Ostangler Immobilienversicherung
Bei der Immobilienversicherung handelt es sich um eine reine Schadenversicherung, welche finanzielle Entschädigungsleistungen für alle im Versicherungsvertrag benannten Gebäude und Gebäudezubehör, sowie mitversicherte Nebengebäude (beispielsweise Garagen und Carports, Gartenhäuser ect.) auf dem Versicherungsgrundstück leistet. Die maximale Höhe der Entschädigungsleistungen richtet sich hierbei auf die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Der Versicherungsumfang bezieht alle im Versicherungsvertrag vereinbarten Gefahren und Risiken ein, welche in der Regel durch 3 verschiedene Versicherungsformen in der sogenannten gebündelten Immobilienversicherung angeboten wird. Diese drei Versicherungsformen umfassen im Einzelnen nachfolgende Gefahreneinschlüsse,
Feuerversicherung
Durch die Feuerversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche in Folge von Bränden, Explosionen, Blitzschläge, sowie den Anprall oder den Absturz bemannter Flugkörper verursacht werden.
Leitungswasserversicherung
Durch die Leitungswasserversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche durch frostbedingte Ereignisse zum Beispiel an Sanitäranlagen oder Bruchschäden an Installationen für Leitungswasser, sowie Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, entstanden sind.
Sturm- und Hagelversicherung
Durch die Sturm- und Hagelversicherung werden alle unmittelbar entstandenen Schäden am versicherten Gebäude abgesichert, welche durch Windgeschwingikeiten ab einer Windstärke 8 entstanden sind.
Versichert durch die vorgenannten Versicherungsformen der Immobilienversicherung sind die infolge des eingetretenen Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Sachen, die durch den vorliegenden Vertrag versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Die Versicherungsleistungen sind jedoch auf das Maximale der Versicherungssumme begrenzt.
Allgemeine Informationen zum Thema Immobilienversicherung
Zu der Unterschrift des Antragstellers kommen die Unterschrift des Vermittlers sowie ggf. die Unterschrift der Eltern als gesetzliche Vertreter, falls der Antragsteller der Immobilienversicherung noch minderjährig ist, und in der Lebensversicherung die Unterzeichnung durch die zu versichernde Person, sofern sie nicht mit dem Antragsteller und späteren Versicherungsnehmer identisch ist. Der Antrag nimmt ausdrücklich auf die zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen der betreffenden Sparte Bezug, die Vertragsbestandteil werden sollen.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht, kann die Immobilienversicherung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der VN hat die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei Nachweis des VN, dass der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingung abgeschlossen hätte, ist das Rücktrittsrecht des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, so ist er nicht zur Leistung verpflichtet sein.
Der Kunde der Ostangler Immobilienversicherung kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Ein Widerruf bewirkt die Beendigung des bis dahin auflösend bedingt rechtswirksamen Versicherungsvertrags. Um die Frist einzuhalten, genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Den Zugang muss der Kunde aber nach wie vor beweisen. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde die maßgeblichen Unterlagen wie den Versicherungsschein, die AVB und die Verbraucherinformationen erhalten hat.
Sind vermietete Wohnräume infolge des Versicherungsfalls im Mietwert gemindert und ist der Mieter berechtigt, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern, so ist der dem VN entstehende Mietausfall einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten gedeckt. Die Immobilienversicherung für Mietausfall und Mietwert gilt nur für Wohnräume. Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.
Ostangler Immobilienversicherung
Die Ostangler Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Immobilienversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Immobilienversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Ostangler spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Ostangler Immobilienversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Ostangler Immobilienversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Immobilienversicherung
Sind vom VN selbst genutzte Wohnräume vom Schaden betroffen, so wird der ortsübliche Mietwert ersetzt, falls ihm die Beschränkung auf einen benutzbar
gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann. Der Versicherer ersetzt auch einen durch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B.
