NV Kfz Haftpflicht
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Haftpflicht schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Haftpflicht ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Haftpflicht abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Haftpflicht reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Haftpflicht
Leasingfahrzeuge, hier möchte sich der Leasinggeber insbesondere gegen Totalverlustschäden absichern, Dienstreise Kaskoversicherung, die der Arbeitgeber für betrieblich eingesetzte Privatfahrzeuge seiner Mitarbeiter abschließt und somit auch sein Aufwendungsersatzrisiko minimiert, die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung, die u. a. eine Kfz Haftpflicht für alle fremden in Werkstattobhut befindlichen zugelassenen Fahrzeuge vorsieht.
Betriebsfremde Personen sind solche, die keinerlei berechtigte Beziehung zum Betrieb des Fahrzeugs oder keine Rechtfertigung für den Gebrauch des Fahrzeugs haben. Mit diesem Deckungsbaustein wird klargestellt, dass auch der sog. Gebrauchsdiebstahl zu den in der Kfz Haftpflicht mitversicherten Entwendungsfällen gehört. Das besondere Merkmal eines Gebrauchsdiebstahls ist die Entwendung ohne Zueignungsabsicht. Raub ist Diebstahl mittels Gewalt oder unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.
Neben den allgemeinen Risikoausschlüssen in § 2 b Abs. 2 a bis c AKB der NV Kfz Haftpflicht enthalten die Bestimmungen der Kraftfahrt Unfallversicherung noch einige spezielle Deckungseinschränkungen. Danach hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der Insassenunfallversicherung, wer infolge Geisteskrankheit, Epilepsie, Schlaganfall oder schweren Nervenleidens oder anderer Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen, einen Unfall erleidet, wer infolge von Bewusstseinsstörung einen Unfall erleidet.
Zum anderen weist die Kfz USV weitere Ausschlüsse auf, die sich an der Allgemeinen Kfz Haftpflicht orientieren. Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen. Betriebsbedingt unvermeidbar sind Einwirkungen auf die Umwelt, die aufgrund des individuellen Betriebszustands eines Fahrzeugs nicht vermieden werden können. Notwendig ist eine Einwirkung auf die Umwelt, die mit dem Betrieb eines Fahrzeugs zwangsläufig einhergeht.
NV Kfz Haftpflicht
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Haftpflicht
Sobald die zum Nachweis des Bestehens einer Kfz-Haftpflichtversicherung erteilte Versicherungsbestätigung wegen Beendigung des Versicherungsverhältnisses
ihre Geltung verloren hat, kann der Versicherer der Zulassungsstelle hierüber gemäß § 29 c StVZO Anzeige erstatten. Bei der Zulassungsstelle werden
Zulassungsakten für die einzelnen Kraftfahrzeuge geführt, in denen bezüglich des Vorliegens einer erforderlichen Pflichtversicherung auf die diesbezügliche
Sammelbestätigung für den Händler verwiesen wird.
Denn wenn z. B. der Werkstattinhaber oder seine Angestellten eine Probefahrt mit dem Kundenfahrzeug durchführen, gelten sie als berechtigte Fahrer, die im
Rahmen der Kfz Haftpflicht des Halters, aber auch durch die Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung versichert sind. Diese Fälle werden wiederum
durch die Bestimmung des § 59 VVG (Doppelversicherung) oder durch Teilungsabkommen geregelt. In Abänderung von § 11 Ziff. 2 AKB bezieht sich die
Kfz Haftpflicht für fremde Fahrzeuge.
Auch das Risiko aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen soll durch diese Versicherung nicht erfasst werden. Deshalb sind Schäden an Fahrzeugen ausgeschlossen,
wenn und solange der Versicherungsnehmer die Fahrzeuge mit oder ohne Stellung eines Fahrers in Ausübung eines Vermietgewerbes vermietet. Hier ist die
gewerbsmäßige Vermietung gemeint, wobei es für den Ausschluss genügt, wenn das betroffene Fahrzeug im Gewerbebetrieb des Versicherungsnehmers zu
Vermietzwecken benutzt wird.
Allgemeines über die Kfz Haftpflicht
Die Versicherungssumme der Kfz-USV beträgt in der Regel 5 Mio. EUR. In den GDV-Bedingungen heißt es, dass die Versicherungssumme die Höchstleistung für die
in einem Versicherungsjahr angefallenen Schadenereignisse unabhängig von deren Anzahl ist. Einige Versicherer bieten aber eine doppelte Jahresmaximierung an.
