PB Kfz Versicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Versicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Versicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Versicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Versicherung
Seit einiger Zeit können auch Schutzbriefleistungen als Baustein zur Kfz Haftpflichtversicherung oder -Kaskoversicherung genommen werden. In rechtlicher Hinsicht sind sie dann vom Hauptvertrag abhängig, soweit sie nicht ausdrücklich in den Bedingungen als selbständiger Vertrag bezeichnet werden. Die Kfz Versicherung ist eine Schadenversicherung, und zwar in Form einer Passivenversicherung, soweit es um den Ersatz von freiwilligen Vermögensopfern geht, die der Versicherungsnehmer machen muss.
Mit ihnen wurden die Leistungsgrenzen und der Leistungskatalog der 93er-Bedingungen nochmals erweitert. Zum Teil werden sie auch im Paket mit Auslands Krankenversicherungen oder so genannten Mallorca-Policen angeboten, und zwar vornehmlich von den klassischen Schutzbriefunternehmen und Automobil-Clubs. Die Kfz Versicherung wird in der Regel als selbständiger Versicherungsvertrag abgeschlossen. Mitunter kann der Abschluss allerdings vom Bestehen einer Kfz Versicherung abhängen.
Wer in der heutigen Zeit ein Kraftfahrzeug anmeldet, ist vielen Risiken ausgesetzt. Das Fahrzeug kann beschädigt, zerstört oder gestohlen werden, Dritte können beim Gebrauch des Fahrzeugs zu Schaden kommen, oder eigene Insassen können verletzt oder getötet werden. Mitunter benötigt der Fahrer auch nur eine Pannenhilfe, oder sein Fahrzeug muss in die nächste Werkstatt gebracht werden. Für all diese Fälle stellt die PB Kfz Versicherung den passenden Versicherungsschutz zur Verfügung.
Die Obhutspflicht ergibt sich aus dem Wesen des Kfz Handels oder des Werkstattbetriebes, wenn die Fahrzeuge zwecks An- oder Verkauf, Reparatur, Inspektion oder zu sonstigen technischen Zwecken beim Versicherungsnehmer untergebracht sind. Eine bloße Unterstellung über Nacht oder eine sonstige garagenmäßige Aufbewahrung genügt allerdings nicht. Soll die Kfz Versicherung auch im Falle der Durchführung einzelner Reparaturleistungen durch eine andere Werkstatt gelten, ist es wichtig, dass der Kunde dies zuerst beauftragt hat.
PB Kfz Versicherung
Die PB Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kfz Versicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kfz Versicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die PB spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die PB Kfz Versicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Versicherung
Die vereinbarte Deckungssumme bildet die Obergrenze für die Leistung des Versicherers. In der Kfz-Haftpflichtversicherung können unterschiedlich hohe
Deckungssummen vereinbart werden. Aus Opferschutzgründen schreibt das Pflichtversicherungsgesetz aber Mindestdeckungssummen vor 2,5 Mio. EUR für Personenschäden
je geschädigte Person (bei Verletzung oder Tötung von drei oder mehr Personen insgesamt 7,5 Mio. EUR), 500.000 EUR für Sachschäden, 50.000 EUR für
Vermögensschäden. In den meisten Fällen werden höhere Deckungssummen vereinbart.
Die Kfz Versicherung für Kfz-Handel- und -Handwerk ist eine Sammelversicherung, mit der Kfz-Händler und Kfz-Reparaturbetriebe eigene und fremde Fahrzeuge versichern
können. Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger) ist nicht nur das Verkehrsrisiko, sondern auch die mit der Arbeitsleistung verbundene Gefahr im
Rahmen der Kfz Versicherung gedeckt. Vor diesem Hintergrund haben die Versicherer Sonderregelungen aufgestellt, mit denen der recht umfassende Haftpflichtversicherung
Schutz dem Deckungsumfang der Betriebs-Haftpflichtversicherung angeglichen wird.
Ist ein Schaden im Rahmen einer abgeschlossenen Fahrzeugversicherung grundsätzlich gedeckt, besteht bei fremden Fahrzeugen zusätzlich Haftpflichtversicherung»sschutz
für den Versicherungsnehmer und seine Betriebsangehörigen gegen Ansprüche von Kunden wegen der Kosten eines Ersatz- bzw. Mietfahrzeuges, wegen Nutzungs-
oder Verdienstausfalls sowie wegen weiterer Sachfolgeschäden (Hotelübernachtung etc.). Dies gilt sogar dann, wenn für den Schaden am Fahrzeug selbst wegen
grober Fahrlässigkeit gemäß § 61 VVG kein Versicherungsschutz besteht.
