Hallesche Kapitalbildende Lebensversicherung
Was ist eine Kapitalbildende Lebensversicherung?
Die Kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung die eine garantierte Verzinsung mit wesentlich höheren Rendite Chancen bei geringerem Anlagerisiko, als bei anderen Anlageprodukten. Die Höhe der garantierten Verzinsung, sowie der Ablaufleistung fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus und ist von bestimmten Faktoren abhängig, wie zum Beispiel die gewünschte Todesfall Leistung, dem Eintrittsalter, oder der gewünschten Zahlweise.
Arten und Formen der Verwendung
Die Kapitalbildende Lebensversicherung bietet ein umfangreiches Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten. Die häufigsten Arten der Verwendung sind unter anderem folgende,
Altersvorsorge (zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler.)
Hinterbliebenenversorgung (Todesfall Leistung bei Ableben vor Vertragsende zur Absicherung der Hinterbliebenen.)
Finanzierung (Zum Beispiel für die Eigenheimfinanzierung.)
Kapitalanlage (Als Kapitalanlage mit einer garantierten Verzinsung.)
Versorgung der Kinder (Zum Beispiel als Ausbildunsabsicherung, oder Heiratsversicherung.)
Absicherung des Einkommensverlustes (Bei eintretender Berufsunfähigkeit als Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.)
Allgemeine Informationen zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
In einer sog. Schlusserklärung wird beim Antragsformular darauf hingewiesen, dass hier die richtige und vollständige Beantwortung aller Antragsfragen unterstellt und der Antragsteller auch für den gestellten Antrag verantwortlich ist. Datenschutzgesichtspunkte sind durch die Datenschutzermächtigungsklausel sowie Risikoprüfungsgesichtspunkte durch die Schweigepflichtentbindungsklausel, insbesondere in Bezug auf Ärzte, vorgesehen. Außerdem enthält die Schlusserklärung Hinweise zu Annahmefrist der Kapitalbildende Lebensversicherung sowie zu den garantierten Werten insgesamt.
Das Recht zur Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung bleibt von der Rücktrittsmöglichkeit unberührt. Demzufolge kann der Versicherer innerhalb der ersten 30 Jahre der Vertragsdauer grundsätzlich anfechten. Die vorvertragliche Anzeigepflicht besteht auch nach Abschluss des Vertrages einer Kapitalbildende Lebensversicherung bis zur Ausfertigung der Police. Sollte sich in dieser Zeit der Gesundheitszustand oder die sonstigen Gefahrumstände verändert haben, so muss dies dem Versicherer angezeigt werden.
Die Erhöhungen können nur bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr des Versicherten durchgeführt werden. Sie erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. Der VN erhält in der Regel rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung. Errechnet werden die Erhöhungen nach dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter des Versicherten, nach der restlichen Beitragszahlungsdauer und einem evtl. vereinbarten Beitragszuschlag der Hallesche Kapitalbildende Lebensversicherung dynamisch angepasst werden.
Eine Beitragsfreistellung ist auch wegen Ablauf der Beitragszahlungsdauer möglich. Eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer, z. B. bei Todesfall- oder Sterbefallversicherungen bedeutet, dass in dieser Zeit durch Sparbeiträge und Rechnungszins ein gezillmertes Deckungskapital angesammelt werden muss, das am Ende der Beitragszahlungsdauer der Kapitalbildende Lebensversicherung dem Barwert der vereinbarten Versicherungssumme entspricht. Bei einer Beitragsfreistellung als Todesfallleistung wird innerhalb von Term-Fix- und Aussteuerversicherungen beim Tod des Versicherten fällig.
Hallesche Kapitalbildende Lebensversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Beteiligten an einem Kapitalbildende Lebensversicherung Vertrag sind der Versicherer, also das Unternehmen, das den Versicherungsschutz bereitstellt, und der
Versicherungsnehmer (VN), die versicherte Person oder Personen, der Beitragszahler, die Bezugsberechtigten und Abtretungs- sowie Pfändungsgläubiger.
Vertragspartner des Versicherers ist der Versicherungsnehmer. Er ist derjenige, der den Antrag auf den Abschluss eines Kapitalbildende Lebensversicherung-Vertrages stellt.
Vielfach ist der VN identisch mit der versicherten Person und dem Beitragszahler.
Grundsätzlich kommt der Kapitalbildende Lebensversicherung Vertrag durch Stellung eines Antrages und dessen Annahme durch den Versicherer zustande. Der schriftlich zu stellende
Antrag kann vom Versicherer angenommen werden, er kann allerdings auch abgelehnt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen mit entsprechenden Änderungen
angenommen werden. Der Antragsannahme und der Ausstellung des Versicherungsscheins als Urkunde des Versicherungsvertrages geht die Antrags- und Risikoprüfung
voraus.
