Kfz Haftpflichtversicherung für Geringverdiener
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Haftpflichtversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Haftpflichtversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Haftpflichtversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Haftpflichtversicherung
Fahrzeuge, wenn und solange sie mit einem dem Versicherungsnehmer der Kfz Haftpflichtversicherung von der Zulassungsstelle zugeteilten amtlich abgestempelten roten Kennzeichen oder mit einemroten Versicherungskennzeichen nach § 29 e StVZO (Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung) versehen sind. Probefahrten und Überführungsfahrten dürfen auch ohne Betriebserlaubnis unternommen werden. Auf solchen Fahrten müssen aber rote Kennzeichen an den Fahrzeugen geführt werden. Zuverlässigen Kfz-Handel werden regelmäßig von der Zulassungsbehörde rote Kennzeichen befristet ausgegeben.
Die Kfz Haftpflichtversicherung kann auch prozessökonomische Erwägungen (Kosten, Höhe des Anspruchs) in seine Ermessensentscheidung einfließen lassen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn geltend gemachte Schadenersatzansprüche eindeutig und leicht nachweisbar unbegründet sind. Auszugehen ist dabei von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Regulierung, wie sie sich für den zuständigen Sachbearbeiter dargestellt hat. Die Beweislast für ein pflichtwidriges Regulierungsverhalten trägt allein der VN.
Die Kfz Haftpflichtversicherung für Geringverdiener stellt die Versicherten von öffentlich rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem USchadG frei. Diese Umweltschäden müssen durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (sog. Betriebsstörung) verursacht worden sein. Der Fahrer eines Tanklasters verursacht einen Verkehrsunfall. Dabei treten Chemikalien aus, die in einen nahe gelegenen See gelangen. Giftstoffe zerstören die Nistplätze einer geschützten Vogelart.
Die Obhutspflicht ergibt sich aus dem Wesen des Kfz Handels oder des Werkstattbetriebes, wenn die Fahrzeuge zwecks An- oder Verkauf, Reparatur, Inspektion oder zu sonstigen technischen Zwecken beim Versicherungsnehmer untergebracht sind. Eine bloße Unterstellung über Nacht oder eine sonstige garagenmäßige Aufbewahrung genügt allerdings nicht. Soll die Kfz Haftpflichtversicherung auch im Falle der Durchführung einzelner Reparaturleistungen durch eine andere Werkstatt gelten, ist es wichtig, dass der Kunde dies zuerst beauftragt hat.
Kfz Haftpflichtversicherung für Geringverdiener
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Geringverdiener sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Kfz Haftpflichtversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Kfz Haftpflichtversicherung für Geringverdiener mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Haftpflichtversicherung
Die vereinbarte Deckungssumme bildet die Obergrenze für die Leistung des Versicherers. In der Kfz-Haftpflichtversicherung können unterschiedlich hohe
Deckungssummen vereinbart werden. Aus Opferschutzgründen schreibt das Pflichtversicherungsgesetz aber Mindestdeckungssummen vor 2,5 Mio. EUR für Personenschäden
je geschädigte Person (bei Verletzung oder Tötung von drei oder mehr Personen insgesamt 7,5 Mio. EUR), 500.000 EUR für Sachschäden, 50.000 EUR für
Vermögensschäden. In den meisten Fällen werden höhere Deckungssummen vereinbart.
Die inhaltliche Ausgestaltung von Versicherungsverträgen wird üblicherweise durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) standardisiert. Das
maßgebliche Bedingungswerk für die Kfz Haftpflichtversicherung sind AKB, in denen die wesentlichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Beginn und Umfang
des Versicherungsschutzes, Risikoausschlüsse, Obliegenheiten etc.) festgeschrieben werden. Da das PflVG lediglich für die Kfz Haftpflichtversicherung einen gewissen
Mindeststandard vorschreibt, sind die Versicherer bei der Abfassung ihrer AVB weitestgehend frei.
Fahrzeuge, wenn und solange sie mit einem dem Versicherungsnehmer von der Zulassungsstelle zugeteilten amtlich abgestempelten roten Kennzeichen oder mit
einemroten Versicherungskennzeichen nach § 29 e StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) versehen sind. Probefahrten und Überführungsfahrten dürfen auch
ohne Betriebserlaubnis unternommen werden. Auf solchen Fahrten müssen aber rote Kennzeichen an den Fahrzeugen geführt werden. Zuverlässigen Kfz-Handel werden
regelmäßig von der Zulassungsbehörde rote Kennzeichen befristet ausgegeben.
