Swiss Life Kapitalbildende Lebensversicherung
Was ist eine Kapitalbildende Lebensversicherung?
Die Kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung die eine garantierte Verzinsung mit wesentlich höheren Rendite Chancen bei geringerem Anlagerisiko, als bei anderen Anlageprodukten. Die Höhe der garantierten Verzinsung, sowie der Ablaufleistung fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus und ist von bestimmten Faktoren abhängig, wie zum Beispiel die gewünschte Todesfall Leistung, dem Eintrittsalter, oder der gewünschten Zahlweise.
Arten und Formen der Verwendung
Die Kapitalbildende Lebensversicherung bietet ein umfangreiches Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten. Die häufigsten Arten der Verwendung sind unter anderem folgende,
Altersvorsorge (zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler.)
Hinterbliebenenversorgung (Todesfall Leistung bei Ableben vor Vertragsende zur Absicherung der Hinterbliebenen.)
Finanzierung (Zum Beispiel für die Eigenheimfinanzierung.)
Kapitalanlage (Als Kapitalanlage mit einer garantierten Verzinsung.)
Versorgung der Kinder (Zum Beispiel als Ausbildunsabsicherung, oder Heiratsversicherung.)
Absicherung des Einkommensverlustes (Bei eintretender Berufsunfähigkeit als Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.)
Allgemeine Informationen zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Frist des Rücktrittsrechts kann von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ausfallen. Prüfen Sie anhand der Versicherungsbedingungen, welche Dauer vertraglich geregelt ist. Die Möglichkeit einer objektiven Gesundheitsprüfung und damit zur Risikoeinschätzung muss die Kapitalbildende Lebensversicherung gegeben werden, da er bei Erhöhung einer Gefahr nach Abschluss eines Vertrages z. B. durch Berufswechsel oder Erkrankung keinen Einfluss mehr auf seine Tarifgestaltung bzw. die verlangten Beiträge hat.
Nach wie vor deckt die Lebensversicherung das wirtschaftliche Risiko ab, das sich aus der Nichtvorhersehbarkeit des menschlichen Lebens ergibt. Die Kapitalbildende Lebensversicherung hat auch unter volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Betrachtung als Kapitalsammelbecken neben dem Bankenbereich ihre Existenzberechtigung. Für den Abschluss einer Kapitalbildende Lebensversicherung gibt es unterschiedliche Motive. Um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz bieten zu können, haben die Versicherer vielfältige Vertragsformeln entwickelt.
Um die Steuervorteile der Swiss Life Kapitalbildende Lebensversicherung vollständig zu erhalten, sollte die freiwillige Zuzahlungsmöglichkeit von Anfang an mitvereinbart werden. Zuzahlungen zur Laufzeitverkürzung sind pro Jahr in Höhe von 10 Prozent der Versicherungssumme möglich und dürfen nicht mehr als 20 Prozent der Versicherungssumme betragen. Durch die sog. Beitragsanpassungsklausel können Risiko- und Kostenänderungen während der Vertragslaufzeit ausgeglichen werden. Eine Beitragserhöhung ist möglich, wenn eine verlustbringende Häufung von Versicherungsfällen eingetreten ist.
Im ersten Fall gelten die steuerlichen Vorteile, wenn die Zuzahlung frühestens zu Beginn des sechsten Versicherungsjahres erfolgt, die Restlaufzeit des Kapitalbildende Lebensversicherung Vertrages nach der letzten Zuzahlung mindestens fünf Jahre beträgt, die Zuzahlungen im Kalenderjahr nicht mehr als 10 Prozent und während der vereinbarten Vertragslaufzeit insgesamt nicht mehr als 20 Prozent der Versicherungssumme betragen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Mindestvertragsdauer eingehalten wird.
Swiss Life Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Swiss Life Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kapitalbildende Lebensversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kapitalbildende Lebensversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Swiss Life spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Swiss Life Kapitalbildende Lebensversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Kapitalbildende Lebensversicherung als private Vorsorgemaßnahme befindet sich in einem Umwandlungsprozess aufgrund staatlicher Eingriffe, sodass sich derzeit nur
unsichere Aussagen über die zukünftige Entwicklung dieser Versicherungssparte treffen lassen. Bislang jedenfalls war die Kapitalbildende Lebensversicherung im Zusammenhang
mit dem sogenannten Drei-Säulen-Konzept. Im Vordergrund sollte stets die bedarfsgerechte Gestaltung der Altersversorgung, der Hinterbliebenenabsicherung
sowie flankierend der Berufsunfähigkeitsabsicherung stehen.
Verstirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, so ist dies dem Versicherer der Kapitalbildende Lebensversicherung möglichst innerhalb von 48 Stunden telegrafisch anzuzeigen. Eine
rechtzeitige Anzeige wird vom Versicherer verlangt, damit erforderlichenfalls eine Obduktion veranlasst werden kann. Ein Unfall liegt vor, wenn der
Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Auch bei Tod durch Unfall sind
die Unterlagen sowie ein Unfallbericht beizubringen.
Der Versicherungsfall des Todes ist mit dem Ableben der versicherten Person eingetreten. Der Tod des Versicherten ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Zur Auszahlung der Versicherungsleistung sind dem Versicherer folgende Unterlagen vorzulegen, eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde,
ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Verlauf und Beginn der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt
hat, der Versicherungsschein, der Nachweis der letzten Beitragszahlung.
Allgemeines über die Kapitalbildende Lebensversicherung
Bei dieser Form der Kapitalbildende Lebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von
z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen. Daraus ergibt sich eine in Bezug auf die stets gleich hohe Versicherungssumme konstante Beitragsbelastung auf niedrigem
Niveau über die gesamte Vertragslaufzeit. Lediglich bei Sofortüberschussanteilsverrechnung ist eine mögliche Beitragsschwankung des Zahlbeitrages zu
berücksichtigen.
Auch hier setzt die Beitragsbefreiung ein, wenn der versicherte Versorger vorzeitig verstirbt. Beim Tod des zu versorgenden Kindes werden die gezahlten
Beiträge erstattet. Die Besonderheit dieser Vertragsform liegt darin, dass zwei Personen versichert sind, der Versorger und das zu versorgende Kind. Nach
dieser Vertragsform werden zu fest vorgegebenen und vereinbarten Zeitpunkten (z. B. nach Ablauf von 10, 15, 20 und 25 Versicherungsjahren) Teilauszahlungen
der Erlebensfallsumme aus der Swiss Life Kapitalbildende Lebensversicherung vorgenommen.
Die Kapitalbildende Lebensversicherung wird auch als Studiengeldversicherung, Patenschaftsversicherung, Heirats- oder Aussteuerversicherung angeboten. Das kleinere Risiko für den
Versicherer führt zu einer höheren Rendite für den VN. Diese Tarifform eignet sich für den konservativen VN, der keine Hinterbliebenenversorgung benötigt.
Sie ist damit eine Alternative zur aufgeschobenen Rentenversicherung. Die Vorteile liegen in der hinterbliebenenfreundlichen Todesfallregelung und den meist
günstigeren Rückkaufsregelungen bei vorzeitiger Kündigung.
Kapitalbildende Lebensversicherung
Grundsätzlich ist es gleichgültig, welche Vertragsformen gewählt werden. Eine reine Kapitalbildende Lebensversicherung soll dagegen nicht anerkannt werden, ebenso wenig
Aussteuer- bzw. Ausbildungsversicherungen, sog. Befreiungsversicherungen, vermögenswirksame Lebensversicherungen sowie sog. Treueprämien-Versicherungen,
es sei denn, ihr Versorgungszweck bleibt erkennbar. Wird bei Abschluss einer Kapitalbildende Lebensversicherung eine Rentenzahlung ausgeschlossen und die Kapitalzahlung vereinbart,
so handelt es sich nicht um eine Direktversicherung.
Das Recht kann innerhalb von drei Monaten z. B. nach Erreichen der Volljährigkeit des Versicherten, Heirat des Versicherten, Geburt eines Kindes des
Versicherten, Adoption eines Kindes durch den Versicherten, Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Versicherten. mit der Vorlage
entsprechender Nachweise wahrgenommen werden. Voraussetzung für die Swiss Life Kapitalbildende Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist z. B., dass die versicherte Person
rechnungsmäßig noch nicht das 45. Lebensjahr vollendet hat,
Wird eine Gewinnbeteiligung in Form einer wachsenden Gewinnrente vereinbart, bei der während des Rentenbezugs die jährlichen Gewinnanteile über die
versicherte Rente hinaus zu einer zusätzlichen beitragsfreien Rente sowie zu einer jährlichen Erhöhung der Gesamtrente verwendet werden, so ergeben sich
insofern Bedenken, ob die Anpassungsprüfungspflicht tatsächlich entfallen kann. Die zusätzliche beitragsfreie Kapitalbildende Lebensversicherung ist nämlich nicht garantiert. Es besteht
zumindest theoretisch die Möglichkeit, diebereits gezahlten Renten herabzusetzen.
Infos zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Bei einem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber, der mit demselben oder einem anderen Versicherer einen Kollektivrahmenvertrag abgeschlossen hat, kann die
Versicherung innerhalb von zwölf Monaten in dessen Kollektivrahmenvertrag überführt und dort fortgesetzt werden. Allerdings haben sich bei unterschiedlichen
Versicherern diese wegen der Höhe der zu übertragenden Beiträge und der sich daraus ergebenden Leistungen miteinander abzustimmen, was im Einzelfall immer
wieder zu erheblichen Schwierigkeiten führt.
