Beitragsvergleich Krankenzusatzversicherung
Mit dem Abschluß einer Krankenzusatzversicherung können sich alle in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- und freiwillig Versicherten die durch die privaten Krankenversicherer angebotenen Leistungen den angebotenen Leistungsumfang der Gesetzlichen aufstocken und ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Hierfür können im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung verschiedene Leistungskomponenten gewählt werden, welche wie folgt angeboten werden:
Krankenhaustagegeldversicherung
Heilpraktiker Zusatzversicherung
Krankentagegeldversicherung
Zahnzusatzversicherung
Pflegetagegeldversicherung
Krankenhauszusatzversicherung
Weitere Möglichkeiten bestehen auch in reinen Ergänzungsversicherungen in Kombination mehrerer Leistungsarten z. B. für Brillenkosten, Arzneimittel, Heilpraktikerbehandlung, Auslandsreise Krankenversicherung und Zahnersatzmehrleistung werden im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung angeboten.
Allgemeine Informationen zum Thema Krankenzusatzversicherung
Die Einschnitte in den Leistungsumfang der GKV führen zu einem gewissen Bedarf, diese Leistungslücken durch private Versicherungsverträge, sogenannter Krankenzusatzversicherung, zu schließen. Interessanterweise legen die Kunden offenbar erheblichen Wert auf die Absicherung des Kostenrisikos für Zahnersatz. Seither werden Zahnzusatzversicherungen verstärkt nachgefragt. Bei einem Anbietervergleich zeigt sich rasch, wie vielfältig die angebotenen Tarife in leistungsmäßiger, aber auch in preislicher und in annahmetechnischer Hinsicht sind.
Wird eine Regelversorgung mit einer Brücke vorgesehen, so kann von Kosten in Höhe von ca. 750 EUR ausgegangen werden. Der Festzuschuss durch die Krankenzusatzversicherung beträgt für eine Brücke mit Regelversorgung 350 EUR. Es verbleibt ein Eigenanteil von 400 EUR beim Patienten. Wird eine hochwertige Ausführung in Form einer voll verblendeten Brücke eingesetzt, dann können Kosten von rund 1.000 EUR resultieren. Der Festzuschuss bleibt konstant bei 350 EUR, der Eigenanteil steigt dann auf 650 EUR.
Die Beitragsvergleich Krankenzusatzversicherung leistet oft nur für 20 bis 30 Prozent des Rechnungsbetrags. Das genügt bei Weitem nicht, wenn Festzuschüsse für besseren Zahnersatz nur 10, 20 oder 30 Prozent decken. Gute und empfehlenswerte ZZV sollten daher 50 Prozent und mehr leisten. Zahnbehandlungskosten verstehen sich inklusive professioneller Zahnreinigung und Zahnsteinentfernung sowie der Versiegelung der Kauflächen (meistens zweimal jährlich). Auch funktionsanalytische Maßnahmen wie das Prüfen des Zusammenwirkens von Zähnen mit Kiefergelenken zählen dazu.
Für Zahnbehandlung werden die Leistungen zum Teil mit und zum Teil ohne zeitliche Begrenzung vereinbart. Außerdem bestehen oft Summenbegrenzungen entweder für die gesamte Vertragsdauer oder für die ersten Versicherungsjahre. Zahnersatz sind prothetische Leistungen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Reparatur von Zahnersatz, Aufbisshilfen und Schienen. Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie kann eine Kostenerstattung durch die Krankenzusatzversicherung zwischen 50 bis 100 Prozent gewählt werden. Gerade in diesem Bereich gibt es eine Vielzahl verschiedenster Tarife.
Beitragsvergleich Krankenzusatzversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Krankenzusatzversicherung
In der Auslandsreise Krankenversicherung wird ebenfalls ein Tagegeld anstelle des Kostenersatzes bei stationärem Krankenhausaufenthalt im Ausland gezahlt.
Der Ausgleichsbetrag liegt hier zwischen 20 und 30 EUR pro Tag. Krankentagegeldversicherungen können von privat Krankenversicherten, Angestellten und
Arbeitern sowie Selbstständigen vereinbart werden. Auch freiwillig in der GKV Versicherten ist die Möglichkeit geboten, mit einer Krankentagegeldversicherung
zusätzlich zum Krankengeld der GKV den nicht gedeckten Tagessatz abzusichern.
Das Angebot durch die Krankenzusatzversicherung reicht von Kombi-Paketen über klar definierte Zahnzusatzpolicen, Krankenhauszusatzversicherung bis hin zu
Pflegezusatzversicherung, Leistungsangeboten speziell zum Einschluss von Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden auf
der Basis des Hufeland-Verzeichnisses sowie der Möglichkeit des Abschlusses von Krankentagegeldversicherungen und sog. reinen Ergänzungsversicherungen in
der Kombination mehrerer Leistungsarten.
