Midema Kfz Haftpflicht
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Haftpflicht schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Haftpflicht ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Haftpflicht abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Haftpflicht reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Haftpflicht
Die von der Kfz Haftpflicht herausgegebene und ständig aktualisierte Liste dient aber auch dazu, Einstufungsschwierigkeiten vorzubeugen. Die Teile-Liste unterscheidet folgende Bereiche, Prämienfrei mitversicherte Teile, wie z. B.: Alarmanlage, Dachträger für Fahrräder, Ski- und Surfbretter, Kindersitz, Werkzeug. Bis zu einem festgesetzten Neuwert (prämienfrei) mitversicherte Teile, wie z. B.: CB-Funkgerät, Lautsprecher, Radiogerät, Scheibenantenne.
Betriebsfremde Personen sind solche, die keinerlei berechtigte Beziehung zum Betrieb des Fahrzeugs oder keine Rechtfertigung für den Gebrauch des Fahrzeugs haben. Mit diesem Deckungsbaustein wird klargestellt, dass auch der sog. Gebrauchsdiebstahl zu den in der Kfz Haftpflicht mitversicherten Entwendungsfällen gehört. Das besondere Merkmal eines Gebrauchsdiebstahls ist die Entwendung ohne Zueignungsabsicht. Raub ist Diebstahl mittels Gewalt oder unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.
Bei der Midema Kfz Haftpflicht handelt es sich nicht um eine freiwillige Versicherung. Vielmehr ist der Kfz Halter verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Kfz Haftpflicht abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges deckt, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird. Mit der Versicherungspflicht des Kfz Halters korrespondiert der sog. Kontrahierungszwang auf Seiten des Versicherers.
Für die eigenen zugelassenen Kraftfahrzeuge ergeben sich keine Besonderheiten im Vergleich zu anderen Haltern von Kraftfahrzeugen: Neben der obligatorischen Kfz Haftpflicht kann der Kfz-Handel und -Handwerksbetrieb für seine eigenen Fahrzeuge eine Fahrzeugversicherung abschließen. Der den besonderen Gegebenheiten der Kfz-Handel und -Handwerksbetriebe Rechnung tragende Versicherungsschutz richtet sich nach der Sonderbedingung zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kraftfahrzeug-Handel und -Handwerk.
Midema Kfz Haftpflicht
Die Midema Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kfz Haftpflicht. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kfz Haftpflicht erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Midema spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Midema Kfz Haftpflicht auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Haftpflicht
Die Kfz Haftpflicht gewährt Versicherungsschutz für Schäden Dritter durch den Gebrauch eines Fahrzeuges, insbesondere bei Probe- und
Überführungsfahrten. Auf einer Probefahrt mit einem Kundenfahrzeug verursacht der Geselle einen Verkehrsunfall. Der Fahrer des anderen beteiligten Fahrzeugs
wird verletzt; sein Fahrzeug erleidet Totalschaden. Zu Überschneidungen von zwei bestehenden Haftpflichtversicherungen kann es bei fremden Fahrzeugen in
Werkstattobhut kommen.
Dem Wesen einer Kfz Haftpflicht entsprechend prüft der Versicherer auch bei dieser Sonderregelung zunächst das Bestehen eines Schadenersatzanspruchs
des Kunden. Im Falle eines rechtlich nicht begründeten Schadenersatzanspruchs kommt nicht die Befriedigungsfunktion, sondern die Abwehrfunktion der
Kfz Haftpflicht zum Tragen. Die Leistungspflicht des Versicherers für das einzelne Schadenereignis beschränkt sich in der Fahrzeugversicherung
(mit Ausnahme von Fahrzeugen mit Probekennzeichen) auf 250.000 EUR.
Neben dem Versicherungsnehmer können auch weitere mitversicherte Personen selbstständig ihre Versicherungsansprüche geltend machen, ohne Vertragspartner zu
sein, und zwar Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer, Omnibusfahrer, Arbeitgeber. Die Schadenersatzpflicht kann sich auf verschiedene Schadenarten beziehen,
Schäden, die durch Verletzung oder Tötung einer Person entstehen (Personenschäden), Schäden durch Beschädigung oder Zerstörung einer Sache (Sachschaden)
Vermögensschäden (reine Vermögensschäden).
