Versicherungsvergleich Krankenzusatzversicherung
Mit dem Abschluß einer Krankenzusatzversicherung können sich alle in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- und freiwillig Versicherten die durch die privaten Krankenversicherer angebotenen Leistungen den angebotenen Leistungsumfang der Gesetzlichen aufstocken und ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Hierfür können im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung verschiedene Leistungskomponenten gewählt werden, welche wie folgt angeboten werden:
Krankenhaustagegeldversicherung
Heilpraktiker Zusatzversicherung
Krankentagegeldversicherung
Zahnzusatzversicherung
Pflegetagegeldversicherung
Krankenhauszusatzversicherung
Weitere Möglichkeiten bestehen auch in reinen Ergänzungsversicherungen in Kombination mehrerer Leistungsarten z. B. für Brillenkosten, Arzneimittel, Heilpraktikerbehandlung, Auslandsreise Krankenversicherung und Zahnersatzmehrleistung werden im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung angeboten.
Allgemeine Informationen zum Thema Krankenzusatzversicherung
Die Einschnitte in den Leistungsumfang der GKV führen zu einem gewissen Bedarf, diese Leistungslücken durch private Versicherungsverträge, sogenannter Krankenzusatzversicherung, zu schließen. Interessanterweise legen die Kunden offenbar erheblichen Wert auf die Absicherung des Kostenrisikos für Zahnersatz. Seither werden Zahnzusatzversicherungen verstärkt nachgefragt. Bei einem Anbietervergleich zeigt sich rasch, wie vielfältig die angebotenen Tarife in leistungsmäßiger, aber auch in preislicher und in annahmetechnischer Hinsicht sind.
Zahnärztliche Leistungen werden durch die Krankenzusatzversicherung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Abweichungen von der GOZ werden durch besondere Vereinbarungen zwischen Zahnarzt und Patient vereinbart. Diese sog. Abdingungen bedürfen aus Gründen der Rechtssicherheit der Schriftform. Der Versicherte hat bei einer den Gebührenrahmen übersteigenden Honorarabrechnung die Restkosten selbst zu tragen, wenn der Versicherer seine Leistungen auf die Gebührenordnungshöchstsätze beschränkt.
Für gesetzlich Krankenversicherte ergeben sich Versicherungslücken sowohl bei Aufenthalten in Ländern mit und ohne Sozialversicherungsabkommen als auch bei Krankenrücktransporten und Rettungsflügen aus dem Ausland sowie für Schutzimpfungen bei privaten Urlaubsreisen. Letztere Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet, sondern durch eine Versicherungsvergleich Krankenzusatzversicherung. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen müssen die Kosten der ärztlichen Behandlung vom Versicherten selbst getragen werden, wenn nicht entsprechender Versicherungsschutz durch eine Auslandsreise Krankenversicherung vereinbart wurde.
Es empfiehlt sich jedoch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer bzw. mit den angegebenen Alarm- und Notfallzentralen, um zu klären, inwieweit die Voraussetzungen für einen Rettungsflug gegeben sind und wie dieser im Einzelnen durchgeführt wird. Erforderlich ist in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung sowohl des behandelnden als auch des Arztes, der den Rücktransport begleitet. Im Bereich der Krankenzusatzversicherung werden von den privaten Krankenversicherern sowohl die Pflegetagegeldversicherung angeboten.
Versicherungsvergleich Krankenzusatzversicherung
Gerade für die Krankenzusatzversicherung gibt es erhebliche Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften, obwohl die Leistungen nahezu identisch sind. Mit unserem unabhängigen Versicherungsvergleich ermitteln wir für Sie kostenlos und unverbindlich die jeweils besten Krankenzusatzversicherung Tarife welche auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse optimiert sind, zum günstigsten Beitrag. Für den einzelnen Verbraucher wäre ein solcher Versicherungsvergleich so gut wie nicht oder nur mit einem enormen Zeitaufwand durchführbar, denn auf Grund der großen Anzahl am Markt existierender Gesellschaften den passenden Tarif zum bestmöglichen Preis zu finden, bedarf es einer umfangreichen und aktuellen Vergleichssoftware in der alle Versicherungen, deren angebotenen Versicherungsprodukte und wiederum die dafür möglichen Tarife in einem Versicherungsvergleich zu bündeln, welche dann binnen kürzester Zeit den besten Tarif zum günstigsten Preis ermittelt.
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Nützliche Tipps zum Thema Krankenzusatzversicherung
In der Auslandsreise Krankenversicherung wird ebenfalls ein Tagegeld anstelle des Kostenersatzes bei stationärem Krankenhausaufenthalt im Ausland gezahlt.
Der Ausgleichsbetrag liegt hier zwischen 20 und 30 EUR pro Tag. Krankentagegeldversicherungen können von privat Krankenversicherten, Angestellten und
Arbeitern sowie Selbstständigen vereinbart werden. Auch freiwillig in der GKV Versicherten ist die Möglichkeit geboten, mit einer Krankentagegeldversicherung
zusätzlich zum Krankengeld der GKV den nicht gedeckten Tagessatz abzusichern.
