Swiss Life Kapitalbildende Lebensversicherung
Was ist eine Kapitalbildende Lebensversicherung?
Die Kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung die eine garantierte Verzinsung mit wesentlich höheren Rendite Chancen bei geringerem Anlagerisiko, als bei anderen Anlageprodukten. Die Höhe der garantierten Verzinsung, sowie der Ablaufleistung fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus und ist von bestimmten Faktoren abhängig, wie zum Beispiel die gewünschte Todesfall Leistung, dem Eintrittsalter, oder der gewünschten Zahlweise.
Arten und Formen der Verwendung
Die Kapitalbildende Lebensversicherung bietet ein umfangreiches Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten. Die häufigsten Arten der Verwendung sind unter anderem folgende,
Altersvorsorge (zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler.)
Hinterbliebenenversorgung (Todesfall Leistung bei Ableben vor Vertragsende zur Absicherung der Hinterbliebenen.)
Finanzierung (Zum Beispiel für die Eigenheimfinanzierung.)
Kapitalanlage (Als Kapitalanlage mit einer garantierten Verzinsung.)
Versorgung der Kinder (Zum Beispiel als Ausbildunsabsicherung, oder Heiratsversicherung.)
Absicherung des Einkommensverlustes (Bei eintretender Berufsunfähigkeit als Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.)
Allgemeine Informationen zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Der Rückkauf der Kapitalbildende Lebensversicherung führt somit in der Regel nicht zur Auszahlung der eingezahlten Beiträge. Nach Auszahlung des Rückkaufswertes ist der Versicherungsvertrag erloschen und somit auch alle weiteren Ansprüche aus dem Vertrag. Denn bei dem Rückkauf einer steuerbegünstigten Kapitalbildende Lebensversicherung in den ersten zwölf Jahren seit Vertragsabschluss muss der Versicherer für die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen 25 Prozent Kapitalertragsteuer einbehalten und an das zuständige Finanzamt direkt abführen.
Oftmals sind in den Bedingungen Anpassungsbestimmungen mit einem Mindestprozentsatz, z. B. 4 Prozent oder 5 Prozent, enthalten. Alternativen bestehen in einem festen Prozentsatz. Dabei wird oftmals 5 Prozent als niedrigster Satz und 10 Prozent als Obergrenze angesehen. Auch ein Kapitalbildende Lebensversicherung Wechsel während der Vertragsdauer ist durchaus möglich. So ist eine Minderung auf 5 Prozent oder 4 Prozent , also dem Mindestprozentsatz ebenso möglich wie eine Erhöhung auf bis zu 10 Prozent, dies allerdings nur nach erneuter Gesundheitserklärung.
Bei dieser Form der Swiss Life Kapitalbildende Lebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen. Daraus ergibt sich eine in Bezug auf die stets gleich hohe Versicherungssumme konstante Beitragsbelastung auf niedrigem Niveau über die gesamte Vertragslaufzeit. Lediglich bei Sofortüberschussanteilsverrechnung ist eine mögliche Beitragsschwankung des Zahlbeitrages zu berücksichtigen.
Der VN braucht die einzelnen jährlichen Erhöhungen des Beitrages und der Leistungen nicht zu akzeptieren. Lässt er jedoch hintereinander mehr als zwei Erhöhungen ungenutzt, so erlischt das Recht auf künftige Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Er kann dieses Recht wieder erlangen, wenn er sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterzieht. Angeboten werden unterschiedliche Varianten der Erhöhung von Kapitalbildende Lebensversicherung und Versicherungsschutz, die Versicherungssumme erhöht sich jährlich um 20 Prozent,
Swiss Life Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Swiss Life Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kapitalbildende Lebensversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kapitalbildende Lebensversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Swiss Life spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Swiss Life Kapitalbildende Lebensversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Beteiligten an einem Kapitalbildende Lebensversicherung Vertrag sind der Versicherer, also das Unternehmen, das den Versicherungsschutz bereitstellt, und der
Versicherungsnehmer (VN), die versicherte Person oder Personen, der Beitragszahler, die Bezugsberechtigten und Abtretungs- sowie Pfändungsgläubiger.
Vertragspartner des Versicherers ist der Versicherungsnehmer. Er ist derjenige, der den Antrag auf den Abschluss eines Kapitalbildende Lebensversicherung-Vertrages stellt.
Vielfach ist der VN identisch mit der versicherten Person und dem Beitragszahler.
Grundsätzlich kommt der Kapitalbildende Lebensversicherung Vertrag durch Stellung eines Antrages und dessen Annahme durch den Versicherer zustande. Der schriftlich zu stellende
Antrag kann vom Versicherer angenommen werden, er kann allerdings auch abgelehnt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen mit entsprechenden Änderungen
angenommen werden. Der Antragsannahme und der Ausstellung des Versicherungsscheins als Urkunde des Versicherungsvertrages geht die Antrags- und Risikoprüfung
voraus.