Allgemeines über die Kfz Haftpflicht
Die Versicherten müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Die Weisungen des Versicherers sind zu befolgen, soweit es
zumutbar ist. Es sind ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und der Versicherer muss bei der Schadenermittlung und -regulierung
unterstützt werden. Alle Umstände, die nach Ansicht des Versicherers für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen dem Versicherer mitgeteilt werden.
Maßnahmen und Pflichten sind unverzüglich mit dem Versicherer abzustimmen.
Versicherungsschutz besteht außerhalb des Anwendungsbereichs des USchadG auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die
EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht aber nur,
soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten. Für die Midema Kfz Haftpflicht gelten zum einen aus den AKB bekannte Deckungsausschlüsse. Es handelt
sich hierbei um den Vorsatzausschluss und der Ausschluss von Schäden durch Kernenergie.
Grundlage dieses Beitrages sind die vom GDV unverbindlich empfohlenen Musterbedingungen zur Kfz-USV. Bei der Kfz-USV handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen
Vertrag. Versicherungstechnisch wird die Deckung im Rahmen der jeweiligen Kfz-Versicherung platziert. Die «Kfz»-USV kann nur in Kombination mit einer
Kfz-«Haftpflichtversicherung» abgeschlossen werden. Die Kündigung der Kfz-USV berührt die anderen «Kfz»-Versicherungen des versicherten Fahrzeugs nicht. Bei
Beendigung des Kfz-Haftpflichtvertrages endet auch die Kfz-USV.
Kfz Haftpflicht
Die Halterhaftung entfällt auch bei Schwarzfahrten, wenn das Fahrzeug ohne Wissen und Wollen des Fahrzeughalters benutzt wird. Hat er allerdings die Nutzung
durch sein Verschulden ermöglicht, so bleibt der Halter zum Schadenersatz verpflichtet. Die Gefährdungshaftung wurde um eine Haftung der Halter von Anhängern
erweitert. Der Geschädigte kann sich folglich bei Unfällen, die sich beim Betrieb eines Gespanns ereignen, sowohl an den Halter des Anhängers als auch an
den Fahrzeughalter wenden.
Der Versicherungsschutz durch die Midema Kfz Haftpflicht bezieht sich grundsätzlich nicht auf öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche. Anders verhält es sich jedoch, wenn die
Aufwendungen als sog. Rettungskosten (Aufwendungen zur Abwehr oder Minderung eines Schadens) zu qualifizieren sind. Dass der VN insoweit auch auf öffentlich
rechtlicher Grundlage zur Kostenerstattung herangezogen werden kann, ist dann unerheblich. Die zuständige Ordnungsbehörde verfügt nach einem Tankwagenunfall
das Ausbaggern des mit Öl getränkten Erdreichs.
Er kann also seinen Schaden sowohl beim Schädiger (VN oder mitversicherte Person) als auch beim Haftpflichtversicherer geltend machen. In einem sich
gegebenenfalls anschließenden Gerichtsverfahren ist es allerdings sinnvoll, aus prozesstaktischen Gründen neben dem Versicherer auch den Fahrer bzw. Halter
zu verklagen, da diese dann nicht mehr als Zeuge vernommen werden können. Handelt es sich bei dem gegnerischen Haftpflichtversicherer um ein ausländisches
Unternehmen, so kann auch dieses Unternehmen im Inland verklagt werden.
Infos zum Thema Kfz Haftpflicht
Das Führen des Fahrzeugs gehört grundsätzlich zum Fahrzeuggebrauch. Auch das Be- und Entladen des Kfz wird nach allgemeiner Auffassung für die Dauer der
Be- und Entladetätigkeit als Gebrauch des Kfz angesehen. Hierzu gehören ebenfalls Vorbereitungshandlungen, wie z. B. das Herbeiholen von Werkzeug oder das
Abdecken von Schächten, wenn sie dem Be- und Entladen unmittelbar vorausgehen. Der Gebrauch des Kfz findet regelmäßig dann sein Ende, wenn die Ladung das
Kfz verlassen hat und erstmals abgestellt wird.
