Kapitallebensversicherung
Die gängigste Vertragsform dürfte die sog. gemischte Kapitallebensversicherung sein. Die Versicherungsleistung kommt im Todesfall des Versicherten, spätestens zum vertraglich vereinbarten Ablauftermin zur Auszahlung.
Diese Versorgungsform dient gleichzeitig der Alters- und Hinterbliebenenabsicherung. Sie eignet sich insbesondere auch zur Tilgung und Sicherung von Hypotheken und Darlehen.
Durch das AltEinkG wurde das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherung gegen laufende Beitragsleistung mit Sparanteil, wenn der Vertrag für die Dauer von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen wird (Kapitallebensversicherung), für Verträge abgeschafft, die ab dem Inkrafttreten der Neuregelung abgeschlossen werden. Der Sonderausgabenabzug für die Versicherungsbeiträge in der Ansparphase und die Steuerfreiheit der Erträge im Zeitpunkt der Kapitalauszahlung der KLV wurden hierbei beseitigt.
Die Kapitallebensversicherung gegen laufende Beitragszahlung mit Sparanteil ist eine Versicherungsform, bei der der Charakter einer frei verfügbaren Kapitalanlage deutlich überwiegt. Voraussetzungen für eine steuerliche Begünstigung sind eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren, eine laufende Beitragsleistung von mindestens fünf Jahren und ein Mindesttodesfallschutz von 60 Prozent der Beitragssumme.
Nach Fälligkeit setzt das bisher bestehende Steuerprivileg weder eine weitere Zweckbindung noch sonstige Einschränkungen voraus. Das bisherige Steuerprivileg passt daher nicht in das System der nachgelagerten Besteuerung mit einem engen Begriff der Altersversorgung, da eine Kapitallebensversicherung nicht allein der Altersversorgung, sondern generell der Vermögensbildung dient.
Rendite durch die Kapitallebensversicherung
Für die Kapitallebensversicherung wird vielfach fast ausschließlich auf das unbekannte, mögliche Ergebnis der Sparleistung, also die Ablaufleistung abgestellt. Eine Kapitallebensversicherung erbringt umso mehr Rendite, je früher sie abgeschlossen wird.
Einflussfaktoren auf die Erlebensfall-Rendite für die Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall sind:
Eintrittsalter
Vertragsdauer
Geschlecht der versicherten Person
Tarifliche Besonderheiten
Form der Beitragszahlung
Folgende Faktoren führen zu einer höheren Rendite:
Niedriges Eintrittsalter zu der versichernden Person
Jährliche Zahlungsweise
Hohe Versicherungssummen
Verzicht auf Zusatzversicherungen
Kapitallebensversicherung
Was ist eine Kapitallebensversicherung?
Die Kapitallebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung die eine garantierte Verzinsung mit wesentlich höheren Rendite Chancen bei geringerem Anlagerisiko, als bei anderen Anlageprodukten. Die Höhe der garantierten Verzinsung, sowie der Ablaufleistung fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus und ist von bestimmten Faktoren abhängig, wie zum Beispiel die gewünschte Todesfall Leistung, dem Eintrittsalter, oder der gewünschten Zahlweise.
Arten und Formen der Verwendung
Die Kapitallebensversicherung bietet ein umfangreiches Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten. Die häufigsten Arten der Verwendung sind unter anderem folgende,
Altersvorsorge (zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler.)
Hinterbliebenenversorgung (Todesfall Leistung bei Ableben vor Vertragsende zur Absicherung der Hinterbliebenen.)
Finanzierung (Zum Beispiel für die Eigenheimfinanzierung.)
Kapitalanlage (Als Kapitalanlage mit einer garantierten Verzinsung.)
Versorgung der Kinder (Zum Beispiel als Ausbildunsabsicherung, oder Heiratsversicherung.)
Absicherung des Einkommensverlustes (Bei eintretender Berufsunfähigkeit als Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.)
