solchen Mangel vorzubeugen, bieten sich zwei Lösungen an. Bei der Festsetzung der Versicherungssumme wird für zusätzlich anfallende Kosten in der Versicherungssumme ein angemessener Betrag berücksichtigt.
Luftfahrzeuge sind Flugzeuge, Drehflügler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Fallschirme, Flugmodelle und sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, insbesondere Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper. In dieser beispielhaften Aufzählung wird abschließend Flugkörper in gewissem Sinne als Synonym für Luftfahrzeuge im Rahmen der Hausversicherung verwendet, dadurch entfällt die Differenzierung zwischen bemannt und unbemannt. Begriffliche Klarstellungen und die Berücksichtigung des technischen Fortschritts haben zu einer Neufassung dieser Bestimmung beigetragen.
Generali Hausversicherung
Die Generali Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Hausversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Hausversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Generali spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Generali Hausversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Generali Hausversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Hausversicherung
Als Grundstücksbestandsteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen. Für die Erweiterung um sonstiges
Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile boten die Versicherer zu den VGB 2000 mit Klausel 7264 einen Normtext an, wonach Carports, Gewächs- und
Gartenhäuser, Grundstückseinfriedigungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Masten- und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen
auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert sind.
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Insoweit
besteht Übereinstimmung mit den AFB der Hausversicherung 2008, sodass auf die Interpretationen im Beitrag Gewerbliche und industrielle Feuerversicherung verwiesen werden kann.
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang des Blitzes auf Sachen. So ist beispielsweise der Versicherungsfall gegeben, wenn ein Blitz in einen vor dem
versicherten Gebäude stehenden Baum einschlägt und das Gebäude beschädigen.
Sind vermietete Wohnräume infolge des Versicherungsfalls im Mietwert gemindert und ist der Mieter berechtigt, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu
verweigern, so ist der dem VN entstehende Mietausfall einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten gedeckt. Die Versicherung für Mietausfall und
Mietwert gilt nur für Wohnräume. Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.
Allgemeines über die Hausversicherung
Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks. In Erweiterung von Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2008 leistet der Versicherer Entschädigung für Frost-
und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks, soweit sie der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Klausel zur Sturmversicherung, Klausel PK 7363 schließt mit Wirkung für die Gefahren Sturm und Blitzschlag die notwendigen Kosten ein, die für das Entfernen,
den Transport und die Entsorgung waren.
Klausel PK 7265 auf Bruchschäden an Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse), ausgenommen sind Bruchschäden an
bereits defekten Armaturen. Klauseln für die Erweiterung des Versicherungsschutzes durch die Generali Hausversicherung auf Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks
Klausel 7262 und Klausel 7263, mit denen im Rahmen der VGB 2000 der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren auf und
außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind nicht mehr vorgesehen.
Die nachfolgend erörterten Zusatzklauseln als Musterbedingungen des GDV erweitern zum einen die in den VGB deklarierten versicherten Gefahren, Schäden und
Kosten und heben zum anderen einige der in den VGB enthaltenen Ausschlussbestimmungen auf. Klausel PK 7161: Abweichend von dem Ausschluss von
Nutzwärmeschäden werden nach dieser Klausel bis zu einer vereinbarten Entschädigungsgrenze auch Brandschäden an versicherten Sachen ersetzt,
die einem Nutzfeuer oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
Hausversicherung
Die Höhe des Entschädigungsanspruchs des VN richtet sich bei zerstörten Gebäuden oder bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen nach dem
Neuwert (bei Versicherung zum Zeitwert/Gemeinen Wert nach diesen Werten) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, bei beschädigten Sachen nach den
notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls zuzüglich einer Wertminderung, die durch Reparatur nicht ausgeglichen ist. Soweit
durch die Reparatur der Versicherungswert der Sache erhöht wird.
Verbleibende Restwerte werden angerechnet. Das ist der Betrag, der dafür bei Verkauf erzielt werden kann, und zwar für die bereits erschlossenen Restwerte,
d.h., dass die für die Erschließung der Restewerte aufzuwendenden Kosten zu berücksichtigen sind. Die auf die Schadenaufwendungen entfallende Mehrwertsteuer
wird durch die Generali Hausversicherung nicht ersetzt, wenn der VN für das versicherte Gebäude vorsteuerabzugsberechtigt ist. Aber auch der zum Vorsteuerabzug nicht berechtigte VN hat nach den
Bestimmungen der VGB 2008 keinen Anspruch auf Zahlung von Mehrwertsteuer.
Wegen der Festschreibung des Versicherungswertes im 1914er-Modell auf die Preise von 1914 bzw. wegen der Fixierung der Risikoübernahme im Wohnflächenmodell
entsprechend der Wohnfläche, Bauart und Ausstattung des Gebäudes ist bei Änderungen des Baupreisniveaus während der Vertragszeit eine Anpassung der Beiträge
an die damit einhergehenden veränderten Leistungsanforderungen des Versicherers notwendig. Dies geschieht in jährlichen Intervallen.
