ASC Basler Kfz Haftpflicht
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Haftpflicht schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Haftpflicht ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Haftpflicht abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Haftpflicht reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Haftpflicht
Das heißt für alle Personen, die sich mit Wissen und Wollen des jeweiligen Verwendungsberechtigten in bzw. auf dem Fahrzeug befinden oder in einem ursächlichem Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden. Berufsfahrer gehören bedingungsmäßig nicht zum berechtigten Personenkreis im Rahmen des Pauschal- bzw. Platzsystems. Für sie muss entweder eine spezielle Kfz Haftpflicht abgeschlossen werden, die in verschiedenen Ausgestaltungen angeboten wird.
Die Kfz Haftpflicht kann auch prozessökonomische Erwägungen (Kosten, Höhe des Anspruchs) in seine Ermessensentscheidung einfließen lassen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn geltend gemachte Schadenersatzansprüche eindeutig und leicht nachweisbar unbegründet sind. Auszugehen ist dabei von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Regulierung, wie sie sich für den zuständigen Sachbearbeiter dargestellt hat. Die Beweislast für ein pflichtwidriges Regulierungsverhalten trägt allein der VN.
Mit dem guten alten Schutzbrief für die ASC Basler Kfz Haftpflicht der Automobil-Clubs bzw. den entsprechenden Produkten der Versicherungswirtschaft, die den Autofahrern vornehmlich mit Pannen- und Unfallhilfe auf Europas Straßen unterstützend zur Seite standen, können die Schutzbrief-Versicherungen neuester Fassung kaum noch verglichen werden. Längst wurde der Umfang der fahrzeug- und personenbezogenen Leistungen erheblich erweitert und um zusätzliche Beistandsleistungen ergänzt. In vielen Bereichen besteht der Versicherungsschutz.
Grundlage dieses Beitrages sind die vom GDV unverbindlich empfohlenen Musterbedingungen zur Kfz-USV. Bei der Kfz-USV handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen Vertrag. Versicherungstechnisch wird die Deckung im Rahmen der jeweiligen Kfz Haftpflicht platziert. Die Kfz USV kann nur in Kombination mit einer Kfz Haftpflicht abgeschlossen werden. Die Kündigung der Kfz-USV berührt die anderen Kfz Versicherungen des versicherten Fahrzeugs nicht. Bei Beendigung des Kfz Haftpflicht Vertrages endet auch die Kfz-USV.
ASC Basler Kfz Haftpflicht
Die ASC Basler Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kfz Haftpflicht. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kfz Haftpflicht erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die ASC Basler spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die ASC Basler Kfz Haftpflicht auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Haftpflicht
Die wichtigsten Anspruchsgrundlagen für Schadenersatzansprüche eines durch ein Kraftfahrzeug Geschädigten sind die §§ 823 ff BGB (Verschuldenshaftung) und
§§ 7 ff. Straßenverkehrsgesetz (Gefährdungshaftung). Nach der Gefährdungshaftung ist der Fahrzeughalter ohne Rücksicht auf Verschulden zum Schadenersatz
verpflichtet, wenn beim Betrieb des Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Die Gefährdungshaftung gilt auch zu
Gunsten von Insassen.
Dies bedeutet, dass ein auf Abschluss einer Kfz Haftpflicht abgegebener Antrag als angenommen gilt, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb
einer Frist von zwei Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich ablehnt oder wegen einer nachweisbar höheren Gefahr ein vom allgemeinen Unternehmenstarif
abweichendes schriftliches Angebot unterbreitet. Der Versicherungsschutz ist hier allerdings auf die Mindestversicherungssummen begrenzt. Die Kfz Haftpflicht
schützt die versicherten Personen vor Schadenersatzansprüchen.
Auch das Risiko aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen soll durch diese Versicherung nicht erfasst werden. Deshalb sind Schäden an Fahrzeugen ausgeschlossen,
wenn und solange der Versicherungsnehmer die Fahrzeuge mit oder ohne Stellung eines Fahrers in Ausübung eines Vermietgewerbes vermietet. Hier ist die
gewerbsmäßige Vermietung gemeint, wobei es für den Ausschluss genügt, wenn das betroffene Fahrzeug im Gewerbebetrieb des Versicherungsnehmers zu
Vermietzwecken benutzt wird.
