Immobilienfinanzierung
Wenn es um die Anschaffung eines Eigenheims geht, ist die Immobilienfinanzierung eigentlich nur das notwendige Übel, das eben in Kauf genommen werden muss, weil die Eigenmittel zur Anschaffung des Wohnobjektes nicht ausreichen. Dabei ist die Finanzierung eines Eigenheims eine der Entscheidungen, deren Konsequenzen an Langfristigkeit wie auch von der Belastungshöhe her kaum zu übertreffen sind.
Bei einkommensorientierten Investitionen in vermietete Immobilien kann die Immobilienfinanzierung wirtschaftlich vernünftige Kaufentscheidungen belohnen aber auf der Gegenseite auch gnadenlos bestrafen. Daher ist es notwendig, der Finanzierung im Zusammenhang mit der Investition kritische Aufmerksamkeit zu widmen!
Bevor man nun aber den Konditionen hinterher eilt und seine Belastung aus der Immobilienfinanzierung berechnet, sollte man den Blick auf einige Besonderheiten der Immobilie werfen, die beim Bau oder Kauf auftreten. Wichtig sind außerdem die Voraussetzungen für eine Fremdfinanzierung, die sich in Gestalt von Kreditwürdigkeit mit Begriffen wie Belastbarkeit oder Sicherheit zeigen.
Immobilienfinanzierung
Arten und Formen einer Immobilienfinanzierung.
Die Immobilienfinanzierung von Neubau- oder Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen kann auf verschiedenen bewährten Wegen erfolgen, teilweise auch in Kombination:
einem Hypotheken- oder Grundschuld-gesichertes Annuitätendarlehen einer Bank oder Sparkasse mit gleich bleibenden Raten, die im Verlauf der Tilgungsphase einen ansteigenden Tilgungs- und einen abnehmenden Zinsanteil aufweisen.
einem Bauspardarlehen
einem öffentlichen Kredit, z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der über eine finanzierende Bank mit beantragt wird und in Hochzinsphasen interessant ist, weil er deutlich niedrigere Zinsbelastungen und teilweise auch Tilgungsaussetzungen in der Startphase vorsieht.
oder einer Tilgungsaussetzungsversicherung.
Wonach richtet sich die Kredithöhe für die Immobilienfinanzierung
Bei der Immobilienfinanzierung spielt die Wertermittlung des Objektes eine große Rolle, für das ein Kredit bereitgestellt werden soll. Zum einen hängt davon ab, wie schnell die Beleihungsgrenze erreicht wird, die bei Bausparkassen und Hypothekenbanken üblicherweise bei 60 Prozent des Objektwertes liegt, bei anderen Banken und Sparkassen kann sie auch bei bis zu 100 Prozent liegen.
Zinsen und Tilgung einer Immobilienfinanzierung
Die Zinsen werden vertraglich meistens nur für eine bestimmte Zeit, typischerweise zwischen fünf und fünfzehn Jahren, verbindlich festgeschrieben. Die Tilgung kann entweder sofort nach Darlehensauszahlung beginnen oder nach einer Phase der Tilgungsaussetzung, um zum Beispiel dem Finanzierer die Möglichkeit zu geben, die Phase erhöhter Kosten (Umzug, Renovierung etc.) zum Finanzierungsbeginn leichter zu überstehen.
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Nützliche Tipps zum Thema Immobilienfinanzierung
Bei der Restschuldversicherung, auch Restkreditversicherung genannt, handelt es sich um eine Art Risikolebensversicherung. Sie löst die Restschuld eines
Baukredits, eines Ratenkredits an Privatpersonen, eines Konsumentenkredits, einer Bauzwischenfinanzierung, eines Privatkredits für Hochschulabsolventen zur
Rückzahlung der BAföG-Leistungen oder eines kleingewerblichen Darlehens auf einen Schlag ab, falls der Versicherte verstirbt. Familie oder Hinterbliebene
können so mit dem Todesfallkapital den restlichen Kredit tilgen.
Der Bereich der privaten Immobilienfinanzierung ist durch die Möglichkeit des Darlehensgebers verbessert worden, sich durch eine Hypothekenversicherung vor
Ausfällen seiner Kunden zu schützen. Somit ist die Immobilienfinanzierung leichter durchzuführen, denn der Eigenkapitalanteil kann gesenkt und auf
zusätzliche Sicherheiten oder Regressansprüche verzichtet werden. Auf diese Weise kann auch die Schaffung von Wohnungseigentum durchaus gefördert werden,
was auch im Hinblick auf den Wegfall der Eigenheimzulage von Bedeutung sein kann.