Wiederaufbaubeschränkungen) verursachten zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert. Abschnitt A § 9 Nr. 4 VGB 2008 sieht die Möglichkeit der Absicherung
weiteren Mietverlustes vor.
Dies umso mehr, als die diesem Beitrag zugrunde liegenden Allgemeinen Immobilienversicherung Bedingungen eine automatische Anpassung des Vertrags an
Änderungen des Baupreisniveaus vorsehen. Der Rückgriff in diesem Beitrag auch auf die bisherigen VGB 2000 schein mir geboten zugleich aber im Zusammenhang
mit dem neuen VVG den Versicherungsschutz im Vergleich zu den VGB 2000 in einigen Bereichen nicht unwesentlich verändern. Insoweit werden die qualitativen
Unterschiede zwischen den neuen und den bisherigen VGB herausgestellt.
Haftzeit bei Auszug des Mieters infolge des Schadens. Endet das Mietverhältnis infolge des Schadens und sind die Räume trotz Anwendung der im Verkehr
erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht zu vermieten, wird der Mietverlust bis zur Neuvermietung über diesen Zeitpunkt hinaus für
die vereinbarte Dauer ersetzt, höchstens jedoch bis zum Ablauf der Haftzeit. War das Gebäude zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet
wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall gezahlt.
Allgemeines über die Immobilienversicherung
Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks. In Erweiterung von Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2008 leistet der Versicherer Entschädigung für Frost-
und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks, soweit sie der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Klausel zur Sturmversicherung, Klausel PK 7363 schließt mit Wirkung für die Gefahren Sturm und Blitzschlag die notwendigen Kosten ein, die für das Entfernen,
den Transport und die Entsorgung waren.
Durch folgende Klausel der Ostangler Immobilienversicherung wird dem Leitungswasser gleichgestellt nach Klausel PK 7166 Nr. 1: Wasser aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren. An zusätzlichen
Kosten sind versicherbar nach Klausel PK 7167 notwendige Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von innerhalb des versicherten Gebäudes sowie von auf
dem Versicherungsgrundstück verlegten Ableitungsrohren, Klausel PK 7364 Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser, der infolge eines Leitungswasserschadens
entsteht und den das Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt hat.
Die arglistige Täuschung gilt als bewiesen, wenn sie durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt worden ist. Der
Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden durch Erdbeben (ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen) der Wärme ausgesetzte Sachen Brandschäden, die
an den versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden (Einschluss
über Klausel PK 7161 möglich).
Immobilienversicherung
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, den Versicherungswert 1914 des Wohngebäudes zu erfahren. Diese werden in den VGB 2008 angesprochen. Schätzung eines
Bausachverständigen, Umrechnung der ursprünglich aufgewendeten Baukosten, Wertermittlungsanleitung der Versicherer. Den Bausachverständigen stehen für die
Ermittlung des Versicherungswertes Bewertungsbücher zur Verfügung. Diese weisen für die verschiedenen Gebäudearten je nach zeittypischer Ausführung und
Ausstattung Raummeterpreise aus und nennen die zusätzlich anzurechnenden Kosten.
Denn das Wort durch schließt alle Folgen des Ereignisses ein, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der Sturm reißt eine Öffnung in die
Dacheindeckung, sodass Niederschlagswasser in das Gebäude eindringen kann. Der entstehende Nässeschaden am Gebäude ist als Folge des Sturmereignisses gedeckt.
Die Kosten der mit der Behebung des Schadens verbundenen Nebenarbeiten sind ebenfalls entschädigungspflichtig, z.B. Aufschlagen der Wand, um den durch die
Ostangler Immobilienversicherung versicherten Rohrbruch beheben zu können.