Gleiches gilt für den Beitrag an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, der ebenfalls in das Tagegeld mit eingerechnet werden sollte. Viele PKV
Unternehmen lassen 70 bis 80 Prozent des Bruttoeinkommens aus der Angestelltentätigkeit als Obergrenze für das Krankentagegeld zu. Zumeist wird allerdings
eine Höchstgrenze bis zu 150 EUR Tagegeld vorgesehen. Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag
umgerechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Allgemeines über die Krankenzusatzversicherung
Für gesetzlich Krankenversicherte ergeben sich Versicherungslücken sowohl bei Aufenthalten in Ländern mit und ohne Sozialversicherungsabkommen als auch bei
Krankenrücktransporten und Rettungsflügen aus dem Ausland sowie für Schutzimpfungen bei privaten Urlaubsreisen. Letztere Leistungen werden von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht erstattet. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen müssen die Kosten der ärztlichen Behandlung vom Versicherten selbst getragen werden,
wenn nicht entsprechender Versicherungsschutz durch eine Auslandsreise Krankenversicherung vereinbart wurde.
Die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben wie die Schulmedizin, außer wenn keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur
Verfügung stehen (§ 4 Abs. 6). Insbesondere in diesem Leistungsbereich ist vor Vertragsabschluss möglichst eine Nachfrage beim Versicherer zu halten, wenn
auf entsprechende Therapieformen besonderer Wert gelegt wird. Der Leistungsumfang der Tarife und Beitragsvergleich Krankenzusatzversicherung ist hier besonders unterschiedlich geregelt und
den Bedingungen nicht immer zu entnehmen.
Daher ergibt sich auch hier eine Notwendigkeit zur Eigenvorsorge. Grundsätzlich sind alle Personen versicherbar, die vorübergehend ins Ausland reisen und
deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Eine Beschränkung besteht jedoch hinsichtlich des Höchsteintrittsalters, zumeist wird ein
Vertragsabschluss nur bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres vorgenommen. Nur wenige Versicherer sehen ein höheres Eintrittsalter oder keine altersmäßige
Begrenzung vor.
Krankenzusatzversicherung
Zu den Zahnbehandlungsmaßnahmen zählen allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und
Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung sowie u.a. auch Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen. Der Leistungsumfang für den Kostenersatz bei
Zahnbehandlung kann zwischen 70 bis 100 Prozent der angefallenen Kosten betragen. Überwiegend bieten die Versicherer die volle Kostenerstattung in Höhe von
100 Prozent an.
Bei einem Vergleich ist deshalb darauf zu achten, auf welchen Leistungsumfang durch die Beitragsvergleich Krankenzusatzversicherung tatsächlich Anspruch besteht. Neben dem Unterkunftszuschlag werden
tarifabhängig oftmals auch die Zuschläge für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss sowie Fernsehgerät oder Internetanschluss erstattet. Wahlärztliche
und belegärztliche Leistungen sind erstattungsfähig, wenn die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte liegen und
deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen.
Eine vorherige Absprache mit dem Versicherer ist erforderlich. Eine Leistung des Versicherers für die stationäre Pflege ist in aller Regel nur durch die
Vereinbarung von «Zusatz»tarifen möglich. Leistungen der Beleghebamme werden im Rahmen der dafür vorgesehenen Gebührenordnung übernommen. Bei einer ambulanten
Entbindung wird meist eine Pauschale von z.B. 1.000 EUR gezahlt. Diese Pauschale wird nicht auf den tariflichen Selbstbehalt angerechnet.
Infos zum Thema Krankenzusatzversicherung
Einige Versicherer bieten außerhalb der Mutterschutzfristen eine Krankentagegeldleistung an. Normalerweise erhalten werdende Mütter während der
Mutterschutzfrist Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz, so dass außerhalb dieser Fristen kein Anspruch auf Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit besteht,
sofern sie ausschließlich auf Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung zurückzuführen ist. Unterschiede ergeben sich bei der
Leistungsbereitschaft während der Mutterschutzfristen.
Die Mehrzahl der Beitragsvergleich Krankenzusatzversicherung Anbieter verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht, sofern der Versicherte entweder aus der gesetzlichen Krankenversicherung
übergetreten ist oder aber eine private Krankheitskostenvollversicherung vereinbart hat. Der Versicherer kann vorsehen, dass bei einer erneuten
Arbeitsunfähigkeit (Rückfallerkrankung) innerhalb von sechs Monaten wegen derselben Krankheit oder Unfallfolge alle in den letzten zwölf Monaten vor Beginn
der Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit.
