Gute Kapitalbildende Lebensversicherung
Was ist eine Kapitalbildende Lebensversicherung?
Die Kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung die eine garantierte Verzinsung mit wesentlich höheren Rendite Chancen bei geringerem Anlagerisiko, als bei anderen Anlageprodukten. Die Höhe der garantierten Verzinsung, sowie der Ablaufleistung fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus und ist von bestimmten Faktoren abhängig, wie zum Beispiel die gewünschte Todesfall Leistung, dem Eintrittsalter, oder der gewünschten Zahlweise.
Arten und Formen der Verwendung
Die Kapitalbildende Lebensversicherung bietet ein umfangreiches Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten. Die häufigsten Arten der Verwendung sind unter anderem folgende,
Altersvorsorge (zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler.)
Hinterbliebenenversorgung (Todesfall Leistung bei Ableben vor Vertragsende zur Absicherung der Hinterbliebenen.)
Finanzierung (Zum Beispiel für die Eigenheimfinanzierung.)
Kapitalanlage (Als Kapitalanlage mit einer garantierten Verzinsung.)
Versorgung der Kinder (Zum Beispiel als Ausbildunsabsicherung, oder Heiratsversicherung.)
Absicherung des Einkommensverlustes (Bei eintretender Berufsunfähigkeit als Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.)
Allgemeine Informationen zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Diesem Depot entnimmt die Kapitalbildende Lebensversicherung die jährlich fälligen Beiträge. Die anfallenden Depotzinsen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Da das Depotguthaben sich von Jahr zu Jahr verringert, sind die Depotzinsen zu Beginn am höchsten. Durch die hohen Fünfjahresbeiträge ergeben sich bereits in den ersten Jahren wesentlich höhere Rückkaufswerte als bei allen anderen Tarifen. Die Vertragsform wird oft als 5+7-Plan angeboten. Hierfür stehen sowohl Tarifformen der Kapitalbildende Lebensversicherung als auch der Rentenversicherungen zur Wahl.
Durch das widerrufliche Bezugsrecht erwirbt der Begünstigte das Recht auf die Versicherungsleistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht lediglich eine Anwartschaft auf die Leistung. Das widerrufliche Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit durch eine schriftliche Anzeige gegenüber dem Versicherer geändert werden. Verstirbt der Begünstigte vor dem Versicherungsfall, so entfällt das widerrufliche Bezugsrecht. Die Anwartschaft geht aber nicht auf die Erben des Bezugsberechtigten der Kapitalbildende Lebensversicherung über.
Lebenslange Todesfallversicherung wird als eine Gute Kapitalbildende Lebensversicherung mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer angeboten, wobei nach Erreichen z. B. des 60. Lebensjahres die Kapitalbildende Lebensversicherung mit voller Versicherungssumme beitragsfrei weitergeführt wird. Auch Risiko«lebensversicherung»en mit fallender Summe und gleichbleibendem Beitrag enden hinsichtlich ihrer Beitragszahlungsdauer vor dem Ende der Vertragsdauer. Eine verkürzte Beitragszahlungsdauer kann auch in der Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung vorgesehen sein.
Die Tilgung des Schuldbetrages durch andere Veränderungen, wie beispielsweise Dauerverlängerung mit erneuter Gesundheitsprüfung, Verrechnung mit den angesammelten Überschussguthaben, Aufnahme eines Policendarlehens oder Verrechnung mit der späteren Ablaufleistung des Vertrages der Kapitalbildende Lebensversicherung, sollten möglichst vermieden werden. Ist der Versicherungsnehmer zur vollständigen Zahlung der Folgeprämien zeitweise nicht in der Lage, so kann ihm unter Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes für die sog. Risiko Zwischen Versicherung (Teilstundung) eingeräumt werden.