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Kapitallebensversicherung
Sofern ein konkreter Risikoversicherungsschutz nicht erforderlich ist, sind Beitragseinsparungen durch die Kapitallebensversicherung einer jüngeren Person möglich. Empfehlenswert ist dann u. U. auch die Alternative eines aufgeschobenen Rententarifs. Das Bezugsrecht muss vertraglich geregelt sein. Dazu sind Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum im Antrag anzugeben. Die Bezugsberechtigung ist für den Todes- und Erlebensfall anzusprechen. Zu unterscheiden sind das widerrufliche und das unwiderrufliche Bezugsrecht.
Im Rundschreiben R3/94 vom 10.11.1994 des BAV ist festgelegt, dass sich die im Rahmen einer Kollektivversicherung eingeräumten besonderen Konditionen aus dem Kollektiv heraus selbst tragen müssen und keine Subventionierung zu Lasten der übrigen Versichertengemeinschaft des jeweiligen Versicherungsunternehmens herbeiführen dürfen. Zugeständnisse durch eine Kapitallebensversicherung dürfen daher nur in dem Maße gemacht werden, wie sie auch vom Kollektiv tatsächlich ermöglicht werden, z. B. in Form von Kostenersparnissen.
Der Kreditnehmer schließt eine Kapitallebensversicherung mit einer Vertragsdauer ab, die der Laufzeit der Hypothek entspricht. Auch bereits bestehende Lebensversicherungen können eingesetzt werden. Er zahlt an den Kreditgeber die laufend fälligen Zinsen und an den Versicherer die Beiträge für die Kapitallebensversicherung. Anstelle einer ratenweisen Tilgung wird am Ende der Vertragslaufzeit mittels der fälligen Ablaufleistung eine einmalige Gesamttilgung vorgenommen.
Der VN braucht die einzelnen jährlichen Erhöhungen des Beitrages und der Leistungen nicht zu akzeptieren. Lässt er jedoch hintereinander mehr als zwei Erhöhungen ungenutzt, so erlischt das Recht auf künftige Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Er kann dieses Recht wieder erlangen, wenn er sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterzieht. Angeboten werden unterschiedliche Varianten der Erhöhung von Kapitallebensversicherung und Versicherungsschutz, die Versicherungssumme erhöht sich jährlich um 20 Prozent,
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Nützliche Tipps zum Thema Kapitallebensversicherung
Eine Erhöhung der Kapitallebensversicherung entfällt rückwirkend, wenn der VN ihr bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widerspricht oder wenn der erste erhöhte Beitrag
nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin gezahlt wurde. Unterbliebene Erhöhungen können mit Zustimmung des Versicherers nachgeholt werden.
Die sog. Nachversicherungsgarantie regelt das Recht des VN, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu bestimmten Anlässen sowie alle fünf
Jahre ab Versicherungsbeginn zu erhöhen.
Bei Bestellung eines widerruflichen Bezugsrechts der Kapitallebensversicherung steht es dem Arbeitgeber versicherungsrechtlich jederzeit frei, das Bezugsrecht einseitig aufzuheben,
solange der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers ist arbeitsrechtlich zu prüfen, ob die
Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit gegeben sind oder nicht. Bei Bestellung eines unwiderruflichen Bezugsrechts kann der Arbeitgeber hingegen das
Bezugsrecht nicht einseitig ändern oder aufheben.
Wird aus einem Vertrag während der ersten zwölf Jahre, der sog. Sperrfrist, der Rückkaufswert in Anspruch genommen, so müssen hiervon die bereits erhaltenen
Arbeitnehmer-Sparzulagen abgezogen und von dem Versicherer an das Finanzamt zurückgezahlt werden. Im weiteren Vertragsverlauf ist es zulässig, den Vertrag mit sog. Eigenleistungen zu bedienen. Dies führte früher häufig zu einer Umstellung der Versicherung
auf einen entsprechenden, aber teureren Normaltarif oder zu einer Verringerung der Überschussbeteiligung. Seit 1987 gilt für die Kapitallebensversicherung und die Normaltarife die
gleiche Beitragskalkulation.
Allgemeines über die Kapitallebensversicherung
Die Erhöhungen können nur bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr des Versicherten durchgeführt werden. Sie
erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. Der VN erhält in der Regel rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung.