Deshalb ist diese Vertragsform für alle diejenigen geeignet, die gesundheitliche Probleme besitzen. Auch in der Kapitalbildende Lebensversicherung existiert der vorläufige
Versicherungsschutz, sodass das Todesfallrisiko in dem Zeitraum zwischen Antragstellung und Beginn des Versicherungsschutzes abgesichert wird. Dabei ist die
Höhe der Summe im Todesfall in der Regel begrenzt. Bei einer vorläufigen Deckung entfällt das Widerspruchsrecht, es kann nur dann ausgeübt werden, wenn die
Deckungszusage und der Deckungsumfang im endgültigen Vertrag nicht identisch sind.
Allgemeines über die Kapitalbildende Lebensversicherung
Für den Abschluss einer konkreten Vertragsform im Rahmen der Kapitalbildende Lebensversicherung ist die individuelle Bedarfssituation ausschlaggebend. Im
Vordergrund sollte stets die bedarfsgerechte Gestaltung stehen; dabei sollten die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen unter
Berücksichtigung von alternativen Kapitalanlageformen Vorrang haben. Dies gilt sowohl für Absicherungsmaßnahmen im Bereich der Altersversorgung als auch für
den Todesfallschutz sowie für die Deckung des Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisikos.
Auch hier setzt die Beitragsbefreiung ein, wenn der versicherte Versorger vorzeitig verstirbt. Beim Tod des zu versorgenden Kindes werden die gezahlten
Beiträge erstattet. Die Besonderheit dieser Vertragsform liegt darin, dass zwei Personen versichert sind, der Versorger und das zu versorgende Kind. Nach
dieser Vertragsform werden zu fest vorgegebenen und vereinbarten Zeitpunkten (z. B. nach Ablauf von 10, 15, 20 und 25 Versicherungsjahren) Teilauszahlungen
der Erlebensfallsumme aus der Hallesche Kapitalbildende Lebensversicherung vorgenommen.
Von größter Bedeutung und deshalb unbedingt zu beachten ist das jeweilige Tarifkonzept des Kapitalbildende Lebensversicherung Anbieters. So sind beispielsweise Rententarife als
Kapitalbildende Lebensversicherung zum Teil ohne Garantien erhältlich; zum Teil wird von einigen Versicherern nach britischer Versicherungsaufsicht und deren
Vorschriften kalkuliert, sodass die Garantiewerte vergleichsweise niedrig sind, sie es dem Versicherer aber ermöglichen, einen hohen Aktienanteil mit
überdurchschnittlichen Renditechancen wahrzunehmen.
Kapitalbildende Lebensversicherung
Der Sparanteil, der für die Anlage verwandt wird, unterliegt im Gegensatz zur normalen Kapitalbildende Lebensversicherung nicht den strengen Anlagevorschriften. Der
größere Spielraum in der Anlage kann daher auch zu höheren Renditen führen. Die tatsächliche Höhe der Kapitalauszahlung zum Vertragsende steht jedoch nicht
fest. Die Anlage in einem Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds bleibt größtenteils dem Versicherer überlassen. In der Praxis empfiehlt sich die Kapitalbildende Lebensversicherung
als zusätzliche Anlagemöglichkeit.
Steht der Zeitpunkt der Auflösung des Dienstverhältnisses fest, so ist die Vervielfältigungsregelung höchstens drei Monate vor diesem Zeitpunkt anwendbar.
Die Anwendung der Vervielfältigungsregelung ist auch im Fall der Umwandlung von Arbeitslohn zulässig. In diesem Fall liegt eine Zuwendung aus Anlass der
Beendigung der Hallesche Kapitalbildende Lebensversicherung auch dann vor, wenn nach Ausscheiden des Arbeitnehmers zu zahlende Bezüge umgewandelt werden und die Umwandlung schon im
Zeitpunkt des Ausscheidens vereinbart worden ist.
Wird eine Gewinnbeteiligung in Form einer wachsenden Gewinnrente vereinbart, bei der während des Rentenbezugs die jährlichen Gewinnanteile über die
versicherte Rente hinaus zu einer zusätzlichen beitragsfreien Rente sowie zu einer jährlichen Erhöhung der Gesamtrente verwendet werden, so ergeben sich
insofern Bedenken, ob die Anpassungsprüfungspflicht tatsächlich entfallen kann. Die zusätzliche beitragsfreie Kapitalbildende Lebensversicherung ist nämlich nicht garantiert. Es besteht
zumindest theoretisch die Möglichkeit, diebereits gezahlten Renten herabzusetzen.
Infos zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Zu den Voraussetzungen zählen hierbei ein Personenkreis von mindestens 100 Personen sowie die konkrete Festlegungsmöglichkeit und Abgrenzung des Personenkreises
nach objektiven Merkmalen. Bei Vereins Kollektiv lebensversicherung sollte gemäß dem Rundschreiben 3/94 des BAV auf eine Mindestbeteiligungsquote von z. B.
50 Prozent eines nach objektiven Merkmalen fest umschriebenen Personenkreises geachtet werden, um eine Gegenauslese zu vermeiden. Bei Vereinskollektiv
Kapitalbildende Lebensversicherung werden in der Regel Vereinsmitglieder.
