HDI Kfz Versicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Versicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Versicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Versicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Versicherung
Im Ablehnungsfall ist darauf zu achten, dass von der Kfz Versicherung nicht anerkannte Ansprüche ausgeschlossen sind, wenn sie nicht vom Versicherungsnehmer innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Zugang der schriftlichen Erklärung des Versicherers geltend gemacht werden. Der Versicherer muss allerdings den Versicherungsnehmer in seiner Erklärung auf die Notwendigkeit der gerichtlichen Geltendmachung hingewiesen haben. Steht die Entschädigungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, sind angemessene Vorschüsse zu leisten.
Der Unfallbegriff ist mit dem in der allgemeinen Unfallversicherung identisch. Ein Unfall liegt vor, wenn der in der Kfz Versicherung Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. In Erweiterung des allgemeinen Unfallbegriffs fallen auch Verrenkungen an Gliedmaßen, der Wirbelsäule oder den Gelenken wie auch Zerrungen und Zerreißungen an Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln unter den Versicherungsschutz, wenn sie die Folge einer erhöhten Kraftanstrengung des Versicherten sind.
Bei der namentlichen HDI Kfz Versicherung kommt es für den Versicherungsschutz nicht darauf an, ob der versicherte Fahrer bzw. Insasse seines oder eines fremden Kraftfahrzeugs war. Sein Versicherungsschutz hängt lediglich davon ab, dass sich der Unfall im ursächlichen Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug ereignet hat. Zahlung einer Versicherungssumme im Todesfall, Invaliditätsentschädigung, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld und Tagegelder gehören zu den typischen Leistungsarten der Insassenunfallversicherung.
Durch die Regelung der Kfz Versicherung ist gewährleistet, dass der Geschädigte seine Gefährdungshaftungsansprüche voll durchsetzen kann, wenn ihm beispielsweise nur die Identifizierung des Anhängers möglich war. Beim Innenausgleich zwischen den Haltern kommt es darauf an, welches Fahrzeug (Anhänger oder Kraftfahrzeug) den Schaden vorwiegend verursacht hat. Bei einem Unfall mit einem Gespann aus ziehendem Fahrzeug und Anhänger kann sich der Geschädigte nur noch an das Kennzeichen des Anhängers erinnern.
HDI Kfz Versicherung
Die HDI Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kfz Versicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kfz Versicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die HDI spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die HDI Kfz Versicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Versicherung
Fremde Fahrzeuge, wenn und solange sie sich zu irgendeinem Zweck, der sich aus dem Wesen eines Kraftfahrzeug-Handel- oder -Handwerksbetriebes ergibt, in der
Obhut des Versicherungsnehmers oder einer von ihm beauftragten oder bei ihm angestellten Person befinden. Der Begriff Obhut wird durch ein Rechtsverhältnis
des Versicherungsnehmers zu dem Kraftfahrzeug geprägt, durch das er verpflichtet ist, für die unversehrte Erhaltung der Sache Sorge zu tragen. Eine
besondere Obhutspflicht ist in aller Regel zu bejahen.
Die Kfz Versicherung für Kfz-Handel- und -Handwerk ist eine Sammelversicherung, mit der Kfz-Händler und Kfz-Reparaturbetriebe eigene und fremde Fahrzeuge versichern
können. Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger) ist nicht nur das Verkehrsrisiko, sondern auch die mit der Arbeitsleistung verbundene Gefahr im
Rahmen der Kfz Versicherung gedeckt. Vor diesem Hintergrund haben die Versicherer Sonderregelungen aufgestellt, mit denen der recht umfassende Haftpflichtversicherung
Schutz dem Deckungsumfang der Betriebs-Haftpflichtversicherung angeglichen wird.
Veranlasst dies nämlich der Eigentümer des Kraftfahrzeuges selbst, so ist der zweite Werkstattbetrieb lediglich Beauftragter des Kunden, nicht aber
Beauftragter von Ihnen als Versicherungsnehmer. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz auf eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
(Probekennzeichenversicherung) beschränkt werden. Für den Regelfall dürfte der Abschluss sowohl einer umfassenden Haftpflichtversicherung als auch einer
Fahrzeugversicherung (Vollkasko) zu empfehlen sein.
