Kfz Haftpflicht für Handwerker
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Haftpflicht schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Haftpflicht ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Haftpflicht abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Haftpflicht reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Haftpflicht
Für sonstige mit dem durch die Kfz Haftpflicht versicherten Fahrzeug transportierte Sachen (Ladung) sei im übrigen auf die Möglichkeit der Deckung über eine separate Gepäck- oder Transportversicherung verwiesen. Der Begriff Brand orientiert sich an der Feuerversicherung. Brand ist danach ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht zu den Brandschäden gehören sog. Seng- oder Schmorschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende.
Die Kruzschluss Schaden-Deckung der Kfz Haftpflicht erfasst ausschließlich durch Kurzschluss verursachte Schmorschäden an der Verkabelung selbst, ohne dass es zu einem Brand gekommen ist. Ausgenommen bleiben stromerzeugende oder -verbrauchende Aggregate und Geräte (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Radio etc.), die an den Kabeln angeschlossen sind. Entwendungs-, Brand- sowie Wildschäden über 500 EUR sind unverzüglich bei der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.
Die Kfz Haftpflicht für Handwerker (KH-Versicherung) erbringt ihre Leistungen, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs ein Dritter geschädigt wird. Sie gehört insoweit zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland und soll als solche sicherstellen, dass die dem Kfz-Halter auferlegte, umfassende Gefährdungshaftung auch in finanzieller Hinsicht erfüllbar bleibt. Versicherungsrechtlich sind bei der Kfz Haftpflicht einige Sonderregelungen zu beachten, die der Ausgestaltung als Pflichtversicherung und dem Gedanken des Opferschutzes Rechnung tragen.
Er kann also seinen Schaden sowohl beim Schädiger (VN oder mitversicherte Person) als auch bei der Kfz Haftpflicht geltend machen. In einem sich gegebenenfalls anschließenden Gerichtsverfahren ist es allerdings sinnvoll, aus prozesstaktischen Gründen neben dem Versicherer auch den Fahrer bzw. Halter zu verklagen, da diese dann nicht mehr als Zeuge vernommen werden können. Handelt es sich bei dem gegnerischen Kfz Haftpflicht um ein ausländisches Unternehmen, so kann auch dieses Unternehmen im Inland verklagt werden.
Kfz Haftpflicht für Handwerker
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Handwerker sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Kfz Haftpflicht abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Kfz Haftpflicht für Handwerker mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Haftpflicht
Sobald die zum Nachweis des Bestehens einer Kfz-Haftpflichtversicherung erteilte Versicherungsbestätigung wegen Beendigung des Versicherungsverhältnisses
ihre Geltung verloren hat, kann der Versicherer der Zulassungsstelle hierüber gemäß § 29 c StVZO Anzeige erstatten. Bei der Zulassungsstelle werden
Zulassungsakten für die einzelnen Kraftfahrzeuge geführt, in denen bezüglich des Vorliegens einer erforderlichen Pflichtversicherung auf die diesbezügliche
Sammelbestätigung für den Händler verwiesen wird.
Dies bedeutet, dass ein auf Abschluss einer Kfz Haftpflicht abgegebener Antrag als angenommen gilt, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb
einer Frist von zwei Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich ablehnt oder wegen einer nachweisbar höheren Gefahr ein vom allgemeinen Unternehmenstarif
abweichendes schriftliches Angebot unterbreitet. Der Versicherungsschutz ist hier allerdings auf die Mindestversicherungssummen begrenzt. Die Kfz Haftpflicht
schützt die versicherten Personen vor Schadenersatzansprüchen.
Neben dem Versicherungsnehmer können auch weitere mitversicherte Personen selbstständig ihre Versicherungsansprüche geltend machen, ohne Vertragspartner zu
sein, und zwar Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer, Omnibusfahrer, Arbeitgeber. Die Schadenersatzpflicht kann sich auf verschiedene Schadenarten beziehen,
Schäden, die durch Verletzung oder Tötung einer Person entstehen (Personenschäden), Schäden durch Beschädigung oder Zerstörung einer Sache (Sachschaden)
Vermögensschäden (reine Vermögensschäden).
