Kfz Haftpflichtversicherung für Angestellte
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Haftpflichtversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Haftpflichtversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Haftpflichtversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Haftpflichtversicherung
Versichert bleibt jedoch die Beschädigung betriebsunfähiger Fahrzeuge beim nicht gewerbsmäßigen Abschleppen im Rahmen üblicher Hilfeleistung. Ein Fahrzeug bleibt mit Motorschaden liegen und wird von einem herbeigerufenen privaten Pannenhelfer abgeschleppt. Auf Grund eines groben Fahrfehlers kommt das abgeschleppte Fahrzeug aus der Spur und schlägt gegen die Leitplanke. Für den insoweit eingetretenen Schaden am gezogenen Fahrzeug besteht Versicherungsschutz über die Kfz Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs.
Sie gilt bis zur endgültigen Erfüllung der Regulierungspflicht, d. h. auch dann, wenn der Vertrag zwischenzeitlich beendet wurde. Sie wird auch nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Schaden die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. Die Kfz Haftpflichtversicherung besitzt bei der Regulierung einen Ermessensspielraum, ob und in welcher Höhe er Zahlungen an den Geschädigten vornimmt. Er ist zwar nicht an Weisungen des VN gebunden, jedoch dürfen bei seiner pflichtgemäßen Ermessungsausübung schützenswerte Belange des VN nicht unberücksichtigt bleiben.
Mit dem guten alten Schutzbrief für die Kfz Haftpflichtversicherung für Angestellte der Automobil-Clubs bzw. den entsprechenden Produkten der Versicherungswirtschaft, die den Autofahrern vornehmlich mit Pannen- und Unfallhilfe auf Europas Straßen unterstützend zur Seite standen, können die Schutzbrief-Versicherungen neuester Fassung kaum noch verglichen werden. Längst wurde der Umfang der fahrzeug- und personenbezogenen Leistungen erheblich erweitert und um zusätzliche Beistandsleistungen ergänzt. In vielen Bereichen besteht der Versicherungsschutz.
Für die eigenen zugelassenen Kraftfahrzeuge ergeben sich keine Besonderheiten im Vergleich zu anderen Haltern von Kraftfahrzeugen: Neben der obligatorischen Kfz Haftpflichtversicherung kann der Kfz-Handel und -Handwerksbetrieb für seine eigenen Fahrzeuge eine Fahrzeugversicherung abschließen. Der den besonderen Gegebenheiten der Kfz-Handel und -Handwerksbetriebe Rechnung tragende Versicherungsschutz richtet sich nach der Sonderbedingung zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kraftfahrzeug-Handel und -Handwerk.
Kfz Haftpflichtversicherung für Angestellte
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Angestellte sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Kfz Haftpflichtversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Kfz Haftpflichtversicherung für Angestellte mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Haftpflichtversicherung
Die wichtigsten Anspruchsgrundlagen für Schadenersatzansprüche eines durch ein Kraftfahrzeug Geschädigten sind die §§ 823 ff BGB (Verschuldenshaftung) und
§§ 7 ff. Straßenverkehrsgesetz (Gefährdungshaftung). Nach der Gefährdungshaftung ist der Fahrzeughalter ohne Rücksicht auf Verschulden zum Schadenersatz
verpflichtet, wenn beim Betrieb des Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Die Gefährdungshaftung gilt auch zu
Gunsten von Insassen.
Dies bedeutet, dass ein auf Abschluss einer Kfz Haftpflichtversicherung abgegebener Antrag als angenommen gilt, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb
einer Frist von zwei Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich ablehnt oder wegen einer nachweisbar höheren Gefahr ein vom allgemeinen Unternehmenstarif
abweichendes schriftliches Angebot unterbreitet. Der Versicherungsschutz ist hier allerdings auf die Mindestversicherungssummen begrenzt. Die Kfz Haftpflichtversicherung
schützt die versicherten Personen vor Schadenersatzansprüchen.
Das Versicherungsvertragsgesetz enthält grundsätzliche Regelungen zum Versicherungsvertragsrecht, die zum Teil auch abdingbar sind. Es gilt für fast alle
Versicherungszweige, und zwar auch dann, wenn sie wie beispielsweise die Kfz Haftpflichtversicherung nicht ausdrücklich angesprochen werden. Vor diesem Hintergrund gibt es
nunmehr Bestrebung seitens des Gesetzgebers, das Versicherungsvertragsrecht einer grundsätzlichen Reform zu unterziehen, um das VVG wieder in Einklang mit
den rechtspolitischen und tatsächlichen Entwicklungen am deutschen Versicherungsmarkt zu bringen.
