DAS Kapitalbildende Lebensversicherung
Was ist eine Kapitalbildende Lebensversicherung?
Die Kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung die eine garantierte Verzinsung mit wesentlich höheren Rendite Chancen bei geringerem Anlagerisiko, als bei anderen Anlageprodukten. Die Höhe der garantierten Verzinsung, sowie der Ablaufleistung fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus und ist von bestimmten Faktoren abhängig, wie zum Beispiel die gewünschte Todesfall Leistung, dem Eintrittsalter, oder der gewünschten Zahlweise.
Arten und Formen der Verwendung
Die Kapitalbildende Lebensversicherung bietet ein umfangreiches Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten. Die häufigsten Arten der Verwendung sind unter anderem folgende,
Altersvorsorge (zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler.)
Hinterbliebenenversorgung (Todesfall Leistung bei Ableben vor Vertragsende zur Absicherung der Hinterbliebenen.)
Finanzierung (Zum Beispiel für die Eigenheimfinanzierung.)
Kapitalanlage (Als Kapitalanlage mit einer garantierten Verzinsung.)
Versorgung der Kinder (Zum Beispiel als Ausbildunsabsicherung, oder Heiratsversicherung.)
Absicherung des Einkommensverlustes (Bei eintretender Berufsunfähigkeit als Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.)
Allgemeine Informationen zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Bei den bisherigen Sammelversicherungsverträgen (jetzt Kollektivrahmenverträge) ohne objektive Umschreibung von Art und Höhe der Versicherungsleistung gibt es je nach Größe des Vertrages mehrere Rabattstufen. Der Arbeitgeber sollte sich in jedem Fall darüber im Klaren sein, dass der Abschluss einer solchen Vertragsform auch von ihm organisatorische und administrative Aufgaben verlangt. Er ist u. a. gegenüber der Kapitalbildende Lebensversicherung für die Beitragserhebung, Sammlung, Abführung sowie für die Eintreibung von Beitragsrückständen verantwortlich.
Im Rundschreiben R3/94 vom 10.11.1994 des BAV ist festgelegt, dass sich die im Rahmen einer Kollektivversicherung eingeräumten besonderen Konditionen aus dem Kollektiv heraus selbst tragen müssen und keine Subventionierung zu Lasten der übrigen Versichertengemeinschaft des jeweiligen Versicherungsunternehmens herbeiführen dürfen. Zugeständnisse durch eine Kapitalbildende Lebensversicherung dürfen daher nur in dem Maße gemacht werden, wie sie auch vom Kollektiv tatsächlich ermöglicht werden, z. B. in Form von Kostenersparnissen.
Die Anpassung der DAS Kapitalbildende Lebensversicherung um einen bestimmten Prozentsatz hat sich am Markt durchgesetzt, wobei als Bezugsgröße im Allgemeinen der zuletzt maßgebende Beitrag zugrunde gelegt wird. Dadurch entsteht eine Art Zinseszinseffekt, da die absolute Beitragssteigerung von Jahr zu Jahr größer wird. Generell gängig ist die Anpassungsform, die sich an der Entwicklung des Höchstbeitrages in der Angestelltenversicherung orientiert. Dieser Anpassungsprozentsatz schwankt und ist nicht von vornherein zu prognostizieren.
Für den VN ist Vorsicht geboten. Bei Vereinbarung der Dynamik kann die automatische jährliche Steigerung der versicherten Leistung und damit des Beitrages u. U. die jährliche Beitragsbelastung zu schnell und zu stark wachsen lassen. Um eine übermäßige Beitragssteigerung zu vermeiden, sollte ein Aussetzen der Anpassungen vorgenommen werden. Mit zunehmendem rechnungmäßigen Alter verteuert sich der Versicherungsschutz gerade in den letzten Jahren der Vertragslaufzeit so sehr, dass sich eine Fortsetzung der Dynamik der Kapitalbildende Lebensversicherung nicht mehr lohnt.
DAS Kapitalbildende Lebensversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Im Unterschied zum widerruflichen Bezugsrecht kann der unwiderruflich Bezugsberechtigte sein Recht abtreten und verpfänden; es kann aber auch gepfändet
werden. Verstirbt der Begünstigte vor dem Eintritt des Versicherungsfalles, so geht der Anspruch auf seine Erben über, falls keine andere Regelung vorgesehen
wurde. In der Praxis hat es sich als empfehlenswert herausgestellt, den Bezugsberechtigten unter Angabe des Geburtsdatums konkret namentlich zu nennen.
Allgemeine Bezeichnungen wie z. B. Erben sollten vermieden werden.
