AXA Kfz Haftpflicht
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Haftpflicht schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Haftpflicht ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Haftpflicht abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Haftpflicht reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Haftpflicht
Neben dem Versicherungsnehmer der Kfz Haftpflicht können auch weitere mitversicherte Personen selbstständig ihre Versicherungsansprüche geltend machen, ohne Vertragspartner zu sein, und zwar Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer, Omnibusfahrer, Arbeitgeber. Die Schadenersatzpflicht kann sich auf verschiedene Schadenarten beziehen, Schäden, die durch Verletzung oder Tötung einer Person entstehen (Personenschäden), Schäden durch Beschädigung oder Zerstörung einer Sache (Sachschaden) Vermögensschäden (reine Vermögensschäden).
Anders als in der Kfz Haftpflicht (Halter, Fahrer etc.) besteht in der Kaskoversicherung kein Bedarf an einer grundsätzlichen Mitversicherung weiterer Personen. Allerdings können spezielle Konstellationen, beispielsweise dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht oder nicht allein Eigentümer des Fahrzeugs ist, ausnahmsweise für eine Deckung fremder Interessen sprechen. Bekannte Fälle sind, der Finanzierungskauf, mitversichert ist das Interesse des Kreditgebers;
Ein nicht unbedeutender Vorteil zur AXA Kfz Haftpflicht besteht auch darin, dass der Kraftfahrt Unfallversicherer seine Leistungen ohne Vorprüfung der Haftungsfrage erbringt. Dies ist auch der Grund dafür, dass Unternehmen für Fahrzeuge, in denen häufiger Geschäftsfreunde befördert werden, Insassenunfallversicherungen abschließen. Wer einen Unfallversicherungsschutz wünscht, sollte überprüfen, ob für ihn und die mitzuversichernden Personen nicht unter Umständen der Abschluss einer allgemeinen Unfallversicherung vorteilhafter ist.
Nicht versichert sind Schäden, die Versicherte durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an sie gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, verursachen. Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über ihre gesetzliche Verpflichtung hinausgehen. Die Versicherten haben besondere Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten zu erfüllen. Die Versicherten sind verpflichtet, der Kfz Haftpflicht jedes Schadenereignis sofort anzuzeigen.
AXA Kfz Haftpflicht
Die AXA Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kfz Haftpflicht. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kfz Haftpflicht erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die AXA spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die AXA Kfz Haftpflicht auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Haftpflicht
Kfz-Handel und Kfz-Handwerksbetriebe sind speziellen Haftungsrisiken ausgesetzt, die sich zum einen aus der Natur der Tätigkeit an und mit Kraftfahrzeugen
und zum anderen aus weitreichenden Haftungsbestimmungen für dieses Gewerbe herleiten. Der für diese Branche angebotene Versicherungsschutz weist insoweit
einige Besonderheiten auf, die jeder Werkstattinhaber oder Händler beachten sollte. Im Vordergrund stehen die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für
Kfz-Handel und -Handwerk.
Für die eigenen zugelassenen Kraftfahrzeuge ergeben sich keine Besonderheiten im Vergleich zu anderen Haltern von Kraftfahrzeugen: Neben der obligatorischen
Kfz Haftpflicht kann der Kfz-Handel und -Handwerksbetrieb für seine eigenen Fahrzeuge eine Fahrzeugversicherung abschließen. Der den besonderen Gegebenheiten der
Kfz-Handel und -Handwerksbetriebe Rechnung tragende Versicherungsschutz richtet sich nach der Sonderbedingung zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für
Kraftfahrzeug-Handel und -Handwerk.
Ist ein Schaden im Rahmen einer abgeschlossenen Fahrzeugversicherung grundsätzlich gedeckt, besteht bei fremden Fahrzeugen zusätzlich Haftpflichtversicherung»sschutz
für den Versicherungsnehmer und seine Betriebsangehörigen gegen Ansprüche von Kunden wegen der Kosten eines Ersatz- bzw. Mietfahrzeuges, wegen Nutzungs-
oder Verdienstausfalls sowie wegen weiterer Sachfolgeschäden (Hotelübernachtung etc.). Dies gilt sogar dann, wenn für den Schaden am Fahrzeug selbst wegen
grober Fahrlässigkeit gemäß § 61 VVG kein Versicherungsschutz besteht.
