Arag Kfz Versicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Versicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Versicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Versicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Versicherung
Für sonstige mit dem durch die Kfz Versicherung versicherten Fahrzeug transportierte Sachen (Ladung) sei im übrigen auf die Möglichkeit der Deckung über eine separate Gepäck- oder Transportversicherung verwiesen. Der Begriff Brand orientiert sich an der Feuerversicherung. Brand ist danach ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht zu den Brandschäden gehören sog. Seng- oder Schmorschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende.
Sie gilt bis zur endgültigen Erfüllung der Regulierungspflicht, d. h. auch dann, wenn der Vertrag zwischenzeitlich beendet wurde. Sie wird auch nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Schaden die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. Die Kfz Versicherung besitzt bei der Regulierung einen Ermessensspielraum, ob und in welcher Höhe er Zahlungen an den Geschädigten vornimmt. Er ist zwar nicht an Weisungen des VN gebunden, jedoch dürfen bei seiner pflichtgemäßen Ermessungsausübung schützenswerte Belange des VN nicht unberücksichtigt bleiben.
Die Festlegung dieser Höchstgrenze wird damit begründet, dass in der Arag Kfz Versicherung schwere Risiken eingeschlossen sein können wie z. B. fahrbare Kliniken, Fernsehüberwachungswagen, Omnibusse mit Spezialausführungen oder Schwerstkräne, die nicht ohne weiteres in beliebiger Höhe entschädigt werden sollen. Wenn die nach § 13 AKB zu berechnende Entschädigungsleistung den Betrag von 250.000 EUR oder den vereinbarten höheren Betrag übersteigt, so besteht für weitere 125.000 EUR eine Vorsorgeversicherung zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
Denkbar und vom Versicherungsschutz nicht ausgeschlossen, sind auch Situationen, in denen Kfz zur Überprüfung zunächst in eine Spezialwerkstatt befördert werden und erst später zwecks abschließender Reparatur an einen anderen Ort transportiert werden müssen. Da mit den hier angesprochenen Überführungskosten nur solche auf dem Weg zur Mangelbeseitigung gemeint sind, bedarf es zur Mitversicherung von sog. Rücküberführungskosten einer zusätzlichen Vereinbarung mit der Kfz Versicherung.
Arag Kfz Versicherung
Die Arag Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kfz Versicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kfz Versicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Arag spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Arag Kfz Versicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Versicherung
Die vereinbarte Deckungssumme bildet die Obergrenze für die Leistung des Versicherers. In der Kfz-Haftpflichtversicherung können unterschiedlich hohe
Deckungssummen vereinbart werden. Aus Opferschutzgründen schreibt das Pflichtversicherungsgesetz aber Mindestdeckungssummen vor 2,5 Mio. EUR für Personenschäden
je geschädigte Person (bei Verletzung oder Tötung von drei oder mehr Personen insgesamt 7,5 Mio. EUR), 500.000 EUR für Sachschäden, 50.000 EUR für
Vermögensschäden. In den meisten Fällen werden höhere Deckungssummen vereinbart.
Die Kfz Versicherung für Kfz-Handel- und -Handwerk ist eine Sammelversicherung, mit der Kfz-Händler und Kfz-Reparaturbetriebe eigene und fremde Fahrzeuge versichern
können. Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger) ist nicht nur das Verkehrsrisiko, sondern auch die mit der Arbeitsleistung verbundene Gefahr im
Rahmen der Kfz Versicherung gedeckt. Vor diesem Hintergrund haben die Versicherer Sonderregelungen aufgestellt, mit denen der recht umfassende Haftpflichtversicherung
Schutz dem Deckungsumfang der Betriebs-Haftpflichtversicherung angeglichen wird.
Das Versicherungsvertragsgesetz enthält grundsätzliche Regelungen zum Versicherungsvertragsrecht, die zum Teil auch abdingbar sind. Es gilt für fast alle
Versicherungszweige, und zwar auch dann, wenn sie wie beispielsweise die Kfz Versicherung nicht ausdrücklich angesprochen werden. Vor diesem Hintergrund gibt es
nunmehr Bestrebung seitens des Gesetzgebers, das Versicherungsvertragsrecht einer grundsätzlichen Reform zu unterziehen, um das VVG wieder in Einklang mit
den rechtspolitischen und tatsächlichen Entwicklungen am deutschen Versicherungsmarkt zu bringen.
