Provinzial Kfz Haftpflichtversicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Haftpflichtversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Haftpflichtversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Haftpflichtversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Haftpflichtversicherung
Leasingfahrzeuge, hier möchte sich der Leasinggeber insbesondere gegen Totalverlustschäden absichern, Dienstreise Kaskoversicherung, die der Arbeitgeber für betrieblich eingesetzte Privatfahrzeuge seiner Mitarbeiter abschließt und somit auch sein Aufwendungsersatzrisiko minimiert, die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung, die u. a. eine Kfz Haftpflichtversicherung für alle fremden in Werkstattobhut befindlichen zugelassenen Fahrzeuge vorsieht.
Der Versicherungsschutz durch die Kfz Haftpflichtversicherung bezieht sich grundsätzlich nicht auf öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche. Anders verhält es sich jedoch, wenn die Aufwendungen als sog. Rettungskosten (Aufwendungen zur Abwehr oder Minderung eines Schadens) zu qualifizieren sind. Dass der VN insoweit auch auf öffentlich rechtlicher Grundlage zur Kostenerstattung herangezogen werden kann, ist dann unerheblich. Die zuständige Ordnungsbehörde verfügt nach einem Tankwagenunfall das Ausbaggern des mit Öl getränkten Erdreichs.
Berufsfahrer sind allein Kraftfahrer oder Beifahrer, die ausdrücklich für diese Tätigkeit beim Versicherungsnehmer angestellt wurden. Ein Kaufmann im Außendienst gilt z. B. nicht als Berufsfahrer. Mitunter kann sich die Kfz Haftpflichtversicherung auch auf einzelne bzw. mehrere namentlich benannte Personen oder auch Personengruppen, zu denen dann auch Berufsfahrer gehören, beziehen. Die Insassenunfallversicherung bezieht sich auf Unfälle, die den durch die Provinzial Kfz Haftpflichtversicherung Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.
Die Kfz Haftpflichtversicherung ist nicht eintrittspflichtig bei vertraglich vereinbarten Haftungserweiterungen, Ansprüchen des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen, Schäden am versicherten Fahrzeug, Ladungsschäden, Fristversäumnissen, Kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, Schäden durch Kernenergie, Vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Der Versicherungsschutz des ziehenden Kraftfahrzeugs erstreckt sich auf Schäden, die durch einen Anhänger verursacht werden, und zwar solange der Anhänger mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist.
Provinzial Kfz Haftpflichtversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Haftpflichtversicherung
Bei der Kfz Haftpflichtversicherung handelt es sich nicht um eine freiwillige Versicherung. Vielmehr ist der Kfz-Halter verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer
eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges
deckt, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird. Mit der Versicherungspflicht des Kfz-Halters korrespondiert der sog. Kontrahierungszwang
auf Seiten des Versicherers.
Für die eigenen zugelassenen Kraftfahrzeuge ergeben sich keine Besonderheiten im Vergleich zu anderen Haltern von Kraftfahrzeugen: Neben der obligatorischen
Kfz Haftpflichtversicherung kann der Kfz-Handel und -Handwerksbetrieb für seine eigenen Fahrzeuge eine Fahrzeugversicherung abschließen. Der den besonderen Gegebenheiten der
Kfz-Handel und -Handwerksbetriebe Rechnung tragende Versicherungsschutz richtet sich nach der Sonderbedingung zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für
Kraftfahrzeug-Handel und -Handwerk.
Eigene noch auf andere zugelassene Fahrzeuge, die der Versicherungsnehmer in unmittelbarem Besitz hat, bis zum Zeitpunkt der Umschreibung, Abmeldung oder
Vornahme eines Händlereintrages (in die Stichtagsmeldung der Händlerversicherung), höchstens für die Dauer von 7 Tagen, seit das Fahrzeug in den
unmittelbaren Besitz des Versicherungsnehmers gelangt ist. Entsprechendes gilt für eigene Fahrzeuge, die bereits auf einen Käufer zugelassen sind, bis zum
Zeitpunkt der Übergabe auf den Käufer.
Allgemeines über die Kfz Haftpflichtversicherung
Die Versicherten müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Die Weisungen des Versicherers sind zu befolgen, soweit es
zumutbar ist. Es sind ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und der Versicherer muss bei der Schadenermittlung und -regulierung
unterstützt werden. Alle Umstände, die nach Ansicht des Versicherers für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen dem Versicherer mitgeteilt werden.