Allgemeines über die Kfz Haftpflicht
Den Gegenstand des Versicherungsschutzes umschreiben die Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Rückrufkosten Haftpflichtversicherung für
Kfz-Teile-Zulieferer. Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die «Haftpflichtversicherung» (AHB) und der nachfolgenden
Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass aufgrund festgestellter oder nach
objektiven Tatsachen.
Zunehmend haben auch andere Versicherern, die Kfz-Risiken im gewerblichen Bereich decken, ihre Angebotspalette um die Kfz-USV erweitert. Den Orientierungsrahmen
bilden stets die unverbindlichen Musterbedingungen des GDV. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz-USV besteht nicht. Da das USchadG berufliche
Tätigkeiten als Anknüpfungspunkt für eine Haftung vorsieht, ist aber auch der berufliche Einsatz von Kraftfahrzeugen mit entsprechenden Haftungsrisiken
verbunden. Deshalb ist jedem Unternehmen zu raten, für eine entsprechende Zusatzdeckung durch eine ASC Basler Kfz Haftpflicht zu sorgen.
Voraussetzung ist, dass es sich um im Rahmen eines Rückrufs notwendige Kosten handelt. Hiermit wird an die Haftungssituation des Zulieferers angeknüpft.
Haftungsrechtlich können vom VN nicht die Kosten jeder Maßnahme zur Gefahrenabwehr verlangt werden, sondern angesichts der Schadenminderungspflicht nur die
notwendigen Kosten für erforderliche Maßnahmen. Eingeschlossen ist das Regressrisiko des VN in den Fällen, in denen seine Erzeugnisse nicht direkt an den
Kfz-Hersteller geliefert wurden.
Kfz Haftpflicht
Die Halterhaftung entfällt auch bei Schwarzfahrten, wenn das Fahrzeug ohne Wissen und Wollen des Fahrzeughalters benutzt wird. Hat er allerdings die Nutzung
durch sein Verschulden ermöglicht, so bleibt der Halter zum Schadenersatz verpflichtet. Die Gefährdungshaftung wurde um eine Haftung der Halter von Anhängern
erweitert. Der Geschädigte kann sich folglich bei Unfällen, die sich beim Betrieb eines Gespanns ereignen, sowohl an den Halter des Anhängers als auch an
den Fahrzeughalter wenden.
Der Versicherungsschutz durch die ASC Basler Kfz Haftpflicht bezieht sich grundsätzlich nicht auf öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche. Anders verhält es sich jedoch, wenn die
Aufwendungen als sog. Rettungskosten (Aufwendungen zur Abwehr oder Minderung eines Schadens) zu qualifizieren sind. Dass der VN insoweit auch auf öffentlich
rechtlicher Grundlage zur Kostenerstattung herangezogen werden kann, ist dann unerheblich. Die zuständige Ordnungsbehörde verfügt nach einem Tankwagenunfall
das Ausbaggern des mit Öl getränkten Erdreichs.
Von einer Geschäftsführung ohne Auftrag spricht man, wenn ein Kraftfahrer im Interesse eines anderen einen Schaden auf sich nimmt, ohne hierzu verpflichtet
gewesen zu sein. Für den Versicherungsschutz kommt es allerdings darauf an, dass diese Aufwendungen Schadenscharakter haben, d. h. unfreiwillig sind. Um
einen schweren Auffahrunfall zu vermeiden, führt ein Kraftfahrer im Interesse des plötzlich bremsenden Vordermanns ein Ausweichmanöver durch und kollidiert
dabei mit einem Drittfahrzeug auf der Gegenfahrbahn.
Infos zum Thema Kfz Haftpflicht
Versichert bleiben allerdings Personenschäden, wenn z. B. der VN als Beifahrer in Folge eines vom Fahrer verschuldeten Unfalls verletzt wird. Sind zwei
Fahrzeuge desselben VN an einem Unfall beteiligt und erleidet der VN als Insasse eines der Fahrzeuge einen Personenschaden, so kann er seinen eigenen
Versicherer in Anspruch nehmen. Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens des Fahrzeugs, auf das sich die Versicherung bezieht,
sind ausgeschlossen.
