Bavaria Direkt Kfz Versicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Versicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Versicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Versicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Versicherung
Das Versicherungsvertragsgesetz enthält grundsätzliche Regelungen zum Versicherungsvertragsrecht, die zum Teil auch abdingbar sind. Es gilt für fast alle Versicherungszweige, und zwar auch dann, wenn sie wie beispielsweise die Kfz Versicherung nicht ausdrücklich angesprochen werden. Vor diesem Hintergrund gibt es nunmehr Bestrebung seitens des Gesetzgebers, das Versicherungsvertragsrecht einer grundsätzlichen Reform zu unterziehen, um das VVG wieder in Einklang mit den rechtspolitischen und tatsächlichen Entwicklungen am deutschen Versicherungsmarkt zu bringen.
Nach einhelliger Meinung sind die Leistungen aus der Insassenunfallversicherung nicht auf andere Versicherungsleistungen (z. B. bei der Kfz Versicherung) anzurechnen. Auch können sie nicht zugunsten des Schädigers berücksichtigt werden. Die Todesfallsumme wird gezahlt, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstirbt. Ein Anspruch auf Invaliditätsentschädigung oder Tagegelder besteht in diesem Fall nicht. Bereits erfolgte Zahlungen werden gegebenenfalls auf die Todesfall Leistung angerechnet.
Die vereinbarte Deckungssumme bildet die Obergrenze für die Leistung des Versicherers. In der Bavaria Direkt Kfz Versicherung können unterschiedlich hohe Deckungssummen vereinbart werden. Aus Opferschutzgründen schreibt das Pflichtversicherungsgesetz aber Mindestdeckungssummen vor 2,5 Mio. EUR für Personenschäden je geschädigte Person (bei Verletzung oder Tötung von drei oder mehr Personen insgesamt 7,5 Mio. EUR), 500.000 EUR für Sachschäden, 50.000 EUR für Vermögensschäden. In den meisten Fällen werden höhere Deckungssummen vereinbart.
Für Personenschäden und Sachschäden einschließlich der Folgeschäden besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebs- Produkthaftpflichtversicherung. Ansprüche wegen Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit einem durchgeführten Rückruf erhoben werden, sind versichert, soweit die entsprechenden Aufwendungen von der enumerativen Aufzählung im Kfz Rückrufkosten-Modell erfasst werden. Gedeckt sind jeweils - da es sich um eine Kfz Versicherung für Fremdrückrufe handelt - Ansprüche Dritter.
Bavaria Direkt Kfz Versicherung
Die Bavaria Direkt Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kfz Versicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kfz Versicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Bavaria Direkt spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Bavaria Direkt Kfz Versicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Versicherung
Bei der Kfz Versicherung handelt es sich nicht um eine freiwillige Versicherung. Vielmehr ist der Kfz-Halter verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer
eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges
deckt, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird. Mit der Versicherungspflicht des Kfz-Halters korrespondiert der sog. Kontrahierungszwang
auf Seiten des Versicherers.
Die Kfz Versicherung ist nicht eintrittspflichtig bei vertraglich vereinbarten Haftungserweiterungen, Ansprüchen des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte
Personen, Schäden am versicherten Fahrzeug, Ladungsschäden, Fristversäumnissen, Kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, Schäden durch Kernenergie, Vorsätzlich
herbeigeführten Schäden. Der Versicherungsschutz des ziehenden Kraftfahrzeugs erstreckt sich auf Schäden, die durch einen Anhänger verursacht werden, und
zwar solange der Anhänger mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist.
Neben dem Versicherungsnehmer können auch weitere mitversicherte Personen selbstständig ihre Versicherungsansprüche geltend machen, ohne Vertragspartner zu
sein, und zwar Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer, Omnibusfahrer, Arbeitgeber. Die Schadenersatzpflicht kann sich auf verschiedene Schadenarten beziehen,
Schäden, die durch Verletzung oder Tötung einer Person entstehen (Personenschäden), Schäden durch Beschädigung oder Zerstörung einer Sache (Sachschaden)
Vermögensschäden (reine Vermögensschäden).
