Kfz Versicherung für Selbstständige
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Versicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Versicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Versicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Versicherung
Reguliert die Kfz Versicherung dennoch und stellt sich anschließend heraus, dass dieses Verfahren ermessensfehlerhaft war, so kann der VN von seinem Versicherer Ersatz für den hieraus entstandenen Schaden (in der Regel Rückstufungsschaden) verlangen. Falls der VN mit einer Regulierung nicht einverstanden ist, weil es sich aus seiner Sicht um offensichtlich unbegründete Haftpflichtansprüche handelt, sollte er dem eigenen Versicherer ein Regulierungsverbot aussprechen.
Die am Markt angebotenen Versicherungssummen liegen zwischen 20.000 EUR und 200.000 EUR. Bei Versicherten über 65 Jahren wird statt der üblichen Kapitalleistung eine Rente gezahlt. Mitunter bieten die Kfz Versicherung folgende Sonderleistungen an, Verdreifachung der Versicherungssumme ab einem Invaliditätsgrad von 90%, Verdreifachung der Versicherungssumme ab einem Invaliditätsgrad von 70 %, wenn der Versicherte nicht älter als 25 Jahre ist. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein.
Die vereinbarten Versicherungssummen bilden die Höchstgrenze für die Leistung der Kfz Versicherung für Selbstständige bei jedem Schadenereignis, wobei mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache als ein Schadenereignis anzusehen sind. Bei einem Unfall werden mehrere Personen und Fahrzeuge beschädigt. Es handelt sich um ein Schadenereignis. Bekommt der Fahrer nach einer Kollision ein Fahrzeug wieder in die Gewalt und verliert er anschließend wegen einer Eisfläche erneut die Kontrolle dann liegen mehrere selbstständige Ereignisse vor.
Ein unabwendbares Ereignis liegt vor, wenn der Verkehrsunfall allein auf einem völlig unvorhersehbaren Verhalten des Verletzten beruht und sowohl der Halter als auch der in der Kfz Versicherung versicherte Fahrer jede nach den Umständen des Falls gebotene Sorgfalt beachtet haben. Ein vorfahrtsberechtigter Fahrer stößt mit einem anderen Kfz zusammen. Da er sich insgesamt verkehrsgerecht verhalten hat, ist für ihn der Unfall ein unabwendbares Ereignis. Folglich muss er den Schaden des Unfallgegners nicht ersetzen.
Kfz Versicherung für Selbstständige
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Selbstständige sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Kfz Versicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Kfz Versicherung für Selbstständige mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Versicherung
Die wichtigsten Anspruchsgrundlagen für Schadenersatzansprüche eines durch ein Kraftfahrzeug Geschädigten sind die §§ 823 ff BGB (Verschuldenshaftung) und
§§ 7 ff. Straßenverkehrsgesetz (Gefährdungshaftung). Nach der Gefährdungshaftung ist der Fahrzeughalter ohne Rücksicht auf Verschulden zum Schadenersatz
verpflichtet, wenn beim Betrieb des Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Die Gefährdungshaftung gilt auch zu
Gunsten von Insassen.
Die inhaltliche Ausgestaltung von Versicherungsverträgen wird üblicherweise durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) standardisiert. Das
maßgebliche Bedingungswerk für die Kfz Versicherung sind AKB, in denen die wesentlichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Beginn und Umfang
des Versicherungsschutzes, Risikoausschlüsse, Obliegenheiten etc.) festgeschrieben werden. Da das PflVG lediglich für die Kfz Versicherung einen gewissen
Mindeststandard vorschreibt, sind die Versicherer bei der Abfassung ihrer AVB weitestgehend frei.
Der Versicherer erbringt seine Leistung entweder dadurch, dass er begründete Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt oder unbegründete
Schadenersatzansprüche abwehrt. Der Begriff des Gebrauchs schließt denjenigen des Betriebs des Fahrzeugs ein und geht noch darüber hinaus. Entscheidend ist,
dass der Schadenfall mit dem Gefahrenbereich, für den der Versicherer deckungspflichtig ist, in einem haftungsrechtlich relevanten Zusammenhang steht und
sich die vom Kraftfahrzeug auf den Schadenverlauf ausgewirkt hat.