Allgemeines über die Kfz Haftpflicht
Den Gegenstand des Versicherungsschutzes umschreiben die Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Rückrufkosten Haftpflichtversicherung für
Kfz-Teile-Zulieferer. Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die «Haftpflichtversicherung» (AHB) und der nachfolgenden
Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass aufgrund festgestellter oder nach
objektiven Tatsachen.
Der Verursacher wird wegen der Kosten der Entgiftung des Sees und der Wiederansiedlung der Vogelpopulation in Anspruch genommen. Ausgenommen vom
Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des USchadG bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen
Versicherte geltend gemacht werden können. Diese Ansprüche sind regelmäßig über die AXA Kfz Haftpflicht gedeckt. Der Rahmen der Kfz-USV versicherte
Personenkreis stimmt mit dem versicherten Personenkreis überein.
Voraussetzung ist, dass es sich um im Rahmen eines Rückrufs notwendige Kosten handelt. Hiermit wird an die Haftungssituation des Zulieferers angeknüpft.
Haftungsrechtlich können vom VN nicht die Kosten jeder Maßnahme zur Gefahrenabwehr verlangt werden, sondern angesichts der Schadenminderungspflicht nur die
notwendigen Kosten für erforderliche Maßnahmen. Eingeschlossen ist das Regressrisiko des VN in den Fällen, in denen seine Erzeugnisse nicht direkt an den
Kfz-Hersteller geliefert wurden.
Kfz Haftpflicht
Die Kraftfahrt-«Haftpflichtversicherung» (KH-Versicherung) erbringt ihre Leistungen, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs ein Dritter geschädigt wird. Sie gehört insoweit zu den wenigen
Pflichtversicherungen in Deutschland und soll als solche sicherstellen, dass die dem Kfz-Halter auferlegte, umfassende Gefährdungshaftung auch in
finanzieller Hinsicht erfüllbar bleibt. Versicherungsrechtlich sind bei der Kfz Haftpflicht einige Sonderregelungen zu beachten, die der Ausgestaltung als
Pflichtversicherung und dem Gedanken des Opferschutzes Rechnung tragen.
Der Versicherungsschutz durch die AXA Kfz Haftpflicht bezieht sich grundsätzlich nicht auf öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche. Anders verhält es sich jedoch, wenn die
Aufwendungen als sog. Rettungskosten (Aufwendungen zur Abwehr oder Minderung eines Schadens) zu qualifizieren sind. Dass der VN insoweit auch auf öffentlich
rechtlicher Grundlage zur Kostenerstattung herangezogen werden kann, ist dann unerheblich. Die zuständige Ordnungsbehörde verfügt nach einem Tankwagenunfall
das Ausbaggern des mit Öl getränkten Erdreichs.
Der Fahrer, d. h. derjenige, der das Kfz zum Zeitpunkt des Unfalls unter eigener Verantwortung führt. Dies kann u. U. auch der unberechtigte Fahrer sein,
wenngleich diesem nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz zur Verfügung steht. Der Beifahrer, wenn er im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zum VN oder
Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet. Omnibusschaffner, die im
Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum VN oder Halter tätig werden.
Infos zum Thema Kfz Haftpflicht
Beim Anfahren des Lkws fällt eine Elektroameise von der Ladefläche und wird erheblich beschädigt. Die Elektroameise gehört nicht zu den beförderten Sachen,
da sie nur als Hilfsmittel mittransportiert wird und eine zielgerichtete Ortsveränderung nicht erfolgt. Eine bedingungsmäßige Ausnahme besteht allerdings
für Gegenstände, die mit Willen des Halters üblicherweise bei sich geführt werden. Ausgeschlossen ist die Erstattung von reinen Vermögensschäden, die auf
Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen zurückzuführen sind.