Maßnahmen und Pflichten sind unverzüglich mit dem Versicherer abzustimmen.
Auch wer ein Kraftfahrzeug zu beruflichen Zwecken einsetzt, unterfällt der Haftung nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG), wenn er einen Umweltschaden zu
vertreten hat. Die Provinzial Kfz Haftpflichtversicherung deckt Umweltschäden, für die eine natürliche oder juristische Person Schadenersatz beanspruchen kann (z.B.
Vernichtung privater Fischbestände). Zur Deckung von Schäden an der Natur selbst bedarf es einer zusätzlichen Absicherung. Diese wird über eine Kfz
Umweltschadensversicherung (Kfz-USV) als Annex zur Kfz-Police zur Verfügung gestellt.
Grundlage dieses Beitrages sind die vom GDV unverbindlich empfohlenen Musterbedingungen zur Kfz-USV. Bei der Kfz-USV handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen
Vertrag. Versicherungstechnisch wird die Deckung im Rahmen der jeweiligen Kfz-Versicherung platziert. Die «Kfz»-USV kann nur in Kombination mit einer
Kfz-«Haftpflichtversicherung» abgeschlossen werden. Die Kündigung der Kfz-USV berührt die anderen «Kfz»-Versicherungen des versicherten Fahrzeugs nicht. Bei
Beendigung des Kfz-Haftpflichtvertrages endet auch die Kfz-USV.
Kfz Haftpflichtversicherung
Hat bei der Entstehung des Schadens allerdings ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so hängt der Umfang des Schadenersatzes von den Umständen ab,
insbesondere davon, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. Auf einer Kreuzung stoßen zwei Fahrzeuge
zusammen, wobei beide Beteiligten den Unfall verschuldet haben. Einer war mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs. Die Gerichte gehen in diesen Fällen in der
Regel von einer Haftungsquote in Höhe von 50 Prozent aus.
Eine spezielle Haftungssituation ist gegeben, wenn an dem Verkehrsunfall ein oder mehrere Kfz oder Anhänger, Tiere oder eine Eisenbahn beteiligt sind und
diese den Schaden mitverursacht haben. In diesen Fällen wird die Provinzial Kfz Haftpflichtversicherung und Aufsichtspflicht des Kfz-Halters gegenüber den am Unfall beteiligten anderen
Kfz- und Anhängerhaltern, Eigentümern dieser Fahrzeuge, Tierhaltern und Eisenbahnunternehmen nicht erst bei höherer Gewalt, sondern bereits bei einem
unabwendbaren Ereignis ausgeschlossen.
Er kann also seinen Schaden sowohl beim Schädiger (VN oder mitversicherte Person) als auch beim Haftpflichtversicherer geltend machen. In einem sich
gegebenenfalls anschließenden Gerichtsverfahren ist es allerdings sinnvoll, aus prozesstaktischen Gründen neben dem Versicherer auch den Fahrer bzw. Halter
zu verklagen, da diese dann nicht mehr als Zeuge vernommen werden können. Handelt es sich bei dem gegnerischen Haftpflichtversicherer um ein ausländisches
Unternehmen, so kann auch dieses Unternehmen im Inland verklagt werden.
Infos zum Thema Kfz Haftpflichtversicherung
Die vereinbarten Versicherungssummen bilden die Höchstgrenze für die Leistung des Versicherers bei jedem Schadenereignis, wobei mehrere zeitlich zusammenhängende
Schäden aus derselben Ursache als ein Schadenereignis anzusehen sind. Bei einem Unfall werden mehrere Personen und Fahrzeuge beschädigt. Es handelt sich um
ein Schadenereignis. Bekommt der Fahrer nach einer Kollision ein Fahrzeug wieder in die Gewalt und verliert er anschließend wegen einer Eisfläche erneut die
Kontrolle dann liegen mehrere selbstständige Ereignisse vor.
