Generali Kfz Haftpflichtversicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Haftpflichtversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Haftpflichtversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Haftpflichtversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Haftpflichtversicherung
Befinden sich im Fahrzeug zur Zeit des Unfalls mehr Personen als versicherte Personen oder angegebene Plätze, wird die Entschädigung für die einzelne Person entsprechend gekürzt. Diese auf eine spezielle Gruppe zugeschnittene Unfallversicherung kann als Kfz Haftpflichtversicherung oder auch als namentliche Versicherung abgeschlossen werden, und zwar abgestimmt auf die Risikoverhältnisse des einzelnen Unternehmens. Mit dieser Versicherungsform werden, je nach Bedarf, sonstige Personen versichert.
Anders als in der Kfz Haftpflichtversicherung (Halter, Fahrer etc.) besteht in der Kaskoversicherung kein Bedarf an einer grundsätzlichen Mitversicherung weiterer Personen. Allerdings können spezielle Konstellationen, beispielsweise dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht oder nicht allein Eigentümer des Fahrzeugs ist, ausnahmsweise für eine Deckung fremder Interessen sprechen. Bekannte Fälle sind, der Finanzierungskauf, mitversichert ist das Interesse des Kreditgebers;
Der VN führt Schweißarbeiten an seinem Privatfahrzeug in einer fremden Werkstatt durch, wobei es auf Grund des Funkenflugs zu einem Brandschaden kommt. Besteht für eine selbstfahrende Arbeitsmaschine eine KH-Versicherung auf AKB-Basis, so erfasst der Versicherungsschutz neben dem Verkehrsrisiko auch das Arbeitsrisiko. Beim Entladen mit einem Gabelstapler wird die Zugmaschine beschädigt. In der Regel legen die Generali Kfz Haftpflichtversicherung diesen Kraftfahrtversicherungen noch die Sonderbedingungen 11 für versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen zu Grunde.
Versicherungsschutz besteht außerhalb des Anwendungsbereichs des USchadG auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht aber nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten. Für die Kfz Haftpflichtversicherung gelten zum einen aus den AKB bekannte Deckungsausschlüsse. Es handelt sich hierbei um den Vorsatzausschluss und der Ausschluss von Schäden durch Kernenergie.
Generali Kfz Haftpflichtversicherung
Die Generali Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kfz Haftpflichtversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kfz Haftpflichtversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Generali spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Generali Kfz Haftpflichtversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Haftpflichtversicherung
Sobald die zum Nachweis des Bestehens einer Kfz-Haftpflichtversicherung erteilte Versicherungsbestätigung wegen Beendigung des Versicherungsverhältnisses
ihre Geltung verloren hat, kann der Versicherer der Zulassungsstelle hierüber gemäß § 29 c StVZO Anzeige erstatten. Bei der Zulassungsstelle werden
Zulassungsakten für die einzelnen Kraftfahrzeuge geführt, in denen bezüglich des Vorliegens einer erforderlichen Pflichtversicherung auf die diesbezügliche
Sammelbestätigung für den Händler verwiesen wird.
Die Kfz Haftpflichtversicherung ist nicht eintrittspflichtig bei vertraglich vereinbarten Haftungserweiterungen, Ansprüchen des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte
Personen, Schäden am versicherten Fahrzeug, Ladungsschäden, Fristversäumnissen, Kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, Schäden durch Kernenergie, Vorsätzlich
herbeigeführten Schäden. Der Versicherungsschutz des ziehenden Kraftfahrzeugs erstreckt sich auf Schäden, die durch einen Anhänger verursacht werden, und
zwar solange der Anhänger mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist.
Ist ein Schaden im Rahmen einer abgeschlossenen Fahrzeugversicherung grundsätzlich gedeckt, besteht bei fremden Fahrzeugen zusätzlich Haftpflichtversicherung»sschutz
für den Versicherungsnehmer und seine Betriebsangehörigen gegen Ansprüche von Kunden wegen der Kosten eines Ersatz- bzw. Mietfahrzeuges, wegen Nutzungs-
oder Verdienstausfalls sowie wegen weiterer Sachfolgeschäden (Hotelübernachtung etc.). Dies gilt sogar dann, wenn für den Schaden am Fahrzeug selbst wegen
grober Fahrlässigkeit gemäß § 61 VVG kein Versicherungsschutz besteht.
