DAS Kapitalbildende Lebensversicherung
Was ist eine Kapitalbildende Lebensversicherung?
Die Kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung die eine garantierte Verzinsung mit wesentlich höheren Rendite Chancen bei geringerem Anlagerisiko, als bei anderen Anlageprodukten. Die Höhe der garantierten Verzinsung, sowie der Ablaufleistung fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus und ist von bestimmten Faktoren abhängig, wie zum Beispiel die gewünschte Todesfall Leistung, dem Eintrittsalter, oder der gewünschten Zahlweise.
Arten und Formen der Verwendung
Die Kapitalbildende Lebensversicherung bietet ein umfangreiches Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten. Die häufigsten Arten der Verwendung sind unter anderem folgende,
Altersvorsorge (zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler.)
Hinterbliebenenversorgung (Todesfall Leistung bei Ableben vor Vertragsende zur Absicherung der Hinterbliebenen.)
Finanzierung (Zum Beispiel für die Eigenheimfinanzierung.)
Kapitalanlage (Als Kapitalanlage mit einer garantierten Verzinsung.)
Versorgung der Kinder (Zum Beispiel als Ausbildunsabsicherung, oder Heiratsversicherung.)
Absicherung des Einkommensverlustes (Bei eintretender Berufsunfähigkeit als Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.)
Allgemeine Informationen zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Kapitalbildende Lebensversicherung wird auch als Studiengeldversicherung, Patenschaftsversicherung, Heirats- oder Aussteuerversicherung angeboten. Das kleinere Risiko für den Versicherer führt zu einer höheren Rendite für den VN. Diese Tarifform eignet sich für den konservativen VN, der keine Hinterbliebenenversorgung benötigt. Sie ist damit eine Alternative zur aufgeschobenen Rentenversicherung. Die Vorteile liegen in der hinterbliebenenfreundlichen Todesfallregelung und den meist günstigeren Rückkaufsregelungen bei vorzeitiger Kündigung.
Der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Einmalbeitrag ist sofort nach Annahme des Antrags fällig. Der Versicherungsschutz beginnt nach erfolgter Zahlung. Vor Abschluss der Kapitalbildende Lebensversicherung und vor Auszahlung der Darlehenssumme besteht noch kein Versicherungsschutz. Die Dauer des Vertrages entspricht der Kreditlaufzeit und liegt somit im Normalfall zwischen 4 und 120 Monaten. Wie bereits erwähnt kann die Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AUZ) ergänzend in den Vertrag eingeschlossen werden.
Die Gesundheitsprüfung in der DAS Kapitalbildende Lebensversicherung erfolgt aufgrund eines umfangreichen Fragenkataloges im Antragsformular sowie anhand zusätzlicher Fragebögen, medizinischer Auskünfte durch behandelnde Ärzte sowie durch Informationen von Krankenkassen und andere ärztliche Untersuchungen. Der Prüfungsumfang richtet sich danach, in welcher Höhe eine Versicherungssumme bzw. Rente versichert werden soll. Die Annahmerichtlinien der einzelnen Versicherer sehen unterschiedlich hohe Anforderungen sowie unterschiedliche Summenbegrenzungen für die ärztliche Untersuchung vor.
Risikozuschläge können zu einer wesentlich erhöhten Beitragsbelastung führen. Nachlässe auf die Tarifprämie werden im Rahmen von Gruppen- und Kollektivversicherungsverträgen eingeräumt. Auch die Mitgliedschaft in sog. Rabattierungsvereinen hilft, Beiträge zu sparen. Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss nach zusätzlichen Rabattierungsmöglichkeiten durch Gruppen- oder Kollektiv Kapitalbildende Lebensversicherung bzw. Rabattierungsvereine. Die Auflösungsvereinbarung beinhaltet einen vorzeitigen Ablauf.
DAS Kapitalbildende Lebensversicherung
Die DAS Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kapitalbildende Lebensversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kapitalbildende Lebensversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die DAS spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die DAS Kapitalbildende Lebensversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der DAS Kapitalbildende Lebensversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Gesundheitsprüfung in der Kapitalbildende Lebensversicherung erfolgt aufgrund eines umfangreichen Fragenkataloges im Antragsformular sowie anhand zusätzlicher Fragebögen,
medizinischer Auskünfte durch behandelnde Ärzte sowie durch Informationen von Krankenkassen und andere ärztliche Untersuchungen. Der Prüfungsumfang richtet
sich danach, in welcher Höhe eine Versicherungssumme bzw. Rente versichert werden soll. Die Annahmerichtlinien der einzelnen Versicherer sehen unterschiedlich
hohe Anforderungen sowie unterschiedliche Summenbegrenzungen für die ärztliche Untersuchung vor.
