Victoria Kfz Versicherung
Fahrzeuge, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Kfz Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Kfz Versicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Fahrzeugführer (Fahrer) verpflichtet, eine entsprechende Kfz Versicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Kfz Versicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Fahrzeug muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Kfz Versicherung
Die Leistungen des Kaskoversicherers sind in § 13 AKB geregelt und lassen sich wie folgt zusammenfassen. Im Totalschadenfall (Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges) ersetzt die Kfz Versicherung den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Schadenstag. Unter Wiederbeschaffungswert versteht man den Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben.
Der Versicherungsschutz durch die Kfz Versicherung bezieht sich grundsätzlich nicht auf öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche. Anders verhält es sich jedoch, wenn die Aufwendungen als sog. Rettungskosten (Aufwendungen zur Abwehr oder Minderung eines Schadens) zu qualifizieren sind. Dass der VN insoweit auch auf öffentlich rechtlicher Grundlage zur Kostenerstattung herangezogen werden kann, ist dann unerheblich. Die zuständige Ordnungsbehörde verfügt nach einem Tankwagenunfall das Ausbaggern des mit Öl getränkten Erdreichs.
Wer in der heutigen Zeit ein Kraftfahrzeug anmeldet, ist vielen Risiken ausgesetzt. Das Fahrzeug kann beschädigt, zerstört oder gestohlen werden, Dritte können beim Gebrauch des Fahrzeugs zu Schaden kommen, oder eigene Insassen können verletzt oder getötet werden. Mitunter benötigt der Fahrer auch nur eine Pannenhilfe, oder sein Fahrzeug muss in die nächste Werkstatt gebracht werden. Für all diese Fälle stellt die Victoria Kfz Versicherung den passenden Versicherungsschutz zur Verfügung.
Die Kfz Versicherung für Kfz Rückrufkosten soll Kfz Zulieferer in erster Linie vor den finanziellen Folgen schützen, die sich daraus ergeben, dass ein belieferter Kfz-Hersteller seine Fahrzeuge wegen mangelhafter Zulieferprodukte zurückrufen muss und den Zulieferer wegen der entstandenen Kosten auf Schadenersatz in Anspruch nimmt. Kfz-Zulieferer ist jedes Unternehmen, das Erzeugnisse liefert, die bei der Herstellung von Kfz Verwendung finden und die hierfür bestimmt sind.
Victoria Kfz Versicherung
Die Victoria Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kfz Versicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kfz Versicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Victoria spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Victoria Kfz Versicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Victoria Kfz Versicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Kfz Versicherung
Kfz-Handel und Kfz-Handwerksbetriebe sind speziellen Haftungsrisiken ausgesetzt, die sich zum einen aus der Natur der Tätigkeit an und mit Kraftfahrzeugen
und zum anderen aus weitreichenden Haftungsbestimmungen für dieses Gewerbe herleiten. Der für diese Branche angebotene Versicherungsschutz weist insoweit
einige Besonderheiten auf, die jeder Werkstattinhaber oder Händler beachten sollte. Im Vordergrund stehen die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für
Kfz-Handel und -Handwerk.
Gegenüber motorisierten Unfallgegnern kann der Halter oder Fahrer seine Haftung u. U. im Falle eines für ihn unabwendbaren Ereignisses vermeiden, bei nicht
motorisierten Unfallgegnern nur beim Vorliegen von höherer Gewalt. Der Unfallgeschädigte hat gemäß § 3 Pflichtversicherungsgesetz einen Direktanspruch gegen
den gegnerischen Kfz Versicherung. Er kann also seinen Schaden sowohl beim Schädiger (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) als auch beim
Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges direkt geltend machen.
Eigene noch auf andere zugelassene Fahrzeuge, die der Versicherungsnehmer in unmittelbarem Besitz hat, bis zum Zeitpunkt der Umschreibung, Abmeldung oder
Vornahme eines Händlereintrages (in die Stichtagsmeldung der Händlerversicherung), höchstens für die Dauer von 7 Tagen, seit das Fahrzeug in den unmittelbaren
Besitz des «Versicherung»snehmers gelangt ist. Entsprechendes gilt für eigene Fahrzeuge, die bereits auf einen Käufer zugelassen sind, bis zum Zeitpunkt der
Übergabe, höchstens jedoch für die Dauer von 7 Tagen nach Zulassung auf den Käufer.