Allgemeines über die Kfz Haftpflichtversicherung
Die Kfz-USV enthält eine spezielle Regelung zum Schadenfreiheitsrabatt. Ein Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, die nach
den Bedingen zur Kfz-USV versichert sind, ohne auch sonstige private Recht zu verletzen, die von der «Kfz»-«Haftpflichtversicherung» gedeckt wären, führt zu
keiner Schlechterstellung im Schadensfreiheitsrabatt-System. Die Kfz Umweltschadensversicherung wird zurzeit z.B. von HDI Gerling, Provinzial, R+V und VHV
angeboten.
Die Generali Kfz Haftpflichtversicherung für Kfz Rückrufkosten soll Kfz-Zulieferer in erster Linie vor den finanziellen Folgen schützen, die sich daraus ergeben, dass ein
belieferter Kfz-Hersteller seine Fahrzeuge wegen mangelhafter Zulieferprodukte zurückrufen muss und den Zulieferer wegen der entstandenen Kosten auf
Schadenersatz in Anspruch nimmt. Kfz-Zulieferer ist jedes Unternehmen, das Erzeugnisse liefert, die bei der Herstellung von Kfz Verwendung finden und die
hierfür bestimmt sind.
Grundlage dieses Beitrages sind die vom GDV unverbindlich empfohlenen Musterbedingungen zur Kfz-USV. Bei der Kfz-USV handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen
Vertrag. Versicherungstechnisch wird die Deckung im Rahmen der jeweiligen Kfz-Versicherung platziert. Die «Kfz»-USV kann nur in Kombination mit einer
Kfz-«Haftpflichtversicherung» abgeschlossen werden. Die Kündigung der Kfz-USV berührt die anderen «Kfz»-Versicherungen des versicherten Fahrzeugs nicht. Bei
Beendigung des Kfz-Haftpflichtvertrages endet auch die Kfz-USV.
Kfz Haftpflichtversicherung
Wird beim Fahrzeugbetrieb ein Mensch getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, dann ist der Halter des Fahrzeugs ohne Rücksicht auf ein Verschulden zum
Schadenersatz verpflichtet. Der Schaden muss bei dem Betrieb des Fahrzeugs entstanden sein, d. h. dem Betrieb zuzurechnen sein. Wegen der recht hohen
Verkehrsgefahr wird der Betriebsbegriff eher weit gefasst, sodass ein Schaden bereits dann beim Betrieb entstanden ist, wenn er durch die dem Kfz-Betrieb
typisch innewohnende Gefährlichkeit verursacht wurde.
Der Halter, d. h. die Person, die die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kfz besitzt und es für eigene Rechnung in Gebrauch hat. Die Haltereigenschaft
ist also weder an die Eigentümerstellung noch an die Eintragung im Fahrzeugbrief geknüpft. Vielmehr leitet sich die Haltereigenschaft aus den tatsächlichen
und wirtschaftlichen Verhältnissen ab, wenngleich diese Kriterien überwiegend bei denjenigen anzutreffen sind, auf die das Kfz auch zugelassen ist und er
eine Generali Kfz Haftpflichtversicherung hat.
Durch die Regelung ist gewährleistet, dass der Geschädigte seine Gefährdungshaftungsansprüche voll durchsetzen kann, wenn ihm beispielsweise nur die
Identifizierung des Anhängers möglich war. Beim Innenausgleich zwischen den Haltern kommt es darauf an, welches Fahrzeug (Anhänger oder Kraftfahrzeug) den
Schaden vorwiegend verursacht hat. Bei einem Unfall mit einem Gespann aus ziehendem Fahrzeug und Anhänger kann sich der Geschädigte nur noch an das
Kennzeichen des Anhängers erinnern.
Infos zum Thema Kfz Haftpflichtversicherung
Das Führen des Fahrzeugs gehört grundsätzlich zum Fahrzeuggebrauch. Auch das Be- und Entladen des Kfz wird nach allgemeiner Auffassung für die Dauer der
Be- und Entladetätigkeit als Gebrauch des Kfz angesehen. Hierzu gehören ebenfalls Vorbereitungshandlungen, wie z. B. das Herbeiholen von Werkzeug oder das
Abdecken von Schächten, wenn sie dem Be- und Entladen unmittelbar vorausgehen. Der Gebrauch des Kfz findet regelmäßig dann sein Ende, wenn die Ladung das
Kfz verlassen hat und erstmals abgestellt wird.
