NV Kapitalbildende Lebensversicherung
Was ist eine Kapitalbildende Lebensversicherung?
Die Kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung die eine garantierte Verzinsung mit wesentlich höheren Rendite Chancen bei geringerem Anlagerisiko, als bei anderen Anlageprodukten. Die Höhe der garantierten Verzinsung, sowie der Ablaufleistung fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus und ist von bestimmten Faktoren abhängig, wie zum Beispiel die gewünschte Todesfall Leistung, dem Eintrittsalter, oder der gewünschten Zahlweise.
Arten und Formen der Verwendung
Die Kapitalbildende Lebensversicherung bietet ein umfangreiches Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten. Die häufigsten Arten der Verwendung sind unter anderem folgende,
Altersvorsorge (zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler.)
Hinterbliebenenversorgung (Todesfall Leistung bei Ableben vor Vertragsende zur Absicherung der Hinterbliebenen.)
Finanzierung (Zum Beispiel für die Eigenheimfinanzierung.)
Kapitalanlage (Als Kapitalanlage mit einer garantierten Verzinsung.)
Versorgung der Kinder (Zum Beispiel als Ausbildunsabsicherung, oder Heiratsversicherung.)
Absicherung des Einkommensverlustes (Bei eintretender Berufsunfähigkeit als Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.)
Allgemeine Informationen zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Diese Leistung wird durch die verzinsliche Ansammlung der Sparbeiträge angespart, wobei für die Verzinsung der jeweilige Rechnungszins maßgebend ist, also nicht der tatsächlich erzielte Kapitalertrag. Ist dieser allerdings höher, so wird der entstehende Überschuss dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Überschussbeteiligung gutgeschrieben. Das aus den verzinsten Sparbeiträgen gebildete Guthaben wird als Deckungskapital bezeichnet, während die Summe der Deckungskapitalien der Kapitalbildende Lebensversicherung als Deckungsrückstellung bezeichnet wird.
Wer dies vermeiden möchte, kann seinen Antrag als rechtsunverbindlichen Probeantrag charakterisieren. Diese Probeanträge dürfen nicht datenmäßig erfasst werden. Eine Antragsablehnung der Kapitalbildende Lebensversicherung kann immer dann erfolgen, wenn die Gefahrübernahme und das damit verbundene Risiko für den Versicherer zu erheblich sind, sodass er dieses nicht übernehmen will. Bei einer aufgeschobenen Leibrentenversicherung wird auf eine umfassende Gesundheitsprüfung verzichtet. Eine ärztliche Untersuchung ist ebenso wenig erforderlich wie die Beantwortung von Gesundheitsfragen im Antrag.
Die Stundung muss vom Versicherungsnehmer beantragt und von der NV Kapitalbildende Lebensversicherung schriftlich genehmigt werden. Der Versicherungsschutz bleibt auch während der Stundungsdauer unverändert bestehen. Tritt in diesem Zeitraum der Versicherungsfall ein, so vermindern sich die Auszahlungsleistungen um die gestundeten Beiträge. In der Praxis verzichten viele Versicherer auf die Erhebung von Stundungszinsen. Es empfiehlt sich, vor einer solchen Vereinbarung mit der Kapitalbildende Lebensversicherung hierüber zu sprechen und eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Wird eine Gewinnbeteiligung in Form einer wachsenden Gewinnrente vereinbart, bei der während des Rentenbezugs die jährlichen Gewinnanteile über die versicherte Rente hinaus zu einer zusätzlichen beitragsfreien Rente sowie zu einer jährlichen Erhöhung der Gesamtrente verwendet werden, so ergeben sich insofern Bedenken, ob die Anpassungsprüfungspflicht tatsächlich entfallen kann. Die zusätzliche beitragsfreie Kapitalbildende Lebensversicherung ist nämlich nicht garantiert. Es besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit, diebereits gezahlten Renten herabzusetzen.
NV Kapitalbildende Lebensversicherung
Die NV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kapitalbildende Lebensversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kapitalbildende Lebensversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die NV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die NV Kapitalbildende Lebensversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Mit dem Bezugsrecht bestimmt der VN, dass ein Dritter oder mehrere Dritte die Versicherungssumme im Versicherungsfall erhalten. Dies gilt insbesondere für
den Todesfall. Als Konsequenz aus der Bezugsberechtigung fällt die Versicherungsleistung nicht in die Erbmasse. Der Begünstigte erhält dann die Leistung
neben seinem Erbteil, ohne dass hierdurch die Regelung der Erbschaft verändert wird. Dabei ist es durchaus möglich, für den Todesfall und den Erlebensfall
verschiedene Personen als Bezugsberechtigte zu vereinbaren.