Kein Gebrauch liegt vor, wenn ein Busfahrer aussteigt, um kurz sein auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehendes Haus aufzusuchen und bereits einen
Meter als Fußgänger zurückgelegt hat. Zum Gebrauch gehört das Parken des Fahrzeugs. Der Fahrer schiebt ein Motorrad zur Seite, um dadurch leichter ausparken
zu können, und beschädigt es dabei. Reparaturarbeiten am Kfz sind als Gebrauch durch die AXA Kfz Haftpflicht mitversichert, wenn der VN oder der Fahrer das Kfz repariert und dabei ein
Drittschaden verursacht wird.
Haftpflichtansprüche, die auf Grund eines Vertrages oder einer besonderen Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Für einen
Schwertransport wird eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötigt. Die Behörden verlangen häufig eine Haftungsklausel, die über den Haftungsumfang des
§ 7 StVG hinausgeht. Im Schadenfall wäre der Versicherer an diese Haftungserklärung nicht gebunden. Haftpflichtansprüche des VN, Halters oder Eigentümers
gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oder Vermögensschäden.
AXA Kfz Haftpflicht
Berufsfahrer sind allein Kraftfahrer oder Beifahrer, die ausdrücklich für diese Tätigkeit beim Versicherungsnehmer angestellt wurden. Ein Kaufmann im
Außendienst gilt z. B. nicht als Berufsfahrer. Mitunter kann sich die Kfz Haftpflicht auch auf einzelne bzw. mehrere namentlich benannte Personen oder auch
Personengruppen, zu denen dann auch Berufsfahrer gehören, beziehen. Die Insassenunfallversicherung bezieht sich auf Unfälle, die den Versicherten während
der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.
Die am Markt angebotenen Versicherungssummen liegen zwischen 20.000 EUR und 200.000 EUR. Bei Versicherten über 65 Jahren wird statt der üblichen
Kapitalleistung eine Rente gezahlt. Mitunter bieten die Versicherer folgende Sonderleistungen an, Verdreifachung der Versicherungssumme ab einem
Invaliditätsgrad von 90%, Verdreifachung der Versicherungssumme ab einem Invaliditätsgrad von 70 %, wenn der Versicherte nicht älter als 25 Jahre ist.
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein.
Invalidität ist die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Man unterscheidet die unfallbedingte
Ganzinvalidität, bei der die volle für den Invaliditätsfall vorgesehene Versicherungssumme geleistet wird, sowie die sog. Teilinvalidität, bei der ein Teil
der Versicherungssumme entsprechend der jeweiligen Beeinträchtigung ausgezahlt wird. Für einige Unfallfolgen sieht die Gliedertaxe feste Invaliditätsgrade
vor, bei denen ein individueller Nachweis ausgeschlossen ist.
Allgemeine Informationen über die Kfz Haftpflicht
Als reine Sachschadenversicherung erfasst die Fahrzeugversicherung ausschließlich die Beschädigung, d. h. jede Einwirkung auf das Fahrzeug, die eine
Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit (Aufhebung oder Minderung) zur Folge hat. Eine Sachsubstanzverletzung ist nicht unbedingt erforderlich, die Zerstörung,
d. h., das Fahrzeug wurde so stark beschädigt, dass eine Wiederherstellung tatsächlich ausgeschlossen ist, den Verlust, hierunter ist jede Art des
Abhandenkommens zu verstehen.
Versichert ist durch die Kfz Haftpflicht die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das versicherte Fahrzeug. Als Sturm gilt eine Luftbewegung
von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind auch Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das
Fahrzeug geworfen werden. Durch einen Sturm werden Dachziegel auf ein vor dem Haus geparktes Fahrzeug geschleudert. Demgegenüber sind Schäden ausgeschlossen,
die auf ein durch Fehlverhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Zunächst muss der Versicherungsnehmer einen Sachverhalt darlegen, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine
Entwendung zulässt. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer oder ein anderer Berechtigter das Fahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten
Zeitpunkt abgestellt und es später dort gegen seinen Willen nicht wieder vorgefunden hat. Im Notfall reichen u. U. auch bloße Beweisanzeichen, denen
hinreichend deutlich das äußere Bild eines Diebstahls.