Bei einer Krankenzusatzversicherung ohne Krankengeldanspruch kann das volle Krankentagegeld vereinbart werden. Versicherbar ist das Jahresnettoeinkommen.
Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der
Arbeitsunfähigkeit, sofern der jeweilige Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist hinzuzurechnen, denn dieser muss
nach Wegfall der Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber weiterhin gezahlt werden.
Gleiches gilt für den Beitrag an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, der ebenfalls in das Tagegeld mit eingerechnet werden sollte. Viele PKV
Unternehmen lassen 70 bis 80 Prozent des Bruttoeinkommens aus der Angestelltentätigkeit als Obergrenze für das Krankentagegeld zu. Zumeist wird allerdings
eine Höchstgrenze bis zu 150 EUR Tagegeld vorgesehen. Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag
umgerechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Allgemeines über die Krankenzusatzversicherung
Bislang sehen die am Markt angebotenen Tarife bei schwebenden Versicherungsfällen im Ausland eine Begrenzung der Nachleistungsdauer von zumeist längstens
28 Tagen vor. Erfordert eine Erkrankung, für die ein Leistungsanspruch besteht, eine längere Behandlung und ist eine Rückreise (Rücktransport) wegen der
nachgewiesenen Transportunfähigkeit nicht möglich, so gewähren die Versicherer Leistungen längstens für diese vier Wochen über den Zeitpunkt der Beendigung
des Versicherungsschutzes hinaus.
Die Pflegetagegeldzahlung durch die Versicherungsvergleich Krankenzusatzversicherung ist also vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig. Der Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalles sind Art und Umfang der
täglichen persönlichen Hilfe nach objektivem ärztlichem Befund. Hierzu dient eine Punktetabelle, nach der die Einstufung vorgenommen wird. Es wird bewertet,
inwieweit Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Waschen, Kämmen und Rasieren, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Stuhlgang oder Wasserlassen
als Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens ausgeführt werden können.
So fallen die Erstattungen beispielsweise für Eigenblutbehandlungsarten, Akupunktur, Akupressur, Eigenharninjektion, Atemtherapie, Pflanzenmedikamente,
homöopathische Arzneien, Ozontherapien usw. sehr unterschiedlich weitgehend aus. Das Heilpraktikerhonorar wird grundsätzlich innerhalb des
Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker erstattet. Nur wenige Versicherer erkennen auch höhere Honorarrechnungen an. Vor Vertragsabschluss und vor
Behandlungsbeginn sollten Sie die Leistungsinhalte beim Versicherer erfragen.
Krankenzusatzversicherung
Diese Leistung wird nur bei vorheriger schriftlicher Zusage erbracht. Die Kostenerstattung für stationäre Behandlungen in gemischten Anstalten ist damit
abhängig von der vor Behandlungsbeginn durch den Versicherer gegebenen Kostenübernahme. Gemischte Anstalten sind Krankenanstalten, die auch Kuren und
Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen. Die Versicherer leisten bei medizinischer Notwendigkeit, teilweise vorbehaltlich einer
Entscheidung im Einzelfall oder in besonderen Fällen.
Deshalb ist auch hier eine vorherige Absprache mit Ihrer Versicherungsvergleich Krankenzusatzversicherung zu empfehlen, damit keine Missverständnisse entstehen. Bei gezielten Behandlungen im
Ausland werden die Kosten nur nach vorheriger Genehmigung übernommen, und zwar innerhalb von Europa teils in unbegrenzter Höhe, teils bis zu den Höchstsätzen
der Gebührenordnungen oder nur für einen befristeten Zeitraum. Es geht dabei um Behandlungen und Operationen bei Krankheiten und Gebrechen, die in der
Deutschland mit neuartigen Behandlungsmethoden.
Die medizinische Notwendigkeit liegt nach Auffassung des BGH vor, wenn es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum
Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen. Wann diese Voraussetzung erfüllt ist, kann im Einzelfall sehr fraglich
sein. Im Zweifel muss ein Sachverständiger hierzu Auskunft geben. Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass die Behandlung medizinisch notwendig war.
Infos zum Thema Krankenzusatzversicherung
Aus den Tarifbedingungen ergibt sich zumeist, dass auch Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert sind. Das Berufsunfallrisiko wird in der
Verdienstausfallversicherung bis auf wenige Ausnahmen ohne Beitragszuschlag und ohne Differenzierung nach Berufsgruppen versichert. Größtenteils wird bei
Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung eine Wartezeitanrechnung über die Höhe des bisher versicherten GKV-Tagegeldsatzes hinaus vorgenommen,
so dass auch für den höheren Anteil keine Wartezeit entsteht.
