Versicherungsvergleich Kapitalbildende Lebensversicherung
Was ist eine Kapitalbildende Lebensversicherung?
Die Kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung die eine garantierte Verzinsung mit wesentlich höheren Rendite Chancen bei geringerem Anlagerisiko, als bei anderen Anlageprodukten. Die Höhe der garantierten Verzinsung, sowie der Ablaufleistung fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus und ist von bestimmten Faktoren abhängig, wie zum Beispiel die gewünschte Todesfall Leistung, dem Eintrittsalter, oder der gewünschten Zahlweise.
Arten und Formen der Verwendung
Die Kapitalbildende Lebensversicherung bietet ein umfangreiches Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten. Die häufigsten Arten der Verwendung sind unter anderem folgende,
Altersvorsorge (zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler.)
Hinterbliebenenversorgung (Todesfall Leistung bei Ableben vor Vertragsende zur Absicherung der Hinterbliebenen.)
Finanzierung (Zum Beispiel für die Eigenheimfinanzierung.)
Kapitalanlage (Als Kapitalanlage mit einer garantierten Verzinsung.)
Versorgung der Kinder (Zum Beispiel als Ausbildunsabsicherung, oder Heiratsversicherung.)
Absicherung des Einkommensverlustes (Bei eintretender Berufsunfähigkeit als Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.)
Allgemeine Informationen zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Frist des Rücktrittsrechts kann von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ausfallen. Prüfen Sie anhand der Versicherungsbedingungen, welche Dauer vertraglich geregelt ist. Die Möglichkeit einer objektiven Gesundheitsprüfung und damit zur Risikoeinschätzung muss die Kapitalbildende Lebensversicherung gegeben werden, da er bei Erhöhung einer Gefahr nach Abschluss eines Vertrages z. B. durch Berufswechsel oder Erkrankung keinen Einfluss mehr auf seine Tarifgestaltung bzw. die verlangten Beiträge hat.
Für die Anschlussversicherung werden die Beiträge nach dem dann geltenden Eintrittsalter und Tarif berechnet. Der Umtausch kann bis spätestens zum Ende des 10. Versicherungsjahres erfolgen. Besondere Bedeutung hat diese Versicherung für die Darlehens- und Hypothekenabsicherung. Bausparkassen verlangen grundsätzlich die Absicherung des Todesfallrisikos zumeist über Kapitalbildende Lebensversicherung. Die Versicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall.
Um die Steuervorteile der Versicherungsvergleich Kapitalbildende Lebensversicherung vollständig zu erhalten, sollte die freiwillige Zuzahlungsmöglichkeit von Anfang an mitvereinbart werden. Zuzahlungen zur Laufzeitverkürzung sind pro Jahr in Höhe von 10 Prozent der Versicherungssumme möglich und dürfen nicht mehr als 20 Prozent der Versicherungssumme betragen. Durch die sog. Beitragsanpassungsklausel können Risiko- und Kostenänderungen während der Vertragslaufzeit ausgeglichen werden. Eine Beitragserhöhung ist möglich, wenn eine verlustbringende Häufung von Versicherungsfällen eingetreten ist.
Hier wird bei der Kapitalbildende Lebensversicherung mit laufender Beitragszahlung der Gesamtbeitrag für mehrere Jahre oder für die gesamte Versicherungsdauer im Voraus auf ein Beitragsdepot eingezahlt, dieses Depot wird verzinst und aus dem Depot werden die jährlich fälligen Beiträge entnommen. Die typische Vertragskonstellation fünf plus sieben gleich zwölf bedeutet fünfjährige Beitragsentrichtung, zusätzliche siebenjährige Vertragsdauer und Gesamtvertragsdauer zwölf Jahre zur Erzielung der steuerlichen Bevorzugung.
Versicherungsvergleich Kapitalbildende Lebensversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Im Unterschied zum widerruflichen Bezugsrecht kann der unwiderruflich Bezugsberechtigte sein Recht abtreten und verpfänden; es kann aber auch gepfändet
werden. Verstirbt der Begünstigte vor dem Eintritt des Versicherungsfalles, so geht der Anspruch auf seine Erben über, falls keine andere Regelung vorgesehen
wurde. In der Praxis hat es sich als empfehlenswert herausgestellt, den Bezugsberechtigten unter Angabe des Geburtsdatums konkret namentlich zu nennen.
Allgemeine Bezeichnungen wie z. B. Erben sollten vermieden werden.