Bei Arbeitsunfähigkeit wird teilweise Tagegeld während Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie während der Rehabilitationsmaßnahmen gewährt; daran sind
unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Versicherungsschutz besteht normalerweise bei Aufenthalten im europäischen Ausland nur insofern, als
Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem Krankenhaus gezahlt wird. Besondere
Vereinbarungen sind darüber hinaus bei Aufenthalten im Ausland möglich.
Beitragsvergleich Krankenzusatzversicherung
Die Angebotsvielfalt durch die Krankenzusatzversicherung ist groß. Sie reicht von der Aufstockung der Festzuschussbeträge der GKV in Höhe von 50, 100 oder 200 Prozent über die reine
Kostenerstattung in Höhe von 20, 30, 40 und 50 Prozent in Ergänzung der GKV bis zu maximal 80, 85 oder 90 Prozent des Rechnungsbetrags zusammen mit der GKV
Leistung. Manche Tarife sind an eine Leistung der GKV gekoppelt, andere leisten auch unabhängig von GKV-Vorleistungen zu bestimmten Prozentsätzen. Die
absolute Mehrzahl der ca. 80 Tarife sieht dabei ausschließlich Zahnersatzleistungen vor.
Daraus ergibt sich ein Eigenanteil des Patienten selbst bei höchster Bonusregelung von 115 bis 585 EUR. Der Eigenanteil der Patienten beträgt mindestens 35
Prozent, bei höherwertigen Ausführungen des Zahnersatzes können aber durchaus auch 50, 70 oder in der Spitze 85 Prozent erreicht werden. Dann ist eine ZZV
als sinnvoll anzusehen. Für Kinder ist die kieferorthopädische Leistung der Zahnregulierung durch Zahnspangen schon eine regelmäßige Leistung geworden, die
nur noch von der GKV übernommen wird.
Es handelt sich dabei um erhebliche bis sehr schwere Fehlstellungen. Es wird dann die Kassenleistung erbracht, eine bessere Versorgung muss hinsichtlich der
Mehrkosten selbst aufgebracht werden. Eine reine Kassenversorgung wird wohl auch von den Zahnärzten kaum noch angeboten, so dass regelmäßig Mehrkosten
entstehen. Diese Kosten können sich für die kieferorthopädische Versorgung mit Zahnspangen auf 3.000 bis 6.000 EUR belaufen. Deshalb ist für den
Versicherungsschutz von Kindern entscheidend wie die Kosten erstattet werden.
Allgemeine Informationen über die Krankenzusatzversicherung
Einige Versicherer sehen ein recht niedriges Höchsteintrittsalter vor: das 60. Lebensjahr. Andere wiederum akzeptieren auch noch 65- oder 70-Jährige. Im
anderen Extrem werden Tarife angeboten, die gänzlich ohne Altersbegrenzungen auskommen. Begrenzung auf die Gebührenordnung der Zahnärzte. Eine ganze Reihe
von Anbietern begrenzt die erstattungsfähigen Zahnarzthonorare in ihren Tarifbedingungen auf den Höchstsatz der GOZ. Für das Einbringen eines Implantats in
den Kiefer, geregelt in der Gebührenordnungsziffer 903.
Die Kosten für implantologische Leistungen einschließlich der dazugehörigen zahntechnischen Laborleistungen und Materialien je Implantat sind teilweise auf
z. B. 1.500 EUR, die dazugehörigen chirurgischen Leistungen insgesamt auf weitere 1.500 EUR begrenzt. Andere Tarifregelungen sehen die Kostenübernahme bis
zu 75 Prozent des Rechnungsbetrags, für maximal vier Implantate pro Kiefer oder 15, 35, 50 bis zu 80 Prozent vor. Auch Anträge auf Kostenübernahme für
Implantate werden durch die Krankenzusatzversicherung genau analysiert.
Wird ein Implantat eingesetzt und 2.000 EUR hierfür berechnet, so bleibt ein Eigenanteil nach Abzug des unveränderten Festzuschusses in Höhe von 1.650 EUR
beim Patienten. Noch gravierender wird der Eigenanteil bei einer Behandlung der Zahnfehlstellung durch eine Zahnspangenversorgung. Unterstellt man Kosten in
Höhe von 3.000 EUR, und beteiligen sich die Krankenkassen nur in schwerwiegenden Fällen an den Kosten der kieferorthopädischen Behandlung, dann bleibt der
Rechnungsbetrag in voller Höhe beim Patienten: 3.000 EUR.