Asstel Kfz Haftpflichtversicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Haftpflichtversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Haftpflichtversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Haftpflichtversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Haftpflichtversicherung
Eigene noch auf andere zugelassene Fahrzeuge, die der Versicherungsnehmer in unmittelbarem Besitz hat, bis zum Zeitpunkt der Umschreibung, Abmeldung oder Vornahme eines Händlereintrages (in die Stichtagsmeldung der Händlerversicherung), höchstens für die Dauer von 7 Tagen, seit das Fahrzeug in den unmittelbaren Besitz des Versicherungsnehmers der Kfz Haftpflichtversicherung gelangt ist. Entsprechendes gilt für eigene Fahrzeuge, die bereits auf einen Käufer zugelassen sind, bis zum Zeitpunkt der Übergabe auf den Käufer.
Die Kfz Haftpflichtversicherung kann auch prozessökonomische Erwägungen (Kosten, Höhe des Anspruchs) in seine Ermessensentscheidung einfließen lassen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn geltend gemachte Schadenersatzansprüche eindeutig und leicht nachweisbar unbegründet sind. Auszugehen ist dabei von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Regulierung, wie sie sich für den zuständigen Sachbearbeiter dargestellt hat. Die Beweislast für ein pflichtwidriges Regulierungsverhalten trägt allein der VN.
Eine Vollendung der o. g. Tatbestände ist nicht erforderlich, da der Versicherungsschutz durch die Asstel Kfz Haftpflichtversicherung bereits im Versuchsstadium greift. Reine mut- oder böswillige Beschädigungen des Fahrzeugs (Vandalismus) gehören nicht in die Teilkaskoversicherung. Sie können aber ergänzend über die Vollkaskodeckung eingeschlossen werden. Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich die Tatbestandsvoraussetzungen des Versicherungsfalls Entwendung (insbesondere Diebstahl) darzulegen und zu beweisen.
Gegenüber motorisierten Unfallgegnern kann der Halter oder Fahrer seine Haftung u. U. im Falle eines für ihn unabwendbaren Ereignisses vermeiden, bei nicht motorisierten Unfallgegnern nur beim Vorliegen von höherer Gewalt. Der Unfallgeschädigte hat gemäß § 3 Pflichtversicherungsgesetz einen Direktanspruch gegen den gegnerischen Kfz Haftpflichtversicherung. Er kann also seinen Schaden sowohl beim Schädiger (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) als auch beim Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges direkt geltend machen.
Asstel Kfz Haftpflichtversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Haftpflichtversicherung
Kfz-Handel und Kfz-Handwerksbetriebe sind speziellen Haftungsrisiken ausgesetzt, die sich zum einen aus der Natur der Tätigkeit an und mit Kraftfahrzeugen
und zum anderen aus weitreichenden Haftungsbestimmungen für dieses Gewerbe herleiten. Der für diese Branche angebotene Versicherungsschutz weist insoweit
einige Besonderheiten auf, die jeder Werkstattinhaber oder Händler beachten sollte. Im Vordergrund stehen die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für
Kfz-Handel und -Handwerk.
Die Zulassungsstelle wird im Falle des Fehlens der erforderlichen Kfz Haftpflichtversicherung notfalls den Fahrzeugschein einziehen und das Kennzeichen
entstempeln. Würde der Versicherer die Anzeige an die Zulassungsstelle unterlassen, hätte dies seine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung für Ansprüche Dritter
zur Folge, wenn das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß weiterversichert wird. Eine Ausnahme macht die Rechtsprechung jedoch für den Fall, dass das rote Kennzeichen
sich nachträglich gelöst hat oder entwendet wurde.
Neben dem Versicherungsnehmer können auch weitere mitversicherte Personen selbstständig ihre Versicherungsansprüche geltend machen, ohne Vertragspartner zu
sein, und zwar Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer, Omnibusfahrer, Arbeitgeber. Die Schadenersatzpflicht kann sich auf verschiedene Schadenarten beziehen,
Schäden, die durch Verletzung oder Tötung einer Person entstehen (Personenschäden), Schäden durch Beschädigung oder Zerstörung einer Sache (Sachschaden)
Vermögensschäden (reine Vermögensschäden).