Sind Rentenzahlungen zu leisten, und übersteigt der Kapitalwert die Versicherungssumme bzw. Restversicherungssumme, so hat der Versicherer von jeder Rate
nur einen Teil zu decken, und zwar im Verhältnis der Versicherungssumme zum Kapitalwert der Rente. Erkennt der Versicherer, dass die Versicherungssumme zur
Abdeckung sämtlicher Forderungen nicht ausreicht, so hat er ein Kürzungs- und Verteilungsverfahren durchzuführen. Die Generali Kfz Haftpflichtversicherung seine Einstandspflicht
nur in dem dort genannten Umfang ausschließen.
Der Gesetzgeber kann die Mindestversicherungssummen per Rechtsverordnung den jeweiligen Verhältnissen anpassen. Sie gelten dann nicht nur für neue, sondern
auch für bereits bestehende Versicherungsverträge. In bestimmten Fallkonstellationen haftet der Versicherer nur im Rahmen der amtlich festgesetzten
Mindestversicherungssummen. Bei sog. kranken Versicherungsverhältnissen, bei denen der Versicherer dem Geschädigten seine Leistungsfreiheit aus dem
Innenverhältnis nicht entgegenhalten kann.
Generali Kfz Haftpflichtversicherung
Nach dem Pauschalsystem ist jeder Insasse mit dem entsprechenden Teilbetrag der versicherten Pauschalsumme versichert. Befindet sich zur Zeit des Unfalls
nur ein Insasse, z. B. der durch eine Kfz Haftpflichtversicherung Fahrer, im Fahrzeug, so steht ihm allein die ganze Versicherungssumme zu. Bei zwei und mehr Insassen erhöhen sich die
Pauschalsummen zunächst um 50% beitragsfrei. Die so ermittelte Versicherungssumme wird dann auf die versicherten Personen aufgeteilt, wobei auch nicht
verletzte Insassen berücksichtigt werden.
Nach einhelliger Meinung sind die Leistungen aus der Insassenunfallversicherung nicht auf andere Versicherungsleistungen (z. B. bei der Kfz Haftpflichtversicherung)
anzurechnen. Auch können sie nicht zugunsten des Schädigers berücksichtigt werden. Die Todesfallsumme wird gezahlt, wenn der Versicherte
innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstirbt. Ein Anspruch auf Invaliditätsentschädigung oder Tagegelder besteht in diesem Fall nicht. Bereits
erfolgte Zahlungen werden gegebenenfalls auf die Todesfall-Leistung angerechnet.
Wer bei vorsätzlicher Begehung einer Straftat oder beim Versuch einen Unfall erleidet (hierzu gehört auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis, wer nicht
berechtigter Fahrzeuginsasse war, wer an einer Fahrt teilnimmt, die ohne Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten ausgeführt oder ausgedehnt wird. Bei
einigen Unfallfolgen besteht nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Dies ist beispielsweise bei Infektionen, Bauch- und Unterleibsbrüchen,
Schädigungen an Bandscheiben der Fall.
Allgemeine Informationen über die Kfz Haftpflichtversicherung
Als reine Sachschadenversicherung erfasst die Fahrzeugversicherung ausschließlich die Beschädigung, d. h. jede Einwirkung auf das Fahrzeug, die eine
Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit (Aufhebung oder Minderung) zur Folge hat. Eine Sachsubstanzverletzung ist nicht unbedingt erforderlich, die Zerstörung,
d. h., das Fahrzeug wurde so stark beschädigt, dass eine Wiederherstellung tatsächlich ausgeschlossen ist, den Verlust, hierunter ist jede Art des
Abhandenkommens zu verstehen.
Versichert ist durch die Kfz Haftpflichtversicherung die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das versicherte Fahrzeug. Als Sturm gilt eine Luftbewegung
von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind auch Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das
Fahrzeug geworfen werden. Durch einen Sturm werden Dachziegel auf ein vor dem Haus geparktes Fahrzeug geschleudert. Demgegenüber sind Schäden ausgeschlossen,
die auf ein durch Fehlverhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Der Versicherungsschutz in der Kfz Haftpflichtversicherung umfasst den Deckungsbereich der Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus Versicherungsschutz
für Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall sowie durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Die Fahrzeugvollversicherung deckt
Schäden durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Nach den Bedingungen sind nicht als
Unfallschaden einzustufen Schäden am Fahrzeug entstehen.