Nach wie vor deckt die Lebensversicherung das wirtschaftliche Risiko ab, das sich aus der Nichtvorhersehbarkeit des menschlichen Lebens ergibt. Die
Lebensversicherung hat auch unter volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Betrachtung als Kapitalsammelbecken neben dem
Bankenbereich ihre Existenzberechtigung. Für den Abschluss einer Kapitalbildende Lebensversicherung gibt es unterschiedliche Motive. Um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz
bieten zu können, haben die Versicherer vielfältige Vertragsformeln entwickelt.
Einen Anspruch kann derjenige abtreten, dem der Anspruch zusteht, also im Regelfall der VN als Anspruchsinhaber. Aber auch der unwiderruflich Bezugsberechtigte
kann seinen Anspruch aus dem Bezugsrecht abtreten, da er ein sofort wirksames Recht auf die Leistung besitzt. Ein Pfändungsgläubiger ist derjenige, dem der
VN die Ansprüche aus seiner Versicherung verpfändet hat. Die Verpfändung ist wirksam, wenn sie dem Versicherer angezeigt worden ist. Sämtliche Rechte aus
einem Kapitalbildende Lebensversicherung Vertrag sind pfändbar.
Allgemeines über die Kapitalbildende Lebensversicherung
Man unterscheidet das Beitragsdepot beim Versicherer nach vollem Todesfallschutz und nach stark reduziertem Todesfallschutz und das individuell abgewickelte
Beitragsdepot mit einem Rentenfonds auf der Depotseite und niedrigem Todesfallschutz auf der versicherungstechnischen Seite. Den höchsten Ertrag bringen
Rentenversicherungen, weil sie im Gegensatz zur Kapitalbildende Lebensversicherung nicht mit den Kosten für den Todesfallschutz belastet sind. Da die Rententarife stets
mit Kapitalwahlrecht ausgestaltet sind.
Die Höhe dieser Beitragsermäßigung der DAS Kapitalbildende Lebensversicherung ist von dem anzuwendenden Gewinnsatz abhängig, der von Jahr zu Jahr neu erklärt wird und zwischen 30 und 60 Prozent
betragen kann. Dies zeigt, dass die Höhe des effektiv zu zahlenden Beitrags über die Vertragsdauer nicht konstant sein muss, also mit u. U. höheren Beiträgen
gerechnet werden sollte. Dies ist aus Wettbewerbsgründen allerdings relativ unwahrscheinlich, da die in diesem Bereich marktführenden Direktversicherer ein
sehr starkes Marketinginteresse haben werden.
Die Kapitalbildende Lebensversicherung wird auch als Studiengeldversicherung, Patenschaftsversicherung, Heirats- oder Aussteuerversicherung angeboten. Das kleinere Risiko für den
Versicherer führt zu einer höheren Rendite für den VN. Diese Tarifform eignet sich für den konservativen VN, der keine Hinterbliebenenversorgung benötigt.
Sie ist damit eine Alternative zur aufgeschobenen Rentenversicherung. Die Vorteile liegen in der hinterbliebenenfreundlichen Todesfallregelung und den meist
günstigeren Rückkaufsregelungen bei vorzeitiger Kündigung.
Kapitalbildende Lebensversicherung
Grundsätzlich ist es gleichgültig, welche Vertragsformen gewählt werden. Eine reine Kapitalbildende Lebensversicherung soll dagegen nicht anerkannt werden, ebenso wenig
Aussteuer- bzw. Ausbildungsversicherungen, sog. Befreiungsversicherungen, vermögenswirksame Lebensversicherungen sowie sog. Treueprämien-Versicherungen,
es sei denn, ihr Versorgungszweck bleibt erkennbar. Wird bei Abschluss einer Kapitalbildende Lebensversicherung eine Rentenzahlung ausgeschlossen und die Kapitalzahlung vereinbart,
so handelt es sich nicht um eine Direktversicherung.
Aktienindexgebundene Produkte zeichnen sich durch ihre direkte Wertabhängigkeit von Indices aus, beispielsweise vom DAX, STOXX, SMI, EBI usw. Als
DAS Kapitalbildende Lebensversicherung angeboten, erfolgt eine indexierte Kapitalanlage, die Teilnahme an Kursverlusten ausschließt und eine Gewinnbeteiligung
in Höhe des Beteiligungssatzes vorsieht, der wiederum von der Produktgestaltung und dem Verkaufszeitraum abhängt. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag
Kapitalbildende Lebensversicherung.
Das unwiderrufliche Bezugsrecht wird allerdings mit einer Klausel versehen, wonach die Versorgungszusage widerrufen werden kann, wenn der Arbeitnehmer vor
Fälligkeit der Versicherungsleistungen und vor Eintritt der Unverfallbarkeit von sich aus das Arbeitsverhältnis löst oder der Arbeitgeber ihm aus einem
wichtigen Grund, der in der Person des Arbeitnehmers liegt, kündigt und der Kündigungsgrund schwerwiegend ist. Auch der Abschluss von Gruppen
Direktversicherungen als Kapitalbildende Lebensversicherung ist grundsätzlich möglich.