Mindestversicherungssummen Kfz und Anhänger. Bei Kfz, die der Beförderung von Personen dienen, und mehr als 9 Plätze (ohne den Fahrersitz) aufweisen, erhöhen
sich die oben genannten Beträge für die Midema Kfz Haftpflicht unter Ausschluss der Anhänger, für den 10. und jeden weiteren Platz um 50.000 EUR für Personenschäden, 2.500 EUR
für Sachschäden, 500 EUR Vermögensschäden. Ab dem 81. Platz für jeden weiteren Platz 25.000 EUR für Personenschäden, 1.250 EUR für Sachschäden, 250 EUR für
Vermögensschäden.
Versichert bleibt jedoch die Beschädigung betriebsunfähiger Fahrzeuge beim nicht gewerbsmäßigen Abschleppen im Rahmen üblicher Hilfeleistung. Ein Fahrzeug
bleibt mit Motorschaden liegen und wird von einem herbeigerufenen privaten Pannenhelfer abgeschleppt. Auf Grund eines groben Fahrfehlers kommt das
abgeschleppte Fahrzeug aus der Spur und schlägt gegen die Leitplanke. Für den insoweit eingetretenen Schaden am gezogenen Fahrzeug besteht Versicherungsschutz
über die Kfz Haftpflicht des Zugfahrzeugs.
Midema Kfz Haftpflicht
Ein nicht unbedeutender Vorteil zur Kfz Haftpflicht besteht auch darin, dass der Kraftfahrt Unfallversicherer seine Leistungen ohne Vorprüfung
der Haftungsfrage erbringt. Dies ist auch der Grund dafür, dass Unternehmen für Fahrzeuge, in denen häufiger Geschäftsfreunde befördert werden,
Insassenunfallversicherungen abschließen. Wer einen Unfallversicherungsschutz wünscht, sollte überprüfen, ob für ihn und die mitzuversichernden Personen
nicht unter Umständen der Abschluss einer allgemeinen Unfallversicherung vorteilhafter ist.
Nach einhelliger Meinung sind die Leistungen aus der Insassenunfallversicherung nicht auf andere Versicherungsleistungen (z. B. bei der Kfz Haftpflichtversicherung)
anzurechnen. Auch können sie nicht zugunsten des Schädigers berücksichtigt werden. Die Todesfallsumme wird gezahlt, wenn der Versicherte
innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstirbt. Ein Anspruch auf Invaliditätsentschädigung oder Tagegelder besteht in diesem Fall nicht. Bereits
erfolgte Zahlungen werden gegebenenfalls auf die Todesfall-Leistung angerechnet.
Das heißt für alle Personen, die sich mit Wissen und Wollen des jeweiligen Verwendungsberechtigten in bzw. auf dem Fahrzeug befinden oder in einem
ursächlichem Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden. Berufsfahrer gehören bedingungsmäßig nicht zum berechtigten
Personenkreis im Rahmen des Pauschal- bzw. Platzsystems. Für sie muss entweder eine spezielle Kraftfahrt-Unfallversicherung abgeschlossen werden,
die in verschiedenen Ausgestaltungen angeboten wird.
Allgemeine Informationen über die Kfz Haftpflicht
Nachdem Anfang der 90er Jahre die Zahl der Pkw-Diebstähle sprunghaft angestiegen war, haben sich die Versicherer noch eine Klausel durch das
Bundesaufsichtsamt genehmigen lassen, nach der die Höchstentschädigung bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges durch Diebstahl um einen prozentualen
Abschlag in Höhe von 10% reduziert wird. Einen Verzicht haben die Versicherer lediglich bei Pkw, Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Mietwagen und
Campingfahrzeugen erklärt.
Verwenden Sie ein versicherungspflichtiges Nutzfahrzeug, können Sie auch Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden über eine Zusatzversicherung in Deckung
geben. In der Vollkaskoversicherung der Kfz Haftpflicht sind auch Vandalismusschäden gedeckt, d. h. Schäden, die durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
entstehen. Das Umknicken der Antenne oder das Zerkratzen des Lacks mit einem spitzen Gegenstand aus purer Zerstörungswut. Zu beachten ist, dass in diesen
Fällen die Einwirkung nicht mit mechanischer Gewalt gedeckt sind.
Die Leistungen des Kaskoversicherers sind in § 13 AKB geregelt und lassen sich wie folgt zusammenfassen. Im Totalschadenfall (Zerstörung oder Verlust des
Fahrzeuges) ersetzt der Versicherer den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Schadenstag. Unter
Wiederbeschaffungswert versteht man den Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige
Teile zu erwerben.