Gibt der VN im Versicherungsantrag den Neubauwert nach Preisen eines anderen Jahres zutreffend an, so übernimmt der Versicherer die Umrechnung auf den
Versicherungswert 1914. Zu beachten ist jedoch, dass der objektive Neubauwert maßgebend ist und deshalb z.B. Eigenleistungen des VN oder besondere
Kostenvergünstigungen ebenfalls zu bewerten sind. Sofern nachträgliche Aus- und Erweiterungsbauten vorgenommen worden sind, ist auch eine damit verbundene
Wertsteigerung hinzuzurechnen.
Infos zum Thema Immobilienversicherung
Die Immobilienversicherung deckt nach den VGB 2008 folgende Gefahren und Schäden: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines
Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung. Leitungswasser: Bruchschäden innerhalb und außerhalb von Gebäuden, Nässeschäden Sturm: Sturm, Hagel. Im
Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Immobilienversicherung (BWE 2008) können auch folgende Schäden
gedeckt werden: Überschwemmung des Versicherungsortes Rückstau, Erdbeben.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht, kann die Ostangler Immobilienversicherung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der VN hat die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig verletzt. Bei Nachweis des VN, dass der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingung
abgeschlossen hätte, ist das Rücktrittsrecht des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Versicherer nach Eintritt des
Versicherungsfalls zurück, so ist er nicht zur Leistung verpflichtet sein.
An vertraglichen Obliegenheiten hat nach den VGB 2008 der VN außerdem die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer
und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen, nicht genutzte Gebäude
oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren
und entleert zu halten.
Ostangler Immobilienversicherung
Es ist davon auszugehen, dass Deckung im Rahmen der Elementarschadenversicherung nur nach konkreter, individueller Risikobeurteilung übernommen werden kann,
wenn auch für das Massengeschäft der Immobilienversicherung die Antragsfragen für die Beurteilung grundsätzlich ausreichen sollten. Bei Betrieben
wird jedoch fast immer eine Betriebsbesichtigung durch den Versicherer erforderlich sein, um die Risikosituation zu beurteilen. Vom Risiko abhängig werden im
Einzelfall auch Sicherheitsvorkehrungen.
Selbstbehalte und die Vereinbarung von Haftungslimiten erforderlich sein, um Versicherungsschutz bieten zu können. Außerdem werden für gefährdete Objekte
risikoadäquate Prämien gefordert. Hochexponierte Risiken sind im liberalisierten Versicherungsmarkt gegen Hochwasserschäden nicht versicherbar. Um die
Beeinträchtigung des Unternehmens der Elementarereignisse zu analysieren, d.h. das Risikopotenzial festzustellen, empfiehlt sich eine systematische
Vorgehensweise.
Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die
Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende
Bestimmungen. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) derjenigen Versicherungsart, in
die die Elementardeckung einbezogen wird.
Allgemeine Informationen über die Immobilienversicherung
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Ein Widerruf bewirkt die Beendigung
des bis dahin auflösend bedingt rechtswirksamen Versicherungsvertrags. Um die Frist einzuhalten, genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
Den Zugang muss der Kunde aber nach wie vor beweisen. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde die maßgeblichen Unterlagen wie den
Versicherungsschein, die AVB und die Verbraucherinformationen erhalten hat.
Widerruft der Kunde den Immobilienversicherung Vertrag, sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das gilt sowohl für bereits an den Versicherer gezahlte Prämien als auch
für an den Kunden erbrachte Leistungen, z. B. Schadenszahlungen. Eine Prämienzahlung kann die Immobilienversicherung trotz Widerrufs nur dann verlangen, wenn der Kunde
nicht nur über sein Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen aufgeklärt wurde, sondern auch über den zu zahlenden Betrag und wenn er zugestimmt hat, dass der
Versicherungsschutz bereits vor Ende der Widerrufsfrist beginnen soll.
Das HGB enthält u. a. die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen. Der Versicherungsvertrag ist ein beiderseitiges
Handelsgeschäft, wenn auch der Versicherungsnehmer Kaufmann ist. Selbstständige Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler)
sind ebenfalls Kaufleute, deren Rechtsstellung im Handelsgesetzbuch geregelt ist.