Infos zum Thema Hausversicherung
Die Rechtsfolgen der Verletzung sind vielseitig; die Folgen können Vertragsänderung, Rücktritt und Leistungsfreiheit sowie Kündigung sein. Hat der VN die
Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen
geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen der Hausversicherung rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom VN unverschuldeten
Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen Vertragsbestandteil.
Soll die Generali Hausversicherung zum Zeitwert genommen werden, ist statt einer festen Versicherungssumme die Gleitende Neuwertversicherung auf Zeitwertbasis zu vereinbaren
und z.B. wie folgt beurkunden zu lassen. In Änderung der VGB ist Versicherungswert 1914 der ortsübliche Neuwertwert des Gebäudes entsprechend seiner Größe
und Ausstattung sowie seines Ausbaus nach Preisen des Jahres 1914 abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt. Die Ermittlung der
Versicherungssumme nach Preisen von 1914 war schon immer problematisch.
Soweit möglich, ist der Hausversicherung unverzüglich jede Auskunft - auf Verlangen in Schriftform - zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des
Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der
Entschädigungspflicht zu gestatten, vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann.
Generali Hausversicherung
Die Hausversicherung Anbieter geht davon aus, dass kritische Extremwerte bei Windgeschwindigkeiten und Niederschlagsmengen immer häufiger überschritten werden. Wie die
Münchener Rück in ihrem Geschäftsbericht 2001 ausführte, wird uns die Natur schmerzhaft mit der Nase darauf stoßen, dass die zunehmenden Veränderungen des
Klimas immer mehr und immer extremere Wetterkatastrophen zur Folge haben werden. Messungen der erdnahen und der atmosphärisch höheren Luftschichten zeigen
deutlich eine Zunahme der globalen mittleren Jahrestemperatur.
Ganz wichtig ist natürlich auch das Vorhandensein einer Notfallplanung. Dazu gehören auch die wichtigsten Telefonnummern der Behörden, die im Falle eines
Katastrophenschadens Hilfe vermitteln können. Große Betriebe haben es leichter, Schadenverhütung zu betreiben, weil in der Regel ein Kreis von Spezialisten
damit betraut ist, für alle Projekte oder Anlagen Gefahren zu analysieren sowie Sicherheitskonzepte zu erstellen. Aus der Vorgehensweise lassen sich jedoch
oft auch für den eigenen Betrieb Maßnahmen zur Schadenverhütung.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Risikoerfassung und -bewertung bei Elementarschäden besonders schwierig ist, weil Stürme einen größeren Teil des
Kontinents erfassen und deshalb mehrere Werke gleichzeitig gefährden können, Überschwemmungen und Hochwasser zwar weitgehend regional begrenzt verlaufen, in
ihrer Auswirkung jedoch schwer einschätzbar sind und Erdbebenschäden in gleicher Weise betrachtet werden müssen, enorme Zeitabstände zwischen den
auftretenden Naturereignissen liegen.
Allgemeine Informationen über die Hausversicherung
Der Schutz vor Gefahren für das persönliche Wohlergehen sowie für das Hab und Gut hat auch für Haus- und Grundbesitzer einen hohen Stellenwert. Daher gilt es,
die relevanten Risiken zu erkennen, sie möglichst zu vermeiden oder zu minimieren und ihre eventuellen Auswirkungen zu begrenzen. Die gängigste und am
meisten verbreitete Form der finanziellen Vorsorge für einen ungewissen Finanzierungsbedarf, der bei der Verwirklichung drohender Gefahren entsteht, ist die
Hausversicherung.
Die Bestimmungen der Hausversicherung, von denen abgewichen werden kann, heißen abdingbare Bestimmungen. Zum Schutz der Versicherungsnehmer bestehen aber auch gesetzliche
Schranken für die Gestaltung der Versicherungsverträge. Es gibt insofern Vorschriften im VVG, von denen nicht oder nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers
abgewichen werden darf. Danach unterscheidet man zwischen zwingenden oder halbzwingenden Vorschriften. Zwingende Vorschriften dürfen weder zugunsten noch
zuungunsten des Versicherungsnehmers geändert werden.
Von einer zwingenden Vorschrift spricht man, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt, dass eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung unwirksam
ist (z. B. Nichtigkeit einer betrügerischen Über- oder Doppelversicherung). Halbzwingende Vorschriften können nur zugunsten des Versicherungsnehmers oder
eines durch die Versicherung geschützten Dritten vertraglich geändert werden. Eine halbzwingende Vorschrift liegt vor, wenn das Gesetz zum Ausdruck bringt,
dass der Hausversicherung Anbieter sich auf eine abweichende Vereinbarung nicht berufen kann.