Allgemeines über die Kfz Versicherung
Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge-
oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren. Der Ausschluss gilt nicht, wenn diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig
und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. Zu diesen
umweltrelevanten Vorschriften zählt z.B. die Gefahrgutverordnung.
Zunehmend haben auch andere Versicherern, die Kfz-Risiken im gewerblichen Bereich decken, ihre Angebotspalette um die Kfz-USV erweitert. Den Orientierungsrahmen
bilden stets die unverbindlichen Musterbedingungen des GDV. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz-USV besteht nicht. Da das USchadG berufliche
Tätigkeiten als Anknüpfungspunkt für eine Haftung vorsieht, ist aber auch der berufliche Einsatz von Kraftfahrzeugen mit entsprechenden Haftungsrisiken
verbunden. Deshalb ist jedem Unternehmen zu raten, für eine entsprechende Zusatzdeckung durch eine HDI Kfz Versicherung zu sorgen.
Der Versicherer leistet Ersatz in Geld, wenn die Ansprüche nach dem USchadG begründet sind. Sind die Ansprüche nach dem USchadG unbegründet, wehrt der
Versicherer diese ab und trägt die hierbei entstehenden Kosten (z.B. Anwalts- und Gerichtskosten). Der Versicherer ist auch bevollmächtigt, alle ihm zur
Abwicklung des Schadens oder der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde oder einen sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinenden Erklärungen
im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
Kfz Versicherung
Ausnahmen von der Versicherungspflicht durch die §keygross, Fahrzeuge von Bund, Ländern und Gemeinden (mehr als 100.000 Einwohner) sowie von Gemeinde- und
Zweckverbänden, denen ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören. Den Körperschaften ist es unbenommen, Versicherungsschutz für ihre
Kfz bei einem Versicherer einzudecken, was sie in der Regel auch über regionale Kommunalversicherer tun. Treten sie jedoch als Selbstversicherer auf, dann
haften sie im Rahmen der gesetzlichen Mindestversicherungssummen.
Eine spezielle Haftungssituation ist gegeben, wenn an dem Verkehrsunfall ein oder mehrere Kfz oder Anhänger, Tiere oder eine Eisenbahn beteiligt sind und
diese den Schaden mitverursacht haben. In diesen Fällen wird die HDI Kfz Versicherung und Aufsichtspflicht des Kfz-Halters gegenüber den am Unfall beteiligten anderen
Kfz- und Anhängerhaltern, Eigentümern dieser Fahrzeuge, Tierhaltern und Eisenbahnunternehmen nicht erst bei höherer Gewalt, sondern bereits bei einem
unabwendbaren Ereignis ausgeschlossen.
Ein unabwendbares Ereignis liegt vor, wenn der Verkehrsunfall allein auf einem völlig unvorhersehbaren Verhalten des Verletzten beruht und sowohl der Halter
als auch der Fahrer jede nach den Umständen des Falls gebotene Sorgfalt beachtet haben. Ein vorfahrtsberechtigter Fahrer stößt mit einem anderen Kfz
zusammen. Da er sich insgesamt verkehrsgerecht verhalten hat, ist für ihn der Unfall ein unabwendbares Ereignis. Folglich muss er den Schaden des
Unfallgegners nicht ersetzen.
Infos zum Thema Kfz Versicherung
Das Führen des Fahrzeugs gehört grundsätzlich zum Fahrzeuggebrauch. Auch das Be- und Entladen des Kfz wird nach allgemeiner Auffassung für die Dauer der
Be- und Entladetätigkeit als Gebrauch des Kfz angesehen. Hierzu gehören ebenfalls Vorbereitungshandlungen, wie z. B. das Herbeiholen von Werkzeug oder das
Abdecken von Schächten, wenn sie dem Be- und Entladen unmittelbar vorausgehen. Der Gebrauch des Kfz findet regelmäßig dann sein Ende, wenn die Ladung das
Kfz verlassen hat und erstmals abgestellt wird.
Ausgeschlossen sind Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von mit dem versicherten Fahrzeug beförderten Sachen. Dabei ist
Beförderung als zweckgerichtetes Handeln zu verstehen, das gerade darauf abzielt, eine Ortsveränderung der Sache zu bewirken. Ein Lkw hat Paletten mit
Fernsehgeräten geladen, die sich während der Fahrt lösen und herunterfallen. Der Eigentümer macht Schadenersatzansprüche gegenüber dem Frachtführer geltend,
die dieser nicht zur HDI Kfz Versicherung anmelden kann.
