Aspekta Kfz Haftpflicht
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Haftpflicht schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Haftpflicht ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Haftpflicht abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Haftpflicht reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Haftpflicht
Der Versicherungsschutz in der Kfz Haftpflicht umfasst den Deckungsbereich der Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus Versicherungsschutz für Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall sowie durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Die Fahrzeugvollversicherung deckt Schäden durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Nach den Bedingungen sind nicht als Unfallschaden einzustufen Schäden am Fahrzeug entstehen.
Gemäß § 10 Abs. 1 AKB muss der Kfz Haftpflicht nur solche Schäden regulieren, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurden. Der Begriff des Gebrauchs schließt den Begriff des Fahrzeugsbetriebs im Sinne des § 7 StVG ein und geht sogar darüber hinaus. Er bestimmt sich nach dem Interesse, das der Versicherte daran hat, durch den Einsatz des Kraftfahrzeugs nicht mit Haftpflichtansprüchen belastet zu werden, und zwar unabhängig davon, ob diese auf den §§ 7 StVG, 823 ff. BGB oder anderen Haftungsnormen beruhen.
Wie in der Haftpflichtversicherung üblich, so ist auch in der Kfz Haftpflicht der Anspruch des VN in der Regel nicht auf Zahlung, sondern auf Befreiung von Schadenersatzansprüchen Dritter gerichtet. Dieser Pflicht kann die Aspekta Kfz Haftpflicht auf zwei Arten nachkommen. Soweit sich die Schadenersatzforderungen des Geschädigten als begründet darstellen, wird der Versicherer sie durch Zahlung eines Geldbetrages befriedigen. Vorher muss er den VN jedoch über sein Vorhaben informieren, damit dieser beispielsweise die Gelegenheit zur Aufrechnung hat.
Grundlage dieses Beitrages sind die vom GDV unverbindlich empfohlenen Musterbedingungen zur Kfz-USV. Bei der Kfz-USV handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen Vertrag. Versicherungstechnisch wird die Deckung im Rahmen der jeweiligen Kfz Haftpflicht platziert. Die Kfz USV kann nur in Kombination mit einer Kfz Haftpflicht abgeschlossen werden. Die Kündigung der Kfz-USV berührt die anderen Kfz Versicherungen des versicherten Fahrzeugs nicht. Bei Beendigung des Kfz Haftpflicht Vertrages endet auch die Kfz-USV.
Aspekta Kfz Haftpflicht
Die Aspekta Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kfz Haftpflicht. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kfz Haftpflicht erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Aspekta spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Aspekta Kfz Haftpflicht auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Aspekta Kfz Haftpflicht sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Kfz Haftpflicht
Die vereinbarte Deckungssumme bildet die Obergrenze für die Leistung des Versicherers. In der Kfz-Haftpflichtversicherung können unterschiedlich hohe
Deckungssummen vereinbart werden. Aus Opferschutzgründen schreibt das Pflichtversicherungsgesetz aber Mindestdeckungssummen vor 2,5 Mio. EUR für Personenschäden
je geschädigte Person (bei Verletzung oder Tötung von drei oder mehr Personen insgesamt 7,5 Mio. EUR), 500.000 EUR für Sachschäden, 50.000 EUR für
Vermögensschäden. In den meisten Fällen werden höhere Deckungssummen vereinbart.
Die Kfz Haftpflicht ist nicht eintrittspflichtig bei vertraglich vereinbarten Haftungserweiterungen, Ansprüchen des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte
Personen, Schäden am versicherten Fahrzeug, Ladungsschäden, Fristversäumnissen, Kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, Schäden durch Kernenergie, Vorsätzlich
herbeigeführten Schäden. Der Versicherungsschutz des ziehenden Kraftfahrzeugs erstreckt sich auf Schäden, die durch einen Anhänger verursacht werden, und
zwar solange der Anhänger mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist.
Veranlasst dies nämlich der Eigentümer des Kraftfahrzeuges selbst, so ist der zweite Werkstattbetrieb lediglich Beauftragter des Kunden, nicht aber
Beauftragter von Ihnen als Versicherungsnehmer. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz auf eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
(Probekennzeichenversicherung) beschränkt werden. Für den Regelfall dürfte der Abschluss sowohl einer umfassenden Haftpflichtversicherung als auch einer
Fahrzeugversicherung (Vollkasko) zu empfehlen sein.