Allgemeines über die Kfz Haftpflichtversicherung
Falls eine Überführung des Kfz in eine Werkstätte oder in das Herstellerwerk wegen fehlender Verkehrssicherheit erforderlich ist, hat der Versicherer auch
die hiermit einhergehenden Kosten zu übernehmen. Ersatzfähig sind die Kosten für die Überführung des Kfz mit fremder Kraft in die Werkstätte oder in das
Herstellerwerk, sei es durch Abschleppen oder durch den Transport auf fremden Fahrzeugen. Letztlich hängt es von der Art des Mangels und von dessen
Behebbarkeit ab, ob das mangelhafte Zulieferteil zu transportieren ist.
Der Verursacher wird wegen der Kosten der Entgiftung des Sees und der Wiederansiedlung der Vogelpopulation in Anspruch genommen. Ausgenommen vom
Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des USchadG bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen
Versicherte geltend gemacht werden können. Diese Ansprüche sind regelmäßig über die Kfz Haftpflichtversicherung für Geringverdiener gedeckt. Der Rahmen der Kfz-USV versicherte
Personenkreis stimmt mit dem versicherten Personenkreis überein.
Der Kfz-Zulieferer kann sich in der jeweiligen Eigenschaft versichern, soweit er seine Erzeugnisse ausdrücklich im Versicherungsvertrag bezeichnet. Dies
bedeutet zugleich, dass der Versicherungsschutz nicht nur Zulieferern zur Verfügung steht, die unmittelbar an Kfz-Hersteller liefern. Vielmehr können auch
solche Zulieferer Versicherungsschutz für Rückrufe der Kfz-Hersteller erhalten, die Teile an andere Unternehmen liefern, welche diese zu Produkten
verarbeiten, mit denen sie dann ihrerseits Kfz-Hersteller beliefern.
Kfz Haftpflichtversicherung
Ausnahmen von der Versicherungspflicht durch die §keygross, Fahrzeuge von Bund, Ländern und Gemeinden (mehr als 100.000 Einwohner) sowie von Gemeinde- und
Zweckverbänden, denen ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören. Den Körperschaften ist es unbenommen, Versicherungsschutz für ihre
Kfz bei einem Versicherer einzudecken, was sie in der Regel auch über regionale Kommunalversicherer tun. Treten sie jedoch als Selbstversicherer auf, dann
haften sie im Rahmen der gesetzlichen Mindestversicherungssummen.
Der Halter, d. h. die Person, die die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kfz besitzt und es für eigene Rechnung in Gebrauch hat. Die Haltereigenschaft
ist also weder an die Eigentümerstellung noch an die Eintragung im Fahrzeugbrief geknüpft. Vielmehr leitet sich die Haltereigenschaft aus den tatsächlichen
und wirtschaftlichen Verhältnissen ab, wenngleich diese Kriterien überwiegend bei denjenigen anzutreffen sind, auf die das Kfz auch zugelassen ist und er
eine Kfz Haftpflichtversicherung für Geringverdiener hat.
Dieser Grundsatz galt bis zum 1.8.2002 nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder, die bereits das 7. Lebensjahr vollendet hatten und die entsprechende
Einsichtsfähigkeit besaßen. Mit dem Schadenrechtsänderungsgesetz wurde nun die Position von Kindern als schwache Verkehrsteilnehmer verbessert, indem ihre
Deliktsfähigkeit für den Verkehrsbereich heraufgesetzt wurde. Sie wird nunmehr mit Vollendung des 10. Lebensjahres erreicht. Ein 9-jähriges Kind läuft ohne
Beachtung des Verkehrs auf die Straße und wird dabei von einem Auto schwer verletzt.
Infos zum Thema Kfz Haftpflichtversicherung
Die vereinbarten Versicherungssummen bilden die Höchstgrenze für die Leistung des Versicherers bei jedem Schadenereignis, wobei mehrere zeitlich zusammenhängende
Schäden aus derselben Ursache als ein Schadenereignis anzusehen sind. Bei einem Unfall werden mehrere Personen und Fahrzeuge beschädigt. Es handelt sich um
ein Schadenereignis. Bekommt der Fahrer nach einer Kollision ein Fahrzeug wieder in die Gewalt und verliert er anschließend wegen einer Eisfläche erneut die
Kontrolle dann liegen mehrere selbstständige Ereignisse vor.