Die Vereinbarung einer Firmen Kollektivrahmenversicherung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, bei einer Swiss Life Kapitalbildende Lebensversicherung müssen
mindestens zehn Personen versichert sein, der Personenkreis muss nach objektiven Merkmalen, wie z. B. alle Arbeitnehmer eines Unternehmens oder eine bestimmte
Berufsgruppe oder eine bestimmte Altersgruppe, eine Dienstaltersgruppe oder Gruppen mit Abstufung nach dem Gehalt oder der Art der Tätigkeit umschrieben
sein.
Bei den bisherigen Sammelversicherungsverträgen (jetzt Kollektivrahmenverträge) ohne objektive Umschreibung von Art und Höhe der Versicherungsleistung gibt
es je nach Größe des Vertrages mehrere Rabattstufen. Der Arbeitgeber sollte sich in jedem Fall darüber im Klaren sein, dass der Abschluss einer solchen
Vertragsform auch von ihm organisatorische und administrative Aufgaben verlangt. Er ist u. a. gegenüber dem Versicherer für die Beitragserhebung, Sammlung,
Abführung sowie für die Eintreibung von Beitragsrückständen verantwortlich.
Swiss Life Kapitalbildende Lebensversicherung
Der Beitrag zur Kapitalbildende Lebensversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, und zwar, dem Risikobeitrag für die Gefahrtragung und Abdeckung eines
vorzeitigen Versicherungsfalls wie des Todesfalls; dem Sparbeitrag, aus dem auf der Basis der Verzinsung das Deckungskapital, also das Guthaben, gebildet
wird und der entstehende Überschuss dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Überschussbeteiligung gutgeschrieben wird, sowie dem Kostenanteil. In der
Kapitalbildende Lebensversicherung sind die Beiträge Jahresbeiträge.
Die Tilgung des Schuldbetrages durch andere Veränderungen, wie beispielsweise Dauerverlängerung mit erneuter Gesundheitsprüfung, Verrechnung mit den
angesammelten Überschussguthaben, Aufnahme eines Policendarlehens oder Verrechnung mit der späteren Ablaufleistung des Vertrages, sollten möglichst
vermieden werden. Ist der Versicherungsnehmer zur vollständigen Zahlung der Folgeprämien zeitweise nicht in der Lage, so kann ihm unter Aufrechterhaltung
des Versicherungsschutzes für die sog. Risiko-Zwischen Versicherung (Teilstundung) eingeräumt werden.
Hier wird bei der Lebensversicherung mit laufender Beitragszahlung der Gesamtbeitrag für mehrere Jahre oder für die gesamte Versicherungsdauer im Voraus auf
ein Beitragsdepot eingezahlt, dieses Depot wird verzinst und aus dem Depot werden die jährlich fälligen Beiträge entnommen. Die typische Vertragskonstellation
fünf plus sieben gleich zwölf bedeutet fünfjährige Beitragsentrichtung, zusätzliche siebenjährige Vertragsdauer und Gesamtvertragsdauer zwölf Jahre zur
Erzielung der steuerlichen Bevorzugung.
Allgemeine Informationen über die Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Erhöhungen können nur bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr des Versicherten durchgeführt werden. Sie
erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. Der VN erhält in der Regel rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung.
Errechnet werden die Erhöhungen nach dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter des Versicherten, nach der restlichen Beitragszahlungsdauer und
einem evtl. vereinbarten Beitragszuschlag der Kapitalbildende Lebensversicherung dynamisch angepasst werden.
Erst nach 52 Jahren hat sich bei den Männern die Ausgangszahl um 10 Prozent verringert, bei Frauen dauert es sogar 60 Jahre. Halbiert ist die Gruppe der
Männer erst nach 75 Jahren und die der Frauen nach 81 Jahren. Die Sterbetafel unterscheidet sich von der Absterbeordnung dadurch, dass in ihr auch die für
spätere Berechnungen erforderlichen abgezinsten diskontierten Werte.
Mit zunehmendem rechnungsmäßigem Alter verteuert sich der Versicherungsschutz gerade in den letzten Jahren der Vertragslaufzeit so stark, dass sich eine
Fortsetzung der Dynamik der Kapitalbildende Lebensversicherung in den letzten Jahren renditemäßig nicht mehr empfiehlt. Grundsätzlich sollte geprüft werden, ob Anpassungen nach Vollendung des 55.
Lebensjahres noch in einem sinnvollen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen. Im Zweifelsfall sollte hierauf verzichtet werden, höchstens 6 Prozent der Erhöhungssumme
jährlich betragen und die Barrente höchstens 4.500 EUR jährlich.