Gute Kfz Haftpflicht
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Haftpflicht schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Haftpflicht ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Haftpflicht abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Haftpflicht reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Haftpflicht
Für sonstige mit dem durch die Kfz Haftpflicht versicherten Fahrzeug transportierte Sachen (Ladung) sei im übrigen auf die Möglichkeit der Deckung über eine separate Gepäck- oder Transportversicherung verwiesen. Der Begriff Brand orientiert sich an der Feuerversicherung. Brand ist danach ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht zu den Brandschäden gehören sog. Seng- oder Schmorschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende.
Außen vor bleiben allerdings die nicht berechtigten Fahrzeuginsassen. Es ist eine Invaliditätssumme von 100.000 EUR vereinbart. Ein Mitfahrer verliert ein Bein über der Mitte des Oberschenkels. Zunächst muss die Pauschalsumme um 50% auf 150.000 EUR erhöht werden. Die Gliedertaxe gesteht einen Invaliditätsgrad von 70% zu. Somit erhält der Verletzte 35.000 EUR. Nach dem Platz- und Personensystem ist eine bestimmte Anzahl von namentlich nicht benannten Personen oder Plätzen mit der gleichen Versicherungssumme der Kfz Haftpflicht versichert.
Hieran hat sich auch durch die 36. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22.10.2003 nichts geändert, da diese die Stapler nur in zulassungsrechtlicher Hinsicht den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gleichstellt. Versicherungsrechtlich bleibt es bei der generellen Versicherungspflicht nach dem PflVG, wenn sie im öffentlichen Bereich eingesetzt werden. Für diese Fahrzeuge ist dann eine Kfz Haftpflicht nach Maßgabe der Allgemeinen Bedingungen für die Gute Kfz Haftpflicht (AKB) abzuschließen.
Die Obhutspflicht ergibt sich aus dem Wesen des Kfz Handels oder des Werkstattbetriebes, wenn die Fahrzeuge zwecks An- oder Verkauf, Reparatur, Inspektion oder zu sonstigen technischen Zwecken beim Versicherungsnehmer untergebracht sind. Eine bloße Unterstellung über Nacht oder eine sonstige garagenmäßige Aufbewahrung genügt allerdings nicht. Soll die Kfz Haftpflicht auch im Falle der Durchführung einzelner Reparaturleistungen durch eine andere Werkstatt gelten, ist es wichtig, dass der Kunde dies zuerst beauftragt hat.
Für jedes Versicherungsprodukt gibt es eine große Anzahl an Anbietern mit verschiedenen Tarifen und Leistungseinschlüssen, welche sich erheblich im Preis unterscheiden. Doch welche ist eine Gute Kfz Haftpflicht, beinhaltet also die bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Beitrag? Um Ihnen hierfür eine Antwort geben zu können, ist es sinnvoll einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse optimierten Versicherungsschutz zu ermitteln und anschliessend aus allen Versicherern den dafür anfallenden, günstigsten Preis herauszufinden. Achten Sie vor allem, dass Sie immer die von Ihnen benötigten Versicherungsleistungen in den Vordergrund stellen und sich nicht nur nach dem vermeintlich günstigsten Beitrag orientieren, denn dies kann sich schnell als Nachteil erweisen wo Sie am Ende drauf zahlen müssen, wenn Sie auf Grund von Leistungsverzicht den Beitrag senken möchten und am Ende, also im Bedarfsfall auf finanzielle Entschädigungen verzichten müssen, oder diese nur eingeschränkt erhalten.
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Haftpflicht
Bei der Kfz Haftpflicht handelt es sich nicht um eine freiwillige Versicherung. Vielmehr ist der Kfz-Halter verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer
eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges
deckt, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird. Mit der Versicherungspflicht des Kfz-Halters korrespondiert der sog. Kontrahierungszwang
auf Seiten des Versicherers.
Denn wenn z. B. der Werkstattinhaber oder seine Angestellten eine Probefahrt mit dem Kundenfahrzeug durchführen, gelten sie als berechtigte Fahrer, die im
Rahmen der Kfz Haftpflicht des Halters, aber auch durch die Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung versichert sind. Diese Fälle werden wiederum
durch die Bestimmung des § 59 VVG (Doppelversicherung) oder durch Teilungsabkommen geregelt. In Abänderung von § 11 Ziff. 2 AKB bezieht sich die
Kfz Haftpflicht für fremde Fahrzeuge.