Infos zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Bei einem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber, der mit demselben oder einem anderen Versicherer einen Kollektivrahmenvertrag abgeschlossen hat, kann die
Versicherung innerhalb von zwölf Monaten in dessen Kollektivrahmenvertrag überführt und dort fortgesetzt werden. Allerdings haben sich bei unterschiedlichen
Versicherern diese wegen der Höhe der zu übertragenden Beiträge und der sich daraus ergebenden Leistungen miteinander abzustimmen, was im Einzelfall immer
wieder zu erheblichen Schwierigkeiten führt.
Der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Einmalbeitrag ist sofort nach Annahme des Antrags fällig. Der Versicherungsschutz beginnt nach erfolgter Zahlung.
Vor Abschluss der DAS Kapitalbildende Lebensversicherung und vor Auszahlung der Darlehenssumme besteht noch kein Versicherungsschutz. Die Dauer des Vertrages entspricht der
Kreditlaufzeit und liegt somit im Normalfall zwischen 4 und 120 Monaten. Wie bereits erwähnt kann die Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AUZ) ergänzend
in den Vertrag eingeschlossen werden.
Grundsätzlich können Kapitalbildende Lebensversicherung Verträge als Einzelverträge oder im Rahmen von Kollektivlebensversicherungen abgeschlossen werden. Scheidet eine versicherte
Person mit unwiderruflichem Bezugsrecht oder mit vom Vertragspartner überlassenem Rechtsanspruch auf Anwartschaften auf die Versicherungsleistung aus einer
Kollektiv«lebensversicherung» aus, so kann sie entsprechend ihrer Anwartschaft das Versicherungsverhältnis innerhalb von drei Monaten ohne erneute
Risikoprüfung als Einzelversicherungsvertrag fortsetzen.
DAS Kapitalbildende Lebensversicherung
Der Beitrag zur Kapitalbildende Lebensversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, und zwar, dem Risikobeitrag für die Gefahrtragung und Abdeckung eines
vorzeitigen Versicherungsfalls wie des Todesfalls; dem Sparbeitrag, aus dem auf der Basis der Verzinsung das Deckungskapital, also das Guthaben, gebildet
wird und der entstehende Überschuss dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Überschussbeteiligung gutgeschrieben wird, sowie dem Kostenanteil. In der
Kapitalbildende Lebensversicherung sind die Beiträge Jahresbeiträge.
Grundsätzlich besteht die Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Insbesondere besteht Versicherungsschutz,
wenn die versicherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den Tod gefunden hat. Während die Leistungspflicht des
Versicherers bei Tod mit inneren Unruhen nicht eingeschränkt wird, kann es beim Tod in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit
kriegerischen Ereignissen zu Leistungseinschränkungen berechnete Deckungskapital kommen.
Die Leistung des Versicherers besteht somit in der Anhebung des vorhandenen gezillmerten Deckungskapitals auf den Barwert und ist somit geringer als die
Auffüllung auf die volle Versicherungssumme bei gemischten Kapital«lebensversicherung»en. Deshalb ist auch der zu zahlende Beitrag bei Term-Fix
Versicherungen niedriger als bei der gemischten Kapital«lebensversicherung» mit gleichem Eintrittsalter, gleicher Vertragsdauer und gleicher
Versicherungssumme.
Allgemeine Informationen über die Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Erhöhungen können nur bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr des Versicherten durchgeführt werden. Sie
erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. Der VN erhält in der Regel rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung.
Errechnet werden die Erhöhungen nach dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter des Versicherten, nach der restlichen Beitragszahlungsdauer und
einem evtl. vereinbarten Beitragszuschlag der Kapitalbildende Lebensversicherung dynamisch angepasst werden.
Oftmals sind in den Bedingungen Anpassungsbestimmungen mit einem Mindestprozentsatz, z. B. 4 Prozent oder 5 Prozent, enthalten. Alternativen bestehen in
einem festen Prozentsatz. Dabei wird oftmals 5 Prozent als niedrigster Satz und 10 Prozent als Obergrenze angesehen. Auch ein Wechsel während der
Vertragsdauer ist durchaus möglich. So ist eine Minderung auf 5 Prozent oder 4 Prozent , also dem Mindestprozentsatz ebenso möglich wie eine Erhöhung auf
bis zu 10 Prozent, dies allerdings nur nach erneuter Gesundheitserklärung.
Die Nachversicherungsgarantie regelt das Recht des VN der Kapitalbildende Lebensversicherung, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgrund bestimmter Anlässe sowie alle fünf
Jahre nach Versicherungsbeginn regelmäßig zu erhöhen. Das Recht kann innerhalb von drei Monaten z. B. nach Erreichen der Volljährigkeit der versicherten
Person, Heirat des Versicherten, Geburt eines Kindes des Versicherten, Adoption eines Kindes durch den Versicherten, Aufnahme einer freiberuflichen oder
selbstständigen Tätigkeit.