Die Kapitalbildende Lebensversicherung Anbieter vergeben Hypothekendarlehen nur bei einer Absicherung im Grundbuch im erstrangigen, also besonders gesicherten Bereich. Dabei sind
Beleihungsgrenzen zu berücksichtigen. Aber auch gegenüber Geschäfts- und Hypothekenbanken können Lebensversicherungen als Sicherheiten verwendet und
abgetreten werden. Konkret gibt es für die Tilgung von Darlehen verschiedene Versicherungsmodelle: Die Lebensversicherungssumme ist geringer als die
Darlehenssumme und die Ablaufleistung der Hallesche Kapitalbildende Lebensversicherung entspricht in etwa der Kreditsumme.
Durch die im Verhältnis zur Kreditsumme niedrigere Versicherungssumme wird eine Beitragsersparnis erzielt. Allerdings wird in Kauf genommen, dass bei einem
vorzeitigen Tod der Kredit nicht in seiner vollen Höhe abgesichert ist. Zum Ablauftermin soll die vereinbarte Versicherungssumme zusammen mit den
Überschussanteilen zur Ablösung gerade ausreichen. Der Nachteil der fehlenden Absicherung im Todesfall kann durch eine Zusatzvereinbarung ausgeglichen
werden, indem die Leistung im Todesfall so aufgestockt wird.
Hallesche Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Wiederinkraftsetzung nach Jahresfrist macht eine rechtzeitige Beginnverlegung erforderlich, die zu einem höheren Eintrittsalter und damit höheren
Beiträgen für die Restlaufzeit führt. Alternativ kann auch eine Verlängerung der Vertragsdauer bei gleich hohen Beiträgen vorgesehen werden. Entscheidet sich
der Versicherungsnehmer dafür, keine weiteren Beiträge mehr zu entrichten, so steht die Umwandlung des Vertrages in eine beitragsfreie Kapitalbildende Lebensversicherung zur Wahl.
Dabei wird aus den bisher eingezahlten Versicherungsprämien eine Versicherungssumme gebildet.
Üblich ist die Zahlung laufender Beiträge bis zum Ende der Versicherungsdauer, längstens bis zum Ableben der versicherten Person. Teilweise werden
auch Einmalbeitragszahlungen vorgesehen, wobei diese in voller Höhe bei Vertragsabschluss zu leisten sind. Hierbei sind steuerliche Probleme zu berücksichtigen.
Lebensversicherungen mit Beitragsvorauszahlungen also sog. Depotbeitragsversicherungen haben zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Diese Grenzlinie, Selbstbehalt genannt, wird von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich hoch liegen und einerseits von der Größe des Gesamtbestandes,
andererseits von der Durchschnittssumme dieses Bestandes bestimmt. Insbesondere beispielsweise im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung werden in der
Regel Teilrückdeckungen und nicht Vollrückdeckungen vorgenommen. Im Einzelfall können auch andere geschäftspolitische Überlegungen des Erstversicherers hier
eine Rolle spielen.
Allgemeine Informationen über die Kapitalbildende Lebensversicherung
In der Praxis tritt des öfteren die Situation auf, dass der VN die zu zahlenden Beiträge für seinen Kapitalbildende Lebensversicherung nicht mehr in der
ursprünglich vereinbarten Höhe aufbringen will oder kann. Dann bieten sich verschiedene Möglichkeiten für eine Reduzierung der Beitragsleistung bis hin zu
der zuvor angesprochenen Vertragsbeendigung an. Neben den bereits dargestellten Stundungsmöglichkeiten, der Ruhensvereinbarung, Beitragsfreistellung und dem
Rückkauf andere Alternativen möglich.
Bei der Kapitalbildende Lebensversicherung gilt gemäß eines Beschlusses des BFM vom 8. 3. 1999, dass bei nachträglichen Vertragsänderungen (wie beispielsweise eine Erhöhung
des Beitrages oder der Versicherungssumme, einer Laufzeitveränderung und eine Veränderung der Dauer der Prämienzahlung) steuerrechtlich grundsätzlich vom
Fortbestand des ursprünglichen Vertrages und nur hinsichtlich der vorgenommenen Änderung von einem neuen Vertrag auszugehen ist. Dieser neue Vertrag ist
steuerlich begünstigt, wenn er seinerseits alle entsprechenden Kriterien erfüllt.
Der Rückkauf der Kapitalbildende Lebensversicherung führt somit in der Regel nicht zur Auszahlung der eingezahlten Beiträge. Nach Auszahlung des Rückkaufswertes ist der Versicherungsvertrag
erloschen und somit auch alle weiteren Ansprüche aus dem Vertrag. Denn bei dem Rückkauf einer steuerbegünstigten Lebensversicherung in den ersten zwölf
Jahren seit Vertragsabschluss muss der Versicherer für die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen 25 Prozent Kapitalertragsteuer einbehalten und
an das zuständige Finanzamt direkt abführen.