Allgemeines über die Kfz Versicherung
Falls eine Überführung des Kfz in eine Werkstätte oder in das Herstellerwerk wegen fehlender Verkehrssicherheit erforderlich ist, hat der Versicherer auch
die hiermit einhergehenden Kosten zu übernehmen. Ersatzfähig sind die Kosten für die Überführung des Kfz mit fremder Kraft in die Werkstätte oder in das
Herstellerwerk, sei es durch Abschleppen oder durch den Transport auf fremden Fahrzeugen. Letztlich hängt es von der Art des Mangels und von dessen
Behebbarkeit ab, ob das mangelhafte Zulieferteil zu transportieren ist.
Auch wer ein Kraftfahrzeug zu beruflichen Zwecken einsetzt, unterfällt der Haftung nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG), wenn er einen Umweltschaden zu
vertreten hat. Die Arag Kfz Versicherung deckt Umweltschäden, für die eine natürliche oder juristische Person Schadenersatz beanspruchen kann (z.B.
Vernichtung privater Fischbestände). Zur Deckung von Schäden an der Natur selbst bedarf es einer zusätzlichen Absicherung. Diese wird über eine Kfz
Umweltschadensversicherung (Kfz-USV) als Annex zur Kfz-Police zur Verfügung gestellt.
Die Prämienberechnung wird von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt. Einige Versicherer gewähren grundsätzlich eine prämienfreie Kfz-USV. Andere
Versicherer gehen differenzierter vor, Prämienneutral werden Kfz-USV-Deckungen für Privatfahrzeuge im Falle der beruflichen Nutzung eingeschlossen.
Prämienrelevant sind gewerbliche Fahrzeuge, z.B. Pkw zur gewerblichen Güter-/Personenbeförderung, Lkw und Anhänger im Werk- und Güterverkehr, landwirtschaftliche
Fahrzeuge sowie Gefahrguttransporter.
Kfz Versicherung
Die Halterhaftung entfällt auch bei Schwarzfahrten, wenn das Fahrzeug ohne Wissen und Wollen des Fahrzeughalters benutzt wird. Hat er allerdings die Nutzung
durch sein Verschulden ermöglicht, so bleibt der Halter zum Schadenersatz verpflichtet. Die Gefährdungshaftung wurde um eine Haftung der Halter von Anhängern
erweitert. Der Geschädigte kann sich folglich bei Unfällen, die sich beim Betrieb eines Gespanns ereignen, sowohl an den Halter des Anhängers als auch an
den Fahrzeughalter wenden.
Der Arag Kfz Versicherung Versicherer des Anhängers kann den Anspruchsteller nicht mehr an den Versicherer des Zugfahrzeuges verweisen. Vielmehr muss er die angemeldeten Ansprüche
aus Gefährdungshaftung direkt regulieren und ggf. einen Innenausgleich mit dem Haftpflichtversicherer des Kfz vornehmen. Die Gefährdungshaftung besteht auch
gegenüber den Insassen des Kfz, ausgenommen sind lediglich der Halter, der Fahrer wie auch die Verletzten, die beim Betrieb des Kfz oder des Anhängers tätig
waren.
Wer ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für dieses Fahrzeug der erforderliche Haftpflicht Versicherungsvertrag
nicht oder nicht mehr besteht, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden (§ 6 PflVG). Unter Umständen kann
das Fahrzeug auch durch die Behörden eingezogen werden, wenn die Tat vorsätzlich begangen wurde und das Fahrzeug dem Täter oder dem Teilnehmer im Zeitpunkt
der Entscheidung gehörte.
Infos zum Thema Kfz Versicherung
Versichert bleiben allerdings Personenschäden, wenn z. B. der VN als Beifahrer in Folge eines vom Fahrer verschuldeten Unfalls verletzt wird. Sind zwei
Fahrzeuge desselben VN an einem Unfall beteiligt und erleidet der VN als Insasse eines der Fahrzeuge einen Personenschaden, so kann er seinen eigenen
Versicherer in Anspruch nehmen. Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens des Fahrzeugs, auf das sich die Versicherung bezieht,
sind ausgeschlossen.