Allgemeines über die Kfz Versicherung
Rückrufaktionen spielen im Wirtschaftsleben seit geraumer Zeit eine wichtige Rolle. Mit der Schaffung einer allgemeinen gesetzlichen Grundlage für
behördlich angeordnete Produktrückrufe im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) vom 1.5.2004 (siehe Beitrag Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) haben
sie weiter an Bedeutung gewonnen. Da diese Maßnahmen regelmäßig erhebliche Kosten auf Seiten der initiierenden Kfz-Hersteller verursachen, versuchen diese,
entsprechende Regressansprüche gegenüber den Zulieferern durchzusetzen.
Versicherungsschutz besteht außerhalb des Anwendungsbereichs des USchadG auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die
EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht aber nur,
soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten. Für die Kfz Versicherung für Selbstständige gelten zum einen aus den AKB bekannte Deckungsausschlüsse. Es handelt
sich hierbei um den Vorsatzausschluss und der Ausschluss von Schäden durch Kernenergie.
Grundlage dieses Beitrages sind die vom GDV unverbindlich empfohlenen Musterbedingungen zur Kfz-USV. Bei der Kfz-USV handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen
Vertrag. Versicherungstechnisch wird die Deckung im Rahmen der jeweiligen Kfz-Versicherung platziert. Die «Kfz»-USV kann nur in Kombination mit einer
Kfz-«Haftpflichtversicherung» abgeschlossen werden. Die Kündigung der Kfz-USV berührt die anderen «Kfz»-Versicherungen des versicherten Fahrzeugs nicht. Bei
Beendigung des Kfz-Haftpflichtvertrages endet auch die Kfz-USV.
Kfz Versicherung
Bei der Vertragshaftung geht es um Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Haupt- und Nebenpflichten eines Dienstvertrages, Werkvertrages (insbesondere
Beförderungsvertrages) oder eines beliebigen anderen Vertrages. Bei der Anlieferung von Heizöl verletzt der Fahrer Kontrollpflichten, so dass es zum
Überlaufen des Heizöltanks kommt. Ansprüche aus reiner Vertragserfüllung sowie Erfüllungssurrogate (insbesondere Schadenersatz wegen Nichterfüllung) gehören
nicht zu den gesetzlichen Schadenersatzansprüchen.
Erlittene Körper- und Gesundheitsschäden verlangen nach einem Ausgleich auch des immateriellen Schadens, und zwar nicht nur, wenn sie schuldhaft
herbeigeführt wurden, sondern auch dann, wenn vom Anspruchsgegner eine haftungsbewährte Gefahr gesetzt wurde, die sich in der erlittenen Verletzung
realisiert hat. Vor diesem Hintergrund können Ansprüche aus Kfz Versicherung für Selbstständige auch mit einem angemessenen Schmerzensgeld verbunden werden, falls es zu
einer Körperverletzung gekommen ist.
Er kann also seinen Schaden sowohl beim Schädiger (VN oder mitversicherte Person) als auch beim Haftpflichtversicherer geltend machen. In einem sich
gegebenenfalls anschließenden Gerichtsverfahren ist es allerdings sinnvoll, aus prozesstaktischen Gründen neben dem Versicherer auch den Fahrer bzw. Halter
zu verklagen, da diese dann nicht mehr als Zeuge vernommen werden können. Handelt es sich bei dem gegnerischen Haftpflichtversicherer um ein ausländisches
Unternehmen, so kann auch dieses Unternehmen im Inland verklagt werden.
Infos zum Thema Kfz Versicherung
Beim Anfahren des Lkws fällt eine Elektroameise von der Ladefläche und wird erheblich beschädigt. Die Elektroameise gehört nicht zu den beförderten Sachen,
da sie nur als Hilfsmittel mittransportiert wird und eine zielgerichtete Ortsveränderung nicht erfolgt. Eine bedingungsmäßige Ausnahme besteht allerdings
für Gegenstände, die mit Willen des Halters üblicherweise bei sich geführt werden. Ausgeschlossen ist die Erstattung von reinen Vermögensschäden, die auf
Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen zurückzuführen sind.
Mit diesem Risikoausschluss soll eine Abgrenzung gegenüber der Kaskoversicherung erfolgen und verhindert werden, dass der Fahrzeugeigentümer Ansprüche
gegen den Fahrer geltend macht, die dann von seinem Kfz Versicherung für Selbstständige zu regulieren wären. Der VN überlässt seiner Tochter das Fahrzeug, das
diese beim Einparken beschädigt. Für die insoweit bestehenden Schadenersatzansprüche des VN ist der KH-Versicherer nicht eintrittspflichtig, da es sich um
einen Ersatzanspruch des haftpflichtversicherten Fahrzeugs handelt.