Allgemeines über die Kfz Versicherung
Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge-
oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren. Der Ausschluss gilt nicht, wenn diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig
und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. Zu diesen
umweltrelevanten Vorschriften zählt z.B. die Gefahrgutverordnung.
Versicherungsschutz besteht außerhalb des Anwendungsbereichs des USchadG auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die
EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht aber nur,
soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten. Für die Bavaria Direkt Kfz Versicherung gelten zum einen aus den AKB bekannte Deckungsausschlüsse. Es handelt
sich hierbei um den Vorsatzausschluss und der Ausschluss von Schäden durch Kernenergie.
Die Prämienberechnung wird von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt. Einige Versicherer gewähren grundsätzlich eine prämienfreie Kfz-USV. Andere
Versicherer gehen differenzierter vor, Prämienneutral werden Kfz-USV-Deckungen für Privatfahrzeuge im Falle der beruflichen Nutzung eingeschlossen.
Prämienrelevant sind gewerbliche Fahrzeuge, z.B. Pkw zur gewerblichen Güter-/Personenbeförderung, Lkw und Anhänger im Werk- und Güterverkehr, landwirtschaftliche
Fahrzeuge sowie Gefahrguttransporter.
Kfz Versicherung
Bei Fehlern in der Beschaffenheit des Fahrzeugs und beim Versagen seiner Vorrichtungen kommt es nicht darauf an, ob der Halter und der Kraftfahrzeugführer
jede nach den Umständen des Falls gebotene Sorgfalt beachtet haben, da diese typischen Betriebsgefahren stets zu einer Gefährdungshaftung führen. Während der
Fahrt löst sich die Lauffläche eines Reifens (Beschaffenheitsfehler). Die Anhängerkupplung eines Kfz bricht wegen eines Materialsfehlers, so dass sich der
Anhänger während der Fahrt löst und auf ein anderes Fahrzeug auffährt.
Eine spezielle Haftungssituation ist gegeben, wenn an dem Verkehrsunfall ein oder mehrere Kfz oder Anhänger, Tiere oder eine Eisenbahn beteiligt sind und
diese den Schaden mitverursacht haben. In diesen Fällen wird die Bavaria Direkt Kfz Versicherung und Aufsichtspflicht des Kfz-Halters gegenüber den am Unfall beteiligten anderen
Kfz- und Anhängerhaltern, Eigentümern dieser Fahrzeuge, Tierhaltern und Eisenbahnunternehmen nicht erst bei höherer Gewalt, sondern bereits bei einem
unabwendbaren Ereignis ausgeschlossen.
Die wesentlichen Kriterien lassen sich wie folgt zusammenfassen. Das Geschehen wirkt von außen auf den Fahrzeugbetrieb (die zum Schaden führende Ursache
steht in keinem Zusammenhang mit dem Fahrzeugbetrieb). Das Ereignis ist so außergewöhnlich, dass es nicht vorhersehbar war. Trotz größtmöglicher Sorgfalt
blieb das Ereignis für den Fahrzeughalter unabwendbar. Auf Grund eines Blitzeinschlages kommt das Kfz von der Straße ab und erfasst einen Fahrradfahrer, der
erheblich verletzt wird.
Infos zum Thema Kfz Versicherung
Das Führen des Fahrzeugs gehört grundsätzlich zum Fahrzeuggebrauch. Auch das Be- und Entladen des Kfz wird nach allgemeiner Auffassung für die Dauer der
Be- und Entladetätigkeit als Gebrauch des Kfz angesehen. Hierzu gehören ebenfalls Vorbereitungshandlungen, wie z. B. das Herbeiholen von Werkzeug oder das
Abdecken von Schächten, wenn sie dem Be- und Entladen unmittelbar vorausgehen. Der Gebrauch des Kfz findet regelmäßig dann sein Ende, wenn die Ladung das
Kfz verlassen hat und erstmals abgestellt wird.
Die Bavaria Direkt Kfz Versicherung kann auch prozessökonomische Erwägungen (Kosten, Höhe des Anspruchs) in seine Ermessensentscheidung einfließen lassen. Dies ist beispielsweise
der Fall, wenn geltend gemachte Schadenersatzansprüche eindeutig und leicht nachweisbar unbegründet sind. Auszugehen ist dabei von der Sach- und Rechtslage
im Zeitpunkt der Regulierung, wie sie sich für den zuständigen Sachbearbeiter dargestellt hat. Die Beweislast für ein pflichtwidriges Regulierungsverhalten
trägt allein der VN.