Wenige Versicherer bieten auch dann Tagegeldleistung, wenn ein Arbeitnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles arbeitslos wird und er keine
Leistungsansprüche wegen Arbeitslosigkeit hat. Einige Versicherer für die Versicherungsvergleich Krankenzusatzversicherung verlängern dann die Dreimonatsfrist auf sechs, neun oder zwölf Monate. Das
Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen zumeist spätestens mit Ablauf des dritten Monats nach Eintritt der
Berufsunfähigkeit.
Eine ZZV lohnt sich primär für die Patienten, die vergleichsweise teuren Zahnersatz haben wollen und u. U. auch Zahnbehandlung und Kieferorthopädie mit
einschließen möchten. Wer sich mit der gesetzlich festgelegten Regelversorgung der Krankenkassen zufrieden gibt, z. B. mit einer Metall- statt einer
Keramikkrone, kann auf eine Zusatzversicherung grundsätzlich durchaus verzichten. Anders sieht es aus, wenn bessere Materialien und aufwendigere Techniken
verwendet werden. Die Gesundheitsreform führte 2005 ein völlig neues Erstattungssystem ein.
Versicherungsvergleich Krankenzusatzversicherung
Die Krankenzusatzversicherung leistet oft nur für 20 bis 30 Prozent des Rechnungsbetrags. Das genügt bei Weitem nicht, wenn Festzuschüsse für besseren Zahnersatz nur 10, 20 oder 30
Prozent decken. Gute und empfehlenswerte ZZV sollten daher 50 Prozent und mehr leisten. Zahnbehandlungskosten verstehen sich inklusive professioneller
Zahnreinigung und Zahnsteinentfernung sowie der Versiegelung der Kauflächen (meistens zweimal jährlich). Auch funktionsanalytische Maßnahmen wie das Prüfen
des Zusammenwirkens von Zähnen mit Kiefergelenken zählen dazu.
Nur sehr wenige Versicherer bieten die Leistung überhaupt an. Üblich ist die ausschließliche Leistung für den Zahnersatz. Bei der Prophylaxe geht es
insbesondere darum, der Parodontitis Einhalt zu gebieten. Nicht Zahnkaries, sondern Zersetzungsprozesse am Zahnhalteapparat, eben die Parodontitis, sind in
Deutschland die Hauptursache für den Verlust von Zähnen. Mehr als die Hälfte der Bundesbürger leiden unter Parodontitis - behandelt werden dagegen allerdings
nur ca. 10 Prozent der Bevölkerung.
Allerdings wird der Versicherer bei einem bereits regelrecht desolaten Zahnstatus mit erheblicher Wahrscheinlichkeit den Antrag ablehnen - oder die
Prämienhöhe wird durch Risikobeitragszuschläge so hoch, dass das Interesse des Antragstellers unter Kosten-Nutzen-Aspekten schnell erlischt. Die
Krankenkassen leisten für Zahnersatz immer dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung vorliegt. Weiterhin muss die Behandlung durch einen
zugelassenen Kassenzahnarzt erfolgen.
Allgemeine Informationen über die Krankenzusatzversicherung
Unter Zahnersatz fallen Kronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate, Inlays, Onlays, also Einlagen- oder Auflagenfüllungen aus Gold oder Keramik. Die Krankenzusatzversicherung
bezuschussen derzeit nur noch lippenseitigen keramischen Überzug von Kronen im Frontzahnbereich (Oberkiefer bis zum 5. Zahn, Unterkiefer bis zum 4. Zahn, von
vorne gezählt). Im Seitenzahnbereich gibt es für Keramik keinen Zuschuss. Achten Sie unbedingt darauf, dass die ZZV in dem Umfang keramische Verblendungen bzw.
auch Vollverblendungen mitfinanziert, die Sie sich vorstellen.
Sollten medizinische Probleme das Einsetzen zusätzlich erschweren, dann darf der Zahnarzt bis zum 3,5-fachen Satz berechnen. Wird aber eine private
Honorarvereinbarung über den z. B. 5-fachen Satz zwischen Zahnarzt und Patient abgeschlossen, dann erstattet die Mehrheit der Versicherer bedingungsgemäß
nur bis zum 2,3-fachen, in medizinisch begründeten Fällen aufgrund besonderer Erschwernis und zusätzlichen Aufwands auch bis zum 3,5-fachen Satz. Auch für
Laborkosten und Materialkosten begrenzt die Krankenzusatzversicherung die Kostenübernahme.
Längst nicht jeder Tarif bietet Leistungen für Zahnreinigung und Prophylaxe, und falls doch, dann teilweise begrenzt auf z. B. 500 EUR (Tarife Z50 und
Dent-Max der Signal Iduna). Die absolute Ausnahme bei den derzeit angebotenen Tarifen ist die Kostenübernahme für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahmen
sowie Mundbehandlung, Parodontose, Wurzelspitzenresektion und ähnliche kleine Eingriffe sowie Kosten für prophylaktische zahnärztliche Maßnahmen nach den
Nrn. 100-102 der GOZ. Hervorzuheben sind hier die Tarife der Arag und Signal Iduna.