Provinzial Kapitalbildende Lebensversicherung
Was ist eine Kapitalbildende Lebensversicherung?
Die Kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung die eine garantierte Verzinsung mit wesentlich höheren Rendite Chancen bei geringerem Anlagerisiko, als bei anderen Anlageprodukten. Die Höhe der garantierten Verzinsung, sowie der Ablaufleistung fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus und ist von bestimmten Faktoren abhängig, wie zum Beispiel die gewünschte Todesfall Leistung, dem Eintrittsalter, oder der gewünschten Zahlweise.
Arten und Formen der Verwendung
Die Kapitalbildende Lebensversicherung bietet ein umfangreiches Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten. Die häufigsten Arten der Verwendung sind unter anderem folgende,
Altersvorsorge (zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler.)
Hinterbliebenenversorgung (Todesfall Leistung bei Ableben vor Vertragsende zur Absicherung der Hinterbliebenen.)
Finanzierung (Zum Beispiel für die Eigenheimfinanzierung.)
Kapitalanlage (Als Kapitalanlage mit einer garantierten Verzinsung.)
Versorgung der Kinder (Zum Beispiel als Ausbildunsabsicherung, oder Heiratsversicherung.)
Absicherung des Einkommensverlustes (Bei eintretender Berufsunfähigkeit als Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.)
Allgemeine Informationen zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Da jeder Versicherungsvertrag satzungsgemäß an den erwirtschafteten Erträgen beteiligt ist, erhöhen entstandene Überschussanteile die Versicherungsleistung. Die gängigste Vertragsform dürfte die sog. gemischte Kapitalbildende Lebensversicherung sein. Die Versicherungsleistung kommt im Todesfall des Versicherten, spätestens zum vertraglich vereinbarten Ablauftermin zur Auszahlung. Diese Versorgungsform dient gleichzeitig der Alters- und Hinterbliebenenabsicherung. Sie eignet sich insbesondere auch zur Tilgung und Sicherung von Hypotheken und Darlehen.
Als Vertragspartner besitzt der VN alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Eine Einschränkung dieser Rechte kann durch Abtretung, Verpfändung sowie durch ein unwiderrufliches Bezugsrecht erfolgen. Aus erbschaftsteuerlichen Gründen sollten nach Möglichkeit VP und VN zwei verschiedene Personen sein, typischerweise Ehemann und Ehefrau, damit die Todesfallleistung aus der Kapitalbildende Lebensversicherung steuerfrei wird. Der spätere Erblasser sollte versichert, der Erbe VN sein. Der Versicherte ist die Person, bei deren Tod die Versicherungssumme oder Todesfallleistung ausgezahlt wird.
Bei einer Vertragskündigung durch den VN wird ein Rückkauf der Provinzial Kapitalbildende Lebensversicherung durch die Auszahlung des sog. Rückkaufswertes vorgenommen. Der Rückkaufswert ist die dem Versicherungsnehmer im Falle der Kündigung zustehende Abfindung. Der Rückkaufswert besteht aus der durch Ansammlung der Sparprämien gebildeten Prämienreserve, von der vielfach ein in einigen Versicherungsbedingungen festgelegter Rückkaufsabzug vorgenommen wird. Dieser beträgt beispielsweise 5 Prozent der Prämienreserve der Risikosumme.
Wird als Gewinnverwendung eine konstante Gewinnrente vereinbart, bei der die jährlichen Gewinnanteile zu einer zusätzlichen beitragsfreien Rente führen, so entfällt die Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers nicht. Es gibt nur eine in ihrer Höhe zusätzliche, gleich bleibende Rente, die dem Risiko der Absenkung bei sinkendem Gewinn unterliegt. Eine solche Rentenerhöhung entspricht nicht dem Sinn und Zweck des § 16 Betriebsrentengesetzes. Diese Gewinnbeteiligung der Kapitalbildende Lebensversicherung führt nicht zu einem dynamischen Anstieg der Renten.
Provinzial Kapitalbildende Lebensversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Beteiligten an einem Kapitalbildende Lebensversicherung Vertrag sind der Versicherer, also das Unternehmen, das den Versicherungsschutz bereitstellt, und der
Versicherungsnehmer (VN), die versicherte Person oder Personen, der Beitragszahler, die Bezugsberechtigten und Abtretungs- sowie Pfändungsgläubiger.
Vertragspartner des Versicherers ist der Versicherungsnehmer. Er ist derjenige, der den Antrag auf den Abschluss eines Kapitalbildende Lebensversicherung-Vertrages stellt.
Vielfach ist der VN identisch mit der versicherten Person und dem Beitragszahler.