Allgemeines über die Kfz Haftpflicht
Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge-
oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren. Der Ausschluss gilt nicht, wenn diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig
und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. Zu diesen
umweltrelevanten Vorschriften zählt z.B. die Gefahrgutverordnung.
Der Verursacher wird wegen der Kosten der Entgiftung des Sees und der Wiederansiedlung der Vogelpopulation in Anspruch genommen. Ausgenommen vom
Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des USchadG bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen
Versicherte geltend gemacht werden können. Diese Ansprüche sind regelmäßig über die Aspekta Kfz Haftpflicht gedeckt. Der Rahmen der Kfz-USV versicherte
Personenkreis stimmt mit dem versicherten Personenkreis überein.
Der Versicherer leistet Ersatz in Geld, wenn die Ansprüche nach dem USchadG begründet sind. Sind die Ansprüche nach dem USchadG unbegründet, wehrt der
Versicherer diese ab und trägt die hierbei entstehenden Kosten (z.B. Anwalts- und Gerichtskosten). Der Versicherer ist auch bevollmächtigt, alle ihm zur
Abwicklung des Schadens oder der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde oder einen sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinenden Erklärungen
im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
Kfz Haftpflicht
Die KH-Versicherung schützt die versicherten Personen vor Ersatzansprüchen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen
Schäden, die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstanden sind. Neben dem VN können auch weitere mitversicherte Personen ihre Versicherungsansprüche
selbstständig geltend machen, ohne Vertragspartner des Versicherers zu sein. Der Eigentümer des Fahrzeugs. Wer Eigentümer ist, richtet sich nach den
sachenrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts.
Der Versicherungsschutz durch die Aspekta Kfz Haftpflicht bezieht sich grundsätzlich nicht auf öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche. Anders verhält es sich jedoch, wenn die
Aufwendungen als sog. Rettungskosten (Aufwendungen zur Abwehr oder Minderung eines Schadens) zu qualifizieren sind. Dass der VN insoweit auch auf öffentlich
rechtlicher Grundlage zur Kostenerstattung herangezogen werden kann, ist dann unerheblich. Die zuständige Ordnungsbehörde verfügt nach einem Tankwagenunfall
das Ausbaggern des mit Öl getränkten Erdreichs.
Wer ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für dieses Fahrzeug der erforderliche Haftpflicht Versicherungsvertrag
nicht oder nicht mehr besteht, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden (§ 6 PflVG). Unter Umständen kann
das Fahrzeug auch durch die Behörden eingezogen werden, wenn die Tat vorsätzlich begangen wurde und das Fahrzeug dem Täter oder dem Teilnehmer im Zeitpunkt
der Entscheidung gehörte.
Infos zum Thema Kfz Haftpflicht
Das Führen des Fahrzeugs gehört grundsätzlich zum Fahrzeuggebrauch. Auch das Be- und Entladen des Kfz wird nach allgemeiner Auffassung für die Dauer der
Be- und Entladetätigkeit als Gebrauch des Kfz angesehen. Hierzu gehören ebenfalls Vorbereitungshandlungen, wie z. B. das Herbeiholen von Werkzeug oder das
Abdecken von Schächten, wenn sie dem Be- und Entladen unmittelbar vorausgehen. Der Gebrauch des Kfz findet regelmäßig dann sein Ende, wenn die Ladung das
Kfz verlassen hat und erstmals abgestellt wird.
Sie gilt bis zur endgültigen Erfüllung der Regulierungspflicht, d. h. auch dann, wenn der Vertrag zwischenzeitlich beendet wurde. Sie wird auch nicht dadurch
beeinträchtigt, dass der Schaden die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. Die Aspekta Kfz Haftpflicht besitzt bei der Regulierung einen Ermessensspielraum, ob und
in welcher Höhe er Zahlungen an den Geschädigten vornimmt. Er ist zwar nicht an Weisungen des VN gebunden, jedoch dürfen bei seiner pflichtgemäßen
Ermessungsausübung schützenswerte Belange des VN nicht unberücksichtigt bleiben.