Eine Selbstbeteiligung wird meistens nicht vereinbart. Wenn es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit gegen einen
Versicherten kommt, so ist der Versicherer zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt.
Versicherungsschutz besteht außerhalb des Anwendungsbereichs des USchadG auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die
EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht aber nur,
soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten. Für die NV Kfz Haftpflicht gelten zum einen aus den AKB bekannte Deckungsausschlüsse. Es handelt
sich hierbei um den Vorsatzausschluss und der Ausschluss von Schäden durch Kernenergie.
Grundlage dieses Beitrages sind die vom GDV unverbindlich empfohlenen Musterbedingungen zur Kfz-USV. Bei der Kfz-USV handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen
Vertrag. Versicherungstechnisch wird die Deckung im Rahmen der jeweiligen Kfz-Versicherung platziert. Die «Kfz»-USV kann nur in Kombination mit einer
Kfz-«Haftpflichtversicherung» abgeschlossen werden. Die Kündigung der Kfz-USV berührt die anderen «Kfz»-Versicherungen des versicherten Fahrzeugs nicht. Bei
Beendigung des Kfz-Haftpflichtvertrages endet auch die Kfz-USV.
Kfz Haftpflicht
Wird beim Fahrzeugbetrieb ein Mensch getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, dann ist der Halter des Fahrzeugs ohne Rücksicht auf ein Verschulden zum
Schadenersatz verpflichtet. Der Schaden muss bei dem Betrieb des Fahrzeugs entstanden sein, d. h. dem Betrieb zuzurechnen sein. Wegen der recht hohen
Verkehrsgefahr wird der Betriebsbegriff eher weit gefasst, sodass ein Schaden bereits dann beim Betrieb entstanden ist, wenn er durch die dem Kfz-Betrieb
typisch innewohnende Gefährlichkeit verursacht wurde.
Der Versicherungsschutz durch die NV Kfz Haftpflicht bezieht sich grundsätzlich nicht auf öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche. Anders verhält es sich jedoch, wenn die
Aufwendungen als sog. Rettungskosten (Aufwendungen zur Abwehr oder Minderung eines Schadens) zu qualifizieren sind. Dass der VN insoweit auch auf öffentlich
rechtlicher Grundlage zur Kostenerstattung herangezogen werden kann, ist dann unerheblich. Die zuständige Ordnungsbehörde verfügt nach einem Tankwagenunfall
das Ausbaggern des mit Öl getränkten Erdreichs.
Schäden, die durch Verletzung oder Tötung einer Person entstehen (Personenschäden). Die Haftung beschränkt sich allerdings nicht auf den unmittelbaren
Schaden (Arztkosten, Schmerzensgeld), sondern erfasst ggf. auch den Verdienstausfall des Verletzten. Bei einem Verkehrsunfall wird ein Mensch verletzt. Es
entstehen Behandlungs- und Heilkosten; ein Schmerzensgeld wird verlangt. Schäden durch Beschädigung oder Zerstörung einer Sache. Beim Herausfahren aus einer
Parklücke wird ein anderes Fahrzeug gestreift.
Infos zum Thema Kfz Haftpflicht
Bei der Nachhaftung des Kfz-Haftpflichtversicherers nach Beendigung des Vertrages. Bei Annahmezwang reicht die Deckungssumme einmal nicht zur Befriedigung
aller Schadenersatzansprüche aus, dann hat dies folgende Auswirkungen. Der VN kann für den überschießenden Betrag persönlich in Anspruch genommen werden.
Ein Überschreiten der Versicherungssumme führt außerdem dazu, dass die Kosten eines Rechtsstreits vom Versicherer nur im Verhältnis der Versicherungssumme
zur Gesamthöhe der Ansprüche übernommen werden.
Mit diesem Risikoausschluss soll eine Abgrenzung gegenüber der Kaskoversicherung erfolgen und verhindert werden, dass der Fahrzeugeigentümer Ansprüche
gegen den Fahrer geltend macht, die dann von seinem NV Kfz Haftpflicht zu regulieren wären. Der VN überlässt seiner Tochter das Fahrzeug, das
diese beim Einparken beschädigt. Für die insoweit bestehenden Schadenersatzansprüche des VN ist der KH-Versicherer nicht eintrittspflichtig, da es sich um
einen Ersatzanspruch des haftpflichtversicherten Fahrzeugs handelt.