Durch das widerrufliche Bezugsrecht erwirbt der Begünstigte das Recht auf die Versicherungsleistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Bis zu
diesem Zeitpunkt besteht lediglich eine Anwartschaft auf die Leistung. Das widerrufliche Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit durch eine
schriftliche Anzeige gegenüber dem Versicherer geändert werden. Verstirbt der Begünstigte vor dem Versicherungsfall, so entfällt das widerrufliche
Bezugsrecht. Die Anwartschaft geht aber nicht auf die Erben des Bezugsberechtigten der Kapitalbildende Lebensversicherung über.
Der Versicherungsfall des Todes ist mit dem Ableben der versicherten Person eingetreten. Der Tod des Versicherten ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Zur Auszahlung der Versicherungsleistung sind dem Versicherer folgende Unterlagen vorzulegen, eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde,
ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Verlauf und Beginn der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt
hat, der Versicherungsschein, der Nachweis der letzten Beitragszahlung.
Allgemeines über die Kapitalbildende Lebensversicherung
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Kapitalbildende Lebensversicherung. Wer eine
preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung. Der Verzicht
auf den Ansparvorgang und die Kapitalzahlung im Erlebensfall führt dazu, dass vergleichsweise niedrige Beiträge zu entrichten sind. Viele Versicherer bieten
eine Sofortgewinnbeteiligung an.
Stirbt die versicherte Person in den ersten Jahren der Depotbeitragseinzahlung, so wird die Versicherungssumme zzgl. vorhandener Gewinnanteile und der nicht
verbrauchte Teil des Depots ausgezahlt. Verstirbt die versicherte Person danach, so wird die vereinbarte Versicherungssumme mit Gewinnanteilen fällig. Die
Provinzial Kapitalbildende Lebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der
Vertragsdauer stirbt.
Von größter Bedeutung und deshalb unbedingt zu beachten ist das jeweilige Tarifkonzept des Kapitalbildende Lebensversicherung Anbieters. So sind beispielsweise Rententarife als
Kapitalbildende Lebensversicherung zum Teil ohne Garantien erhältlich; zum Teil wird von einigen Versicherern nach britischer Versicherungsaufsicht und deren
Vorschriften kalkuliert, sodass die Garantiewerte vergleichsweise niedrig sind, sie es dem Versicherer aber ermöglichen, einen hohen Aktienanteil mit
überdurchschnittlichen Renditechancen wahrzunehmen.
Kapitalbildende Lebensversicherung
Vermögensbildende Kapitalbildende Lebensversicherung Verträge werden seit 1989 nicht mehr mit Sparzulagen gefördert. Vermögensbildungsversicherungen wurden zumeist als Versicherungen
auf den Todes- und Erlebensfall vereinbart. Sie können auf den Schluss der laufenden Beitragszahlungsdauer gekündigt werden. Der VN erhält dann den
Rückkaufswert, mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge. Auf derselben Grundlage ist auch die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungssumme
möglich.
Hinsichtlich des Personenkreises, der Direktversicherungsverträge vereinbaren kann, ergeben sich die einschlägigen Regelungen gem. § 17 Abs. 1 des Gesetzes
zur Verbesserung der Provinzial Kapitalbildende Lebensversicherung . Danach sind Arbeitnehmer im Sinne der arbeitsrechtlichen Vorschriften Arbeiter und Angestellte; ein
Berufsausbildungsverhältnis steht einem Arbeitsverhältnis gleich. Damit werden alle in abhängiger Tätigkeit Beschäftigten erfasst, deren Tätigkeit auf einem
Dienst- oder Anstellungsverhältnis beruht.
Für den VN ist Vorsicht geboten. Bei Vereinbarung der Dynamik kann die automatische jährliche Steigerung der versicherten Leistung und damit des Beitrages
u. U. die jährliche Beitragsbelastung zu schnell und zu stark wachsen lassen. Um eine übermäßige Beitragssteigerung zu vermeiden, sollte ein Aussetzen der
Anpassungen vorgenommen werden. Mit zunehmendem rechnungmäßigen Alter verteuert sich der Versicherungsschutz gerade in den letzten Jahren der Vertragslaufzeit
so sehr, dass sich eine Fortsetzung der Dynamik nicht mehr lohnt.
Infos zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Der Kreditnehmer schließt eine Kapital«lebensversicherung» mit einer Vertragsdauer ab, die der Laufzeit der Hypothek entspricht. Auch bereits bestehende
Lebensversicherungen können eingesetzt werden. Er zahlt an den Kreditgeber die laufend fälligen Zinsen und an den Versicherer die Beiträge für die
Lebensversicherung. Anstelle einer ratenweisen Tilgung wird am Ende der Vertragslaufzeit mittels der fälligen Ablaufleistung eine einmalige Gesamttilgung
vorgenommen.