Allgemeines über die Kfz Haftpflicht
Bei den vom Kfz-Hersteller gegen den Zulieferer erhobenen Ansprüchen auf Ersatz seiner im Zusammenhang mit dem Rückruf getätigten Aufwendungen muss es sich
um reine Vermögensschäden im Sinne von § 1 Ziff.3 AHB handeln. Dies sind Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind noch sich hieraus herleiten.
Letztlich handelt es sich um eine Klarstellung, da Rückrufkosten im Vorfeld eines eventuellen Personen- oder Sachschadens nur als reine Vermögensschäden
und nicht als Folgeschäden von Personen- oder Sachschäden qualifiziert werden können.
Denkbar - und vom Versicherungsschutz nicht ausgeschlossen - sind auch Situationen, in denen Kfz zur Überprüfung zunächst in eine Spezialwerkstatt
befördert werden und erst später zwecks abschließender Reparatur an einen anderen Ort transportiert werden müssen. Da mit den hier angesprochenen
Überführungskosten nur solche auf dem Weg zur Mangelbeseitigung gemeint sind, bedarf es zur Mitversicherung von sog. Rücküberführungskosten einer
zusätzlichen Vereinbarung mit der Kfz Haftpflicht für Handwerker.
Die Prämienberechnung wird von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt. Einige Versicherer gewähren grundsätzlich eine prämienfreie Kfz-USV. Andere
Versicherer gehen differenzierter vor, Prämienneutral werden Kfz-USV-Deckungen für Privatfahrzeuge im Falle der beruflichen Nutzung eingeschlossen.
Prämienrelevant sind gewerbliche Fahrzeuge, z.B. Pkw zur gewerblichen Güter-/Personenbeförderung, Lkw und Anhänger im Werk- und Güterverkehr, landwirtschaftliche
Fahrzeuge sowie Gefahrguttransporter.
Kfz Haftpflicht
Die Kraftfahrt-«Haftpflichtversicherung» (KH-Versicherung) erbringt ihre Leistungen, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs ein Dritter geschädigt wird. Sie gehört insoweit zu den wenigen
Pflichtversicherungen in Deutschland und soll als solche sicherstellen, dass die dem Kfz-Halter auferlegte, umfassende Gefährdungshaftung auch in
finanzieller Hinsicht erfüllbar bleibt. Versicherungsrechtlich sind bei der Kfz Haftpflicht einige Sonderregelungen zu beachten, die der Ausgestaltung als
Pflichtversicherung und dem Gedanken des Opferschutzes Rechnung tragen.
Kippt ein zum Parken abgestelltes Motorrad um, weil der Boden nachgibt, dann wurde es nicht ordnungsgemäß abgestellt. Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes,
von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar
ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt durch die Kfz Haftpflicht für Handwerker
nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann.
Dieser Grundsatz galt bis zum 1.8.2002 nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder, die bereits das 7. Lebensjahr vollendet hatten und die entsprechende
Einsichtsfähigkeit besaßen. Mit dem Schadenrechtsänderungsgesetz wurde nun die Position von Kindern als schwache Verkehrsteilnehmer verbessert, indem ihre
Deliktsfähigkeit für den Verkehrsbereich heraufgesetzt wurde. Sie wird nunmehr mit Vollendung des 10. Lebensjahres erreicht. Ein 9-jähriges Kind läuft ohne
Beachtung des Verkehrs auf die Straße und wird dabei von einem Auto schwer verletzt.
Infos zum Thema Kfz Haftpflicht
Das Führen des Fahrzeugs gehört grundsätzlich zum Fahrzeuggebrauch. Auch das Be- und Entladen des Kfz wird nach allgemeiner Auffassung für die Dauer der
Be- und Entladetätigkeit als Gebrauch des Kfz angesehen. Hierzu gehören ebenfalls Vorbereitungshandlungen, wie z. B. das Herbeiholen von Werkzeug oder das
Abdecken von Schächten, wenn sie dem Be- und Entladen unmittelbar vorausgehen. Der Gebrauch des Kfz findet regelmäßig dann sein Ende, wenn die Ladung das
Kfz verlassen hat und erstmals abgestellt wird.
Kein Gebrauch liegt vor, wenn ein Busfahrer aussteigt, um kurz sein auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehendes Haus aufzusuchen und bereits einen
Meter als Fußgänger zurückgelegt hat. Zum Gebrauch gehört das Parken des Fahrzeugs. Der Fahrer schiebt ein Motorrad zur Seite, um dadurch leichter ausparken
zu können, und beschädigt es dabei. Reparaturarbeiten am Kfz sind als Gebrauch durch die Kfz Haftpflicht für Handwerker mitversichert, wenn der VN oder der Fahrer das Kfz repariert und dabei ein
Drittschaden verursacht wird.
