HDI Hausversicherung
Bei der Hausversicherung handelt es sich um eine reine Schadenversicherung, welche finanzielle Entschädigungsleistungen für alle im Versicherungsvertrag benannten Gebäude und Gebäudezubehör, sowie mitversicherte Nebengebäude (beispielsweise Garagen und Carports, Gartenhäuser ect.) auf dem Versicherungsgrundstück leistet. Die maximale Höhe der Entschädigungsleistungen richtet sich hierbei auf die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Der Versicherungsumfang bezieht alle im Versicherungsvertrag vereinbarten Gefahren und Risiken ein, welche in der Regel durch 3 verschiedene Versicherungsformen in der sogenannten gebündelten Hausversicherung angeboten wird. Diese drei Versicherungsformen umfassen im Einzelnen nachfolgende Gefahreneinschlüsse,
Feuerversicherung
Durch die Feuerversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche in Folge von Bränden, Explosionen, Blitzschläge, sowie den Anprall oder den Absturz bemannter Flugkörper verursacht werden.
Leitungswasserversicherung
Durch die Leitungswasserversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche durch frostbedingte Ereignisse zum Beispiel an Sanitäranlagen oder Bruchschäden an Installationen für Leitungswasser, sowie Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, entstanden sind.
Sturm- und Hagelversicherung
Durch die Sturm- und Hagelversicherung werden alle unmittelbar entstandenen Schäden am versicherten Gebäude abgesichert, welche durch Windgeschwingikeiten ab einer Windstärke 8 entstanden sind.
Versichert durch die vorgenannten Versicherungsformen der Hausversicherung sind die infolge des eingetretenen Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Sachen, die durch den vorliegenden Vertrag versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Die Versicherungsleistungen sind jedoch auf das Maximale der Versicherungssumme begrenzt.
Allgemeine Informationen zum Thema Hausversicherung
Im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Hausversicherung weiterer Elementarschäden sind auf Grundlage von VGB auch Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar. In Anlehnung an die industrielle Extended Coverage Versicherung besteht nunmehr auch in der Hausversicherung nach VGB 2008 durch Vereinbarung der Klausel PK 7165 die Möglichkeit, Schäden durch Anprall eines Schienen- oder Straßenfahrzeugs zu versichern.
Großunternehmen arbeiten grundsätzlich mit einer erheblichen Selbstbeteiligung. Kleinbetriebe bzw. mittelständische Unternehmen sollten bei der Festlegung der Risikobeteiligung berücksichtigen, dass oft enorme Zeitabstände zwischen den auftretenden Naturereignissen liegen und deshalb eine aussagefähige Statistik für die Festlegung des Selbstbehalts nicht zur Verfügung steht. Die Höhe des Selbstbehaltes sollte sich wie üblich an den finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens und an der Prämienersparnis zur Hausversicherung orientieren.
Zerstörte, beschädigte und abhanden gekommene Sachen. Die HDI Hausversicherung leistet Entschädigung, wenn die versicherten Sachen durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Schaden ist insoweit die Substanzbeeinträchtigung bzw. der Besitzverlust. Aus der Definition des versicherten Schadens ist herzuleiten, dass jeder Schaden an versicherten Sachen erfasst ist, der in adäquatem Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis steht.
Mit dem Gebäude verbundene Bestandteile sind grundsätzlich mitversichert. Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. In Abschnitt A § 5 Nr. 2b VGB 2008 sind - in Abgrenzung zur Hausratversicherung nach VHB 2008 als mitversicherte Bestandteile in der Hausversicherung besonders genannt. Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
HDI Hausversicherung
Die HDI Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Hausversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Hausversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die HDI spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die HDI Hausversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Hausversicherung
Auf Antrag sind auf dem Hausdach befestigte Photovoltaikanlagen (Aufdachmontage) aber gesondert versicherbar. Nicht versichert sind elektronisch gespeicherte
Daten und Programme. Außer den versicherten Sachen deckt die Hausversicherung auch verschiedene Kosten und sonstige Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit einem
Versicherungsfall entstehen. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten
Sachen, die dadurch entstehen.
Kosten für die Schuttbeseitigung - Einbezogen in die Aufräumungs- und Abbruchkostenversicherung sind die für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten
versicherter Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und die für deren Ablagern und Vernichten entstehenden Kosten. Die Entschädigung dieser Kosten ist je
Versicherungsfall nach den VGB 2008 und VGB 2000 auf den vereinbarten Betrag der Hausversicherung begrenzt. Bei den aufzuräumenden versicherten Sachen kann es sich nach Martin
auch um Schadstoffe handeln.
Vollzieht sich ein Blitzschlag zwischen zwei Wolken oder schlägt der Blitz in ein nicht als Sache anzusehendes Gewässer ein und wird durch den entstehenden
Luftdruck die versicherte Sache beschädigt, sind die Voraussetzungen für den Versicherungsfall nicht erfüllt. Welche Sachen es sind, auf die der Blitz
unmittelbar übergeht, ist unerheblich. In Abschnitt A § 2 Nr. 3 VGB 2008 ist die Definition um folgende Klarstellung ergänzt. Wegen Erweiterung der Deckung
solcher Schäden über Klausel PK 7160.
Allgemeines über die Hausversicherung
Die Hausversicherung leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren, der Wasserversorgung (Zu- und
Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie der Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, von
Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgenden Installationen.
Durch folgende Klausel der HDI Hausversicherung wird dem Leitungswasser gleichgestellt nach Klausel PK 7166 Nr. 1: Wasser aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren. An zusätzlichen
Kosten sind versicherbar nach Klausel PK 7167 notwendige Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von innerhalb des versicherten Gebäudes sowie von auf
dem Versicherungsgrundstück verlegten Ableitungsrohren, Klausel PK 7364 Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser, der infolge eines Leitungswasserschadens
entsteht und den das Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt hat.
Die Versicherung von Bruchschäden wird erweitert nach Klausel PK 7260 auf außerhalb von Gebäuden (auf dem Grundstück) eintretende, frostbedingte und sonstige
Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder
Solarheizungsanlagen, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sofern der VN
die Gefahr trägt.
Hausversicherung
Zerstörte, beschädigte und abhanden gekommene Sachen. Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die versicherten Sachen durch eine der versicherten
Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Schaden ist insoweit die Substanzbeeinträchtigung bzw. der
Besitzverlust. Aus der Definition des versicherten Schadens ist herzuleiten, dass jeder Schaden an versicherten Sachen erfasst ist, der in adäquatem
Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis steht.
Erhöht sich der Versicherungswert durch wertsteigernde Baumaßnahmen, so ist zur Vermeidung von Unterversicherung die Versicherungssumme dementsprechend
für die HDI Hausversicherung anzupassen. Nach den VGB 2008 besteht jedoch innerhalb der laufenden Versicherungsperiode bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode für den erhöhten
Wert der Gebäude Versicherungsschutz. Zur vollen Deckung in der darauffolgenden Versicherungsperiode ist eine Anpassung der Versicherungssumme an den
gestiegenen Wert zu veranlassen.
So hat das Wohnflächenmodell doch den Nachteil, dass es dem Versicherungsinteressenten erschwert ist, sich einen schnellen Marktüberblick über den
günstigsten Beitrag zu verschaffen. Genügt es ihm beim 1914er-Modell, den Beitragssatz je Tausend Euro Versicherungssumme zu erfragen, erhält er beim
Wohnflächenmodell einen Beitragsüberblick erst, wenn er den angefragten Versicherern die oben skizzierten Informationen geliefert hat und diese daraufhin
die Beitragsermittlungen vorgenommen haben.
Infos zum Thema Hausversicherung
Der VN hat eine Reihe von vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Werden diese vom VN oder von seinen Repräsentanten verletzt, kann der
Versicherer von seiner Leistungspflicht frei sein und den Versicherungsvertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Für den VN ist es wichtig zu wissen,
dass er sich Kenntnis und Verhalten seiner Repräsentanten anrechnen lassen muss. Dies gilt nicht nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung
von Schäden.
Um den nachteiligen Folgen einer Unterversicherung vorzubeugen, sollten Sie die Antragsfragen zur Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung sorgfältig
beantworten, werterhöhende Baumaßnahmen dem Versicherer rechtzeitig anzeigen, bei Abschluss einer weiteren Versicherung für das Gebäude (z.B. für einen neu
errichteten Anbau) bei einer anderen HDI Hausversicherung von diesem Versicherer eine verbindliche Erklärung verlangen, dass er die Folgen einer Unterversicherung
aus dem bisherigen Vertrag trägt.
Aber auch Marder verursachen Schäden an Schläuchen und Leitungen und lösen kostspielige Reparaturen aus. Schließlich können auch reine Betriebsschäden durch
Kurzschluss und Materialfehler zu nicht zu unterschätzenden Schäden führen. Für Bodenanlagen auf freien Flächen kommen noch Schäden durch Diebstahl und
Vandalismus hinzu. Um Schäden soweit wie möglich zu vermeiden, ist zur Risikovorsorge zunächst einmal die fachgerechte und sorgfältige Montage der Anlage
wichtig.
HDI Hausversicherung
Die Sturm- und die Hagelversicherung sind als eigenständige Versicherungssparten ebenfalls der Elementarversicherung zuzuordnen. Auch in der Technischen
Hausversicherung und Transportversicherungen sind Elementargefahren mitversichert. Aufgrund der erheblichen Nachfrage bieten die VU seit einigen Jahren eine
erweiterte Elementarschadendeckung für Hausrat, Wohngebäude und industrielle Risiken an. Ergänzt wird sie durch die Elementarschaden Mietverlust- und
Klein Betriebsunterbrechungsversicherung.
Die Deckung von Elementarschäden, soweit sie über Blitzschlag, Sturm und Hagel hinausgehen, sah die Deutsche Versicherungswirtschaft in der Vergangenheit als
unkalkulierbar an. Sie bot deshalb dafür keinen Versicherungsschutz. Bestand für Baden-Württemberg, dort war von 1960 bis 1994 eine
eingeschränkte Elementarschadenversicherung für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Erst 1991 hat das damalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
(BAV) diesen Rechtsstandpunkt aufgegeben.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Risikoerfassung und -bewertung bei Elementarschäden besonders schwierig ist, weil Stürme einen größeren Teil des
Kontinents erfassen und deshalb mehrere Werke gleichzeitig gefährden können, Überschwemmungen und Hochwasser zwar weitgehend regional begrenzt verlaufen, in
ihrer Auswirkung jedoch schwer einschätzbar sind und Erdbebenschäden in gleicher Weise betrachtet werden müssen, enorme Zeitabstände zwischen den
auftretenden Naturereignissen liegen.
Allgemeine Informationen über die Hausversicherung
Der Versicherungsvertrag besteht zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Es können aber auch weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt
sein. So können z. B. die berechtigten Fahrer eines Kraftfahrzeugs eigene Ansprüche aus der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung herleiten. Falls
Versicherungsnehmer und Versicherter nicht dieselbe Person sind spricht man von einer Versicherung für fremde Rechnung. Der Versicherungsnehmer hat den
Versicherungsvertrag dann im Namen für den Versicherten abgeschlossen.
Die Hausversicherung gewährt im Rahmen der einzelnen Versicherungszweige Leistungen bei Eintritt bestimmter Ereignisse, z. B. Feuer, Einbruchdiebstahl, Krankheit oder Tod.
Der Vereinbarung von Versicherungsschutz liegt die Erkenntnis zugrunde, dass der Einzelne für sich selbst diesen Schutz kaum sicherstellen kann, da er
meistens nicht das Kapital z. B. zum Wiederaufbau seines abgebrannten Hauses sofort aufbringen kann. Die Mittel für die Versicherungsleistungen werden von
den Versicherten durch Prämien aufgebracht.
Zu der Unterschrift des Antragstellers kommen die Unterschrift des Vermittlers sowie ggf. die Unterschrift der Eltern als gesetzliche Vertreter, falls der
Antragsteller noch minderjährig ist, und in der Lebensversicherung die Unterzeichnung durch die zu versichernde Person, sofern sie nicht mit dem
Antragsteller und späteren Versicherungsnehmer identisch ist. Der Antrag nimmt ausdrücklich auf die zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen
der betreffenden Sparte Bezug, die Vertragsbestandteil werden sollen.