Im Rundschreiben R3/94 vom 10.11.1994 des BAV ist festgelegt, dass sich die im Rahmen einer Kollektivversicherung eingeräumten besonderen Konditionen aus
dem Kollektiv heraus selbst tragen müssen und keine Subventionierung zu Lasten der übrigen Versichertengemeinschaft des jeweiligen Versicherungsunternehmens
herbeiführen dürfen. Zugeständnisse durch eine Provinzial Kapitalbildende Lebensversicherung dürfen daher nur in dem Maße gemacht werden, wie sie auch vom Kollektiv tatsächlich ermöglicht werden, z. B. in Form von
Kostenersparnissen.
Vereinsmitglieder dürfen höchstens in Höhe der gewöhnlichen Beerdigungskosten, gemäß § 159 VVG derzeit 7.500 EUR, versichert werden. Bei entsprechendem
Bedarf bestehen allerdings auch gegen Beträge von derzeit 10.000 EUR keine Bedenken, wie das Verbandsrundschreiben Nr. 50/95 vom 03.11.1995 klarstellt.
Diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Vereinigungen, deren überwiegender Zweck darin besteht, die mit dem Beruf zusammenhängenden Interessen ihrer
Mitglieder zu vertreten, z. B. bei Berufsverbänden.
Provinzial Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Wiederinkraftsetzung nach Jahresfrist macht eine rechtzeitige Beginnverlegung erforderlich, die zu einem höheren Eintrittsalter und damit höheren
Beiträgen für die Restlaufzeit führt. Alternativ kann auch eine Verlängerung der Vertragsdauer bei gleich hohen Beiträgen vorgesehen werden. Entscheidet sich
der Versicherungsnehmer dafür, keine weiteren Beiträge mehr zu entrichten, so steht die Umwandlung des Vertrages in eine beitragsfreie Kapitalbildende Lebensversicherung zur Wahl.
Dabei wird aus den bisher eingezahlten Versicherungsprämien eine Versicherungssumme gebildet.
Zur Angebotserstellung wird eine Kopie der Police ebenso benötigt wie eine Bevollmächtigung, um nähere Informationen direkt vom Versicherer einholen und als
Bevollmächtigter auftreten zu können. Ein aus dem Internet downloadfähiger Fragebogen ist vom Versicherer auszufüllen. Wird das Kaufangebot vom Verkäufer
akzeptiert, so wird bei der Versicherung ein Versicherungsnehmerwechsel beantragt. Gegen eine Gebühr kann die Zahlungsabwicklung
auch auf dem Treuhandweg durchgeführt werden.
Hier wird bei der Lebensversicherung mit laufender Beitragszahlung der Gesamtbeitrag für mehrere Jahre oder für die gesamte Versicherungsdauer im Voraus auf
ein Beitragsdepot eingezahlt, dieses Depot wird verzinst und aus dem Depot werden die jährlich fälligen Beiträge entnommen. Die typische Vertragskonstellation
fünf plus sieben gleich zwölf bedeutet fünfjährige Beitragsentrichtung, zusätzliche siebenjährige Vertragsdauer und Gesamtvertragsdauer zwölf Jahre zur
Erzielung der steuerlichen Bevorzugung.
Allgemeine Informationen über die Kapitalbildende Lebensversicherung
Außerdem sind Begrenzungen zu beachten, z. B. darf das Endalter der Grundversicherung nicht überschritten werden; die gleichzeitige Nachversicherung einer
Kapitalbildende Lebensversicherung ist nur zulässig, wenn schon in der Grundversicherung eine BUZ-Barrente mitversichert war, und auch im Falle der Nachversicherung
dürfen die zusätzliche Versicherungssumme und die evtl. BUZ-Barrente bestimmte Höchstbeträge nicht überschreiten, so beispielsweise 2.500 EUR
Versicherungssumme pro Nachversicherung.
Der Abzug ist unterschiedlich hoch und wird damit begründet, dass der Restbestand der versicherten Risiken nunmehr in seiner risikomäßigen Zusammensetzung
eine Verschlechterung erfährt und bereits Abschluss- und Verwaltungskosten aufgewendet werden mussten. Außerdem erfordert das Rückkaufsrecht die ständige
Bereithaltung einer Liquiditätsreserve zur Auszahlung der Rückkaufswerte, sodass die hierfür stets bereitzuhaltenden Mittel einer langfristigen Anlage
verloren gehen und somit ein höherer Zinsertrag nicht ermöglicht wird.
Die Nachversicherungsgarantie regelt das Recht des VN der Kapitalbildende Lebensversicherung, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgrund bestimmter Anlässe sowie alle fünf
Jahre nach Versicherungsbeginn regelmäßig zu erhöhen. Das Recht kann innerhalb von drei Monaten z. B. nach Erreichen der Volljährigkeit der versicherten
Person, Heirat des Versicherten, Geburt eines Kindes des Versicherten, Adoption eines Kindes durch den Versicherten, Aufnahme einer freiberuflichen oder
selbstständigen Tätigkeit.