Allgemeines über die Kfz Versicherung
Die Kfz-USV enthält eine spezielle Regelung zum Schadenfreiheitsrabatt. Ein Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, die nach
den Bedingen zur Kfz-USV versichert sind, ohne auch sonstige private Recht zu verletzen, die von der «Kfz»-«Haftpflichtversicherung» gedeckt wären, führt zu
keiner Schlechterstellung im Schadensfreiheitsrabatt-System. Die Kfz Umweltschadensversicherung wird zurzeit z.B. von HDI Gerling, Provinzial, R+V und VHV
angeboten.
Denkbar - und vom Versicherungsschutz nicht ausgeschlossen - sind auch Situationen, in denen Kfz zur Überprüfung zunächst in eine Spezialwerkstatt
befördert werden und erst später zwecks abschließender Reparatur an einen anderen Ort transportiert werden müssen. Da mit den hier angesprochenen
Überführungskosten nur solche auf dem Weg zur Mangelbeseitigung gemeint sind, bedarf es zur Mitversicherung von sog. Rücküberführungskosten einer
zusätzlichen Vereinbarung mit der Victoria Kfz Versicherung .
Die Prämienberechnung wird von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt. Einige Versicherer gewähren grundsätzlich eine prämienfreie Kfz-USV. Andere
Versicherer gehen differenzierter vor, Prämienneutral werden Kfz-USV-Deckungen für Privatfahrzeuge im Falle der beruflichen Nutzung eingeschlossen.
Prämienrelevant sind gewerbliche Fahrzeuge, z.B. Pkw zur gewerblichen Güter-/Personenbeförderung, Lkw und Anhänger im Werk- und Güterverkehr, landwirtschaftliche
Fahrzeuge sowie Gefahrguttransporter.
Kfz Versicherung
Hat bei der Entstehung des Schadens allerdings ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so hängt der Umfang des Schadenersatzes von den Umständen ab,
insbesondere davon, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. Auf einer Kreuzung stoßen zwei Fahrzeuge
zusammen, wobei beide Beteiligten den Unfall verschuldet haben. Einer war mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs. Die Gerichte gehen in diesen Fällen in der
Regel von einer Haftungsquote in Höhe von 50 Prozent aus.
Der Halter, d. h. die Person, die die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kfz besitzt und es für eigene Rechnung in Gebrauch hat. Die Haltereigenschaft
ist also weder an die Eigentümerstellung noch an die Eintragung im Fahrzeugbrief geknüpft. Vielmehr leitet sich die Haltereigenschaft aus den tatsächlichen
und wirtschaftlichen Verhältnissen ab, wenngleich diese Kriterien überwiegend bei denjenigen anzutreffen sind, auf die das Kfz auch zugelassen ist und er
eine Victoria Kfz Versicherung hat.
Schäden, die durch Verletzung oder Tötung einer Person entstehen (Personenschäden). Die Haftung beschränkt sich allerdings nicht auf den unmittelbaren
Schaden (Arztkosten, Schmerzensgeld), sondern erfasst ggf. auch den Verdienstausfall des Verletzten. Bei einem Verkehrsunfall wird ein Mensch verletzt. Es
entstehen Behandlungs- und Heilkosten; ein Schmerzensgeld wird verlangt. Schäden durch Beschädigung oder Zerstörung einer Sache. Beim Herausfahren aus einer
Parklücke wird ein anderes Fahrzeug gestreift.
Infos zum Thema Kfz Versicherung
Das Führen des Fahrzeugs gehört grundsätzlich zum Fahrzeuggebrauch. Auch das Be- und Entladen des Kfz wird nach allgemeiner Auffassung für die Dauer der
Be- und Entladetätigkeit als Gebrauch des Kfz angesehen. Hierzu gehören ebenfalls Vorbereitungshandlungen, wie z. B. das Herbeiholen von Werkzeug oder das
Abdecken von Schächten, wenn sie dem Be- und Entladen unmittelbar vorausgehen. Der Gebrauch des Kfz findet regelmäßig dann sein Ende, wenn die Ladung das
Kfz verlassen hat und erstmals abgestellt wird.