Errechnet werden die Erhöhungen nach dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter des Versicherten, nach der restlichen Beitragszahlungsdauer und
einem evtl. vereinbarten Beitragszuschlag der Kapitallebensversicherung dynamisch angepasst werden.
Oftmals sind in den Bedingungen Anpassungsbestimmungen mit einem Mindestprozentsatz, z. B. 4 Prozent oder 5 Prozent, enthalten. Alternativen bestehen in
einem festen Prozentsatz. Dabei wird oftmals 5 Prozent als niedrigster Satz und 10 Prozent als Obergrenze angesehen. Auch ein Wechsel während der
Vertragsdauer ist durchaus möglich. So ist eine Minderung auf 5 Prozent oder 4 Prozent , also dem Mindestprozentsatz ebenso möglich wie eine Erhöhung auf
bis zu 10 Prozent, dies allerdings nur nach erneuter Gesundheitserklärung.
Ein besonderer Vorteil der Kapitallebensversicherung zum Vertragsbeginn vereinbarten Anpassungsmöglichkeit liegt darin, dass eine Erhöhung des Versicherungsschutzes auch bei
verschlechtertem Gesundheitszustand vorgenommen werden kann, da auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird. Als Anpassungsmöglichkeiten werden angeboten,
Erhöhung des Beitrags oder der Summe Rente um einen absoluten Betrag oder einen Prozentsatz.
Kapitallebensversicherung
Mit dem Bezugsrecht bestimmt der VN, dass ein Dritter oder mehrere Dritte die Versicherungssumme im Versicherungsfall erhalten. Dies gilt insbesondere für
den Todesfall. Als Konsequenz aus der Bezugsberechtigung fällt die Versicherungsleistung nicht in die Erbmasse. Der Begünstigte erhält dann die Leistung
neben seinem Erbteil, ohne dass hierdurch die Regelung der Erbschaft verändert wird. Dabei ist es durchaus möglich, für den Todesfall und den Erlebensfall
verschiedene Personen als Bezugsberechtigte zu vereinbaren.
Durch die Abtretung einer Versicherungsleistung erwirbt der sog. Abtretungsgläubiger alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag einschließlich der
Gestaltungsrechte. Abtretungsgläubiger sind sehr oft Banken, die zur Absicherung eines Darlehens eine Kapitallebensversicherung vom VN in Form einer
Abtretung erhalten. Das Versicherungsverhältnis selbst wird durch eine Abtretung nicht berührt. Der VN bleibt weiterhin Prämienschuldner gegenüber dem
Versicherer, Mahnungen und Kündigung sind dem VN zuzustellen.
Die Frist des Rücktrittsrechts kann von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ausfallen. Prüfen Sie anhand der Versicherungsbedingungen, welche Dauer
vertraglich geregelt ist. Die Möglichkeit einer objektiven Gesundheitsprüfung und damit zur Risikoeinschätzung muss dem Versicherer gegeben werden, da er
bei Erhöhung einer Gefahr nach Abschluss eines Vertrages z. B. durch Berufswechsel oder Erkrankung keinen Einfluss mehr auf seine Tarifgestaltung bzw. die
verlangten Beiträge hat.
Infos zum Thema Kapitallebensversicherung
Im Unterschied zur sog. Mitversicherung (Konsortialvertrag) erhält der Kunde im Allgemeinen keine Informationen über den Rückversicherer. Die Besonderheit
der Kapitallebensversicherung gegenüber den meisten anderen Versicherungssparten besteht darin, dass hier sehr ausführliche und differenzierte Kalkulationsgrundlagen
existieren. Zudem sind diese eher noch mit Sicherheitszuschlägen abgesichert und werden in der Regel nicht durch Entgegenkommen gegenüber einzelnen Kunden
unterlaufen.
Die Tilgung des Schuldbetrages durch andere Veränderungen, wie beispielsweise Dauerverlängerung mit erneuter Gesundheitsprüfung, Verrechnung mit den
angesammelten Überschussguthaben, Aufnahme eines Policendarlehens oder Verrechnung mit der späteren Ablaufleistung des Vertrages, sollten möglichst
vermieden werden. Ist der Versicherungsnehmer zur vollständigen Zahlung der Folgeprämien zeitweise nicht in der Lage, so kann ihm unter Aufrechterhaltung
des Versicherungsschutzes für die sog. Risiko-Zwischen Versicherung (Teilstundung) eingeräumt werden.