Das Recht zur Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung bleibt von der Rücktrittsmöglichkeit unberührt. Demzufolge kann der Versicherer innerhalb
der ersten 30 Jahre der Vertragsdauer grundsätzlich anfechten. Die vorvertragliche Anzeigepflicht besteht auch nach Abschluss des Vertrages einer Kapitalbildende Lebensversicherung bis zur
Ausfertigung der Police. Sollte sich in dieser Zeit der Gesundheitszustand oder die sonstigen Gefahrumstände verändert haben, so muss dies dem Versicherer
angezeigt werden.
Sofern ein konkreter Risikoversicherungsschutz nicht erforderlich ist, sind Beitragseinsparungen durch die Kapitalbildende Lebensversicherung einer jüngeren Person möglich.
Empfehlenswert ist dann u. U. auch die Alternative eines aufgeschobenen Rententarifs. Das Bezugsrecht muss vertraglich geregelt sein. Dazu sind Vor- und
Zunamen sowie das Geburtsdatum im Antrag anzugeben. Die Bezugsberechtigung ist für den Todes- und Erlebensfall anzusprechen. Zu unterscheiden sind das
widerrufliche und das unwiderrufliche Bezugsrecht.
Allgemeines über die Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Versicherung auf zwei verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung von zwei Ehegatten oder Geschäftspartnern sowie der Hinterbliebenenabsicherung.
Die Todesfallsumme wird jedoch nur einmal im Todesfall des Erstversterbenden gezahlt. Dadurch kann diese Vertragsform beitragsgünstiger als zwei getrennte
Versicherungen angeboten werden. Bei Nichtraucherpolice werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag
eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen.
Der Fortbestand eines Unternehmens kann durch den plötzlichen Tod eines leitenden Mitarbeiters gefährdet werden, wenn das Know-how und die Kunden- sowie
Bankverbindungen allein auf diese Person zurückzuführen sind. Deshalb kann es notwendig sein, dieses Risiko abzusichern. Hierzu wird eine Versicherungsvergleich Kapitalbildende Lebensversicherung
auf das Leben der Führungskraft zugunsten des Betriebes abgeschlossen. Die versicherte Person selbst hat keinen Anspruch auf Leistungen aus diesem Vertrag,
sie muss jedoch ihr Einverständnis für den Vertragsabschluss erteilen.
Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer für die Kapitalbildende Lebensversicherung
liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR. Diese Versicherung ist
für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt
für die Kinder gewährleistet sein soll.
Kapitalbildende Lebensversicherung
Die Vereinbarung einer Direktversicherung ist insbesondere aus steuerlichen Gesichtspunkten nach wie vor für Arbeitnehmer und Arbeitgeber interessant. Die
Abfindungsversicherung ist eine Direktversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses abschließt.
Der Arbeitgeber hat gem. § 16 Betriebsrentengesetz in einem Turnus von drei Jahren die Anpassung der Kapitalbildende Lebensversicherung zu prüfen und nach billigem Ermessen
zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers zu berücksichtigen.
Das Recht kann innerhalb von drei Monaten z. B. nach Erreichen der Volljährigkeit des Versicherten, Heirat des Versicherten, Geburt eines Kindes des
Versicherten, Adoption eines Kindes durch den Versicherten, Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Versicherten. mit der Vorlage
entsprechender Nachweise wahrgenommen werden. Voraussetzung für die Versicherungsvergleich Kapitalbildende Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist z. B., dass die versicherte Person
rechnungsmäßig noch nicht das 45. Lebensjahr vollendet hat,
Zwischen der Beendigung des Dienstverhältnisses und dem Abschluss der Abfindungsversicherung ist eine zeitliche Begrenzung nicht vorgegeben; es ist lediglich
ein kausaler Zusammenhang erforderlich. Seit 01.01.1999 gilt die Anpassungsverpflichtung als erfüllt, wenn Anpassungen der Kapitalbildende Lebensversicherung nicht geringer sind als der Anstieg
des Lebenshaltungskostenindexes eines Vierpersonen-Arbeitnehmerhaushalts mit mittlerem Einkommen oder im Vergleich zum Nettolohn vergleichbarer
Arbeitnehmergruppen des Unternehmens.
Infos zum Thema Kapitalbildende Lebensversicherung
Der Kreditnehmer schließt eine Kapital«lebensversicherung» mit einer Vertragsdauer ab, die der Laufzeit der Hypothek entspricht. Auch bereits bestehende
Lebensversicherungen können eingesetzt werden. Er zahlt an den Kreditgeber die laufend fälligen Zinsen und an den Versicherer die Beiträge für die
Lebensversicherung. Anstelle einer ratenweisen Tilgung wird am Ende der Vertragslaufzeit mittels der fälligen Ablaufleistung eine einmalige Gesamttilgung
vorgenommen.