Gemäß § 10 Abs. 1 AKB muss der Victoria Kfz Versicherung nur solche Schäden regulieren, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurden. Der
Begriff des Gebrauchs schließt den Begriff des Fahrzeugsbetriebs im Sinne des § 7 StVG ein und geht sogar darüber hinaus. Er bestimmt sich nach dem Interesse,
das der Versicherte daran hat, durch den Einsatz des Kraftfahrzeugs nicht mit Haftpflichtansprüchen belastet zu werden, und zwar unabhängig davon, ob diese
auf den §§ 7 StVG, 823 ff. BGB oder anderen Haftungsnormen beruhen.
Der Deckungsausschluss erfolgt in der Privat Haftpflichtversicherung durch die sog. Kleine Benzinklausel sowie durch die Große Benzinklausel in der
Betriebs-«Haftpflichtversicherung». Wenngleich durch diese Risikobegrenzungen ein weitestgehend lückenloser Anschlussversicherungsschutz zur KH-Versicherung
sichergestellt sein soll, so bedeutet dies aber nicht, dass ein der KH-Versicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko bereits deshalb von der
Privat- oder Betriebs Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
Victoria Kfz Versicherung
Neben den allgemeinen Risikoausschlüssen in § 2 b Abs. 2 a bis c AKB der Kfz Versicherung enthalten die Bestimmungen der Kraftfahrt Unfallversicherung noch einige spezielle
Deckungseinschränkungen. Danach hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der Insassenunfallversicherung, wer infolge Geisteskrankheit, Epilepsie, Schlaganfall
oder schweren Nervenleidens oder anderer Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen, einen Unfall erleidet, wer infolge von
Bewusstseinsstörung einen Unfall erleidet.
Die Frist beginnt mit Eingang der Unterlagen, die der Versicherungsnehmer zur Feststellung des Unfallhergangs, der Unfallfolgen sowie zum Nachweis des
Abschlusses eines für die Feststellung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens beizubringen hat. Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder einigen
sich die Parteien dem Grunde und der Höhe nach, so hat der Versicherer seine Leistung innerhalb von zwei Wochen zu erbringen. Verstreicht die Zwei Wochen
Frist ohne Zahlung, kann der Versicherungsnehmer die fällige Leistung einklagen.
Befinden sich im Fahrzeug zur Zeit des Unfalls mehr Personen als versicherte Personen oder angegebene Plätze, wird die Entschädigung für die einzelne Person
entsprechend gekürzt. Diese auf eine spezielle Gruppe zugeschnittene Unfallversicherung kann als Fahrzeugversicherung (eins oder mehrere Fahrzeuge) oder auch
als namentliche Versicherung abgeschlossen werden, und zwar abgestimmt auf die Risikoverhältnisse des einzelnen Unternehmens. Mit dieser Versicherungsform
werden, je nach Bedarf, sonstige Personen versichert.
Allgemeine Informationen über die Kfz Versicherung
Die Tatsachen für das äußere Bild eines Diebstahls hat der Versicherungsnehmer als Minimal-Sachverhalt voll zu beweisen. Hierbei kann er auf die üblichen
Beweismittel, wie z. B. Zeugen, zurückgreifen. Es genügt die Bestätigung, dass der Versicherungsnehmer das Fahrzeug an einem bestimmten Ort zu einer
bestimmten Zeit abgestellt hat. Sind keine Zeugen vorhanden, ist auch eine Vernehmung des Versicherungsnehmers als Partei oder seine persönliche Anhörung
durch den Richter möglich.
Die Kfz Versicherung Versicherungsschutz erfasst auch alle Schäden, die durch Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile entstanden sind. Insbesondere gehören hierzu
Diebstahl, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Da diese Delikte nur beispielhaft genannt werden, bezieht sich der
Versicherungsschutz auch auf weitere Formen der Entwendung, die nicht unbedingt strafrechtlichen Charakter haben müssen. Diebstahl setzt den Bruch fremden
Gewahrsams und die Gründung neuen Gewahrsams in Zueignungsabsicht voraus.
Die Leistungen des Kaskoversicherers sind in § 13 AKB geregelt und lassen sich wie folgt zusammenfassen. Im Totalschadenfall (Zerstörung oder Verlust des
Fahrzeuges) ersetzt der Versicherer den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Schadenstag. Unter
Wiederbeschaffungswert versteht man den Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige
Teile zu erwerben.