Allgemeines über die Kfz Haftpflichtversicherung
Die Versicherten müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Die Weisungen des Versicherers sind zu befolgen, soweit es
zumutbar ist. Es sind ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und der Versicherer muss bei der Schadenermittlung und -regulierung
unterstützt werden. Alle Umstände, die nach Ansicht des Versicherers für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen dem Versicherer mitgeteilt werden.
Maßnahmen und Pflichten sind unverzüglich mit dem Versicherer abzustimmen.
Nicht versichert sind Schäden, die Versicherte durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an sie gerichtete behördliche Anordnungen oder
Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, verursachen. Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über ihre
gesetzliche Verpflichtung hinausgehen. Die Versicherten haben besondere Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten zu erfüllen. Die Versicherten
sind verpflichtet, der Kfz Haftpflichtversicherung für Angestellte jedes Schadenereignis sofort anzuzeigen.
Zur Deckung der hieraus resultierenden Vermögensschäden stellen die Versicherer den Kfz-Zulieferern seit 1981 das sog. Kfz-Rückrufkosten-Modell zur
Verfügung. Die Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Rückrufkosten-«Haftpflichtversicherung» für Kfz-Teile-Zulieferer wurden im Juni 2004
vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) letztmalig überarbeitet und den Haftpflichtversichern unverbindlich zur Verwendung
empfohlen.
Kfz Haftpflichtversicherung
Bei Fehlern in der Beschaffenheit des Fahrzeugs und beim Versagen seiner Vorrichtungen kommt es nicht darauf an, ob der Halter und der Kraftfahrzeugführer
jede nach den Umständen des Falls gebotene Sorgfalt beachtet haben, da diese typischen Betriebsgefahren stets zu einer Gefährdungshaftung führen. Während der
Fahrt löst sich die Lauffläche eines Reifens (Beschaffenheitsfehler). Die Anhängerkupplung eines Kfz bricht wegen eines Materialsfehlers, so dass sich der
Anhänger während der Fahrt löst und auf ein anderes Fahrzeug auffährt.
Der Kfz Haftpflichtversicherung für Angestellte Versicherer des Anhängers kann den Anspruchsteller nicht mehr an den Versicherer des Zugfahrzeuges verweisen. Vielmehr muss er die angemeldeten Ansprüche
aus Gefährdungshaftung direkt regulieren und ggf. einen Innenausgleich mit dem Haftpflichtversicherer des Kfz vornehmen. Die Gefährdungshaftung besteht auch
gegenüber den Insassen des Kfz, ausgenommen sind lediglich der Halter, der Fahrer wie auch die Verletzten, die beim Betrieb des Kfz oder des Anhängers tätig
waren.
Von einer Geschäftsführung ohne Auftrag spricht man, wenn ein Kraftfahrer im Interesse eines anderen einen Schaden auf sich nimmt, ohne hierzu verpflichtet
gewesen zu sein. Für den Versicherungsschutz kommt es allerdings darauf an, dass diese Aufwendungen Schadenscharakter haben, d. h. unfreiwillig sind. Um
einen schweren Auffahrunfall zu vermeiden, führt ein Kraftfahrer im Interesse des plötzlich bremsenden Vordermanns ein Ausweichmanöver durch und kollidiert
dabei mit einem Drittfahrzeug auf der Gegenfahrbahn.
Infos zum Thema Kfz Haftpflichtversicherung
Bei der Nachhaftung des Kfz-Haftpflichtversicherers nach Beendigung des Vertrages. Bei Annahmezwang reicht die Deckungssumme einmal nicht zur Befriedigung
aller Schadenersatzansprüche aus, dann hat dies folgende Auswirkungen. Der VN kann für den überschießenden Betrag persönlich in Anspruch genommen werden.
Ein Überschreiten der Versicherungssumme führt außerdem dazu, dass die Kosten eines Rechtsstreits vom Versicherer nur im Verhältnis der Versicherungssumme
zur Gesamthöhe der Ansprüche übernommen werden.
Kein Gebrauch liegt vor, wenn ein Busfahrer aussteigt, um kurz sein auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehendes Haus aufzusuchen und bereits einen
Meter als Fußgänger zurückgelegt hat. Zum Gebrauch gehört das Parken des Fahrzeugs. Der Fahrer schiebt ein Motorrad zur Seite, um dadurch leichter ausparken
zu können, und beschädigt es dabei. Reparaturarbeiten am Kfz sind als Gebrauch durch die Kfz Haftpflichtversicherung für Angestellte mitversichert, wenn der VN oder der Fahrer das Kfz repariert und dabei ein
Drittschaden verursacht wird.