Mindestversicherungssummen Kfz und Anhänger. Bei Kfz, die der Beförderung von Personen dienen, und mehr als 9 Plätze (ohne den Fahrersitz) aufweisen, erhöhen
sich die oben genannten Beträge für die Arag Kfz Versicherung unter Ausschluss der Anhänger, für den 10. und jeden weiteren Platz um 50.000 EUR für Personenschäden, 2.500 EUR
für Sachschäden, 500 EUR Vermögensschäden. Ab dem 81. Platz für jeden weiteren Platz 25.000 EUR für Personenschäden, 1.250 EUR für Sachschäden, 250 EUR für
Vermögensschäden.
Versichert bleibt jedoch die Beschädigung betriebsunfähiger Fahrzeuge beim nicht gewerbsmäßigen Abschleppen im Rahmen üblicher Hilfeleistung. Ein Fahrzeug
bleibt mit Motorschaden liegen und wird von einem herbeigerufenen privaten Pannenhelfer abgeschleppt. Auf Grund eines groben Fahrfehlers kommt das
abgeschleppte Fahrzeug aus der Spur und schlägt gegen die Leitplanke. Für den insoweit eingetretenen Schaden am gezogenen Fahrzeug besteht Versicherungsschutz
über die Kfz Versicherung des Zugfahrzeugs.
Arag Kfz Versicherung
Berufsfahrer sind allein Kraftfahrer oder Beifahrer, die ausdrücklich für diese Tätigkeit beim Versicherungsnehmer angestellt wurden. Ein Kaufmann im
Außendienst gilt z. B. nicht als Berufsfahrer. Mitunter kann sich die Kfz Versicherung auch auf einzelne bzw. mehrere namentlich benannte Personen oder auch
Personengruppen, zu denen dann auch Berufsfahrer gehören, beziehen. Die Insassenunfallversicherung bezieht sich auf Unfälle, die den Versicherten während
der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.
Durch die Vertriebsaktion des Marktführers, der auch andere Versicherer ziemlich schnell gefolgt sind, diesen Versicherungsschutz für wenig Geld als
Ergänzung zur Kraftfahrzeugversicherung anzubieten. Angesichts der zur Zeit am Markt bestehenden Preis- und Leistungsdifferenzen unterschiedlichster
Versicherungskonzepte ist wichtig, sich zunächst einmal ein genaues Bild über die Gestaltungs- und Leistungsmöglichkeiten zu verschaffen.
Dabei soll der vorliegende Beitrag eine Orientierungshilfe bieten.
Wer bei vorsätzlicher Begehung einer Straftat oder beim Versuch einen Unfall erleidet (hierzu gehört auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis, wer nicht
berechtigter Fahrzeuginsasse war, wer an einer Fahrt teilnimmt, die ohne Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten ausgeführt oder ausgedehnt wird. Bei
einigen Unfallfolgen besteht nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Dies ist beispielsweise bei Infektionen, Bauch- und Unterleibsbrüchen,
Schädigungen an Bandscheiben der Fall.
Allgemeine Informationen über die Kfz Versicherung
Übersteigt der Neuwert dieser Teile den versicherten Neuwert (in der Regel 1.500 EUR), so ist der entsprechende Mehrwert nur gegen Beitragszuschlag
versicherbar. Wird der Mehrwert nicht mitversichert, so erfolgt die Entschädigung nach den Grundsätzen der Unterversicherung, proportional. Zu den gegen
Zuschlag versicherbaren Teilen zählen Diktiergerät, Kühlbox, Telefon mit Antenne (fest eingebaut). Die Liste führt aber auch Teile auf, die nicht
versicherbar sind, z. B.: Autodecke, Fotoausrüstung, Mobiltelefon, Tonbänder.
Bei Neufahrzeugen dürfte diese Regelung heutzutage kaum noch zur Anwendung gelangen, da diese bereits serienmäßig mit elektronischen Wegfahrsperren
ausgerüstet werden. Nach einer neueren Entscheidung des BGH gehören zu den Wiederherstellungskosten auch die Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten,
das der Versicherungsnehmer zur Ermittlung des Schadenumfangs in Auftrag gegeben hat. Entsprechend der Kfz Versicherung dürfte die
Bagatellgrenze bei einem Schadenbetrag von 500 EUR liegen.
Die Leistungen des Kaskoversicherers sind in § 13 AKB geregelt und lassen sich wie folgt zusammenfassen. Im Totalschadenfall (Zerstörung oder Verlust des
Fahrzeuges) ersetzt der Versicherer den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Schadenstag. Unter
Wiederbeschaffungswert versteht man den Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige
Teile zu erwerben.