Sie gilt bis zur endgültigen Erfüllung der Regulierungspflicht, d. h. auch dann, wenn der Vertrag zwischenzeitlich beendet wurde. Sie wird auch nicht dadurch
beeinträchtigt, dass der Schaden die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. Die Kfz Haftpflichtversicherung für Geringverdiener besitzt bei der Regulierung einen Ermessensspielraum, ob und
in welcher Höhe er Zahlungen an den Geschädigten vornimmt. Er ist zwar nicht an Weisungen des VN gebunden, jedoch dürfen bei seiner pflichtgemäßen
Ermessungsausübung schützenswerte Belange des VN nicht unberücksichtigt bleiben.
Haftpflichtansprüche, die auf Grund eines Vertrages oder einer besonderen Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Für einen
Schwertransport wird eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötigt. Die Behörden verlangen häufig eine Haftungsklausel, die über den Haftungsumfang des
§ 7 StVG hinausgeht. Im Schadenfall wäre der Versicherer an diese Haftungserklärung nicht gebunden. Haftpflichtansprüche des VN, Halters oder Eigentümers
gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oder Vermögensschäden.
Kfz Haftpflichtversicherung für Geringverdiener
Berufsfahrer sind allein Kraftfahrer oder Beifahrer, die ausdrücklich für diese Tätigkeit beim Versicherungsnehmer angestellt wurden. Ein Kaufmann im
Außendienst gilt z. B. nicht als Berufsfahrer. Mitunter kann sich die Kfz Haftpflichtversicherung auch auf einzelne bzw. mehrere namentlich benannte Personen oder auch
Personengruppen, zu denen dann auch Berufsfahrer gehören, beziehen. Die Insassenunfallversicherung bezieht sich auf Unfälle, die den Versicherten während
der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.
Nach einhelliger Meinung sind die Leistungen aus der Insassenunfallversicherung nicht auf andere Versicherungsleistungen (z. B. bei der Kfz Haftpflichtversicherung)
anzurechnen. Auch können sie nicht zugunsten des Schädigers berücksichtigt werden. Die Todesfallsumme wird gezahlt, wenn der Versicherte
innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstirbt. Ein Anspruch auf Invaliditätsentschädigung oder Tagegelder besteht in diesem Fall nicht. Bereits
erfolgte Zahlungen werden gegebenenfalls auf die Todesfall-Leistung angerechnet.
Seit einiger Zeit können auch Schutzbriefleistungen als Baustein zur Kfz Haftpflichtversicherung oder -Kaskoversicherung genommen werden. In rechtlicher
Hinsicht sind sie dann vom Hauptvertrag abhängig, soweit sie nicht ausdrücklich in den Bedingungen als selbständiger Vertrag bezeichnet werden. Die
Schutzbrief-Versicherung ist eine Schadenversicherung, und zwar in Form einer Passivenversicherung, soweit es um den Ersatz von freiwilligen Vermögensopfern
geht, die der Versicherungsnehmer machen muss.
Allgemeine Informationen über die Kfz Haftpflichtversicherung
Beim reinen Glasbruch werden die Kosten für Ausbau der gebrochenen und Einbau der neuen Verglasung sowie Ersatz des Dichtungsmaterials vom Versicherer
ersetzt. Demgegenüber sind Reinigungskosten vom Versicherungsnehmer zu tragen. Zur Verglasung gehören alle Teile, deren Funktion im wesentlichen durch die
besonderen Eigenschaften von Glas (z. B. Lichtdurchlässigkeit, Spiegelwirkung) bestimmt ist. Sind Scheinwerfer nur komplett lieferbar, sind auch die
Gesamtkosten vom Versicherer zu ersetzen.
Versichert ist durch die Kfz Haftpflichtversicherung die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das versicherte Fahrzeug. Als Sturm gilt eine Luftbewegung
von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind auch Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das
Fahrzeug geworfen werden. Durch einen Sturm werden Dachziegel auf ein vor dem Haus geparktes Fahrzeug geschleudert. Demgegenüber sind Schäden ausgeschlossen,
die auf ein durch Fehlverhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Die vom Versicherer vorzubringende erhebliche Wahrscheinlichkeit, die für einen vorgetäuschten Diebstahl sprechen muss, ist eine höhere Wahrscheinlichkeit
als nur die hinreichende Wahrscheinlichkeit, die der Versicherungsnehmer für das äußere Bild des Diebstahls vorzutragen hat. So reichen vom Versicherer
lediglich geäußerte erhebliche Zweifel, ob tatsächlich ein Diebstahl vorliegt, für den erforderlichen Gegenbeweis nicht aus. Andererseits ist die erhebliche
Wahrscheinlichkeit.