Der Gesetzgeber kann die Mindestversicherungssummen per Rechtsverordnung den jeweiligen Verhältnissen anpassen. Sie gelten dann nicht nur für neue, sondern
auch für bereits bestehende Versicherungsverträge. In bestimmten Fallkonstellationen haftet der Versicherer nur im Rahmen der amtlich festgesetzten
Mindestversicherungssummen. Bei sog. kranken Versicherungsverhältnissen, bei denen der Versicherer dem Geschädigten seine Leistungsfreiheit aus dem
Innenverhältnis nicht entgegenhalten kann.
Kfz Versicherung für Selbstständige
Nach dem Pauschalsystem ist jeder Insasse mit dem entsprechenden Teilbetrag der versicherten Pauschalsumme versichert. Befindet sich zur Zeit des Unfalls
nur ein Insasse, z. B. der durch eine Kfz Versicherung Fahrer, im Fahrzeug, so steht ihm allein die ganze Versicherungssumme zu. Bei zwei und mehr Insassen erhöhen sich die
Pauschalsummen zunächst um 50% beitragsfrei. Die so ermittelte Versicherungssumme wird dann auf die versicherten Personen aufgeteilt, wobei auch nicht
verletzte Insassen berücksichtigt werden.
Die Frist beginnt mit Eingang der Unterlagen, die der Versicherungsnehmer zur Feststellung des Unfallhergangs, der Unfallfolgen sowie zum Nachweis des
Abschlusses eines für die Feststellung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens beizubringen hat. Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder einigen
sich die Parteien dem Grunde und der Höhe nach, so hat der Versicherer seine Leistung innerhalb von zwei Wochen zu erbringen. Verstreicht die Zwei Wochen
Frist ohne Zahlung, kann der Versicherungsnehmer die fällige Leistung einklagen.
Seit einiger Zeit können auch Schutzbriefleistungen als Baustein zur Kfz Haftpflichtversicherung oder -Kaskoversicherung genommen werden. In rechtlicher
Hinsicht sind sie dann vom Hauptvertrag abhängig, soweit sie nicht ausdrücklich in den Bedingungen als selbständiger Vertrag bezeichnet werden. Die
Schutzbrief-Versicherung ist eine Schadenversicherung, und zwar in Form einer Passivenversicherung, soweit es um den Ersatz von freiwilligen Vermögensopfern
geht, die der Versicherungsnehmer machen muss.
Allgemeine Informationen über die Kfz Versicherung
Die Tatsachen für das äußere Bild eines Diebstahls hat der Versicherungsnehmer als Minimal-Sachverhalt voll zu beweisen. Hierbei kann er auf die üblichen
Beweismittel, wie z. B. Zeugen, zurückgreifen. Es genügt die Bestätigung, dass der Versicherungsnehmer das Fahrzeug an einem bestimmten Ort zu einer
bestimmten Zeit abgestellt hat. Sind keine Zeugen vorhanden, ist auch eine Vernehmung des Versicherungsnehmers als Partei oder seine persönliche Anhörung
durch den Richter möglich.
Die Kfz Versicherung Versicherungsschutz erfasst auch alle Schäden, die durch Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile entstanden sind. Insbesondere gehören hierzu
Diebstahl, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Da diese Delikte nur beispielhaft genannt werden, bezieht sich der
Versicherungsschutz auch auf weitere Formen der Entwendung, die nicht unbedingt strafrechtlichen Charakter haben müssen. Diebstahl setzt den Bruch fremden
Gewahrsams und die Gründung neuen Gewahrsams in Zueignungsabsicht voraus.
Es bleibt dem Versicherungsnehmer allerdings überlassen, ob er die Reparatur tatsächlich durchführen lässt oder ob er sich die fiktiven Reparaturkosten, die
sich in der Regel aus einem Sachverständigengutachten ergeben, auszahlen lässt. Beseitigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsschaden in eigener Regie,
so hat er Anspruch auf eine Entschädigung wie bei Reparatur in einer Fachwerkstatt. Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung ist ein dem Alter und
der Abnutzung entsprechender Abzug vorzunehmen.