Unbegründete Schadenersatzansprüche kann der Versicherer aber auch abwehren (Rechtsschutzfunktion). Die insoweit entstehenden Kosten (z. B. Rechtsanwaltskosten,
Prozesskosten, Sachverständigenkosten) sind dann allein von ihm zu tragen und können nicht auf die Versicherungssumme angerechnet werden. Der Versicherer
gilt als bevollmächtigt, alle ihm zur Befriedigung oder Abwehr des Anspruchs zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des VN abzugeben. Die
bedingungsmäßige Regulierungsvollmacht ist unwiderruflich.
Kfz Haftpflicht für Handwerker
Nach dem Pauschalsystem ist jeder Insasse mit dem entsprechenden Teilbetrag der versicherten Pauschalsumme versichert. Befindet sich zur Zeit des Unfalls
nur ein Insasse, z. B. der durch eine Kfz Haftpflicht Fahrer, im Fahrzeug, so steht ihm allein die ganze Versicherungssumme zu. Bei zwei und mehr Insassen erhöhen sich die
Pauschalsummen zunächst um 50% beitragsfrei. Die so ermittelte Versicherungssumme wird dann auf die versicherten Personen aufgeteilt, wobei auch nicht
verletzte Insassen berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Insassenunfallversicherung sind von den Versicherten zusätzlich zu den allgemeinen Obliegenheiten in der Kraftfahrtversicherung noch folgende
Obliegenheiten zu beachten, der Arzt ist unverzüglich hinzuzuziehen und der Versicherer zu unterrichten, Untersuchungspflicht beim vom Versicherer
beauftragten Arzt, Arztberichte und sonstige Unterlagen müssen zugänglich gemacht werden, Obduktionspflicht, Todesfallanzeige innerhalb von 48 Stunden.
Grundlage der meisten Verträge sind die Allgemeinen Bedingungen für die Schutzbriefversicherung (AB Schutzbrief 93), die neben rein fahrzeugbezogenen
Leistungen, wie z. B. Pannenhilfe, Abschleppen, Rückfahrtkosten, auch Beistandsleistungen in Form von Reiserückruf, Ärztevermittlung, Ersatz von
Reisedokumenten etc. vorsehen. Assistance bedeutet dabei, dass der Versicherer nicht nur die nachträgliche Kostenerstattung, sondern auch die Organisation
und direkte Abrechnung fast aller Versicherungsleistungen übernimmt.
Allgemeine Informationen über die Kfz Haftpflicht
Die Tatsachen für das äußere Bild eines Diebstahls hat der Versicherungsnehmer als Minimal-Sachverhalt voll zu beweisen. Hierbei kann er auf die üblichen
Beweismittel, wie z. B. Zeugen, zurückgreifen. Es genügt die Bestätigung, dass der Versicherungsnehmer das Fahrzeug an einem bestimmten Ort zu einer
bestimmten Zeit abgestellt hat. Sind keine Zeugen vorhanden, ist auch eine Vernehmung des Versicherungsnehmers als Partei oder seine persönliche Anhörung
durch den Richter möglich.
Die Kruzschluss Schaden-Deckung der Kfz Haftpflicht erfasst ausschließlich durch Kurzschluss verursachte Schmorschäden an der Verkabelung selbst, ohne dass es zu einem Brand
gekommen ist. Ausgenommen bleiben stromerzeugende oder -verbrauchende Aggregate und Geräte (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Radio etc.), die an den Kabeln
angeschlossen sind. Entwendungs-, Brand- sowie Wildschäden über 500 EUR sind unverzüglich bei der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.
Beim Überfahren einer Brücke kommt ein Lkw durch heftigen Seitenwind ins Schleudern und wird beim Umkippen schwer beschädigt. Versichert sind Schäden durch
den Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes. Zum Haarwild zählen z. B. Rehe,
Hasen, Wildschweine, Füchse, Dachse und Marder. Dieser Katalog wird im Rahmen der Unternehmensbedingungen mitunter noch erweitert, zum Beispiel durch
Einbeziehung von Wirbeltieren gehören.