Allgemeines über die Kfz Versicherung
Die Versicherten müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Die Weisungen des Versicherers sind zu befolgen, soweit es
zumutbar ist. Es sind ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und der Versicherer muss bei der Schadenermittlung und -regulierung
unterstützt werden. Alle Umstände, die nach Ansicht des Versicherers für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, müssen dem Versicherer mitgeteilt werden.
Maßnahmen und Pflichten sind unverzüglich mit dem Versicherer abzustimmen.
Zunehmend haben auch andere Versicherern, die Kfz-Risiken im gewerblichen Bereich decken, ihre Angebotspalette um die Kfz-USV erweitert. Den Orientierungsrahmen
bilden stets die unverbindlichen Musterbedingungen des GDV. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz-USV besteht nicht. Da das USchadG berufliche
Tätigkeiten als Anknüpfungspunkt für eine Haftung vorsieht, ist aber auch der berufliche Einsatz von Kraftfahrzeugen mit entsprechenden Haftungsrisiken
verbunden. Deshalb ist jedem Unternehmen zu raten, für eine entsprechende Zusatzdeckung durch eine PB Kfz Versicherung zu sorgen.
Zur Deckung der hieraus resultierenden Vermögensschäden stellen die Versicherer den Kfz-Zulieferern seit 1981 das sog. Kfz-Rückrufkosten-Modell zur
Verfügung. Die Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Rückrufkosten-«Haftpflichtversicherung» für Kfz-Teile-Zulieferer wurden im Juni 2004
vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) letztmalig überarbeitet und den Haftpflichtversichern unverbindlich zur Verwendung
empfohlen.
Kfz Versicherung
Hieran hat sich auch durch die 36. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22.10.2003 nichts geändert, da diese die Stapler nur
in zulassungsrechtlicher Hinsicht den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gleichstellt. Versicherungsrechtlich bleibt es bei der generellen Versicherungspflicht
nach dem PflVG, wenn sie im öffentlichen Bereich eingesetzt werden. Für diese Fahrzeuge ist dann eine KH-Versicherung nach Maßgabe der Allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) abzuschließen.
Der Versicherungsschutz durch die PB Kfz Versicherung bezieht sich auf Schadenersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegenüber den
Versicherten erhoben werden. Diese Bestimmungen verpflichten den Verursacher zum Schadenersatz bei der Verletzung bestimmter absoluter Rechtsgüter, und zwar
des Körpers, der Gesundheit oder des Eigentums, soweit er die Schadenverursachung zu vertreten hat (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Es ist dann eine anteilige
Haftungsquote zu ermitteln.
Die wesentlichen Kriterien lassen sich wie folgt zusammenfassen. Das Geschehen wirkt von außen auf den Fahrzeugbetrieb (die zum Schaden führende Ursache
steht in keinem Zusammenhang mit dem Fahrzeugbetrieb). Das Ereignis ist so außergewöhnlich, dass es nicht vorhersehbar war. Trotz größtmöglicher Sorgfalt
blieb das Ereignis für den Fahrzeughalter unabwendbar. Auf Grund eines Blitzeinschlages kommt das Kfz von der Straße ab und erfasst einen Fahrradfahrer, der
erheblich verletzt wird.
Infos zum Thema Kfz Versicherung
Das Führen des Fahrzeugs gehört grundsätzlich zum Fahrzeuggebrauch. Auch das Be- und Entladen des Kfz wird nach allgemeiner Auffassung für die Dauer der
Be- und Entladetätigkeit als Gebrauch des Kfz angesehen. Hierzu gehören ebenfalls Vorbereitungshandlungen, wie z. B. das Herbeiholen von Werkzeug oder das
Abdecken von Schächten, wenn sie dem Be- und Entladen unmittelbar vorausgehen. Der Gebrauch des Kfz findet regelmäßig dann sein Ende, wenn die Ladung das
Kfz verlassen hat und erstmals abgestellt wird.