Allgemeines über die Kfz Haftpflichtversicherung
Die Versicherungssumme der Kfz-USV beträgt in der Regel 5 Mio. EUR. In den GDV-Bedingungen heißt es, dass die Versicherungssumme die Höchstleistung für die
in einem Versicherungsjahr angefallenen Schadenereignisse unabhängig von deren Anzahl ist. Einige Versicherer bieten aber eine doppelte Jahresmaximierung an.
Eine Selbstbeteiligung wird meistens nicht vereinbart. Wenn es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit gegen einen
Versicherten kommt, so ist der Versicherer zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt.
Versicherungsschutz besteht außerhalb des Anwendungsbereichs des USchadG auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die
EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht aber nur,
soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten. Für die Asstel Kfz Haftpflichtversicherung gelten zum einen aus den AKB bekannte Deckungsausschlüsse. Es handelt
sich hierbei um den Vorsatzausschluss und der Ausschluss von Schäden durch Kernenergie.
Der Versicherer leistet Ersatz in Geld, wenn die Ansprüche nach dem USchadG begründet sind. Sind die Ansprüche nach dem USchadG unbegründet, wehrt der
Versicherer diese ab und trägt die hierbei entstehenden Kosten (z.B. Anwalts- und Gerichtskosten). Der Versicherer ist auch bevollmächtigt, alle ihm zur
Abwicklung des Schadens oder der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde oder einen sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinenden Erklärungen
im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
Kfz Haftpflichtversicherung
Ausnahmen von der Versicherungspflicht durch die §keygross, Fahrzeuge von Bund, Ländern und Gemeinden (mehr als 100.000 Einwohner) sowie von Gemeinde- und
Zweckverbänden, denen ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören. Den Körperschaften ist es unbenommen, Versicherungsschutz für ihre
Kfz bei einem Versicherer einzudecken, was sie in der Regel auch über regionale Kommunalversicherer tun. Treten sie jedoch als Selbstversicherer auf, dann
haften sie im Rahmen der gesetzlichen Mindestversicherungssummen.
Kippt ein zum Parken abgestelltes Motorrad um, weil der Boden nachgibt, dann wurde es nicht ordnungsgemäß abgestellt. Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes,
von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar
ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt durch die Asstel Kfz Haftpflichtversicherung
nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann.
Dieser Grundsatz galt bis zum 1.8.2002 nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder, die bereits das 7. Lebensjahr vollendet hatten und die entsprechende
Einsichtsfähigkeit besaßen. Mit dem Schadenrechtsänderungsgesetz wurde nun die Position von Kindern als schwache Verkehrsteilnehmer verbessert, indem ihre
Deliktsfähigkeit für den Verkehrsbereich heraufgesetzt wurde. Sie wird nunmehr mit Vollendung des 10. Lebensjahres erreicht. Ein 9-jähriges Kind läuft ohne
Beachtung des Verkehrs auf die Straße und wird dabei von einem Auto schwer verletzt.
Infos zum Thema Kfz Haftpflichtversicherung
Bei der Nachhaftung des Kfz-Haftpflichtversicherers nach Beendigung des Vertrages. Bei Annahmezwang reicht die Deckungssumme einmal nicht zur Befriedigung
aller Schadenersatzansprüche aus, dann hat dies folgende Auswirkungen. Der VN kann für den überschießenden Betrag persönlich in Anspruch genommen werden.
Ein Überschreiten der Versicherungssumme führt außerdem dazu, dass die Kosten eines Rechtsstreits vom Versicherer nur im Verhältnis der Versicherungssumme
zur Gesamthöhe der Ansprüche übernommen werden.
Gemäß § 10 Abs. 1 AKB muss der Asstel Kfz Haftpflichtversicherung nur solche Schäden regulieren, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurden. Der
Begriff des Gebrauchs schließt den Begriff des Fahrzeugsbetriebs im Sinne des § 7 StVG ein und geht sogar darüber hinaus. Er bestimmt sich nach dem Interesse,
das der Versicherte daran hat, durch den Einsatz des Kraftfahrzeugs nicht mit Haftpflichtansprüchen belastet zu werden, und zwar unabhängig davon, ob diese
auf den §§ 7 StVG, 823 ff. BGB oder anderen Haftungsnormen beruhen.