Der Versicherungsschutz bleibt bei ausreichendem Deckungskapital zumindest teilweise erhalten. Nachteilig ist, dass die Wiederinkraftsetzung des Vertrages
eine erneute Gesundheitsüberprüfung erfordert. Auch Zahlungsverzug und Mahnung mit nachfolgender Kündigung durch den Versicherer können zu einer
beitragsfreien Versicherungssumme führen. Der Vertrag wird dann automatisch umgewandelt. Für die Restlaufzeit bis zum Vertragsablauf bleibt die
beitragsfreie Versicherungssumme erhalten.
Kapitallebensversicherung
Die Teilhaberversicherung der Kapitallebensversicherung ist eine Vertragsform für Unternehmen. Sie wird von einem Unternehmen auf das Leben eines oder mehrerer Gesellschafter abgeschlossen.
Ein Vertragsabschluss ist nur bei Personengesellschaften und Sozietäten von Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Ärzten möglich. Voraussetzung ist, dass die
Gesellschafter im steuerlichen Sinne Mitunternehmer sind. VN, Beitragszahler und Begünstigter ist das Unternehmen. Der Versicherte, der selbst keine
Ansprüche aus dem Vertragsabschluss herleiten kann unterziehen.
Auch hier setzt die Beitragsbefreiung ein, wenn der versicherte Versorger vorzeitig verstirbt. Beim Tod des zu versorgenden Kindes werden die gezahlten
Beiträge erstattet. Die Besonderheit dieser Vertragsform liegt darin, dass zwei Personen versichert sind, der Versorger und das zu versorgende Kind. Nach
dieser Vertragsform werden zu fest vorgegebenen und vereinbarten Zeitpunkten (z. B. nach Ablauf von 10, 15, 20 und 25 Versicherungsjahren) Teilauszahlungen
der Erlebensfallsumme aus der Kapitallebensversicherung vorgenommen.
Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer für die Kapitallebensversicherung
liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR. Diese Versicherung ist
für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt
für die Kinder gewährleistet sein soll.
Allgemeine Informationen über die Kapitallebensversicherung
Wollen Ausländer sich bei einem inländischen Versicherer nach Euro oder einer Fremdwährung versichern, ohne dass sie im Geschäftsgebiet dieses Versicherers
wohnen, so können sie dies nur dann erreichen, wenn sie sich selbst um den Versicherungsschutz bemühen, und zwar im Rahmen einer Korrespondenzversicherung.
Eine Werbung oder eine Ansprache über den Außendienst eines Versicherers ist nicht zulässig. Häufig scheitern Bemühungen um eine derartige Versicherung
schon vorab an staatlichen Auflagen, z. B. in Frankreich.
Die Todesfallabsicherung ist gegeben und es sind niedrigere Beiträge zu entrichten. Überschüsse für die Altersversorgung verbleiben nicht. Zudem ist der
konkrete Zeitpunkt unbestimmt und von externen Einflüssen abhängig. Im Rahmen einer weiteren Vertragsform, bei der die Laufzeiten des Versicherungs- und
Kreditvertrages übereinstimmen, werden die Überschussanteile ausgeschüttet und nicht angesammelt. Dies führt zu einer Verringerung der Beitragsbelastung und
zur vollen Todesfallabsicherung der Kapitallebensversicherung .
Vereinsmitglieder dürfen höchstens in Höhe der gewöhnlichen Beerdigungskosten, gemäß § 159 VVG derzeit 7.500 EUR, versichert werden. Bei entsprechendem
Bedarf bestehen allerdings auch gegen Beträge von derzeit 10.000 EUR keine Bedenken, wie das Verbandsrundschreiben Nr. 50/95 vom 03.11.1995 klarstellt.
Diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Vereinigungen, deren überwiegender Zweck darin besteht, die mit dem Beruf zusammenhängenden Interessen ihrer
Mitglieder zu vertreten, z. B. bei Berufsverbänden.
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