Auch das Risiko aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen soll durch diese Versicherung nicht erfasst werden. Deshalb sind Schäden an Fahrzeugen ausgeschlossen,
wenn und solange der Versicherungsnehmer die Fahrzeuge mit oder ohne Stellung eines Fahrers in Ausübung eines Vermietgewerbes vermietet. Hier ist die
gewerbsmäßige Vermietung gemeint, wobei es für den Ausschluss genügt, wenn das betroffene Fahrzeug im Gewerbebetrieb des Versicherungsnehmers zu
Vermietzwecken benutzt wird.
Allgemeines über die Kfz Haftpflicht
Die Versicherten müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Die Weisungen des Versicherers sind zu befolgen, soweit es
zumutbar ist. Es sind ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und der Versicherer muss bei der Schadenermittlung und -regulierung
unterstützt werden. Alle Umstände, die nach Ansicht des Versicherers für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen dem Versicherer mitgeteilt werden.
Maßnahmen und Pflichten sind unverzüglich mit dem Versicherer abzustimmen.
Nicht versichert sind Schäden, die Versicherte durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an sie gerichtete behördliche Anordnungen oder
Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, verursachen. Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über ihre
gesetzliche Verpflichtung hinausgehen. Die Versicherten haben besondere Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten zu erfüllen. Die Versicherten
sind verpflichtet, der Gute Kfz Haftpflicht jedes Schadenereignis sofort anzuzeigen.
Inwieweit die Voraussetzungen der einzelnen Anspruchsnormen im Verhältnis zwischen Kfz-Hersteller zum Kfz-Zulieferer erfüllt sind, hängt von den Umständen
des Einzelfalles ab. Aufgabe des Haftpflichtversicherers ist es, insoweit die Rechtslage zu prüfen, aus seiner Sicht unbegründete Ansprüche abzuwehren und
begründete Ansprüche zu befriedigen. Insbesondere ist zu prüfen, ob der Rückruf zum Zeitpunkt seiner Disposition aus der Sicht eines verständigen Dritten in
der konkreten Situation tatsächlich erforderlich war.
Kfz Haftpflicht
Wird beim Fahrzeugbetrieb ein Mensch getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, dann ist der Halter des Fahrzeugs ohne Rücksicht auf ein Verschulden zum
Schadenersatz verpflichtet. Der Schaden muss bei dem Betrieb des Fahrzeugs entstanden sein, d. h. dem Betrieb zuzurechnen sein. Wegen der recht hohen
Verkehrsgefahr wird der Betriebsbegriff eher weit gefasst, sodass ein Schaden bereits dann beim Betrieb entstanden ist, wenn er durch die dem Kfz-Betrieb
typisch innewohnende Gefährlichkeit verursacht wurde.
Erlittene Körper- und Gesundheitsschäden verlangen nach einem Ausgleich auch des immateriellen Schadens, und zwar nicht nur, wenn sie schuldhaft
herbeigeführt wurden, sondern auch dann, wenn vom Anspruchsgegner eine haftungsbewährte Gefahr gesetzt wurde, die sich in der erlittenen Verletzung
realisiert hat. Vor diesem Hintergrund können Ansprüche aus Gute Kfz Haftpflicht auch mit einem angemessenen Schmerzensgeld verbunden werden, falls es zu
einer Körperverletzung gekommen ist.
Wer ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für dieses Fahrzeug der erforderliche Haftpflicht Versicherungsvertrag
nicht oder nicht mehr besteht, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden (§ 6 PflVG). Unter Umständen kann
das Fahrzeug auch durch die Behörden eingezogen werden, wenn die Tat vorsätzlich begangen wurde und das Fahrzeug dem Täter oder dem Teilnehmer im Zeitpunkt
der Entscheidung gehörte.
Infos zum Thema Kfz Haftpflicht
Versichert bleiben allerdings Personenschäden, wenn z. B. der VN als Beifahrer in Folge eines vom Fahrer verschuldeten Unfalls verletzt wird. Sind zwei
Fahrzeuge desselben VN an einem Unfall beteiligt und erleidet der VN als Insasse eines der Fahrzeuge einen Personenschaden, so kann er seinen eigenen
Versicherer in Anspruch nehmen. Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens des Fahrzeugs, auf das sich die Versicherung bezieht,
sind ausgeschlossen.
Die Gute Kfz Haftpflicht kann auch prozessökonomische Erwägungen (Kosten, Höhe des Anspruchs) in seine Ermessensentscheidung einfließen lassen. Dies ist beispielsweise
der Fall, wenn geltend gemachte Schadenersatzansprüche eindeutig und leicht nachweisbar unbegründet sind. Auszugehen ist dabei von der Sach- und Rechtslage
im Zeitpunkt der Regulierung, wie sie sich für den zuständigen Sachbearbeiter dargestellt hat. Die Beweislast für ein pflichtwidriges Regulierungsverhalten
trägt allein der VN.
Der Deckungsausschluss erfolgt in der Privat Haftpflichtversicherung durch die sog. Kleine Benzinklausel sowie durch die Große Benzinklausel in der
Betriebs-«Haftpflichtversicherung». Wenngleich durch diese Risikobegrenzungen ein weitestgehend lückenloser Anschlussversicherungsschutz zur KH-Versicherung
sichergestellt sein soll, so bedeutet dies aber nicht, dass ein der KH-Versicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko bereits deshalb von der
Privat- oder Betriebs Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
Gute Kfz Haftpflicht
Tritt der Tod unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein, so besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. Dies gilt nicht bei unfallfremden
Todesursachen. Ist die Invalidität festgestellt, so sind Versicherungsnehmer und die Kfz Haftpflicht berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu
drei Jahren nach Eintritt des Unfalls, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag eines notwendigen Krankenhausaufenthalts
gezahlt und zwar bis maximal zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet.
Diese erfasst nämlich alle Unfälle des täglichen Lebens - einschließlich des Fahrzeuggebrauchs -, und zwar rund um die Uhr, wobei die Prämienmehraufwendungen
für diesen umfassenden Versicherungsschutz häufig nur gering ausfallen. Der Kreis der versicherten Personen kann unterschiedlich ausgestaltet sein und hängt
letztlich von der jeweiligen Versicherungsform ab. Bei den am häufigsten abgeschlossenen Insassenunfallversicherungen nach dem Pauschal- bzw. Platzsystem
besteht der Versicherungsschutz für alle berechtigten Insassen.
Das heißt für alle Personen, die sich mit Wissen und Wollen des jeweiligen Verwendungsberechtigten in bzw. auf dem Fahrzeug befinden oder in einem
ursächlichem Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden. Berufsfahrer gehören bedingungsmäßig nicht zum berechtigten
Personenkreis im Rahmen des Pauschal- bzw. Platzsystems. Für sie muss entweder eine spezielle Kraftfahrt-Unfallversicherung abgeschlossen werden,
die in verschiedenen Ausgestaltungen angeboten wird.
Allgemeine Informationen über die Kfz Haftpflicht
Zur Regulierungspraxis der letzten Jahre gehörte es, dass die Versicherer bei Fehlen eines Originalschlüssels sowie bei der Anfertigung von Nachschlüsseln
eine Schadenregulierung grundsätzlich abgelehnt haben. Gegen diese Vorgehensweise hat sich der BGH mit seinen letzten Entscheidungen gewandt und nochmals
klargestellt, dass der Versicherungsnehmer nicht sämtliche Originalschlüssel vorlegen oder das Fehlen eines Schlüssels plausibel erklären muss, sondern es
vielmehr Aufgabe des Versicherers sei darzulegen
Versichert ist durch die Kfz Haftpflicht die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das versicherte Fahrzeug. Als Sturm gilt eine Luftbewegung
von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind auch Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das
Fahrzeug geworfen werden. Durch einen Sturm werden Dachziegel auf ein vor dem Haus geparktes Fahrzeug geschleudert. Demgegenüber sind Schäden ausgeschlossen,
die auf ein durch Fehlverhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Beim Überfahren einer Brücke kommt ein Lkw durch heftigen Seitenwind ins Schleudern und wird beim Umkippen schwer beschädigt. Versichert sind Schäden durch
den Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes. Zum Haarwild zählen z. B. Rehe,
Hasen, Wildschweine, Füchse, Dachse und Marder. Dieser Katalog wird im Rahmen der Unternehmensbedingungen mitunter noch erweitert, zum Beispiel durch
Einbeziehung von Wirbeltieren gehören.