Haftpflichtansprüche, die auf Grund eines Vertrages oder einer besonderen Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Für einen
Schwertransport wird eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO benötigt. Die Behörden verlangen häufig eine Haftungsklausel, die über den Haftungsumfang des
§ 7 StVG hinausgeht. Im Schadenfall wäre der Versicherer an diese Haftungserklärung nicht gebunden. Haftpflichtansprüche des VN, Halters oder Eigentümers
gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oder Vermögensschäden.
Bavaria Direkt Kfz Versicherung
Eine stationäre Behandlung wie beim Krankenhaustagegeld gehört nicht zu den Leistungsvoraussetzungen. Die Sätze für Tagegelder liegen zwischen 10 EUR und 65
EUR. Da Jugendliche unter 16 Jahren in der Regel nicht berufstätig sind, können sie ersatzweise Tagegeld für die Zeit ihrer stationären Krankenhausbehandlung
verlangen. Die Kfz Versicherung ist verpflichtet, innerhalb eines Monats (bei Tagegeld und im Todesfall), innerhalb von drei Monaten (bei Invaliditätsentschädigung),
zu erklären, ob und inwieweit eine Entschädigungspflicht anerkannt wird.
Die Frist beginnt mit Eingang der Unterlagen, die der Versicherungsnehmer zur Feststellung des Unfallhergangs, der Unfallfolgen sowie zum Nachweis des
Abschlusses eines für die Feststellung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens beizubringen hat. Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder einigen
sich die Parteien dem Grunde und der Höhe nach, so hat der Versicherer seine Leistung innerhalb von zwei Wochen zu erbringen. Verstreicht die Zwei Wochen
Frist ohne Zahlung, kann der Versicherungsnehmer die fällige Leistung einklagen.
Das heißt für alle Personen, die sich mit Wissen und Wollen des jeweiligen Verwendungsberechtigten in bzw. auf dem Fahrzeug befinden oder in einem
ursächlichem Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden. Berufsfahrer gehören bedingungsmäßig nicht zum berechtigten
Personenkreis im Rahmen des Pauschal- bzw. Platzsystems. Für sie muss entweder eine spezielle Kraftfahrt-Unfallversicherung abgeschlossen werden,
die in verschiedenen Ausgestaltungen angeboten wird.
Allgemeine Informationen über die Kfz Versicherung
Zur Regulierungspraxis der letzten Jahre gehörte es, dass die Versicherer bei Fehlen eines Originalschlüssels sowie bei der Anfertigung von Nachschlüsseln
eine Schadenregulierung grundsätzlich abgelehnt haben. Gegen diese Vorgehensweise hat sich der BGH mit seinen letzten Entscheidungen gewandt und nochmals
klargestellt, dass der Versicherungsnehmer nicht sämtliche Originalschlüssel vorlegen oder das Fehlen eines Schlüssels plausibel erklären muss, sondern es
vielmehr Aufgabe des Versicherers sei darzulegen
Anders als in der Kfz Versicherung (Halter, Fahrer etc.) besteht in der Kaskoversicherung kein Bedarf an einer grundsätzlichen
Mitversicherung weiterer Personen. Allerdings können spezielle Konstellationen, beispielsweise dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht oder nicht allein
Eigentümer des Fahrzeugs ist, ausnahmsweise für eine Deckung fremder Interessen sprechen. Bekannte Fälle sind, der Finanzierungskauf, mitversichert ist das
Interesse des Kreditgebers;
Es bleibt dem Versicherungsnehmer allerdings überlassen, ob er die Reparatur tatsächlich durchführen lässt oder ob er sich die fiktiven Reparaturkosten, die
sich in der Regel aus einem Sachverständigengutachten ergeben, auszahlen lässt. Beseitigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsschaden in eigener Regie,
so hat er Anspruch auf eine Entschädigung wie bei Reparatur in einer Fachwerkstatt. Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung ist ein dem Alter und
der Abnutzung entsprechender Abzug vorzunehmen.