Eine Versicherungsvergleich Kapitalbildende Lebensversicherung wird sehr oft als Finanzierungsinstrument genutzt, indem über sie Hypotheken abgesichert und getilgt werden. Gleichzeitig ist damit
die Absicherung des Todesfallrisikos für die Hinterbliebenen verbunden. Es kann auch eine Risikolebensversicherung zur alleinigen Absicherung der
Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden. Die Besonderheit eines Darlehens in Verbindung mit einer Lebensversicherung besteht darin, dass das
Hypothekendarlehen über die Lebensversicherung getilgt wird.
Vereinsmitglieder dürfen höchstens in Höhe der gewöhnlichen Beerdigungskosten, gemäß § 159 VVG derzeit 7.500 EUR, versichert werden. Bei entsprechendem
Bedarf bestehen allerdings auch gegen Beträge von derzeit 10.000 EUR keine Bedenken, wie das Verbandsrundschreiben Nr. 50/95 vom 03.11.1995 klarstellt.
Diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Vereinigungen, deren überwiegender Zweck darin besteht, die mit dem Beruf zusammenhängenden Interessen ihrer
Mitglieder zu vertreten, z. B. bei Berufsverbänden.
Versicherungsvergleich Kapitalbildende Lebensversicherung
Bei einer beabsichtigten Vertragsbeendigung sollte stets die beitragsfreie Versicherungssumme als sinnvolle Alternative zu der Inanspruchnahme des
Rückkaufswertes angesehen werden. Die beitragsfreie Versicherungssumme ist zwar stets niedriger als die beitragspflichtige Versicherungssumme, doch ist sie
wesentlich höher als der Rückkaufswert der Kapitalbildende Lebensversicherung. Außerdem besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn auch in reduzierter Form. Die mögliche Ablaufleistung zum
Vertragsende kann vom Versicherer berechnet werden.
Grundsätzlich besteht die Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Insbesondere besteht Versicherungsschutz,
wenn die versicherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den Tod gefunden hat. Während die Leistungspflicht des
Versicherers bei Tod mit inneren Unruhen nicht eingeschränkt wird, kann es beim Tod in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit
kriegerischen Ereignissen zu Leistungseinschränkungen berechnete Deckungskapital kommen.
Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen besteht die Leistungspflicht in der
Auszahlung des für den Todesfall berechneten Zeitwertes der Versicherung gemäß VVG. Diese Einschränkung der Leistungspflicht besteht nicht, wenn die
versicherte Person während eines beruflich bedingten Aufenthaltes im Ausland stirbt und sie an den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv beteiligt war.
Allgemeine Informationen über die Kapitalbildende Lebensversicherung
Für die Beitragsermittlung in der Kapitalbildende Lebensversicherung sind mehrere Einflussfaktoren relevant. Geschlecht, Eintrittsalter, Versicherungsdauer,
Leistungsdauer, individueller Gesundheitszustand, individuelle berufliche Risiken, sonstige Zusatzrisiken, Höhe der Versicherungssumme bzw. der versicherten
Rente, Höhe der Todesfallabsicherung, Einschluss von Zusatzversicherungen wie BUZ oder UZV, Rabattierung und Kollektivnachlässe, Art und Form der
Lebensversicherung sowie Zahlungsweise.
Bei der Kapitalbildende Lebensversicherung gilt gemäß eines Beschlusses des BFM vom 8. 3. 1999, dass bei nachträglichen Vertragsänderungen (wie beispielsweise eine Erhöhung
des Beitrages oder der Versicherungssumme, einer Laufzeitveränderung und eine Veränderung der Dauer der Prämienzahlung) steuerrechtlich grundsätzlich vom
Fortbestand des ursprünglichen Vertrages und nur hinsichtlich der vorgenommenen Änderung von einem neuen Vertrag auszugehen ist. Dieser neue Vertrag ist
steuerlich begünstigt, wenn er seinerseits alle entsprechenden Kriterien erfüllt.
Der Rückkauf der Kapitalbildende Lebensversicherung führt somit in der Regel nicht zur Auszahlung der eingezahlten Beiträge. Nach Auszahlung des Rückkaufswertes ist der Versicherungsvertrag
erloschen und somit auch alle weiteren Ansprüche aus dem Vertrag. Denn bei dem Rückkauf einer steuerbegünstigten Lebensversicherung in den ersten zwölf
Jahren seit Vertragsabschluss muss der Versicherer für die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen 25 Prozent Kapitalertragsteuer einbehalten und
an das zuständige Finanzamt direkt abführen.