Universa Kfz Haftpflichtversicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Haftpflichtversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Haftpflichtversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Haftpflichtversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Haftpflichtversicherung
Eigene noch auf andere zugelassene Fahrzeuge, die der Versicherungsnehmer der Kfz Haftpflichtversicherung in unmittelbarem Besitz hat, bis zum Zeitpunkt der Umschreibung, Abmeldung oder Vornahme eines Händlereintrages (in die Stichtagsmeldung der Händlerversicherung), höchstens für die Dauer von 7 Tagen, seit das Fahrzeug in den unmittelbaren Besitz des VN gelangt ist. Entsprechendes gilt für eigene Fahrzeuge, die bereits auf einen Käufer zugelassen sind, bis zum Zeitpunkt der Übergabe, höchstens jedoch für die Dauer von 7 Tagen nach Zulassung auf den Käufer.
Bei Neufahrzeugen dürfte diese Regelung heutzutage kaum noch zur Anwendung gelangen, da diese bereits serienmäßig mit elektronischen Wegfahrsperren ausgerüstet werden. Nach einer neueren Entscheidung des BGH gehören zu den Wiederherstellungskosten auch die Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten, das der Versicherungsnehmer zur Ermittlung des Schadenumfangs in Auftrag gegeben hat. Entsprechend der Kfz Haftpflichtversicherung dürfte die Bagatellgrenze bei einem Schadenbetrag von 500 EUR liegen.
Dies ist der Zeitpunkt, in welchem feststeht, dass die Voraussetzungen der Invalidität gegeben sind. Innerhalb einer Frist von weiteren drei Monaten muss ärztlich festgestellt werden, dass es im ersten Jahr nach dem Unfalltag zu einer Invalidität gekommen ist. Es genügt, wenn die Feststellungen in einem ärztlichen Gutachten enthalten sind. Ein Zugang bei der Universa Kfz Haftpflichtversicherung innerhalb der 15 Monate ist nicht erforderlich. Wird durch den Unfall eine körperliche oder geistige Funktion betroffen so wird ein Abzug in Höhe dieser Vorinvalidität vorgenommen.
Die Versicherten sind verpflichtet, dem Versicherer jeweils unverzüglich und umfassend zu informieren über die den Versicherten gemäß § 4 USchadG obliegende Information an die zuständige Behörde, behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung eines Umweltschadens gegenüber einem Versicherten, die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder Sanierung eines Umweltschadens gegenüber einem in der Kfz Haftpflichtversicherung Versicherten, den Erlass eines Mahnbescheids.
Universa Kfz Haftpflichtversicherung
Die Universa Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kfz Haftpflichtversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kfz Haftpflichtversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Universa spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Universa Kfz Haftpflichtversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Haftpflichtversicherung
Sobald die zum Nachweis des Bestehens einer Kfz-Haftpflichtversicherung erteilte Versicherungsbestätigung wegen Beendigung des Versicherungsverhältnisses
ihre Geltung verloren hat, kann der Versicherer der Zulassungsstelle hierüber gemäß § 29 c StVZO Anzeige erstatten. Bei der Zulassungsstelle werden
Zulassungsakten für die einzelnen Kraftfahrzeuge geführt, in denen bezüglich des Vorliegens einer erforderlichen Pflichtversicherung auf die diesbezügliche
Sammelbestätigung für den Händler verwiesen wird.
Dem Wesen einer Kfz Haftpflichtversicherung entsprechend prüft der Versicherer auch bei dieser Sonderregelung zunächst das Bestehen eines Schadenersatzanspruchs
des Kunden. Im Falle eines rechtlich nicht begründeten Schadenersatzanspruchs kommt nicht die Befriedigungsfunktion, sondern die Abwehrfunktion der
Kfz Haftpflichtversicherung zum Tragen. Die Leistungspflicht des Versicherers für das einzelne Schadenereignis beschränkt sich in der Fahrzeugversicherung
(mit Ausnahme von Fahrzeugen mit Probekennzeichen) auf 250.000 EUR.
Da sich während der Versicherungslaufzeit die dem Vertrag zu Grunde liegenden Gesetze, Rechtsprechung etc. ändern können, und andererseits einseitige
Vertragsänderungen ohne Zustimmung des Vertragspartners nicht möglich sind, enthielten die Musterbedingungen der 1990-er Jahre in § 9d eine Bedingungsanpassungsklausel
(BAK), die den Versicherern unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur einseitigen Bedingungsanpassung einräumte. Diese Regelung ist nicht mehr
Gegenstand der neuesten Verbandsempfehlungen (Stand: 14.10.2004).