Sind Rentenzahlungen zu leisten, und übersteigt der Kapitalwert die Versicherungssumme bzw. Restversicherungssumme, so hat der Versicherer von jeder Rate
nur einen Teil zu decken, und zwar im Verhältnis der Versicherungssumme zum Kapitalwert der Rente. Erkennt der Versicherer, dass die Versicherungssumme zur
Abdeckung sämtlicher Forderungen nicht ausreicht, so hat er ein Kürzungs- und Verteilungsverfahren durchzuführen. Die PB Kfz Versicherung seine Einstandspflicht
nur in dem dort genannten Umfang ausschließen.
Versichert bleibt jedoch die Beschädigung betriebsunfähiger Fahrzeuge beim nicht gewerbsmäßigen Abschleppen im Rahmen üblicher Hilfeleistung. Ein Fahrzeug
bleibt mit Motorschaden liegen und wird von einem herbeigerufenen privaten Pannenhelfer abgeschleppt. Auf Grund eines groben Fahrfehlers kommt das
abgeschleppte Fahrzeug aus der Spur und schlägt gegen die Leitplanke. Für den insoweit eingetretenen Schaden am gezogenen Fahrzeug besteht Versicherungsschutz
über die Kfz Versicherung des Zugfahrzeugs.
PB Kfz Versicherung
Tritt der Tod unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein, so besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. Dies gilt nicht bei unfallfremden
Todesursachen. Ist die Invalidität festgestellt, so sind Versicherungsnehmer und die Kfz Versicherung berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu
drei Jahren nach Eintritt des Unfalls, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag eines notwendigen Krankenhausaufenthalts
gezahlt und zwar bis maximal zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet.
Die Frist beginnt mit Eingang der Unterlagen, die der Versicherungsnehmer zur Feststellung des Unfallhergangs, der Unfallfolgen sowie zum Nachweis des
Abschlusses eines für die Feststellung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens beizubringen hat. Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder einigen
sich die Parteien dem Grunde und der Höhe nach, so hat der Versicherer seine Leistung innerhalb von zwei Wochen zu erbringen. Verstreicht die Zwei Wochen
Frist ohne Zahlung, kann der Versicherungsnehmer die fällige Leistung einklagen.
Aber auch Wundinfektionen, bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung oder durch eine unfallbedingte Heilmaßnahme in den Körper gelangt ist,
sind versichert. In Abgrenzung zur allgemeinen Unfallversicherung muss sich der Unfall darüber hinaus in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Lenken,
Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie Abstellen des Kraftfahrzeuges oder Anhängers ereignet haben. Dass die Gesundheitsbeeinträchtigung durch das
Kraftfahrzeug selbst verursacht wurde, ist demnach nicht unbedingt erforderlich.
Allgemeine Informationen über die Kfz Versicherung
Die Tatsachen für das äußere Bild eines Diebstahls hat der Versicherungsnehmer als Minimal-Sachverhalt voll zu beweisen. Hierbei kann er auf die üblichen
Beweismittel, wie z. B. Zeugen, zurückgreifen. Es genügt die Bestätigung, dass der Versicherungsnehmer das Fahrzeug an einem bestimmten Ort zu einer
bestimmten Zeit abgestellt hat. Sind keine Zeugen vorhanden, ist auch eine Vernehmung des Versicherungsnehmers als Partei oder seine persönliche Anhörung
durch den Richter möglich.
Den vollen Beweis wird er jedoch nur in den wenigsten Fällen führen können, weil in der Regel weder der Täter gefasst noch das Fahrzeug wieder aufgefunden
wird. Da allzu strenge Anforderungen zu einer Aushöhlung des Versicherungsschutzes führen würden und die Kfz Versicherung bewusst auch Diebstahlsfälle versichern
wollen, bei denen objektiv mit einer Beweisnot des Versicherungsnehmers zu rechnen ist, hat die Rechtsprechung besondere Leitlinien entwickelt, die dem
Versicherungsnehmer den Beweis erleichtern.
Die vom Versicherer vorzubringende erhebliche Wahrscheinlichkeit, die für einen vorgetäuschten Diebstahl sprechen muss, ist eine höhere Wahrscheinlichkeit
als nur die hinreichende Wahrscheinlichkeit, die der Versicherungsnehmer für das äußere Bild des Diebstahls vorzutragen hat. So reichen vom Versicherer
lediglich geäußerte erhebliche Zweifel, ob tatsächlich ein Diebstahl vorliegt, für den erforderlichen Gegenbeweis nicht aus. Andererseits ist die erhebliche
Wahrscheinlichkeit.