Entscheidend ist allein, dass der Schadenfall mit dem Gefahrenbereich, für den der Versicherer deckungspflichtig ist, in einem haftungsrechtlich relevanten
Zusammenhang steht und sich die vom Kfz als solchem ausgehende Gefahr auf den Schadenverlauf ausgewirkt hat. Die wesentlichen Fälle im Zusammenhang mit
dem Fahrzeuggebrauch können wie folgt zusammengefasst werden, Beim Beladen mit Öl aus einem Tankwagen mittels einer auf ihm befindlichen Pumpe kommt es zu
einem Überlaufschaden, weil die Sperreinrichtung versagt.
Asstel Kfz Haftpflichtversicherung
Dies ist der Zeitpunkt, in welchem feststeht, dass die Voraussetzungen der Invalidität gegeben sind. Innerhalb einer Frist von weiteren drei Monaten muss
ärztlich festgestellt werden, dass es im ersten Jahr nach dem Unfalltag zu einer Invalidität gekommen ist. Es genügt, wenn die Feststellungen in einem
ärztlichen Gutachten enthalten sind. Ein Zugang bei der Kfz Haftpflichtversicherung innerhalb der 15 Monate ist nicht erforderlich. Wird durch den Unfall eine körperliche oder
geistige Funktion betroffen so wird ein Abzug in Höhe dieser Vorinvalidität vorgenommen.
Im Rahmen der Insassenunfallversicherung sind von den Versicherten zusätzlich zu den allgemeinen Obliegenheiten in der Kraftfahrtversicherung noch folgende
Obliegenheiten zu beachten, der Arzt ist unverzüglich hinzuzuziehen und der Versicherer zu unterrichten, Untersuchungspflicht beim vom Versicherer
beauftragten Arzt, Arztberichte und sonstige Unterlagen müssen zugänglich gemacht werden, Obduktionspflicht, Todesfallanzeige innerhalb von 48 Stunden.
Soweit keine gesonderte Bezugsberechtigung vereinbart wurde, fällt der Auszahlungsanspruch in den Nachlass. Die von den Versicherern für den Todesfall
angebotenen Versicherungssummen bewegen sich zwischen 10.000 EUR und 100.000 EUR. Bei Personen unter 14 Jahren beträgt die Entschädigung höchstens
5.000 EUR/10.000 EUR. Der durch diese Begrenzung frei werdende Betrag wird verhältnismäßig dem Anteil der anderen versicherten Personen zugeschlagen.
Höchstentschädigungsgrenze bleibt die vereinbarte Versicherungssumme.
Allgemeine Informationen über die Kfz Haftpflichtversicherung
Als reine Sachschadenversicherung erfasst die Fahrzeugversicherung ausschließlich die Beschädigung, d. h. jede Einwirkung auf das Fahrzeug, die eine
Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit (Aufhebung oder Minderung) zur Folge hat. Eine Sachsubstanzverletzung ist nicht unbedingt erforderlich, die Zerstörung,
d. h., das Fahrzeug wurde so stark beschädigt, dass eine Wiederherstellung tatsächlich ausgeschlossen ist, den Verlust, hierunter ist jede Art des
Abhandenkommens zu verstehen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auf alle am Fahrzeug befestigten oder unter Verschluss verwahrten Teile (beispielsweise in der Garage),
soweit sie bei der Neulieferung des Fahrzeugs zur serienmäßigen Ausrüstung gehört haben. Bloße Zubehörteile, d. h. Teile, bei deren Fehlen sich die
Gesamtsache weiterhin als Ganzes darstellt (z. B. Leselampen), sind grundsätzlich nur dann in der Kfz Haftpflichtversicherung mitversichert, wenn sie in der den AKB beigefügten Teile-Liste
enthalten sind und gegebenenfalls die dort aufgestellten Voraussetzungen erfüllen.
Die vom Versicherer vorzubringende erhebliche Wahrscheinlichkeit, die für einen vorgetäuschten Diebstahl sprechen muss, ist eine höhere Wahrscheinlichkeit
als nur die hinreichende Wahrscheinlichkeit, die der Versicherungsnehmer für das äußere Bild des Diebstahls vorzutragen hat. So reichen vom Versicherer
lediglich geäußerte erhebliche Zweifel, ob tatsächlich ein Diebstahl vorliegt, für den erforderlichen Gegenbeweis nicht aus. Andererseits ist die erhebliche
Wahrscheinlichkeit.