Zielt man nicht auf eine mehrstufige Absicherung einschließlich Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ab, dann kann der Versicherungsschutz bereits sehr
viel preisgünstiger vereinbart werden. Bei 100.000 EUR Darlehenshöhe, Eintrittsalter 35 Jahre, Mann, kostet der Todesfallschutz bei ONTOS 834 EUR, bei der
Generali 3.472 EUR, Prämienunterschied: 416 Prozent. Ein 35-jähriger Angestellter finanziert über 36 Monate eine neue Wohnungseinrichtung mit einem
Gesamtdarlehen über 9.000 EUR.
Allgemeines über die Immobilienfinanzierung
Hinsichtlich der Baurisikoklausel in den ARB 75, die einen „unmittelbaren Zusammenhang„ der rechtlichen Interessenwahrnehmung mit „der Planung, Errichtung
oder … Veränderung … eines Gebäudes„ voraussetzt, hat der Senat – trotz grundsätzlicher Bedenken wegen des Begriffs der Unmittelbarkeit – im Anschluss an
die Rspr. des BGH als maßgebend angesehen, ob das im Rechtsschutzfall wahrzunehmende Interesse in einem qualifizierten Zusammenhang steht mit dem speziellen
Baurisiko. Dieser Zusammenhang war dann anzunehmen.
Nach dem Vertragsinhalt sollte das Darlehen sowohl der Ablösung eines alten Restkredits als auch der Fertigstellung des Bauobjekts dienen. Als
Auszahlungsvoraussetzung war u.a. eine vollstreckbare Ausfertigung der persönlichen Schuldunterwerfung der künftig in die GbR eintretenden Gesellschafter in
Höhe ihrer im Gesellschaftsvertrag vereinbarten quotenmäßigen Haftung vorgesehen. Mit Darlehensvertrag vom 22./28.12.1998 nahm die GbR, wiederum vertreten
durch die G., bei der Beklagten einen weiteren Kredit von 540.000 Euro zur Immobilienfinanzierung auf.
Ob und inwieweit danach mit einer Immobilienfinanzierung zusammenhängende Streitigkeiten unter den Ausschluß fallen, ist im einzelnen streitig. Eine Prüfung
sämtlicher sich hierbei ergebender Einzelfragen ist aber nicht erforderlich. In jedem Fall fallen Streitigkeiten aus einer Immobilienfinanzierung dann unter den
Ausschluß, wenn ein qualifizierter Zusammenhang mit der Planung und Errichtung eines Gebäudes in dem obengenannten Sinn besteht. Der Begriff der Planung,
wie er in § 4 Abs. 1 k ARB verwendet wird, ist nicht auf die bautechnische Seite eines Bauvorhabens beschränkt.
Immobilienfinanzierung
Während für baulich und räumlich von den übrigen Betriebsbauten getrennt errichtete Bauten ein ermäßigter Prämiensatz berechnet wird, kommt für Anbauten
grundsätzlich der Prämiensatz des erweiterten Betriebes zur Anwendung. Bei der Rohbauversicherung ist nur das Interesse des Versicherungsnehmers gedeckt.
Das Eigentum des Bauunternehmers (z. B. Baustoffe, Werkzeuge und Baugerüste) kann über eine Bauleistungsversicherung gedeckt werden. Feuerschäden am Rohbau
deckt die Wohngebäudeversicherung beitragsfrei für sechs Monate (vielfach auch zwölf Monate) ab.
Alle am Bau helfenden Personen sind besonderen Gefahren ausgesetzt. Helfen beispielsweise Nachbarn, Freunde oder Verwandte, so sind sie über die
Berufsgenossenschaft versichert. Dazu muss der Bauherr diese Personen bei der Berufsgenossenschaft anmelden, auch wenn die Mithilfe unentgeltlich ist.
Unabhängig davon kann eine Immobilienfinanzierung Versicherungsschutz auch über die sog. Bauhelfer-Unfallversicherung erlangt werden. Diese Unfallabsicherung steht dann zusätzlich zur
Verfügung und schließt den Bauherrn und den Ehepartner ein.
Das Bauherrenhaftpflichtrisiko eines Unternehmers ist in der Regel im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Aber es existiert in aller
Regel eine Summenbegrenzung in Höhe von z. B. 500.000 EUR. Für Rohbauten ist eine besondere Position in der Deklaration und im Versicherungsschein der
Feuerversicherung zu bilden. Grundsätzlich sind zwei Ansätze zur Festsetzung der Versicherungssumme denkbar. Entweder wird von Anfang an die volle
Versicherungssumme zu einem reduzierten Prämiensatz festgelegt.