Mit der Annahme des Antrags durch den Versicherer kommt der Versicherungsvertrag zustande. Sie erfolgt schriftlich in Form einer sog. Annahmeerklärung oder
durch Übersendung des Versicherungsscheins an den Antragsteller. Inhaltliche Abweichungen vom Antrag können aufgrund der Risikoprüfung erforderlich sein,
wenn der Versicherer zu dem Ergebnis kommt, dass der Versicherungsschutz nur mit Risikobeitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen vereinbart werden kann.
Allgemeines über die Kapitalbildende Lebensversicherung
Bei der Versicherung mit erhöhter Todesfallsumme steht der Todesfallschutz im Vordergrund. Daher ist sie besonders für junge Familien mit erhöhtem Bedarf an
Hinterbliebenenschutz geeignet und zu empfehlen. Im Todesfall wird z. B. die doppelte Erlebensfallsumme ausgezahlt. Auch in Verbindung mit einer
Baufinanzierung und als Hypotheken-Tilgungsversicherung ist sie dazu geeignet, Familien gegen die besonderen wirtschaftlichen Folgen des Todesfalls
abzusichern.
Für die Anschlussversicherung werden die Beiträge nach dem dann geltenden Eintrittsalter und Tarif berechnet. Der Umtausch kann bis spätestens zum Ende des
10. Versicherungsjahres erfolgen. Besondere Bedeutung hat diese Versicherung für die Darlehens- und Hypothekenabsicherung. Bausparkassen verlangen
grundsätzlich die Absicherung des Todesfallrisikos zumeist über Swiss Life Kapitalbildende Lebensversicherung . Die Versicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen
Versicherungssumme für den Todesfall.
Die Kapitalbildende Lebensversicherung wird auch als Studiengeldversicherung, Patenschaftsversicherung, Heirats- oder Aussteuerversicherung angeboten. Das kleinere Risiko für den
Versicherer führt zu einer höheren Rendite für den VN. Diese Tarifform eignet sich für den konservativen VN, der keine Hinterbliebenenversorgung benötigt.
Sie ist damit eine Alternative zur aufgeschobenen Rentenversicherung. Die Vorteile liegen in der hinterbliebenenfreundlichen Todesfallregelung und den meist
günstigeren Rückkaufsregelungen bei vorzeitiger Kündigung.
Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Direktversicherung dient der Kapitalbildende Lebensversicherung, d. h., sie muss als Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Verbindung mit
einem Arbeitsverhältnis stehen. Sie ist nach dem Betriebsrentengesetz eine Kapitalbildende Lebensversicherung auf das Leben eines Arbeitnehmers, die durch den Arbeitgeber
abgeschlossen wird und bei der der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt
sind.
Hinsichtlich des Personenkreises, der Direktversicherungsverträge vereinbaren kann, ergeben sich die einschlägigen Regelungen gem. § 17 Abs. 1 des Gesetzes
zur Verbesserung der Swiss Life Kapitalbildende Lebensversicherung . Danach sind Arbeitnehmer im Sinne der arbeitsrechtlichen Vorschriften Arbeiter und Angestellte; ein
Berufsausbildungsverhältnis steht einem Arbeitsverhältnis gleich. Damit werden alle in abhängiger Tätigkeit Beschäftigten erfasst, deren Tätigkeit auf einem
Dienst- oder Anstellungsverhältnis beruht.
Wird aus einem Vertrag während der ersten zwölf Jahre, der sog. Sperrfrist, der Rückkaufswert in Anspruch genommen, so müssen hiervon die bereits erhaltenen
Arbeitnehmer-Sparzulagen abgezogen und von dem Versicherer an das Finanzamt zurückgezahlt werden. Im weiteren Vertragsverlauf ist es zulässig, den Vertrag mit sog. Eigenleistungen zu bedienen. Dies führte früher häufig zu einer Umstellung der Versicherung
auf einen entsprechenden, aber teureren Normaltarif oder zu einer Verringerung der Überschussbeteiligung. Seit 1987 gilt für die Kapitalbildende Lebensversicherung und die Normaltarife die
gleiche Beitragskalkulation.
Infos zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Ermäßigung darf bei laufender Beitragszahlung bis zu 4 Prozent des Beitrages und, je nach Tarifform, Kostenzuschlagssystem und Bestandszusammensetzung,
bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag bis zu 1 Prozent des Beitrages betragen; vorausgesetzt, das Kostenniveau der in Frage kommenden zur ermäßigten
Einzelversicherung entspricht mindestens demjenigen, der vor dem 29.07.1994 genehmigten Tarife. Bei fehlenden objektiven Festlegungen sind bis zu 3 Prozent
Beitragsermäßigung möglich.