Hat der Fahrzeugführer den Verkehrsunfall schuldhaft verursacht, können Beifahrer wie auch die übrigen Fahrzeuginsassen ihre Ansprüche direkt beim
Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs anmelden. Diese sind dann wie Schadenersatzansprüche Dritter zu behandeln. Was die Übernahme von Heilkosten anbelangt,
so werden diese verschuldensunabhängig und vorrangig vom jeweiligen Krankenversicherer getragen. Wenngleich die meisten Fälle über andere Versicherungen
abgedeckt werden, so können aber dennoch Konstellationen auftreten.
NV Kfz Haftpflicht
Eine stationäre Behandlung wie beim Krankenhaustagegeld gehört nicht zu den Leistungsvoraussetzungen. Die Sätze für Tagegelder liegen zwischen 10 EUR und 65
EUR. Da Jugendliche unter 16 Jahren in der Regel nicht berufstätig sind, können sie ersatzweise Tagegeld für die Zeit ihrer stationären Krankenhausbehandlung
verlangen. Die Kfz Haftpflicht ist verpflichtet, innerhalb eines Monats (bei Tagegeld und im Todesfall), innerhalb von drei Monaten (bei Invaliditätsentschädigung),
zu erklären, ob und inwieweit eine Entschädigungspflicht anerkannt wird.
Durch die Vertriebsaktion des Marktführers, der auch andere Versicherer ziemlich schnell gefolgt sind, diesen Versicherungsschutz für wenig Geld als
Ergänzung zur Kraftfahrzeugversicherung anzubieten. Angesichts der zur Zeit am Markt bestehenden Preis- und Leistungsdifferenzen unterschiedlichster
Versicherungskonzepte ist wichtig, sich zunächst einmal ein genaues Bild über die Gestaltungs- und Leistungsmöglichkeiten zu verschaffen.
Dabei soll der vorliegende Beitrag eine Orientierungshilfe bieten.
Invalidität ist die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Man unterscheidet die unfallbedingte
Ganzinvalidität, bei der die volle für den Invaliditätsfall vorgesehene Versicherungssumme geleistet wird, sowie die sog. Teilinvalidität, bei der ein Teil
der Versicherungssumme entsprechend der jeweiligen Beeinträchtigung ausgezahlt wird. Für einige Unfallfolgen sieht die Gliedertaxe feste Invaliditätsgrade
vor, bei denen ein individueller Nachweis ausgeschlossen ist.
Allgemeine Informationen über die Kfz Haftpflicht
Zur Regulierungspraxis der letzten Jahre gehörte es, dass die Versicherer bei Fehlen eines Originalschlüssels sowie bei der Anfertigung von Nachschlüsseln
eine Schadenregulierung grundsätzlich abgelehnt haben. Gegen diese Vorgehensweise hat sich der BGH mit seinen letzten Entscheidungen gewandt und nochmals
klargestellt, dass der Versicherungsnehmer nicht sämtliche Originalschlüssel vorlegen oder das Fehlen eines Schlüssels plausibel erklären muss, sondern es
vielmehr Aufgabe des Versicherers sei darzulegen
Betriebsfremde Personen sind solche, die keinerlei berechtigte Beziehung zum Betrieb des Fahrzeugs oder keine Rechtfertigung für den Gebrauch des Fahrzeugs
haben. Mit diesem Deckungsbaustein wird klargestellt, dass auch der sog. Gebrauchsdiebstahl zu den in der Kfz Haftpflicht mitversicherten Entwendungsfällen gehört. Das besondere
Merkmal eines Gebrauchsdiebstahls ist die Entwendung ohne Zueignungsabsicht. Raub ist Diebstahl mittels Gewalt oder unter Anwendung von Drohung mit
gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.
Für sonstige mit dem Fahrzeug transportierte Sachen (Ladung) sei im übrigen auf die Möglichkeit der Deckung über eine separate Gepäck- oder Transportversicherung
verwiesen. Der Begriff Brand orientiert sich an der Feuerversicherung. Brand ist danach ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entstanden ist
oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht zu den Brandschäden gehören sog. Seng- oder Schmorschäden. Explosion ist eine
auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende.