SDK Kfz Haftpflicht
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Haftpflicht schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Haftpflicht ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Haftpflicht abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Haftpflicht reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Haftpflicht
Die von der Kfz Haftpflicht vorzubringende erhebliche Wahrscheinlichkeit, die für einen vorgetäuschten Diebstahl sprechen muss, ist eine höhere Wahrscheinlichkeit als nur die hinreichende Wahrscheinlichkeit, die der Versicherungsnehmer für das äußere Bild des Diebstahls vorzutragen hat. So reichen vom Versicherer lediglich geäußerte erhebliche Zweifel, ob tatsächlich ein Diebstahl vorliegt, für den erforderlichen Gegenbeweis nicht aus. Andererseits ist die erhebliche Wahrscheinlichkeit.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auf alle am Fahrzeug befestigten oder unter Verschluss verwahrten Teile (beispielsweise in der Garage), soweit sie bei der Neulieferung des Fahrzeugs zur serienmäßigen Ausrüstung gehört haben. Bloße Zubehörteile, d. h. Teile, bei deren Fehlen sich die Gesamtsache weiterhin als Ganzes darstellt (z. B. Leselampen), sind grundsätzlich nur dann in der Kfz Haftpflicht mitversichert, wenn sie in der den AKB beigefügten Teile-Liste enthalten sind und gegebenenfalls die dort aufgestellten Voraussetzungen erfüllen.
Vermögensschäden sind Schäden im Sinne der SDK Kfz Haftpflicht, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen. Da nur wenige Vorschriften eine Anspruchsgrundlage für reine Vermögensschäden bieten, kommt die Regulierung von reinen Vermögensschäden in der Praxis recht selten vor. Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ein Lkw verbotswidrig abgestellt und dadurch eine Straßenbahn am Weiterfahren behindert wurde. Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
Die Zulassungsstelle wird im Falle des Fehlens der erforderlichen Kfz Haftpflicht notfalls den Fahrzeugschein einziehen und das Kennzeichen entstempeln. Würde der Versicherer die Anzeige an die Zulassungsstelle unterlassen, hätte dies seine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung für Ansprüche Dritter zur Folge, wenn das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß weiterversichert wird. Eine Ausnahme macht die Rechtsprechung jedoch für den Fall, dass das rote Kennzeichen sich nachträglich gelöst hat oder entwendet wurde.
SDK Kfz Haftpflicht
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Haftpflicht
Kfz-Handel und Kfz-Handwerksbetriebe sind speziellen Haftungsrisiken ausgesetzt, die sich zum einen aus der Natur der Tätigkeit an und mit Kraftfahrzeugen
und zum anderen aus weitreichenden Haftungsbestimmungen für dieses Gewerbe herleiten. Der für diese Branche angebotene Versicherungsschutz weist insoweit
einige Besonderheiten auf, die jeder Werkstattinhaber oder Händler beachten sollte. Im Vordergrund stehen die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für
Kfz-Handel und -Handwerk.
Denn wenn z. B. der Werkstattinhaber oder seine Angestellten eine Probefahrt mit dem Kundenfahrzeug durchführen, gelten sie als berechtigte Fahrer, die im
Rahmen der Kfz Haftpflicht des Halters, aber auch durch die Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung versichert sind. Diese Fälle werden wiederum
durch die Bestimmung des § 59 VVG (Doppelversicherung) oder durch Teilungsabkommen geregelt. In Abänderung von § 11 Ziff. 2 AKB bezieht sich die
Kfz Haftpflicht für fremde Fahrzeuge.
Ist ein Schaden im Rahmen einer abgeschlossenen Fahrzeugversicherung grundsätzlich gedeckt, besteht bei fremden Fahrzeugen zusätzlich Haftpflichtversicherung»sschutz
für den Versicherungsnehmer und seine Betriebsangehörigen gegen Ansprüche von Kunden wegen der Kosten eines Ersatz- bzw. Mietfahrzeuges, wegen Nutzungs-
oder Verdienstausfalls sowie wegen weiterer Sachfolgeschäden (Hotelübernachtung etc.). Dies gilt sogar dann, wenn für den Schaden am Fahrzeug selbst wegen
grober Fahrlässigkeit gemäß § 61 VVG kein Versicherungsschutz besteht.
Allgemeines über die Kfz Haftpflicht
Rückrufaktionen spielen im Wirtschaftsleben seit geraumer Zeit eine wichtige Rolle. Mit der Schaffung einer allgemeinen gesetzlichen Grundlage für
behördlich angeordnete Produktrückrufe im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) vom 1.5.2004 (siehe Beitrag Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) haben
sie weiter an Bedeutung gewonnen. Da diese Maßnahmen regelmäßig erhebliche Kosten auf Seiten der initiierenden Kfz-Hersteller verursachen, versuchen diese,
entsprechende Regressansprüche gegenüber den Zulieferern durchzusetzen.
Zunehmend haben auch andere Versicherern, die Kfz-Risiken im gewerblichen Bereich decken, ihre Angebotspalette um die Kfz-USV erweitert. Den Orientierungsrahmen
bilden stets die unverbindlichen Musterbedingungen des GDV. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz-USV besteht nicht. Da das USchadG berufliche
Tätigkeiten als Anknüpfungspunkt für eine Haftung vorsieht, ist aber auch der berufliche Einsatz von Kraftfahrzeugen mit entsprechenden Haftungsrisiken
verbunden. Deshalb ist jedem Unternehmen zu raten, für eine entsprechende Zusatzdeckung durch eine SDK Kfz Haftpflicht zu sorgen.
Der Versicherer leistet Ersatz in Geld, wenn die Ansprüche nach dem USchadG begründet sind. Sind die Ansprüche nach dem USchadG unbegründet, wehrt der
Versicherer diese ab und trägt die hierbei entstehenden Kosten (z.B. Anwalts- und Gerichtskosten). Der Versicherer ist auch bevollmächtigt, alle ihm zur
Abwicklung des Schadens oder der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde oder einen sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinenden Erklärungen
im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
Kfz Haftpflicht
Hat bei der Entstehung des Schadens allerdings ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so hängt der Umfang des Schadenersatzes von den Umständen ab,
insbesondere davon, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. Auf einer Kreuzung stoßen zwei Fahrzeuge
zusammen, wobei beide Beteiligten den Unfall verschuldet haben. Einer war mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs. Die Gerichte gehen in diesen Fällen in der
Regel von einer Haftungsquote in Höhe von 50 Prozent aus.
Kippt ein zum Parken abgestelltes Motorrad um, weil der Boden nachgibt, dann wurde es nicht ordnungsgemäß abgestellt. Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes,
von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar
ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt durch die SDK Kfz Haftpflicht
nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann.
Von einer Geschäftsführung ohne Auftrag spricht man, wenn ein Kraftfahrer im Interesse eines anderen einen Schaden auf sich nimmt, ohne hierzu verpflichtet
gewesen zu sein. Für den Versicherungsschutz kommt es allerdings darauf an, dass diese Aufwendungen Schadenscharakter haben, d. h. unfreiwillig sind. Um
einen schweren Auffahrunfall zu vermeiden, führt ein Kraftfahrer im Interesse des plötzlich bremsenden Vordermanns ein Ausweichmanöver durch und kollidiert
dabei mit einem Drittfahrzeug auf der Gegenfahrbahn.
Infos zum Thema Kfz Haftpflicht
Versichert bleiben allerdings Personenschäden, wenn z. B. der VN als Beifahrer in Folge eines vom Fahrer verschuldeten Unfalls verletzt wird. Sind zwei
Fahrzeuge desselben VN an einem Unfall beteiligt und erleidet der VN als Insasse eines der Fahrzeuge einen Personenschaden, so kann er seinen eigenen
Versicherer in Anspruch nehmen. Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens des Fahrzeugs, auf das sich die Versicherung bezieht,
sind ausgeschlossen.