Versichert bleibt jedoch die Beschädigung betriebsunfähiger Fahrzeuge beim nicht gewerbsmäßigen Abschleppen im Rahmen üblicher Hilfeleistung. Ein Fahrzeug
bleibt mit Motorschaden liegen und wird von einem herbeigerufenen privaten Pannenhelfer abgeschleppt. Auf Grund eines groben Fahrfehlers kommt das
abgeschleppte Fahrzeug aus der Spur und schlägt gegen die Leitplanke. Für den insoweit eingetretenen Schaden am gezogenen Fahrzeug besteht Versicherungsschutz
über die Kfz Haftpflicht des Zugfahrzeugs.
Aspekta Kfz Haftpflicht
Neben den allgemeinen Risikoausschlüssen in § 2 b Abs. 2 a bis c AKB der Kfz Haftpflicht enthalten die Bestimmungen der Kraftfahrt Unfallversicherung noch einige spezielle
Deckungseinschränkungen. Danach hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der Insassenunfallversicherung, wer infolge Geisteskrankheit, Epilepsie, Schlaganfall
oder schweren Nervenleidens oder anderer Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen, einen Unfall erleidet, wer infolge von
Bewusstseinsstörung einen Unfall erleidet.
Mit ihnen wurden die Leistungsgrenzen und der Leistungskatalog der 93er-Bedingungen nochmals erweitert. Zum Teil werden sie auch im Paket mit Auslands
Krankenversicherungen oder so genannten Mallorca-Policen angeboten, und zwar vornehmlich von den klassischen Schutzbriefunternehmen und Automobil-Clubs.
Die Schutzbrief-Versicherung wird in der Regel als selbständiger Versicherungsvertrag abgeschlossen. Mitunter kann der Abschluss allerdings vom Bestehen
einer Kfz-Haftpflicht- oder -Fahrzeugversicherung abhängen.
Grundlage der meisten Verträge sind die Allgemeinen Bedingungen für die Schutzbriefversicherung (AB Schutzbrief 93), die neben rein fahrzeugbezogenen
Leistungen, wie z. B. Pannenhilfe, Abschleppen, Rückfahrtkosten, auch Beistandsleistungen in Form von Reiserückruf, Ärztevermittlung, Ersatz von
Reisedokumenten etc. vorsehen. Assistance bedeutet dabei, dass der Versicherer nicht nur die nachträgliche Kostenerstattung, sondern auch die Organisation
und direkte Abrechnung fast aller Versicherungsleistungen übernimmt.
Allgemeine Informationen über die Kfz Haftpflicht
Der Diebstahl muss aber unmittelbar auf das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile gerichtet sein. Nicht versichert ist demnach der Diebstahl von im
Fahrzeug befindlichen Gegenständen, wie z. B. Gepäck oder Handelsware. Gedeckt sind aber auch Schäden, die der Dieb an dem Fahrzeug verursacht, nachdem er
neuen Gewahrsam begründet hat. Der Dieb verursacht einen Unfall, bei dem das Fahrzeug erheblich beschädigt wird. Unbefugter Gebrauch liegt vor, wenn die
Benutzung im Verhältnis zum verfügungsberechtigten Halter nicht erlaubt ist.
Versichert ist durch die Kfz Haftpflicht die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das versicherte Fahrzeug. Als Sturm gilt eine Luftbewegung
von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind auch Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das
Fahrzeug geworfen werden. Durch einen Sturm werden Dachziegel auf ein vor dem Haus geparktes Fahrzeug geschleudert. Demgegenüber sind Schäden ausgeschlossen,
die auf ein durch Fehlverhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Zunächst muss der Versicherungsnehmer einen Sachverhalt darlegen, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine
Entwendung zulässt. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer oder ein anderer Berechtigter das Fahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten
Zeitpunkt abgestellt und es später dort gegen seinen Willen nicht wieder vorgefunden hat. Im Notfall reichen u. U. auch bloße Beweisanzeichen, denen
hinreichend deutlich das äußere Bild eines Diebstahls.