Ausgeschlossen sind Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von mit dem versicherten Fahrzeug beförderten Sachen. Dabei ist
Beförderung als zweckgerichtetes Handeln zu verstehen, das gerade darauf abzielt, eine Ortsveränderung der Sache zu bewirken. Ein Lkw hat Paletten mit
Fernsehgeräten geladen, die sich während der Fahrt lösen und herunterfallen. Der Eigentümer macht Schadenersatzansprüche gegenüber dem Frachtführer geltend,
die dieser nicht zur Provinzial Kfz Haftpflichtversicherung anmelden kann.
Hat der Fahrzeugführer den Verkehrsunfall schuldhaft verursacht, können Beifahrer wie auch die übrigen Fahrzeuginsassen ihre Ansprüche direkt beim
Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs anmelden. Diese sind dann wie Schadenersatzansprüche Dritter zu behandeln. Was die Übernahme von Heilkosten anbelangt,
so werden diese verschuldensunabhängig und vorrangig vom jeweiligen Krankenversicherer getragen. Wenngleich die meisten Fälle über andere Versicherungen
abgedeckt werden, so können aber dennoch Konstellationen auftreten.
Provinzial Kfz Haftpflichtversicherung
Neben den allgemeinen Risikoausschlüssen in § 2 b Abs. 2 a bis c AKB der Kfz Haftpflichtversicherung enthalten die Bestimmungen der Kraftfahrt Unfallversicherung noch einige spezielle
Deckungseinschränkungen. Danach hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der Insassenunfallversicherung, wer infolge Geisteskrankheit, Epilepsie, Schlaganfall
oder schweren Nervenleidens oder anderer Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen, einen Unfall erleidet, wer infolge von
Bewusstseinsstörung einen Unfall erleidet.
Im Rahmen der Insassenunfallversicherung sind von den Versicherten zusätzlich zu den allgemeinen Obliegenheiten in der Kraftfahrtversicherung noch folgende
Obliegenheiten zu beachten, der Arzt ist unverzüglich hinzuzuziehen und der Versicherer zu unterrichten, Untersuchungspflicht beim vom Versicherer
beauftragten Arzt, Arztberichte und sonstige Unterlagen müssen zugänglich gemacht werden, Obduktionspflicht, Todesfallanzeige innerhalb von 48 Stunden.
Soweit keine gesonderte Bezugsberechtigung vereinbart wurde, fällt der Auszahlungsanspruch in den Nachlass. Die von den Versicherern für den Todesfall
angebotenen Versicherungssummen bewegen sich zwischen 10.000 EUR und 100.000 EUR. Bei Personen unter 14 Jahren beträgt die Entschädigung höchstens
5.000 EUR/10.000 EUR. Der durch diese Begrenzung frei werdende Betrag wird verhältnismäßig dem Anteil der anderen versicherten Personen zugeschlagen.
Höchstentschädigungsgrenze bleibt die vereinbarte Versicherungssumme.
Allgemeine Informationen über die Kfz Haftpflichtversicherung
Als reine Sachschadenversicherung erfasst die Fahrzeugversicherung ausschließlich die Beschädigung, d. h. jede Einwirkung auf das Fahrzeug, die eine
Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit (Aufhebung oder Minderung) zur Folge hat. Eine Sachsubstanzverletzung ist nicht unbedingt erforderlich, die Zerstörung,
d. h., das Fahrzeug wurde so stark beschädigt, dass eine Wiederherstellung tatsächlich ausgeschlossen ist, den Verlust, hierunter ist jede Art des
Abhandenkommens zu verstehen.
Versichert ist durch die Kfz Haftpflichtversicherung die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das versicherte Fahrzeug. Als Sturm gilt eine Luftbewegung
von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind auch Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das
Fahrzeug geworfen werden. Durch einen Sturm werden Dachziegel auf ein vor dem Haus geparktes Fahrzeug geschleudert. Demgegenüber sind Schäden ausgeschlossen,
die auf ein durch Fehlverhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft herausgegebene und ständig aktualisierte Liste dient aber auch dazu, Einstufungsschwierigkeiten vorzubeugen.
Die Teile-Liste unterscheidet folgende Bereiche, Prämienfrei mitversicherte Teile, wie z. B.: Alarmanlage, Dachträger für Fahrräder, Ski- und Surfbretter,
Kindersitz, Werkzeug. Bis zu einem festgesetzten Neuwert (prämienfrei) mitversicherte Teile, wie z. B.: CB-Funkgerät, Lautsprecher, Radiogerät,
Scheibenantenne.