Ein beladener Einkaufswagen macht sich selbstständig, als der Fahrer gerade dabei ist, die Heckklappe seines Fahrzeugs zu öffnen. Der Ladevorgang beginnt in
der Regel mit dem Öffnen des Kofferraums und endet mit dem anschließenden Verschließen. Das Ein- und Aussteigen selbst gehört ebenfalls zum Fahrzeuggebrauch.
Ein Radfahrer fährt gegen eine geöffnete Wagentür, die vom Fahrer unmittelbar zum Aussteigen geöffnet wurde. Ein Gebrauch liegt ebenfalls vor, wenn der
Fahrer aussteigt, um Passanten nach dem Weg zu fragen.
HDI Kfz Versicherung
Ältere Verträge der Kfz Versicherung wie auch Ergänzungsdeckungen bieten ihren Versicherungsschutz auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Verkehrs-Service-Versicherung
(AVSB 87) an. Diese mit niedrigen Erstattungsgrenzen ausgestattete Versicherung beinhaltet vornehmlich Fahrzeugleistungen und dürfte damit kaum dem
Marktstandard entsprechen. Den umfangreichsten Versicherungsschutz gewähren Schutzbriefversicherungen, für die die Allgemeinen Bedingungen für die
Schutzbrief-Versicherung (AB Schutzbrief 97) gelten.
Diese erfasst nämlich alle Unfälle des täglichen Lebens - einschließlich des Fahrzeuggebrauchs -, und zwar rund um die Uhr, wobei die Prämienmehraufwendungen
für diesen umfassenden Versicherungsschutz häufig nur gering ausfallen. Der Kreis der versicherten Personen kann unterschiedlich ausgestaltet sein und hängt
letztlich von der jeweiligen Versicherungsform ab. Bei den am häufigsten abgeschlossenen Insassenunfallversicherungen nach dem Pauschal- bzw. Platzsystem
besteht der Versicherungsschutz für alle berechtigten Insassen.
Das heißt für alle Personen, die sich mit Wissen und Wollen des jeweiligen Verwendungsberechtigten in bzw. auf dem Fahrzeug befinden oder in einem
ursächlichem Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden. Berufsfahrer gehören bedingungsmäßig nicht zum berechtigten
Personenkreis im Rahmen des Pauschal- bzw. Platzsystems. Für sie muss entweder eine spezielle Kraftfahrt-Unfallversicherung abgeschlossen werden,
die in verschiedenen Ausgestaltungen angeboten wird.
Allgemeine Informationen über die Kfz Versicherung
Die Fahrzeugversicherung ist eine reine Sachversicherung, sie deckt das Interesse des Versicherungsnehmers an der Erhaltung des versicherten Fahrzeugs.
Dennoch ist eine Unterversicherung nicht möglich, da in der Regel das Fahrzeug in seiner serienmäßigen Ausstattung und nicht eine bestimmte Versicherungssumme
(anders bei Oldtimern) in Deckung gegeben wird. Die Deckung in der Kaskoversicherung bezieht sich allein auf den Versicherungsnehmer, der mit dieser
Versicherung sein Kostenrisiko aus der Beschädigung absichern möchte.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auf alle am Fahrzeug befestigten oder unter Verschluss verwahrten Teile (beispielsweise in der Garage),
soweit sie bei der Neulieferung des Fahrzeugs zur serienmäßigen Ausrüstung gehört haben. Bloße Zubehörteile, d. h. Teile, bei deren Fehlen sich die
Gesamtsache weiterhin als Ganzes darstellt (z. B. Leselampen), sind grundsätzlich nur dann in der Kfz Versicherung mitversichert, wenn sie in der den AKB beigefügten Teile-Liste
enthalten sind und gegebenenfalls die dort aufgestellten Voraussetzungen erfüllen.
Der Versicherungsschutz in der Kfz Versicherung umfasst den Deckungsbereich der Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus Versicherungsschutz
für Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall sowie durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Die Fahrzeugvollversicherung deckt
Schäden durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Nach den Bedingungen sind nicht als
Unfallschaden einzustufen Schäden am Fahrzeug entstehen.