Durch die Abtretung einer Versicherungsleistung erwirbt der sog. Abtretungsgläubiger alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag einschließlich der
Gestaltungsrechte. Abtretungsgläubiger sind sehr oft Banken, die zur Absicherung eines Darlehens eine Kapitalbildende Lebensversicherung vom VN in Form einer
Abtretung erhalten. Das Versicherungsverhältnis selbst wird durch eine Abtretung nicht berührt. Der VN bleibt weiterhin Prämienschuldner gegenüber dem
Versicherer, Mahnungen und Kündigung sind dem VN zuzustellen.
Der Versicherungsfall des Todes ist mit dem Ableben der versicherten Person eingetreten. Der Tod des Versicherten ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Zur Auszahlung der Versicherungsleistung sind dem Versicherer folgende Unterlagen vorzulegen, eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde,
ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Verlauf und Beginn der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt
hat, der Versicherungsschein, der Nachweis der letzten Beitragszahlung.
Allgemeines über die Kapitalbildende Lebensversicherung
Bei einer Kapitalbildende Lebensversicherung wird der Versicherungsschutz für zwei versicherte Personen vereinbart, wobei die Versicherungssumme beim Tod des zuerst versterbenden Versicherten,
spätestens aber zum Ablauf des Vertrages, zur Auszahlung kommt. Im Todesfall erlischt der Vertrag und für die überlebende Person endet der Versicherungsschutz.
Im gleichzeitigen Todesfall wird die Versicherungssumme nur einmal gezahlt. Die Beiträge sind etwas höher als die der gemischten Form. Auch zur
Darlehenstilgung kann sie verwendet werden.
Die Höhe dieser Beitragsermäßigung der NV Kapitalbildende Lebensversicherung ist von dem anzuwendenden Gewinnsatz abhängig, der von Jahr zu Jahr neu erklärt wird und zwischen 30 und 60 Prozent
betragen kann. Dies zeigt, dass die Höhe des effektiv zu zahlenden Beitrags über die Vertragsdauer nicht konstant sein muss, also mit u. U. höheren Beiträgen
gerechnet werden sollte. Dies ist aus Wettbewerbsgründen allerdings relativ unwahrscheinlich, da die in diesem Bereich marktführenden Direktversicherer ein
sehr starkes Marketinginteresse haben werden.
Die versicherte Summe wird beim Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer entsprechend dem sinkenden Deckungsbedarf zur Auszahlung kommen. Die
Anfangsversicherungssumme wird jährlich um einen gleich bleibenden Betrag reduziert und so dem notwendigen Deckungsbedarf, z. B. im Zusammenhang mit einem
Annuitätendarlehen angepasst. Verwendet wird die Kapitalbildende Lebensversicherung insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung.
Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Vereinbarung einer Direktversicherung ist insbesondere aus steuerlichen Gesichtspunkten nach wie vor für Arbeitnehmer und Arbeitgeber interessant. Die
Abfindungsversicherung ist eine Direktversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses abschließt.
Der Arbeitgeber hat gem. § 16 Betriebsrentengesetz in einem Turnus von drei Jahren die Anpassung der Kapitalbildende Lebensversicherung zu prüfen und nach billigem Ermessen
zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers zu berücksichtigen.
Bei Bestellung eines widerruflichen Bezugsrechts der NV Kapitalbildende Lebensversicherung steht es dem Arbeitgeber versicherungsrechtlich jederzeit frei, das Bezugsrecht einseitig aufzuheben,
solange der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers ist arbeitsrechtlich zu prüfen, ob die
Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit gegeben sind oder nicht. Bei Bestellung eines unwiderruflichen Bezugsrechts kann der Arbeitgeber hingegen das
Bezugsrecht nicht einseitig ändern oder aufheben.
Für den VN ist Vorsicht geboten. Bei Vereinbarung der Dynamik kann die automatische jährliche Steigerung der versicherten Leistung und damit des Beitrages
u. U. die jährliche Beitragsbelastung zu schnell und zu stark wachsen lassen. Um eine übermäßige Beitragssteigerung zu vermeiden, sollte ein Aussetzen der
Anpassungen vorgenommen werden. Mit zunehmendem rechnungmäßigen Alter verteuert sich der Versicherungsschutz gerade in den letzten Jahren der Vertragslaufzeit
so sehr, dass sich eine Fortsetzung der Dynamik nicht mehr lohnt.
Infos zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Bei einem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber, der mit demselben oder einem anderen Versicherer einen Kollektivrahmenvertrag abgeschlossen hat, kann die
Versicherung innerhalb von zwölf Monaten in dessen Kollektivrahmenvertrag überführt und dort fortgesetzt werden. Allerdings haben sich bei unterschiedlichen
Versicherern diese wegen der Höhe der zu übertragenden Beiträge und der sich daraus ergebenden Leistungen miteinander abzustimmen, was im Einzelfall immer
wieder zu erheblichen Schwierigkeiten führt.
