Kapitalbildende Lebensversicherung für Familien
Was ist eine Kapitalbildende Lebensversicherung?
Die Kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung die eine garantierte Verzinsung mit wesentlich höheren Rendite Chancen bei geringerem Anlagerisiko, als bei anderen Anlageprodukten. Die Höhe der garantierten Verzinsung, sowie der Ablaufleistung fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus und ist von bestimmten Faktoren abhängig, wie zum Beispiel die gewünschte Todesfall Leistung, dem Eintrittsalter, oder der gewünschten Zahlweise.
Arten und Formen der Verwendung
Die Kapitalbildende Lebensversicherung bietet ein umfangreiches Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten. Die häufigsten Arten der Verwendung sind unter anderem folgende,
Altersvorsorge (zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler.)
Hinterbliebenenversorgung (Todesfall Leistung bei Ableben vor Vertragsende zur Absicherung der Hinterbliebenen.)
Finanzierung (Zum Beispiel für die Eigenheimfinanzierung.)
Kapitalanlage (Als Kapitalanlage mit einer garantierten Verzinsung.)
Versorgung der Kinder (Zum Beispiel als Ausbildunsabsicherung, oder Heiratsversicherung.)
Absicherung des Einkommensverlustes (Bei eintretender Berufsunfähigkeit als Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.)
Allgemeine Informationen zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Seltener werden die Überschussanteile bei einer Kapitalbildende Lebensversicherung angesammelt und zum Vertragsende ausgezahlt. Eine solche Regelung ist insofern ungünstiger, als sie nicht wie die Beitragsreduzierung durch die Sofortgewinnbeteiligung zu niedrigeren Beiträgen führt. Bei der Kapitalbildende Lebensversicherung besteht ein Umtauschrecht. Der VN kann eine andere Form der Kapitalbildende Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit gleich hoher oder niedrigerer Versicherungssumme vereinbaren.
Sie ist vor allem als Ehegatten-Versicherung sowie als Kapitalbildende Lebensversicherung für Betriebe gebräuchlich und ist stets dann zu empfehlen, wenn zwei Personen wirtschaftlich miteinander verbunden sind und im Ablebensfall oder zum Vertragsablauf Kapital benötigt wird. Diese Versicherung ist auf einen festen Auszahlungszeitpunkt fixiert. Die vereinbarte Versicherungssumme wird nur bei Ablauf ausgezahlt. Die Prämienzahlungsdauer ist vom Leben des Versicherten abhängig, verstirbt der Versicherte vor Vertragsablauf.
Zu den Voraussetzungen zählen hierbei ein Personenkreis von mindestens 100 Personen sowie die konkrete Festlegungsmöglichkeit und Abgrenzung des Personenkreises nach objektiven Merkmalen. Bei Vereins Kollektiv Kapitalbildende Lebensversicherung für Familien sollte gemäß dem Rundschreiben 3/94 des BAV auf eine Mindestbeteiligungsquote von z. B. 50 Prozent eines nach objektiven Merkmalen fest umschriebenen Personenkreises geachtet werden, um eine Gegenauslese zu vermeiden. Bei Vereinskollektiv Kapitalbildende Lebensversicherung werden in der Regel Vereinsmitglieder.
Es ist unerheblich, wie die Gewinne während der Aufschubfrist verwendet werden. Entscheidend ist ausschließlich die Gewinnbeteiligung ab Rentenbeginn. Wird für die Phase ab Rentenbeginn eine Gewinnbeteiligungsart vereinbart, bei der aus den jährlichen Gewinnanteilen eine zusätzliche Rente, eine sog. Zusatzrente oder Bonusrente der Kapitalbildende Lebensversicherung gebildet wird, die mit der versicherten Rente fällig wird, so entfällt die Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers vollständig. Dieses setzt voraus, dass die Gewinnverwendung zu einer Erhöhung der Rente führt.
Kapitalbildende Lebensversicherung für Familien
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Familien sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Kapitalbildende Lebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Kapitalbildende Lebensversicherung für Familien mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Eine vorläufige Deckungszusage ist immer dann wichtig, wenn der Antragsteller aus persönlichen Gründen den Abschluss des Vertrages nicht abwarten kann, so
z. B. wegen eines unmittelbar bevorstehenden Auslandsaufenthaltes oder aus sonstigen terminlichen Gründen. Die Deckungszusage kann notfalls auch formlos
mündlich, telefonisch oder per Telefax erfolgen. Der zustande gekommene Versicherungsvertrag wird mit dem vom Versicherer ausgefertigten Versicherungsschein
(Police) beurkundet.
Grundsätzlich kommt der Kapitalbildende Lebensversicherung Vertrag durch Stellung eines Antrages und dessen Annahme durch den Versicherer zustande. Der schriftlich zu stellende
Antrag kann vom Versicherer angenommen werden, er kann allerdings auch abgelehnt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen mit entsprechenden Änderungen
angenommen werden. Der Antragsannahme und der Ausstellung des Versicherungsscheins als Urkunde des Versicherungsvertrages geht die Antrags- und Risikoprüfung
voraus.
Der Versicherungsfall des Todes ist mit dem Ableben der versicherten Person eingetreten. Der Tod des Versicherten ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Zur Auszahlung der Versicherungsleistung sind dem Versicherer folgende Unterlagen vorzulegen, eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde,
ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Verlauf und Beginn der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt
hat, der Versicherungsschein, der Nachweis der letzten Beitragszahlung.
Allgemeines über die Kapitalbildende Lebensversicherung
Bei der Versicherung mit erhöhter Todesfallsumme steht der Todesfallschutz im Vordergrund. Daher ist sie besonders für junge Familien mit erhöhtem Bedarf an
Hinterbliebenenschutz geeignet und zu empfehlen. Im Todesfall wird z. B. die doppelte Erlebensfallsumme ausgezahlt. Auch in Verbindung mit einer
Baufinanzierung und als Hypotheken-Tilgungsversicherung ist sie dazu geeignet, Familien gegen die besonderen wirtschaftlichen Folgen des Todesfalls
abzusichern.
Der Fortbestand eines Unternehmens kann durch den plötzlichen Tod eines leitenden Mitarbeiters gefährdet werden, wenn das Know-how und die Kunden- sowie
Bankverbindungen allein auf diese Person zurückzuführen sind. Deshalb kann es notwendig sein, dieses Risiko abzusichern. Hierzu wird eine Kapitalbildende Lebensversicherung für Familien
auf das Leben der Führungskraft zugunsten des Betriebes abgeschlossen. Die versicherte Person selbst hat keinen Anspruch auf Leistungen aus diesem Vertrag,
sie muss jedoch ihr Einverständnis für den Vertragsabschluss erteilen.
Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer für die Kapitalbildende Lebensversicherung
liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR. Diese Versicherung ist
für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt
für die Kinder gewährleistet sein soll.
Kapitalbildende Lebensversicherung
Es ist zu unterscheiden zwischen einer Direktversicherung und einer Kapitalbildende Lebensversicherung durch Gehaltsumwandlung (Barlohnumwandlung). Die
Gehaltsumwandlungsversicherung legt fest, dass in Abänderung des Anstellungs- und Gehaltsvertrages die Gesamtbezüge des Arbeitnehmers aus dem Direktversicherungsbeitrag
und aus den übrigen bar zu zahlenden Bezügen bestehen, und des Weiteren, dass der versicherte Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht erhält und bei
vorzeitigem Ausscheiden die Versicherung.
Der VN braucht die einzelnen jährlichen Erhöhungen des Beitrages und der Leistungen nicht zu akzeptieren. Lässt er jedoch hintereinander mehr als zwei
Erhöhungen ungenutzt, so erlischt das Recht auf künftige Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Er kann dieses Recht wieder erlangen, wenn er sich einer
erneuten Gesundheitsprüfung unterzieht. Angeboten werden unterschiedliche Varianten der Erhöhung von Kapitalbildende Lebensversicherung für Familien und Versicherungsschutz, die Versicherungssumme
erhöht sich jährlich um 20 Prozent,
Die Erhöhungen können nur bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch längstens bis zum 65. Lebensjahr des Versicherten durchgeführt werden. Sie
erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. Der VN erhält rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung. Errechnet werden
die Erhöhungen nach dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter des Versicherten, nach der restlichen Beitragszahlungsdauer und einem eventuell
vereinbarten Beitragszuschlag dynamisch angepasst werden.
Infos zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Eine eigene Abrechnung ist bei Kollektivrahmenverträgen mit besonders großem Ausmaß, z. B. Gesamtbeitrag mindestens 500.000 EUR oder Gesamtversicherungssumme
mindestens 15 Mio. EUR, möglich, wenn eine eigene erfolgsabhängige Überschussbeteiligung nach den Grundsätzen der mathematischen Risikotheorie vorgenommen
werden kann. Es darf allerdings auf keinen Fall zu einer Subventionierung auf Kosten der übrigen Versichertengemeinschaft kommen. Die bisher bei Sondertarifen
geforderte Mindestbeteiligungsquote von 90 Prozent.
Im Rundschreiben R3/94 vom 10.11.1994 des BAV ist festgelegt, dass sich die im Rahmen einer Kollektivversicherung eingeräumten besonderen Konditionen aus
dem Kollektiv heraus selbst tragen müssen und keine Subventionierung zu Lasten der übrigen Versichertengemeinschaft des jeweiligen Versicherungsunternehmens
herbeiführen dürfen. Zugeständnisse durch eine Kapitalbildende Lebensversicherung für Familien dürfen daher nur in dem Maße gemacht werden, wie sie auch vom Kollektiv tatsächlich ermöglicht werden, z. B. in Form von
Kostenersparnissen.
Wie die Hypothekenversicherung dient auch die Restschuldversicherung der Absicherung von Krediten. Im Unterschied zu dieser ist mit ihr aber nicht zugleich
auch die Tilgung des Kredites verbunden. Vielmehr soll sie die planmäßige Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen eines Versicherten für den Fall des Todes
und bei Einschluss der Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AUZ) auch für den Fall der Arbeitsunfähigkeit sicherstellen. Sie bewirkt somit die Absicherung
einer Restschuldverpflichtung.
Kapitalbildende Lebensversicherung für Familien
Die Wiederinkraftsetzung nach Jahresfrist macht eine rechtzeitige Beginnverlegung erforderlich, die zu einem höheren Eintrittsalter und damit höheren
Beiträgen für die Restlaufzeit führt. Alternativ kann auch eine Verlängerung der Vertragsdauer bei gleich hohen Beiträgen vorgesehen werden. Entscheidet sich
der Versicherungsnehmer dafür, keine weiteren Beiträge mehr zu entrichten, so steht die Umwandlung des Vertrages in eine beitragsfreie Kapitalbildende Lebensversicherung zur Wahl.
Dabei wird aus den bisher eingezahlten Versicherungsprämien eine Versicherungssumme gebildet.
Eine Beitragsfreistellung ist auch wegen Ablauf der Beitragszahlungsdauer möglich. Eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer, z. B. bei Todesfall- oder
Sterbefallversicherungen bedeutet, dass in dieser Zeit durch Sparbeiträge und Rechnungszins ein gezillmertes Deckungskapital angesammelt werden muss, das
am Ende der Beitragszahlungsdauer dem Barwert der vereinbarten Versicherungssumme entspricht. Bei einer Beitragsfreistellung als Todesfallleistung wird
innerhalb von Term-Fix- und Aussteuerversicherungen beim Tod des Versicherten fällig.
Diese Grenzlinie, Selbstbehalt genannt, wird von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich hoch liegen und einerseits von der Größe des Gesamtbestandes,
andererseits von der Durchschnittssumme dieses Bestandes bestimmt. Insbesondere beispielsweise im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung werden in der
Regel Teilrückdeckungen und nicht Vollrückdeckungen vorgenommen. Im Einzelfall können auch andere geschäftspolitische Überlegungen des Erstversicherers hier
eine Rolle spielen.
Allgemeine Informationen über die Kapitalbildende Lebensversicherung
Für die Beitragsermittlung in der Kapitalbildende Lebensversicherung sind mehrere Einflussfaktoren relevant. Geschlecht, Eintrittsalter, Versicherungsdauer,
Leistungsdauer, individueller Gesundheitszustand, individuelle berufliche Risiken, sonstige Zusatzrisiken, Höhe der Versicherungssumme bzw. der versicherten
Rente, Höhe der Todesfallabsicherung, Einschluss von Zusatzversicherungen wie BUZ oder UZV, Rabattierung und Kollektivnachlässe, Art und Form der
Lebensversicherung sowie Zahlungsweise.
Ist beispielsweise eine BUZ eingeschlossen, so erfolgt keine dynamische Anpassung, solange wegen Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung ganz oder teilweise
ruht. Eine Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn der VN ihr bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widerspricht oder wenn der erste erhöhte
Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin gezahlt worden ist. Unterbliebene Erhöhungen können mit Zustimmung des Versicherers
nachgeholt werden.
Teilweise wird auch noch eine Anpassungsalternative angeboten, bei der individuell zu einem festen Sockelprozentsatz, z. B. 3 Prozent, noch ein
Zusatzprozentsatz festgelegt werden kann, um so einen gewissen Karrieretrend und die erhoffte Einkommensentwicklung individuell abzusichern. Der
Versicherungsnehmer muss die einzelnen jährlichen Erhöhungen des Beitrages der Kapitalbildende Lebensversicherung und der Leistungen nicht immer akzeptieren. Lässt er jedoch hintereinander mehr
als zwei Erhöhungen ungenutzt, so erlischt das Recht auf künftige Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.