Allgemeines über die Kfz Haftpflichtversicherung
Den Gegenstand des Versicherungsschutzes umschreiben die Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Rückrufkosten Haftpflichtversicherung für
Kfz-Teile-Zulieferer. Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die «Haftpflichtversicherung» (AHB) und der nachfolgenden
Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass aufgrund festgestellter oder nach
objektiven Tatsachen.
Für Personenschäden und Sachschäden einschließlich der Folgeschäden besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebs- Produkthaftpflichtversicherung.
Ansprüche wegen Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit einem durchgeführten Rückruf erhoben werden, sind versichert, soweit die entsprechenden
Aufwendungen von der enumerativen Aufzählung im Kfz Rückrufkosten-Modell erfasst werden. Gedeckt sind jeweils - da es sich um eine Universa Kfz Haftpflichtversicherung
für Fremdrückrufe handelt - Ansprüche Dritter.
Voraussetzung ist, dass es sich um im Rahmen eines Rückrufs notwendige Kosten handelt. Hiermit wird an die Haftungssituation des Zulieferers angeknüpft.
Haftungsrechtlich können vom VN nicht die Kosten jeder Maßnahme zur Gefahrenabwehr verlangt werden, sondern angesichts der Schadenminderungspflicht nur die
notwendigen Kosten für erforderliche Maßnahmen. Eingeschlossen ist das Regressrisiko des VN in den Fällen, in denen seine Erzeugnisse nicht direkt an den
Kfz-Hersteller geliefert wurden.
Kfz Haftpflichtversicherung
Wird beim Fahrzeugbetrieb ein Mensch getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, dann ist der Halter des Fahrzeugs ohne Rücksicht auf ein Verschulden zum
Schadenersatz verpflichtet. Der Schaden muss bei dem Betrieb des Fahrzeugs entstanden sein, d. h. dem Betrieb zuzurechnen sein. Wegen der recht hohen
Verkehrsgefahr wird der Betriebsbegriff eher weit gefasst, sodass ein Schaden bereits dann beim Betrieb entstanden ist, wenn er durch die dem Kfz-Betrieb
typisch innewohnende Gefährlichkeit verursacht wurde.
Eine spezielle Haftungssituation ist gegeben, wenn an dem Verkehrsunfall ein oder mehrere Kfz oder Anhänger, Tiere oder eine Eisenbahn beteiligt sind und
diese den Schaden mitverursacht haben. In diesen Fällen wird die Universa Kfz Haftpflichtversicherung und Aufsichtspflicht des Kfz-Halters gegenüber den am Unfall beteiligten anderen
Kfz- und Anhängerhaltern, Eigentümern dieser Fahrzeuge, Tierhaltern und Eisenbahnunternehmen nicht erst bei höherer Gewalt, sondern bereits bei einem
unabwendbaren Ereignis ausgeschlossen.
Durch die Regelung ist gewährleistet, dass der Geschädigte seine Gefährdungshaftungsansprüche voll durchsetzen kann, wenn ihm beispielsweise nur die
Identifizierung des Anhängers möglich war. Beim Innenausgleich zwischen den Haltern kommt es darauf an, welches Fahrzeug (Anhänger oder Kraftfahrzeug) den
Schaden vorwiegend verursacht hat. Bei einem Unfall mit einem Gespann aus ziehendem Fahrzeug und Anhänger kann sich der Geschädigte nur noch an das
Kennzeichen des Anhängers erinnern.
Infos zum Thema Kfz Haftpflichtversicherung
Bei der Nachhaftung des Kfz-Haftpflichtversicherers nach Beendigung des Vertrages. Bei Annahmezwang reicht die Deckungssumme einmal nicht zur Befriedigung
aller Schadenersatzansprüche aus, dann hat dies folgende Auswirkungen. Der VN kann für den überschießenden Betrag persönlich in Anspruch genommen werden.
Ein Überschreiten der Versicherungssumme führt außerdem dazu, dass die Kosten eines Rechtsstreits vom Versicherer nur im Verhältnis der Versicherungssumme
zur Gesamthöhe der Ansprüche übernommen werden.