Durch das widerrufliche Bezugsrecht erwirbt der Begünstigte das Recht auf die Versicherungsleistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Bis zu
diesem Zeitpunkt besteht lediglich eine Anwartschaft auf die Leistung. Das widerrufliche Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit durch eine
schriftliche Anzeige gegenüber dem Versicherer geändert werden. Verstirbt der Begünstigte vor dem Versicherungsfall, so entfällt das widerrufliche
Bezugsrecht. Die Anwartschaft geht aber nicht auf die Erben des Bezugsberechtigten der Kapitalbildende Lebensversicherung über.
In einer sog. Schlusserklärung wird beim Antragsformular darauf hingewiesen, dass hier die richtige und vollständige Beantwortung aller Antragsfragen
unterstellt und der Antragsteller auch für den gestellten Antrag verantwortlich ist. Datenschutzgesichtspunkte sind durch die Datenschutzermächtigungsklausel
sowie Risikoprüfungsgesichtspunkte durch die Schweigepflichtentbindungsklausel, insbesondere in Bezug auf Ärzte, vorgesehen. Außerdem enthält die
Schlusserklärung Hinweise zu Annahmefrist sowie zu den garantierten Werten insgesamt.
Allgemeines über die Kapitalbildende Lebensversicherung
Bei dieser Form der Kapitalbildende Lebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von
z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen. Daraus ergibt sich eine in Bezug auf die stets gleich hohe Versicherungssumme konstante Beitragsbelastung auf niedrigem
Niveau über die gesamte Vertragslaufzeit. Lediglich bei Sofortüberschussanteilsverrechnung ist eine mögliche Beitragsschwankung des Zahlbeitrages zu
berücksichtigen.
Der Fortbestand eines Unternehmens kann durch den plötzlichen Tod eines leitenden Mitarbeiters gefährdet werden, wenn das Know-how und die Kunden- sowie
Bankverbindungen allein auf diese Person zurückzuführen sind. Deshalb kann es notwendig sein, dieses Risiko abzusichern. Hierzu wird eine DAS Kapitalbildende Lebensversicherung
auf das Leben der Führungskraft zugunsten des Betriebes abgeschlossen. Die versicherte Person selbst hat keinen Anspruch auf Leistungen aus diesem Vertrag,
sie muss jedoch ihr Einverständnis für den Vertragsabschluss erteilen.
Seltener werden die Überschussanteile bei einer Kapitalbildende Lebensversicherung angesammelt und zum Vertragsende ausgezahlt. Eine solche Regelung ist insofern
ungünstiger, als sie nicht wie die Beitragsreduzierung durch die Sofortgewinnbeteiligung zu niedrigeren Beiträgen führt. Bei der Kapitalbildende Lebensversicherung
besteht ein Umtauschrecht. Der VN kann eine andere Form der Kapitalbildende Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit gleich hoher oder niedrigerer
Versicherungssumme vereinbaren.
Kapitalbildende Lebensversicherung
Vermögensbildende Kapitalbildende Lebensversicherung Verträge werden seit 1989 nicht mehr mit Sparzulagen gefördert. Vermögensbildungsversicherungen wurden zumeist als Versicherungen
auf den Todes- und Erlebensfall vereinbart. Sie können auf den Schluss der laufenden Beitragszahlungsdauer gekündigt werden. Der VN erhält dann den
Rückkaufswert, mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge. Auf derselben Grundlage ist auch die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungssumme
möglich.
Der Pauschalsteuersatz beträgt derzeit 20 Prozent, die Pauschalierungshöchstgrenze für den begünstigten Jahresbeitrag 1.752 EUR. Mit 20 Prozent pauschaler
Lohnsteuer sind begünstigt Einmalbeiträge bis 1.752 EUR, multipliziert mit der Anzahl der Kalenderjahre, in denen das Dienstverhältnis zum Arbeitgeber
bestanden hat; der sich ergebende Betrag der DAS Kapitalbildende Lebensversicherung vermindert sich jedoch um die pauschalbesteuerten Beiträge, die der Arbeitgeber in dem Kalenderjahr der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses und den sechs vorangegangenen Kalenderjahren erbracht hat.
Wird als Gewinnverwendung eine konstante Gewinnrente vereinbart, bei der die jährlichen Gewinnanteile zu einer zusätzlichen beitragsfreien Rente führen, so
entfällt die Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers nicht. Es gibt nur eine in ihrer Höhe zusätzliche, gleich bleibende Rente, die dem Risiko der
Absenkung bei sinkendem Gewinn unterliegt. Eine solche Rentenerhöhung entspricht nicht dem Sinn und Zweck des § 16 Betriebsrentengesetzes. Diese
Gewinnbeteiligung führt nicht zu einem dynamischen Anstieg der Renten.
Infos zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Bei einem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber, der mit demselben oder einem anderen Versicherer einen Kollektivrahmenvertrag abgeschlossen hat, kann die
Versicherung innerhalb von zwölf Monaten in dessen Kollektivrahmenvertrag überführt und dort fortgesetzt werden. Allerdings haben sich bei unterschiedlichen
Versicherern diese wegen der Höhe der zu übertragenden Beiträge und der sich daraus ergebenden Leistungen miteinander abzustimmen, was im Einzelfall immer
wieder zu erheblichen Schwierigkeiten führt.