Sie gilt bis zur endgültigen Erfüllung der Regulierungspflicht, d. h. auch dann, wenn der Vertrag zwischenzeitlich beendet wurde. Sie wird auch nicht dadurch
beeinträchtigt, dass der Schaden die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. Die ASC Basler Kfz Haftpflicht besitzt bei der Regulierung einen Ermessensspielraum, ob und
in welcher Höhe er Zahlungen an den Geschädigten vornimmt. Er ist zwar nicht an Weisungen des VN gebunden, jedoch dürfen bei seiner pflichtgemäßen
Ermessungsausübung schützenswerte Belange des VN nicht unberücksichtigt bleiben.
Versichert bleibt jedoch die Beschädigung betriebsunfähiger Fahrzeuge beim nicht gewerbsmäßigen Abschleppen im Rahmen üblicher Hilfeleistung. Ein Fahrzeug
bleibt mit Motorschaden liegen und wird von einem herbeigerufenen privaten Pannenhelfer abgeschleppt. Auf Grund eines groben Fahrfehlers kommt das
abgeschleppte Fahrzeug aus der Spur und schlägt gegen die Leitplanke. Für den insoweit eingetretenen Schaden am gezogenen Fahrzeug besteht Versicherungsschutz
über die Kfz Haftpflicht des Zugfahrzeugs.
ASC Basler Kfz Haftpflicht
Tritt der Tod unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein, so besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. Dies gilt nicht bei unfallfremden
Todesursachen. Ist die Invalidität festgestellt, so sind Versicherungsnehmer und die Kfz Haftpflicht berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu
drei Jahren nach Eintritt des Unfalls, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag eines notwendigen Krankenhausaufenthalts
gezahlt und zwar bis maximal zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet.
Der Unfallbegriff ist mit dem in der allgemeinen Unfallversicherung identisch. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf
seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. In Erweiterung des allgemeinen Unfallbegriffs fallen auch Verrenkungen an
Gliedmaßen, der Wirbelsäule oder den Gelenken wie auch Zerrungen und Zerreißungen an Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln unter den Versicherungsschutz,
wenn sie die Folge einer erhöhten Kraftanstrengung des Versicherten sind.
Grundlage der meisten Verträge sind die Allgemeinen Bedingungen für die Schutzbriefversicherung (AB Schutzbrief 93), die neben rein fahrzeugbezogenen
Leistungen, wie z. B. Pannenhilfe, Abschleppen, Rückfahrtkosten, auch Beistandsleistungen in Form von Reiserückruf, Ärztevermittlung, Ersatz von
Reisedokumenten etc. vorsehen. Assistance bedeutet dabei, dass der Versicherer nicht nur die nachträgliche Kostenerstattung, sondern auch die Organisation
und direkte Abrechnung fast aller Versicherungsleistungen übernimmt.
Allgemeine Informationen über die Kfz Haftpflicht
Als reine Sachschadenversicherung erfasst die Fahrzeugversicherung ausschließlich die Beschädigung, d. h. jede Einwirkung auf das Fahrzeug, die eine
Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit (Aufhebung oder Minderung) zur Folge hat. Eine Sachsubstanzverletzung ist nicht unbedingt erforderlich, die Zerstörung,
d. h., das Fahrzeug wurde so stark beschädigt, dass eine Wiederherstellung tatsächlich ausgeschlossen ist, den Verlust, hierunter ist jede Art des
Abhandenkommens zu verstehen.
Bei Neufahrzeugen dürfte diese Regelung heutzutage kaum noch zur Anwendung gelangen, da diese bereits serienmäßig mit elektronischen Wegfahrsperren
ausgerüstet werden. Nach einer neueren Entscheidung des BGH gehören zu den Wiederherstellungskosten auch die Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten,
das der Versicherungsnehmer zur Ermittlung des Schadenumfangs in Auftrag gegeben hat. Entsprechend der Kfz Haftpflicht dürfte die
Bagatellgrenze bei einem Schadenbetrag von 500 EUR liegen.
Es bleibt dem Versicherungsnehmer allerdings überlassen, ob er die Reparatur tatsächlich durchführen lässt oder ob er sich die fiktiven Reparaturkosten, die
sich in der Regel aus einem Sachverständigengutachten ergeben, auszahlen lässt. Beseitigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsschaden in eigener Regie,
so hat er Anspruch auf eine Entschädigung wie bei Reparatur in einer Fachwerkstatt. Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung ist ein dem Alter und
der Abnutzung entsprechender Abzug vorzunehmen.