Infos zum Thema Immobilienfinanzierung
Die Anerkennung derartiger Kosten ist nach der Rechtsprechung des BFH von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Danach werden Aufwendungen als vorweggenommene
Werbungskosten nur anerkannt, wenn sie in einem engen zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit den zu erzielenden Einkünften (vgl. BFH-Entscheidung
vom 10. November 1961 VI 283/60 U, BFHE 74, 143, BStBl III 1962, 54), bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in einem engen zeitlichen und
wirtschaftlichen Zusammenhang mit der geplanten Immobilienfinanzierung des Hauses stehen.
Denn der Versicherungsschutz soll erkennbar für die aus vielfältigen Gründen als riskant angesehene Baufinanzierung insgesamt versagt werden (OLG Karlsruhe,
Urt. v. 3.7.2003 – 12 U 53/03, 3.7.2003 – 12 U 53/03, VersR 2004, 59 unter 3). Unerlässlich ist jedoch, wie sich auch dem durchschnittlichen
Versicherungsnehmer erschließt, ein innerer, sachlicher Zusammenhang in dem Sinne, dass sich bei der Wahrnehmung der rechtlichen
Interessen ein der Baufinanzierung innewohnendes Risiko verwirklicht.
Weil der Kläger das Grundstück erst durch Vertrag vom 16. Juni 1964 erworben habe. Aber auch die Abschlußgebühren der beiden erst am 5. November 1964
abgeschlossenen Bausparverträge hingen mit den späteren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht ausreichend zusammen, da zu dieser Zeit das alte
Gebäude noch nicht abgerissen gewesen und die Baugenehmigung für das neue Gebäude erst im März 1965 erteilt worden sei. Maßgebend sei, daß die
Bausparverträge der Kapitalansammlung dienten.
Immobilienfinanzierung
Konkrete Angaben über die Summenermittlung finden wir also nicht, dennoch ist davon auszugehen, dass dazu die Nettomieteinnahmen gehören sowie die
Grundsteuer und die Finanzierungskosten (Jahressumme). Im Bedarfsfall ist das genaue Summenermittlungsschema zu erfragen, damit es nicht zu einer
Unterversicherung kommt. Denn grundsätzlich ist diese Sanktion in den Bedingungen vorgesehen. Aus diesem Grunde ist auch die Bestimmung über den
Bewertungszeitraum enthalten.
Dieser Status erlaubt dem Fachmann folgende Prognose, Die Preise für baureife Grundstücke werden - je nach gesamtwirtschaftlicher Lage mehr oder weniger
schnell - kontinuierlich steigen, da Bauland nicht beliebig multiplizierbar ist. Bauen wird auch in Zukunft nicht einfacher werden: Ein Dschungel von
Vorschriften für die Immobilienfinanzierung , Auflagen und Gesetzen trübt den Durchblick. Das zu verzeichnende wie das prognostizierte Wirtschaftswachstum lässt die Bäume nicht in den Himmel
wachsen. Ohne uns gleich als arm einzustufen.
Diesen Empfehlungen sind die meisten Gesellschaften gefolgt. Einige Versicherer binden die Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs-Versicherung auch unmittelbar
an die Bauwesenversicherung (Bauleistungsversicherung) und erweitern die Deckung durch entsprechende Zusatzbedingungen. Die versicherten Gefahren sind
jedoch grundsätzlich gleich. Rechtsgrundlage der Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist außerdem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das
ebenfalls mit Wirkung vom 1.1.2008 geändert wurde.
Allgemeine Informationen über die Immobilienfinanzierung
Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung einer selbstständigen
Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung, Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der
gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B. maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr
als um 100 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme erhöht werden.
Er macht auch nicht geltend, dass ihm der für die Beklagte tätig gewordene Handelsvertreter etwa die Notwendigkeit, eine Tilgung, die ja das eigene Vermögen
mehrt, aufzubringen, verschwiegen hätte. Dementsprechend ergibt sich auch hieraus eine Pflichtverletzung nicht. Der Kläger hätte vielmehr leicht selbst die
Tilgung der Immobilienfinanzierung errechnen und zu der monatlichen Unterdeckung hinzuzählen und so den monatlich aufzubringenden Betrag ermitteln können. Ein Auseinanderfallen der
prognostizierten und der eingetretenen Steuervorteile in der ersten Zeit nach dem Erwerb.
Ein Vergleich mit dem Teilmarkt der Realkredite scheide aus, weil die fremdfinanzierten Versicherungen erheblich unsicherer seien als Immobilien. Der
Bonitätsprüfung des Kreditnehmers komme deshalb eine wesentlich größere Bedeutung zu und rechtfertige daher auch einen größeren Aufwand. Hieraus ergäbe
sich, dass die Beschaffung der Darlehensmittel und die Betreuung der Finanzierung der aufwendigste Teil des Konzeptes sei. Die vielen unterschiedlichen
Versicherungspartner bei der Finanzierung führten dazu, dass das Konzept der Sicherheits- Kompakt Rente vielfältiger sei.
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