Unbegründete Schadenersatzansprüche kann der Versicherer aber auch abwehren (Rechtsschutzfunktion). Die insoweit entstehenden Kosten (z. B. Rechtsanwaltskosten,
Prozesskosten, Sachverständigenkosten) sind dann allein von ihm zu tragen und können nicht auf die Versicherungssumme angerechnet werden. Der Versicherer
gilt als bevollmächtigt, alle ihm zur Befriedigung oder Abwehr des Anspruchs zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des VN abzugeben. Die
bedingungsmäßige Regulierungsvollmacht ist unwiderruflich.
Kfz Haftpflichtversicherung für Angestellte
Ältere Verträge der Kfz Haftpflichtversicherung wie auch Ergänzungsdeckungen bieten ihren Versicherungsschutz auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Verkehrs-Service-Versicherung
(AVSB 87) an. Diese mit niedrigen Erstattungsgrenzen ausgestattete Versicherung beinhaltet vornehmlich Fahrzeugleistungen und dürfte damit kaum dem
Marktstandard entsprechen. Den umfangreichsten Versicherungsschutz gewähren Schutzbriefversicherungen, für die die Allgemeinen Bedingungen für die
Schutzbrief-Versicherung (AB Schutzbrief 97) gelten.
Die Frist beginnt mit Eingang der Unterlagen, die der Versicherungsnehmer zur Feststellung des Unfallhergangs, der Unfallfolgen sowie zum Nachweis des
Abschlusses eines für die Feststellung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens beizubringen hat. Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder einigen
sich die Parteien dem Grunde und der Höhe nach, so hat der Versicherer seine Leistung innerhalb von zwei Wochen zu erbringen. Verstreicht die Zwei Wochen
Frist ohne Zahlung, kann der Versicherungsnehmer die fällige Leistung einklagen.
Im Ablehnungsfall ist darauf zu achten, dass vom Versicherer nicht anerkannte Ansprüche ausgeschlossen sind, wenn sie nicht vom Versicherungsnehmer innerhalb
einer Frist von sechs Monaten nach Zugang der schriftlichen Erklärung des Versicherers geltend gemacht werden. Der Versicherer muss allerdings den
Versicherungsnehmer in seiner Erklärung auf die Notwendigkeit der gerichtlichen Geltendmachung hingewiesen haben. Steht die Entschädigungspflicht zunächst
nur dem Grunde nach fest, sind angemessene Vorschüsse zu leisten.
Allgemeine Informationen über die Kfz Haftpflichtversicherung
Die Fahrzeugversicherung ist eine reine Sachversicherung, sie deckt das Interesse des Versicherungsnehmers an der Erhaltung des versicherten Fahrzeugs.
Dennoch ist eine Unterversicherung nicht möglich, da in der Regel das Fahrzeug in seiner serienmäßigen Ausstattung und nicht eine bestimmte Versicherungssumme
(anders bei Oldtimern) in Deckung gegeben wird. Die Deckung in der Kaskoversicherung bezieht sich allein auf den Versicherungsnehmer, der mit dieser
Versicherung sein Kostenrisiko aus der Beschädigung absichern möchte.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auf alle am Fahrzeug befestigten oder unter Verschluss verwahrten Teile (beispielsweise in der Garage),
soweit sie bei der Neulieferung des Fahrzeugs zur serienmäßigen Ausrüstung gehört haben. Bloße Zubehörteile, d. h. Teile, bei deren Fehlen sich die
Gesamtsache weiterhin als Ganzes darstellt (z. B. Leselampen), sind grundsätzlich nur dann in der Kfz Haftpflichtversicherung mitversichert, wenn sie in der den AKB beigefügten Teile-Liste
enthalten sind und gegebenenfalls die dort aufgestellten Voraussetzungen erfüllen.
Unterschlagung liegt vor, wenn derjenige, der eine fremde bewegliche Sache in Besitz oder Gewahrsam hat, sich diese rechtswidrig zueignet. Dabei ist es
wichtig, dass der Täter Alleingewahrsam besitzt. Der Unterschlagungs Versicherungsschutz erfährt allerdings einige bedingungsmäßige Einschränkungen. Für die
Deckung kommt es demnach darauf an, dass die Unterschlagung nicht durch denjenigen erfolgt, an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Eigentumsvorbehalt
veräußert hat,