Für jedes Versicherungsprodukt gibt es eine große Anzahl an Anbietern mit verschiedenen Tarifen und Leistungseinschlüssen, welche sich erheblich im Preis unterscheiden. Doch welche ist eine Gute Kapitalbildende Lebensversicherung, beinhaltet also die bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Beitrag? Um Ihnen hierfür eine Antwort geben zu können, ist es sinnvoll einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse optimierten Versicherungsschutz zu ermitteln und anschliessend aus allen Versicherern den dafür anfallenden, günstigsten Preis herauszufinden. Achten Sie vor allem, dass Sie immer die von Ihnen benötigten Versicherungsleistungen in den Vordergrund stellen und sich nicht nur nach dem vermeintlich günstigsten Beitrag orientieren, denn dies kann sich schnell als Nachteil erweisen wo Sie am Ende drauf zahlen müssen, wenn Sie auf Grund von Leistungsverzicht den Beitrag senken möchten und am Ende, also im Bedarfsfall auf finanzielle Entschädigungen verzichten müssen, oder diese nur eingeschränkt erhalten.
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Nützliche Tipps zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Mit dem Bezugsrecht bestimmt der VN, dass ein Dritter oder mehrere Dritte die Versicherungssumme im Versicherungsfall erhalten. Dies gilt insbesondere für
den Todesfall. Als Konsequenz aus der Bezugsberechtigung fällt die Versicherungsleistung nicht in die Erbmasse. Der Begünstigte erhält dann die Leistung
neben seinem Erbteil, ohne dass hierdurch die Regelung der Erbschaft verändert wird. Dabei ist es durchaus möglich, für den Todesfall und den Erlebensfall
verschiedene Personen als Bezugsberechtigte zu vereinbaren.
Das Recht zur Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung bleibt von der Rücktrittsmöglichkeit unberührt. Demzufolge kann der Versicherer innerhalb
der ersten 30 Jahre der Vertragsdauer grundsätzlich anfechten. Die vorvertragliche Anzeigepflicht besteht auch nach Abschluss des Vertrages einer Kapitalbildende Lebensversicherung bis zur
Ausfertigung der Police. Sollte sich in dieser Zeit der Gesundheitszustand oder die sonstigen Gefahrumstände verändert haben, so muss dies dem Versicherer
angezeigt werden.
In einer sog. Schlusserklärung wird beim Antragsformular darauf hingewiesen, dass hier die richtige und vollständige Beantwortung aller Antragsfragen
unterstellt und der Antragsteller auch für den gestellten Antrag verantwortlich ist. Datenschutzgesichtspunkte sind durch die Datenschutzermächtigungsklausel
sowie Risikoprüfungsgesichtspunkte durch die Schweigepflichtentbindungsklausel, insbesondere in Bezug auf Ärzte, vorgesehen. Außerdem enthält die
Schlusserklärung Hinweise zu Annahmefrist sowie zu den garantierten Werten insgesamt.
Allgemeines über die Kapitalbildende Lebensversicherung
Bei einer Kapitalbildende Lebensversicherung wird der Versicherungsschutz für zwei versicherte Personen vereinbart, wobei die Versicherungssumme beim Tod des zuerst versterbenden Versicherten,
spätestens aber zum Ablauf des Vertrages, zur Auszahlung kommt. Im Todesfall erlischt der Vertrag und für die überlebende Person endet der Versicherungsschutz.
Im gleichzeitigen Todesfall wird die Versicherungssumme nur einmal gezahlt. Die Beiträge sind etwas höher als die der gemischten Form. Auch zur
Darlehenstilgung kann sie verwendet werden.
Stirbt die versicherte Person in den ersten Jahren der Depotbeitragseinzahlung, so wird die Versicherungssumme zzgl. vorhandener Gewinnanteile und der nicht
verbrauchte Teil des Depots ausgezahlt. Verstirbt die versicherte Person danach, so wird die vereinbarte Versicherungssumme mit Gewinnanteilen fällig. Die
Gute Kapitalbildende Lebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der
Vertragsdauer stirbt.
Neue Keyman-Produkte der Kapitalbildende Lebensversicherung beinhalten neben der reinen Todesfallabsicherung auch zusätzlichen Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit,
bestimmten schwere Erkrankungen (Dread Disease) der betreffenden Führungskraft. Die Vorteile dieser Vorgehensweise liegen u. a. im frei verfügbaren
Liquiditätskapital, Ausgleich von Kostensteigerungen ohne teure Kredite, finanziellen Polster für entgangene Umsätze und Gewinne, existenz- und
arbeitsplatzsichernden Effekt. Bewährt haben sich Vertragsdauern von 5 bis 15 Jahren.
Kapitalbildende Lebensversicherung
Es ist zu unterscheiden zwischen einer Direktversicherung und einer Kapitalbildende Lebensversicherung durch Gehaltsumwandlung (Barlohnumwandlung). Die
Gehaltsumwandlungsversicherung legt fest, dass in Abänderung des Anstellungs- und Gehaltsvertrages die Gesamtbezüge des Arbeitnehmers aus dem Direktversicherungsbeitrag
und aus den übrigen bar zu zahlenden Bezügen bestehen, und des Weiteren, dass der versicherte Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht erhält und bei
vorzeitigem Ausscheiden die Versicherung.
Es ist unerheblich, wie die Gewinne während der Aufschubfrist verwendet werden. Entscheidend ist ausschließlich die Gewinnbeteiligung ab Rentenbeginn. Wird
für die Phase ab Rentenbeginn eine Gewinnbeteiligungsart vereinbart, bei der aus den jährlichen Gewinnanteilen eine zusätzliche Rente, eine sog. Zusatzrente
oder Bonusrente der Gute Kapitalbildende Lebensversicherung gebildet wird, die mit der versicherten Rente fällig wird, so entfällt die Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers vollständig. Dieses
setzt voraus, dass die Gewinnverwendung zu einer Erhöhung der Rente führt.
Wird aus einem Vertrag während der ersten zwölf Jahre, der sog. Sperrfrist, der Rückkaufswert in Anspruch genommen, so müssen hiervon die bereits erhaltenen
Arbeitnehmer-Sparzulagen abgezogen und von dem Versicherer an das Finanzamt zurückgezahlt werden. Im weiteren Vertragsverlauf ist es zulässig, den Vertrag mit sog. Eigenleistungen zu bedienen. Dies führte früher häufig zu einer Umstellung der Versicherung
auf einen entsprechenden, aber teureren Normaltarif oder zu einer Verringerung der Überschussbeteiligung. Seit 1987 gilt für die Kapitalbildende Lebensversicherung und die Normaltarife die
gleiche Beitragskalkulation.
Infos zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Eine eigene Abrechnung ist bei Kollektivrahmenverträgen mit besonders großem Ausmaß, z. B. Gesamtbeitrag mindestens 500.000 EUR oder Gesamtversicherungssumme
mindestens 15 Mio. EUR, möglich, wenn eine eigene erfolgsabhängige Überschussbeteiligung nach den Grundsätzen der mathematischen Risikotheorie vorgenommen
werden kann. Es darf allerdings auf keinen Fall zu einer Subventionierung auf Kosten der übrigen Versichertengemeinschaft kommen. Die bisher bei Sondertarifen
geforderte Mindestbeteiligungsquote von 90 Prozent.
Im Rundschreiben R3/94 vom 10.11.1994 des BAV ist festgelegt, dass sich die im Rahmen einer Kollektivversicherung eingeräumten besonderen Konditionen aus
dem Kollektiv heraus selbst tragen müssen und keine Subventionierung zu Lasten der übrigen Versichertengemeinschaft des jeweiligen Versicherungsunternehmens
herbeiführen dürfen. Zugeständnisse durch eine Gute Kapitalbildende Lebensversicherung dürfen daher nur in dem Maße gemacht werden, wie sie auch vom Kollektiv tatsächlich ermöglicht werden, z. B. in Form von
Kostenersparnissen.