Der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Einmalbeitrag ist sofort nach Annahme des Antrags fällig. Der Versicherungsschutz beginnt nach erfolgter Zahlung.
Vor Abschluss der Swiss Life Kapitalbildende Lebensversicherung und vor Auszahlung der Darlehenssumme besteht noch kein Versicherungsschutz. Die Dauer des Vertrages entspricht der
Kreditlaufzeit und liegt somit im Normalfall zwischen 4 und 120 Monaten. Wie bereits erwähnt kann die Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AUZ) ergänzend
in den Vertrag eingeschlossen werden.
Liegt keine Festlegung nach objektiven Merkmalen vor, werden aber wenigstens die zahlenmäßigen Anforderungen beachtet, so sind noch folgende Kriterien zu
erfüllen, der Gesamtjahresbeitrag muss mindestens 5.000 EUR bei angemessener Mindestgröße der jeweils versicherten Leistung oder die Gesamtversicherungssumme
muss mindestens 500.000 EUR betragen. Sind diese beiden Kriterien erfüllt, so werden ohne Nachweis günstigere Verwaltungskostensätze anerkannt.
Swiss Life Kapitalbildende Lebensversicherung
Der Beitrag zur Kapitalbildende Lebensversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, und zwar, dem Risikobeitrag für die Gefahrtragung und Abdeckung eines
vorzeitigen Versicherungsfalls wie des Todesfalls; dem Sparbeitrag, aus dem auf der Basis der Verzinsung das Deckungskapital, also das Guthaben, gebildet
wird und der entstehende Überschuss dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Überschussbeteiligung gutgeschrieben wird, sowie dem Kostenanteil. In der
Kapitalbildende Lebensversicherung sind die Beiträge Jahresbeiträge.
Die Beitragsfreistellung sorgt dafür, dass beispielsweise beim Eintritt des Berufsunfähigkeitsfalles der Gesamtvertrag mit dem versicherten Haupttarif
beitragsfrei gestellt wird und dies für die restliche Leistungsdauer der Zusatzversicherung. In der Pflegerentenversicherung entfällt die Verpflichtung zur
Beitragszahlung, solange ein Anspruch auf die Pflegerente besteht oder ruht. Für höhere Versicherungssummen gewähren die Versicherer Summennachlässe, für
niedrigere Summenzuschläge erhoben.
Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen besteht die Leistungspflicht in der
Auszahlung des für den Todesfall berechneten Zeitwertes der Versicherung gemäß VVG. Diese Einschränkung der Leistungspflicht besteht nicht, wenn die
versicherte Person während eines beruflich bedingten Aufenthaltes im Ausland stirbt und sie an den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv beteiligt war.
Allgemeine Informationen über die Kapitalbildende Lebensversicherung
In der Praxis tritt des öfteren die Situation auf, dass der VN die zu zahlenden Beiträge für seinen Kapitalbildende Lebensversicherung nicht mehr in der
ursprünglich vereinbarten Höhe aufbringen will oder kann. Dann bieten sich verschiedene Möglichkeiten für eine Reduzierung der Beitragsleistung bis hin zu
der zuvor angesprochenen Vertragsbeendigung an. Neben den bereits dargestellten Stundungsmöglichkeiten, der Ruhensvereinbarung, Beitragsfreistellung und dem
Rückkauf andere Alternativen möglich.
Oftmals sind in den Bedingungen Anpassungsbestimmungen mit einem Mindestprozentsatz, z. B. 4 Prozent oder 5 Prozent, enthalten. Alternativen bestehen in
einem festen Prozentsatz. Dabei wird oftmals 5 Prozent als niedrigster Satz und 10 Prozent als Obergrenze angesehen. Auch ein Wechsel während der
Vertragsdauer ist durchaus möglich. So ist eine Minderung auf 5 Prozent oder 4 Prozent , also dem Mindestprozentsatz ebenso möglich wie eine Erhöhung auf
bis zu 10 Prozent, dies allerdings nur nach erneuter Gesundheitserklärung.
Teilweise wird auch noch eine Anpassungsalternative angeboten, bei der individuell zu einem festen Sockelprozentsatz, z. B. 3 Prozent, noch ein
Zusatzprozentsatz festgelegt werden kann, um so einen gewissen Karrieretrend und die erhoffte Einkommensentwicklung individuell abzusichern. Der
Versicherungsnehmer muss die einzelnen jährlichen Erhöhungen des Beitrages der Kapitalbildende Lebensversicherung und der Leistungen nicht immer akzeptieren. Lässt er jedoch hintereinander mehr
als zwei Erhöhungen ungenutzt, so erlischt das Recht auf künftige Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.