Die Vereinbarung einer Firmen Kollektivrahmenversicherung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, bei einer DAS Kapitalbildende Lebensversicherung müssen
mindestens zehn Personen versichert sein, der Personenkreis muss nach objektiven Merkmalen, wie z. B. alle Arbeitnehmer eines Unternehmens oder eine bestimmte
Berufsgruppe oder eine bestimmte Altersgruppe, eine Dienstaltersgruppe oder Gruppen mit Abstufung nach dem Gehalt oder der Art der Tätigkeit umschrieben
sein.
Unter einer Fremdwährungsversicherung versteht man im Allgemeinen eine Kapitalbildende Lebensversicherung, bei der Beitrag und Versicherungsleistung nicht in Euro
vereinbart werden. Es ist dann erforderlich, die entsprechenden Deckungsmittel ebenfalls in der Fremdwährung anzusammeln. Derartige Versicherungen können
von Ausländern nur dann abgeschlossen werden, wenn deren Wohnsitzland zum Geschäftsgebiet des Versicherers gehört. Überlegungen, noch vor Einführung des
Euro auf eine starke Währung zu setzen.
DAS Kapitalbildende Lebensversicherung
Lebenslange Todesfallversicherung wird als eine Kapitalbildende Lebensversicherung mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer angeboten, wobei nach Erreichen z. B. des 60. Lebensjahres
die Versicherung mit voller Versicherungssumme beitragsfrei weitergeführt wird. Auch Risiko«lebensversicherung»en mit fallender Summe und gleichbleibendem
Beitrag enden hinsichtlich ihrer Beitragszahlungsdauer vor dem Ende der Vertragsdauer. Eine verkürzte Beitragszahlungsdauer kann auch in der
Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung vorgesehen sein.
Üblich ist die Zahlung laufender Beiträge bis zum Ende der Versicherungsdauer, längstens bis zum Ableben der versicherten Person. Teilweise werden
auch Einmalbeitragszahlungen vorgesehen, wobei diese in voller Höhe bei Vertragsabschluss zu leisten sind. Hierbei sind steuerliche Probleme zu berücksichtigen.
Lebensversicherungen mit Beitragsvorauszahlungen also sog. Depotbeitragsversicherungen haben zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Änderungsvereinbarungen wie Stundung, Teilstundung, Ruhen des Vertrages, Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungssumme und Rückkauf haben Auswirkungen
auf die weitere Beitragsentrichtung. Bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit kann der Versicherer die Prämienzahlung stunden, wenn aus der Versicherung
bereits ein entsprechender Rückkaufswert vorhanden ist, und zwar solange dieser für die Deckung der fälligen Prämien ausreicht. Anderenfalls ist nur eine
Teilstundung möglich.
Allgemeine Informationen über die Kapitalbildende Lebensversicherung
Der Kapitalbildende Lebensversicherung Anbieter muss wissen, wann er während der mit seinen Versicherungsnehmern vereinbarten Vertragslaufzeiten mit vorzeitigen Todesfällen zu rechnen
hat und wie viele Fälle dies jeweils sein werden. Um solches feststellen zu können, braucht er statistische Informationen, die er dann allen seinen
versicherungsmathematischen Berechnungen zugrunde legt. Es zeigen sich erhebliche Unterschiede im Sterblichkeitsverlauf von Männern und Frauen, aber auch
die relativ geringe Sterbewahrscheinlichkeiten in jungen Jahren.
Grundsätzlich gelten dabei folgende Aussagen: Je höher das Eintrittsalter, desto höher die Beiträge. Je länger die Versicherungsdauer, desto höher die
Beiträge. Je schlechter der Gesundheitszustand, desto unwahrscheinlicher ist die Versicherbarkeit. Bei versicherbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen
können Risikobeitragszuschläge vereinbart werden. Höhere berufliche oder sonstige Risiken führen in der Regel zu Beitragszuschlägen. Aus der längeren
Lebenserwartung der Frauen resultiert ein niedrigerer Beitrag.
Mit zunehmendem rechnungsmäßigem Alter verteuert sich der Versicherungsschutz gerade in den letzten Jahren der Vertragslaufzeit so stark, dass sich eine
Fortsetzung der Dynamik der Kapitalbildende Lebensversicherung in den letzten Jahren renditemäßig nicht mehr empfiehlt. Grundsätzlich sollte geprüft werden, ob Anpassungen nach Vollendung des 55.
Lebensjahres noch in einem sinnvollen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen. Im Zweifelsfall sollte hierauf verzichtet werden, höchstens 6 Prozent der Erhöhungssumme
jährlich betragen und die Barrente höchstens 4.500 EUR jährlich.