Dadurch wird nach Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit eine monatliche AU-Rente in Höhe des Beitrages gezahlt, um den die
Anfangsversicherungssumme monatlich fällt. Die Rente endet bei Fortfall der Arbeitsunfähigkeit oder durch den Tod des Versicherten, spätestens bei Ablauf
der Versicherungsdauer. Auch Krankentagegeldversicherungen werden ergänzend zur Kredit«lebensversicherung» angeboten, aus denen dann bei vorübergehender
Arbeitsunfähigkeit die fälligen Zins- und Tilgungsraten weiter gezahlt werden.
Gute Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Stundung muss vom Versicherungsnehmer beantragt und vom Versicherer schriftlich genehmigt werden. Der Versicherungsschutz bleibt auch während der
Stundungsdauer unverändert bestehen. Tritt in diesem Zeitraum der Versicherungsfall ein, so vermindern sich die Auszahlungsleistungen um die gestundeten
Beiträge. In der Praxis verzichten viele Versicherer auf die Erhebung von Stundungszinsen. Es empfiehlt sich, vor einer solchen Vereinbarung mit der
Kapitalbildende Lebensversicherung hierüber zu sprechen und eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Die Beitragsfreistellung sorgt dafür, dass beispielsweise beim Eintritt des Berufsunfähigkeitsfalles der Gesamtvertrag mit dem versicherten Haupttarif
beitragsfrei gestellt wird und dies für die restliche Leistungsdauer der Zusatzversicherung. In der Pflegerentenversicherung entfällt die Verpflichtung zur
Beitragszahlung, solange ein Anspruch auf die Pflegerente besteht oder ruht. Für höhere Versicherungssummen gewähren die Versicherer Summennachlässe, für
niedrigere Summenzuschläge erhoben.
Die Leistung des Versicherers besteht somit in der Anhebung des vorhandenen gezillmerten Deckungskapitals auf den Barwert und ist somit geringer als die
Auffüllung auf die volle Versicherungssumme bei gemischten Kapital«lebensversicherung»en. Deshalb ist auch der zu zahlende Beitrag bei Term-Fix
Versicherungen niedriger als bei der gemischten Kapital«lebensversicherung» mit gleichem Eintrittsalter, gleicher Vertragsdauer und gleicher
Versicherungssumme.
Allgemeine Informationen über die Kapitalbildende Lebensversicherung
Der Beitrag zur Kapitalbildende Lebensversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die jeweils ihre eigene Bedeutung haben. Es sind dies der Risikobeitrag, der
Sparbeitrag und die Kostenanteile. Der Risikobeitrag ist die Leistung des Versicherungsnehmers, die er in erster Linie für die Allgemeinheit aufbringt. Zwar
bezieht sich die Höhe dieses Beitrages auf sein eigenes Risiko, doch wird seine Zahlung benötigt, wenn entsprechende Versicherungsfälle innerhalb der
Versichertengemeinschaft eingetreten sind.
Grundsätzlich gelten dabei folgende Aussagen: Je höher das Eintrittsalter, desto höher die Beiträge. Je länger die Versicherungsdauer, desto höher die
Beiträge. Je schlechter der Gesundheitszustand, desto unwahrscheinlicher ist die Versicherbarkeit. Bei versicherbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen
können Risikobeitragszuschläge vereinbart werden. Höhere berufliche oder sonstige Risiken führen in der Regel zu Beitragszuschlägen. Aus der längeren
Lebenserwartung der Frauen resultiert ein niedrigerer Beitrag.
Die Nachversicherungsgarantie regelt das Recht des VN der Kapitalbildende Lebensversicherung, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgrund bestimmter Anlässe sowie alle fünf
Jahre nach Versicherungsbeginn regelmäßig zu erhöhen. Das Recht kann innerhalb von drei Monaten z. B. nach Erreichen der Volljährigkeit der versicherten
Person, Heirat des Versicherten, Geburt eines Kindes des Versicherten, Adoption eines Kindes durch den Versicherten, Aufnahme einer freiberuflichen oder
selbstständigen Tätigkeit.