Eine NV Kapitalbildende Lebensversicherung wird sehr oft als Finanzierungsinstrument genutzt, indem über sie Hypotheken abgesichert und getilgt werden. Gleichzeitig ist damit
die Absicherung des Todesfallrisikos für die Hinterbliebenen verbunden. Es kann auch eine Risikolebensversicherung zur alleinigen Absicherung der
Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden. Die Besonderheit eines Darlehens in Verbindung mit einer Lebensversicherung besteht darin, dass das
Hypothekendarlehen über die Lebensversicherung getilgt wird.
Unter einer Fremdwährungsversicherung versteht man im Allgemeinen eine Kapitalbildende Lebensversicherung, bei der Beitrag und Versicherungsleistung nicht in Euro
vereinbart werden. Es ist dann erforderlich, die entsprechenden Deckungsmittel ebenfalls in der Fremdwährung anzusammeln. Derartige Versicherungen können
von Ausländern nur dann abgeschlossen werden, wenn deren Wohnsitzland zum Geschäftsgebiet des Versicherers gehört. Überlegungen, noch vor Einführung des
Euro auf eine starke Währung zu setzen.
NV Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Wiederinkraftsetzung nach Jahresfrist macht eine rechtzeitige Beginnverlegung erforderlich, die zu einem höheren Eintrittsalter und damit höheren
Beiträgen für die Restlaufzeit führt. Alternativ kann auch eine Verlängerung der Vertragsdauer bei gleich hohen Beiträgen vorgesehen werden. Entscheidet sich
der Versicherungsnehmer dafür, keine weiteren Beiträge mehr zu entrichten, so steht die Umwandlung des Vertrages in eine beitragsfreie Kapitalbildende Lebensversicherung zur Wahl.
Dabei wird aus den bisher eingezahlten Versicherungsprämien eine Versicherungssumme gebildet.
Der Lebensversicherer braucht daher im Gegensatz zum Sachversicherer beispielsweise keine Rückversicherung, um das Änderungsrisiko besser in den Griff zu
bekommen oder um das Irrtumsrisiko zu verringern. Ein Änderungsrisiko wäre beispielsweise die nicht einkalkulierte Zunahme des Erwartungswertes eines
Versicherungsfalls, das Irrtumsrisiko beispielsweise aufgrund unzureichender Vorkalkulation wegen fehlender Informationen. Was an Leistungen dann auf den
Lebensversicherer zukommt, lässt sich ziemlich genau vorhersagen.
Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen besteht die Leistungspflicht in der
Auszahlung des für den Todesfall berechneten Zeitwertes der Versicherung gemäß VVG. Diese Einschränkung der Leistungspflicht besteht nicht, wenn die
versicherte Person während eines beruflich bedingten Aufenthaltes im Ausland stirbt und sie an den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv beteiligt war.
Allgemeine Informationen über die Kapitalbildende Lebensversicherung
Bei einer Vertragskündigung durch den VN wird ein Rückkauf des Kapitalbildende Lebensversicherung durch die Auszahlung des sog. Rückkaufswertes vorgenommen. Der Rückkaufswert ist die
dem Versicherungsnehmer im Falle der Kündigung zustehende Abfindung. Der Rückkaufswert besteht aus der durch Ansammlung der Sparprämien gebildeten
Prämienreserve, von der vielfach ein in einigen Versicherungsbedingungen festgelegter Rückkaufsabzug vorgenommen wird. Dieser beträgt beispielsweise 5
Prozent der Prämienreserve der Risikosumme.
Grundsätzlich gelten dabei folgende Aussagen: Je höher das Eintrittsalter, desto höher die Beiträge. Je länger die Versicherungsdauer, desto höher die
Beiträge. Je schlechter der Gesundheitszustand, desto unwahrscheinlicher ist die Versicherbarkeit. Bei versicherbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen
können Risikobeitragszuschläge vereinbart werden. Höhere berufliche oder sonstige Risiken führen in der Regel zu Beitragszuschlägen. Aus der längeren
Lebenserwartung der Frauen resultiert ein niedrigerer Beitrag.
Ein besonderer Vorteil der Kapitalbildende Lebensversicherung zum Vertragsbeginn vereinbarten Anpassungsmöglichkeit liegt darin, dass eine Erhöhung des Versicherungsschutzes auch bei
verschlechtertem Gesundheitszustand vorgenommen werden kann, da auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird. Als Anpassungsmöglichkeiten werden angeboten,
Erhöhung des Beitrags oder der Summe Rente um einen absoluten Betrag oder einen Prozentsatz.