Sie gilt bis zur endgültigen Erfüllung der Regulierungspflicht, d. h. auch dann, wenn der Vertrag zwischenzeitlich beendet wurde. Sie wird auch nicht dadurch
beeinträchtigt, dass der Schaden die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. Die SDK Kfz Haftpflicht besitzt bei der Regulierung einen Ermessensspielraum, ob und
in welcher Höhe er Zahlungen an den Geschädigten vornimmt. Er ist zwar nicht an Weisungen des VN gebunden, jedoch dürfen bei seiner pflichtgemäßen
Ermessungsausübung schützenswerte Belange des VN nicht unberücksichtigt bleiben.
Der Deckungsausschluss erfolgt in der Privat Haftpflichtversicherung durch die sog. Kleine Benzinklausel sowie durch die Große Benzinklausel in der
Betriebs-«Haftpflichtversicherung». Wenngleich durch diese Risikobegrenzungen ein weitestgehend lückenloser Anschlussversicherungsschutz zur KH-Versicherung
sichergestellt sein soll, so bedeutet dies aber nicht, dass ein der KH-Versicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko bereits deshalb von der
Privat- oder Betriebs Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
SDK Kfz Haftpflicht
Berufsfahrer sind allein Kraftfahrer oder Beifahrer, die ausdrücklich für diese Tätigkeit beim Versicherungsnehmer angestellt wurden. Ein Kaufmann im
Außendienst gilt z. B. nicht als Berufsfahrer. Mitunter kann sich die Kfz Haftpflicht auch auf einzelne bzw. mehrere namentlich benannte Personen oder auch
Personengruppen, zu denen dann auch Berufsfahrer gehören, beziehen. Die Insassenunfallversicherung bezieht sich auf Unfälle, die den Versicherten während
der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.
Außen vor bleiben allerdings die nicht berechtigten Fahrzeuginsassen. Es ist eine Invaliditätssumme von 100.000 EUR vereinbart. Ein Mitfahrer verliert ein
Bein über der Mitte des Oberschenkels. Zunächst muss die Pauschalsumme um 50% auf 150.000 EUR erhöht werden. Die Gliedertaxe gesteht einen Invaliditätsgrad
von 70% zu. Somit erhält der Verletzte 35.000 EUR. Nach dem Platz- und Personensystem ist eine bestimmte Anzahl von namentlich nicht benannten Personen oder
Plätzen mit der gleichen Versicherungssumme versichert.
Invalidität ist die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Man unterscheidet die unfallbedingte
Ganzinvalidität, bei der die volle für den Invaliditätsfall vorgesehene Versicherungssumme geleistet wird, sowie die sog. Teilinvalidität, bei der ein Teil
der Versicherungssumme entsprechend der jeweiligen Beeinträchtigung ausgezahlt wird. Für einige Unfallfolgen sieht die Gliedertaxe feste Invaliditätsgrade
vor, bei denen ein individueller Nachweis ausgeschlossen ist.
Allgemeine Informationen über die Kfz Haftpflicht
Nachdem Anfang der 90er Jahre die Zahl der Pkw-Diebstähle sprunghaft angestiegen war, haben sich die Versicherer noch eine Klausel durch das
Bundesaufsichtsamt genehmigen lassen, nach der die Höchstentschädigung bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges durch Diebstahl um einen prozentualen
Abschlag in Höhe von 10% reduziert wird. Einen Verzicht haben die Versicherer lediglich bei Pkw, Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Mietwagen und
Campingfahrzeugen erklärt.
Versichert ist durch die Kfz Haftpflicht die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das versicherte Fahrzeug. Als Sturm gilt eine Luftbewegung
von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind auch Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das
Fahrzeug geworfen werden. Durch einen Sturm werden Dachziegel auf ein vor dem Haus geparktes Fahrzeug geschleudert. Demgegenüber sind Schäden ausgeschlossen,
die auf ein durch Fehlverhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Die Leistungen des Kaskoversicherers sind in § 13 AKB geregelt und lassen sich wie folgt zusammenfassen. Im Totalschadenfall (Zerstörung oder Verlust des
Fahrzeuges) ersetzt der Versicherer den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Schadenstag. Unter
Wiederbeschaffungswert versteht man den Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige
Teile zu erwerben.