Hallesche Kfz Haftpflicht
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Haftpflicht schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Haftpflicht ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Haftpflicht abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Haftpflicht reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Haftpflicht
Haftpflichtansprüche, die auf Grund eines Vertrages oder einer besonderen Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Für einen Schwertransport wird eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötigt. Die Behörden verlangen häufig eine Haftungsklausel, die über den Haftungsumfang des § 7 StVG hinausgeht. Im Schadenfall wäre die Kfz Haftpflicht an diese Haftungserklärung nicht gebunden. Haftpflichtansprüche des VN, Halters oder Eigentümers gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oder Vermögensschäden.
Wie die Fahrzeugversicherung, so ist auch die Insassenunfallversicherung eine freiwillige Versicherung. Aufgrund des umfassenden Versicherungsschutzes der Kfz Haftpflicht besitzen alle Unfallbeteiligten bereits eine recht weitgehende Schadenabsicherung bei Personenschäden. So können beispielsweise auch die Fahrzeuginsassen ihre Schadenersatzansprüche beim Kfz Haftpflichtversicherer des Unfallgegners geltend machen, wenn dieser den Verkehrsunfall allein zu vertreten hat oder die Gefährdungshaftung des Halters greift.
Bei der Vertragshaftung geht es um Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Haupt- und Nebenpflichten eines Dienstvertrages, Werkvertrages (insbesondere Beförderungsvertrages) oder eines beliebigen anderen Vertrages. Bei der Anlieferung von Heizöl verletzt der Fahrer Kontrollpflichten, so dass es zum Überlaufen des Heizöltanks kommt. Ansprüche gegen die Hallesche Kfz Haftpflicht aus reiner Vertragserfüllung sowie Erfüllungssurrogate (insbesondere Schadenersatz wegen Nichterfüllung) gehören nicht zu den gesetzlichen Schadenersatzansprüchen.
Wer ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für dieses Fahrzeug der erforderliche Kfz Haftpflicht Vertrag nicht oder nicht mehr besteht, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden (§ 6 PflVG). Unter Umständen kann das Fahrzeug auch durch die Behörden eingezogen werden, wenn die Tat vorsätzlich begangen wurde und das Fahrzeug dem Täter oder dem Teilnehmer im Zeitpunkt der Entscheidung gehörte.
Hallesche Kfz Haftpflicht
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Haftpflicht
Bei der Kfz Haftpflicht handelt es sich nicht um eine freiwillige Versicherung. Vielmehr ist der Kfz-Halter verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer
eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges
deckt, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird. Mit der Versicherungspflicht des Kfz-Halters korrespondiert der sog. Kontrahierungszwang
auf Seiten des Versicherers.
Die inhaltliche Ausgestaltung von Versicherungsverträgen wird üblicherweise durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) standardisiert. Das
maßgebliche Bedingungswerk für die Kfz Haftpflicht sind AKB, in denen die wesentlichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Beginn und Umfang
des Versicherungsschutzes, Risikoausschlüsse, Obliegenheiten etc.) festgeschrieben werden. Da das PflVG lediglich für die Kfz Haftpflicht einen gewissen
Mindeststandard vorschreibt, sind die Versicherer bei der Abfassung ihrer AVB weitestgehend frei.
Fahrzeuge, wenn und solange sie mit einem dem Versicherungsnehmer von der Zulassungsstelle zugeteilten amtlich abgestempelten roten Kennzeichen oder mit
einemroten Versicherungskennzeichen nach § 29 e StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) versehen sind. Probefahrten und Überführungsfahrten dürfen auch
ohne Betriebserlaubnis unternommen werden. Auf solchen Fahrten müssen aber rote Kennzeichen an den Fahrzeugen geführt werden. Zuverlässigen Kfz-Handel werden
regelmäßig von der Zulassungsbehörde rote Kennzeichen befristet ausgegeben.
Allgemeines über die Kfz Haftpflicht
Die Versicherungssumme der Kfz-USV beträgt in der Regel 5 Mio. EUR. In den GDV-Bedingungen heißt es, dass die Versicherungssumme die Höchstleistung für die
in einem Versicherungsjahr angefallenen Schadenereignisse unabhängig von deren Anzahl ist. Einige Versicherer bieten aber eine doppelte Jahresmaximierung an.
Eine Selbstbeteiligung wird meistens nicht vereinbart. Wenn es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit gegen einen
Versicherten kommt, so ist der Versicherer zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt.
Zunehmend haben auch andere Versicherern, die Kfz-Risiken im gewerblichen Bereich decken, ihre Angebotspalette um die Kfz-USV erweitert. Den Orientierungsrahmen
bilden stets die unverbindlichen Musterbedingungen des GDV. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz-USV besteht nicht. Da das USchadG berufliche
Tätigkeiten als Anknüpfungspunkt für eine Haftung vorsieht, ist aber auch der berufliche Einsatz von Kraftfahrzeugen mit entsprechenden Haftungsrisiken
verbunden. Deshalb ist jedem Unternehmen zu raten, für eine entsprechende Zusatzdeckung durch eine Hallesche Kfz Haftpflicht zu sorgen.
Zum anderen weist die Kfz-USV weitere Ausschlüsse auf, die sich an der Allgemeinen USV orientieren. Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt
unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen. Betriebsbedingt unvermeidbar sind Einwirkungen auf die Umwelt, die
aufgrund des individuellen Betriebszustands eines Fahrzeugs nicht vermieden werden können. Notwendig ist eine Einwirkung auf die Umwelt, die mit dem Betrieb
eines Fahrzeugs zwangsläufig einhergeht.
Kfz Haftpflicht
Hat bei der Entstehung des Schadens allerdings ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so hängt der Umfang des Schadenersatzes von den Umständen ab,
insbesondere davon, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. Auf einer Kreuzung stoßen zwei Fahrzeuge
zusammen, wobei beide Beteiligten den Unfall verschuldet haben. Einer war mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs. Die Gerichte gehen in diesen Fällen in der
Regel von einer Haftungsquote in Höhe von 50 Prozent aus.
Wirtschaftlich gesehen gehört die Hallesche Kfz Haftpflicht immer noch zu den beitragsstärksten Versicherungssparten, in der nunmehr auch wieder positive
Geschäftsergebnisse ausgewiesen werden. Aus Gründen des Verkehrsopferschutzes handelt es sich bei der KH-Versicherung nicht um eine freiwillige Versicherung,
sondern um eine Pflichtversicherung (§ 1 PflVG), die der Kfz-Halter für sich, den Eigentümer und den Fahrer aufrechtzuerhalten hat, wenn das Fahrzeug im
öffentlichen Verkehr eingesetzt wird.
Schäden, die durch Verletzung oder Tötung einer Person entstehen (Personenschäden). Die Haftung beschränkt sich allerdings nicht auf den unmittelbaren
Schaden (Arztkosten, Schmerzensgeld), sondern erfasst ggf. auch den Verdienstausfall des Verletzten. Bei einem Verkehrsunfall wird ein Mensch verletzt. Es
entstehen Behandlungs- und Heilkosten; ein Schmerzensgeld wird verlangt. Schäden durch Beschädigung oder Zerstörung einer Sache. Beim Herausfahren aus einer
Parklücke wird ein anderes Fahrzeug gestreift.
Infos zum Thema Kfz Haftpflicht
Vermögensschäden sind Schäden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen. Da nur wenige Vorschriften
eine Anspruchsgrundlage für reine Vermögensschäden bieten, kommt die Regulierung von reinen Vermögensschäden in der Praxis recht selten vor. Geschäftsführung
ohne Auftrag, wenn ein Lkw verbotswidrig abgestellt und dadurch eine Straßenbahn am Weiterfahren behindert wurde. Eingriff in den eingerichteten und
ausgeübten Gewerbebetrieb. Die Amtshaftung nach § 839 BGB.
Mindestversicherungssummen Kfz und Anhänger. Bei Kfz, die der Beförderung von Personen dienen, und mehr als 9 Plätze (ohne den Fahrersitz) aufweisen, erhöhen
sich die oben genannten Beträge für die Hallesche Kfz Haftpflicht unter Ausschluss der Anhänger, für den 10. und jeden weiteren Platz um 50.000 EUR für Personenschäden, 2.500 EUR
für Sachschäden, 500 EUR Vermögensschäden. Ab dem 81. Platz für jeden weiteren Platz 25.000 EUR für Personenschäden, 1.250 EUR für Sachschäden, 250 EUR für
Vermögensschäden.
Haftpflichtansprüche, die auf Grund eines Vertrages oder einer besonderen Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Für einen
Schwertransport wird eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötigt. Die Behörden verlangen häufig eine Haftungsklausel, die über den Haftungsumfang des
§ 7 StVG hinausgeht. Im Schadenfall wäre der Versicherer an diese Haftungserklärung nicht gebunden. Haftpflichtansprüche des VN, Halters oder Eigentümers
gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oder Vermögensschäden.
Hallesche Kfz Haftpflicht
Nach dem Pauschalsystem ist jeder Insasse mit dem entsprechenden Teilbetrag der versicherten Pauschalsumme versichert. Befindet sich zur Zeit des Unfalls
nur ein Insasse, z. B. der durch eine Kfz Haftpflicht Fahrer, im Fahrzeug, so steht ihm allein die ganze Versicherungssumme zu. Bei zwei und mehr Insassen erhöhen sich die
Pauschalsummen zunächst um 50% beitragsfrei. Die so ermittelte Versicherungssumme wird dann auf die versicherten Personen aufgeteilt, wobei auch nicht
verletzte Insassen berücksichtigt werden.
Die Frist beginnt mit Eingang der Unterlagen, die der Versicherungsnehmer zur Feststellung des Unfallhergangs, der Unfallfolgen sowie zum Nachweis des
Abschlusses eines für die Feststellung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens beizubringen hat. Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder einigen
sich die Parteien dem Grunde und der Höhe nach, so hat der Versicherer seine Leistung innerhalb von zwei Wochen zu erbringen. Verstreicht die Zwei Wochen
Frist ohne Zahlung, kann der Versicherungsnehmer die fällige Leistung einklagen.
Soweit keine gesonderte Bezugsberechtigung vereinbart wurde, fällt der Auszahlungsanspruch in den Nachlass. Die von den Versicherern für den Todesfall
angebotenen Versicherungssummen bewegen sich zwischen 10.000 EUR und 100.000 EUR. Bei Personen unter 14 Jahren beträgt die Entschädigung höchstens
5.000 EUR/10.000 EUR. Der durch diese Begrenzung frei werdende Betrag wird verhältnismäßig dem Anteil der anderen versicherten Personen zugeschlagen.
Höchstentschädigungsgrenze bleibt die vereinbarte Versicherungssumme.
Allgemeine Informationen über die Kfz Haftpflicht
Bei einer Vollbremsung platzt ein Reifen. Alle Schäden, die durch falsche Bedienung des Fahrzeugs entstehen, aber auch alle Schäden, mit denen aufgrund des
konkreten Verwendungszwecks im gewöhnlichen Betrieb zu rechnen ist, Das Getriebe wird durch falsches Schalten des Fahrers beschädigt. Ein Baufahrzeug reißt
Splitt hoch und beschädigt dabei den Lack. Bruchschäden, d. h. Schäden, die durch normale Abnutzung oder durch Materialfehler entstehen. Versichert bleiben
aber Schäden, die ausschließlich auf Gewalteinwirkung zurückzuführen sind.
Die Kruzschluss Schaden-Deckung der Kfz Haftpflicht erfasst ausschließlich durch Kurzschluss verursachte Schmorschäden an der Verkabelung selbst, ohne dass es zu einem Brand
gekommen ist. Ausgenommen bleiben stromerzeugende oder -verbrauchende Aggregate und Geräte (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Radio etc.), die an den Kabeln
angeschlossen sind. Entwendungs-, Brand- sowie Wildschäden über 500 EUR sind unverzüglich bei der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.
Die vom Versicherer vorzubringende erhebliche Wahrscheinlichkeit, die für einen vorgetäuschten Diebstahl sprechen muss, ist eine höhere Wahrscheinlichkeit
als nur die hinreichende Wahrscheinlichkeit, die der Versicherungsnehmer für das äußere Bild des Diebstahls vorzutragen hat. So reichen vom Versicherer
lediglich geäußerte erhebliche Zweifel, ob tatsächlich ein Diebstahl vorliegt, für den erforderlichen Gegenbeweis nicht aus. Andererseits ist die erhebliche
Wahrscheinlichkeit.