Mindestversicherungssummen Kfz und Anhänger. Bei Kfz, die der Beförderung von Personen dienen, und mehr als 9 Plätze (ohne den Fahrersitz) aufweisen, erhöhen
sich die oben genannten Beträge für die Universa Kfz Haftpflichtversicherung unter Ausschluss der Anhänger, für den 10. und jeden weiteren Platz um 50.000 EUR für Personenschäden, 2.500 EUR
für Sachschäden, 500 EUR Vermögensschäden. Ab dem 81. Platz für jeden weiteren Platz 25.000 EUR für Personenschäden, 1.250 EUR für Sachschäden, 250 EUR für
Vermögensschäden.
Der Deckungsausschluss erfolgt in der Privat Haftpflichtversicherung durch die sog. Kleine Benzinklausel sowie durch die Große Benzinklausel in der
Betriebs-«Haftpflichtversicherung». Wenngleich durch diese Risikobegrenzungen ein weitestgehend lückenloser Anschlussversicherungsschutz zur KH-Versicherung
sichergestellt sein soll, so bedeutet dies aber nicht, dass ein der KH-Versicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko bereits deshalb von der
Privat- oder Betriebs Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
Universa Kfz Haftpflichtversicherung
Ältere Verträge der Kfz Haftpflichtversicherung wie auch Ergänzungsdeckungen bieten ihren Versicherungsschutz auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Verkehrs-Service-Versicherung
(AVSB 87) an. Diese mit niedrigen Erstattungsgrenzen ausgestattete Versicherung beinhaltet vornehmlich Fahrzeugleistungen und dürfte damit kaum dem
Marktstandard entsprechen. Den umfangreichsten Versicherungsschutz gewähren Schutzbriefversicherungen, für die die Allgemeinen Bedingungen für die
Schutzbrief-Versicherung (AB Schutzbrief 97) gelten.
Nach einhelliger Meinung sind die Leistungen aus der Insassenunfallversicherung nicht auf andere Versicherungsleistungen (z. B. bei der Kfz Haftpflichtversicherung)
anzurechnen. Auch können sie nicht zugunsten des Schädigers berücksichtigt werden. Die Todesfallsumme wird gezahlt, wenn der Versicherte
innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstirbt. Ein Anspruch auf Invaliditätsentschädigung oder Tagegelder besteht in diesem Fall nicht. Bereits
erfolgte Zahlungen werden gegebenenfalls auf die Todesfall-Leistung angerechnet.
Soweit keine gesonderte Bezugsberechtigung vereinbart wurde, fällt der Auszahlungsanspruch in den Nachlass. Die von den Versicherern für den Todesfall
angebotenen Versicherungssummen bewegen sich zwischen 10.000 EUR und 100.000 EUR. Bei Personen unter 14 Jahren beträgt die Entschädigung höchstens
5.000 EUR/10.000 EUR. Der durch diese Begrenzung frei werdende Betrag wird verhältnismäßig dem Anteil der anderen versicherten Personen zugeschlagen.
Höchstentschädigungsgrenze bleibt die vereinbarte Versicherungssumme.
Allgemeine Informationen über die Kfz Haftpflichtversicherung
Die Fahrzeugversicherung ist eine reine Sachversicherung, sie deckt das Interesse des Versicherungsnehmers an der Erhaltung des versicherten Fahrzeugs.
Dennoch ist eine Unterversicherung nicht möglich, da in der Regel das Fahrzeug in seiner serienmäßigen Ausstattung und nicht eine bestimmte Versicherungssumme
(anders bei Oldtimern) in Deckung gegeben wird. Die Deckung in der Kaskoversicherung bezieht sich allein auf den Versicherungsnehmer, der mit dieser
Versicherung sein Kostenrisiko aus der Beschädigung absichern möchte.
Betriebsfremde Personen sind solche, die keinerlei berechtigte Beziehung zum Betrieb des Fahrzeugs oder keine Rechtfertigung für den Gebrauch des Fahrzeugs
haben. Mit diesem Deckungsbaustein wird klargestellt, dass auch der sog. Gebrauchsdiebstahl zu den in der Kfz Haftpflichtversicherung mitversicherten Entwendungsfällen gehört. Das besondere
Merkmal eines Gebrauchsdiebstahls ist die Entwendung ohne Zueignungsabsicht. Raub ist Diebstahl mittels Gewalt oder unter Anwendung von Drohung mit
gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.
Der Versicherungsschutz in der Kfz Haftpflichtversicherung umfasst den Deckungsbereich der Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus Versicherungsschutz
für Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall sowie durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Die Fahrzeugvollversicherung deckt
Schäden durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Nach den Bedingungen sind nicht als
Unfallschaden einzustufen Schäden am Fahrzeug entstehen.