VGH Krankenzusatzversicherung
Mit dem Abschluß einer Krankenzusatzversicherung können sich alle in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- und freiwillig Versicherten die durch die privaten Krankenversicherer angebotenen Leistungen den angebotenen Leistungsumfang der Gesetzlichen aufstocken und ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Hierfür können im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung verschiedene Leistungskomponenten gewählt werden, welche wie folgt angeboten werden:
Krankenhaustagegeldversicherung
Heilpraktiker Zusatzversicherung
Krankentagegeldversicherung
Zahnzusatzversicherung
Pflegetagegeldversicherung
Krankenhauszusatzversicherung
Weitere Möglichkeiten bestehen auch in reinen Ergänzungsversicherungen in Kombination mehrerer Leistungsarten z. B. für Brillenkosten, Arzneimittel, Heilpraktikerbehandlung, Auslandsreise Krankenversicherung und Zahnersatzmehrleistung werden im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung angeboten.
Allgemeine Informationen zum Thema Krankenzusatzversicherung
Zahnerkrankungen und insbesondere paradontale Schädigungen ließen sich durch rechtzeitige Vorsorge in vielen Fällen vermeiden oder mindern. Dennoch wird deutlich weniger für Prophylaxe aufgewendet als in anderen Ländern. Um Schäden aufgrund von Parodontose von vornherein zu vermeiden empfiehlt sich nicht nur die herkömmliche Prophylaxebehandlung, sondern auch die parodontale Initialtherapie. Hier werden zumeist für medizinisch notwendige Behandlungen bei Kindern und Erwachsenen Leistungen der Krankenzusatzversicherung vorgesehen.
Bei einem Vergleich ist deshalb darauf zu achten, auf welchen Leistungsumfang durch die Krankenzusatzversicherung tatsächlich Anspruch besteht. Neben dem Unterkunftszuschlag werden tarifabhängig oftmals auch die Zuschläge für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss sowie Fernsehgerät oder Internetanschluss erstattet. Wahlärztliche und belegärztliche Leistungen sind erstattungsfähig, wenn die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen.
Es muss sich um einen Befund handeln, der im Leistungskatalog der VGH Krankenzusatzversicherung enthalten ist und eine Versorgung dieses erhobenen Befundes im Leistungskatalog vorsieht. Ein Patient hat eine Zahnkrone, die schon mehr als 15 Jahre alt und intakt ist. Aus optischen Gründen, z. B. weil die Zahnfarbe der Krone nicht mehr gut zu derjenigen der anderen Zähne passt, möchte der Patient diese Krone austauschen lassen. Die Krankenkasse würde aufgrund fehlender medizinischer Notwendigkeit nicht leisten.
Diese Tarife waren allerdings im Zeitablauf recht schnell überholt und entsprachen dann nicht mehr den aktuellen Zuständen in der Leistungsergänzung. Neue Krankenzusatzversicherung der GKV über die PKV. Seit Anfang 2004 sind Kooperationen der GKV mit privaten Krankenversicherungen erlaubt, so dass die Krankenzusatzversicherung direkt von den Krankenkassen angeboten werden können. Oft werden dabei speziell rabattierte Tarife angeboten, die teilweise noch weitere Vorteile gegenüber den Standardtarifen der privaten Krankenversicherer bieten.
VGH Krankenzusatzversicherung
Die VGH Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Krankenzusatzversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Krankenzusatzversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die VGH spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die VGH Krankenzusatzversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Krankenzusatzversicherung
Bei Selbstständigen werden zur Ermittlung des Nettoeinkommens von den Betriebseinnahmen der letzten zwölf Monate vor Antragstellung die Betriebsausgaben in
Abzug gebracht und der Gewinn ermittelt. Der Gewinn minus Steuerabgaben ist dann das zu Grunde zu legende Nettoeinkommen. Hinsichtlich der Karenzzeiten ist
zu beachten, dass Angestellte normalerweise einen Anspruch auf sechs Wochen (= 42 Tage) Lohnfortzahlung haben. Diese 42 Karenztage werden dem Tarif der
Krankentagegeldversicherung zu Grunde gelegt.
Bei einer Krankenzusatzversicherung ohne Krankengeldanspruch kann das volle Krankentagegeld vereinbart werden. Versicherbar ist das Jahresnettoeinkommen.
Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der
Arbeitsunfähigkeit, sofern der jeweilige Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist hinzuzurechnen, denn dieser muss
nach Wegfall der Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber weiterhin gezahlt werden.
Diese Tarife waren allerdings im Zeitablauf recht schnell überholt und entsprachen dann nicht mehr den aktuellen Zuständen in der Leistungsergänzung. Neue
Zusatzversicherungen der GKV über die PKV. Seit Anfang 2004 sind Kooperationen der GKV mit privaten Krankenversicherungen erlaubt, so dass die
Krankenzusatzversicherung direkt von den Krankenkassen angeboten werden können. Oft werden dabei speziell rabattierte Tarife angeboten, die teilweise noch
weitere Vorteile gegenüber den Standardtarifen der privaten Krankenversicherer bieten.
Allgemeines über die Krankenzusatzversicherung
Für gesetzlich Krankenversicherte ergeben sich Versicherungslücken sowohl bei Aufenthalten in Ländern mit und ohne Sozialversicherungsabkommen als auch bei
Krankenrücktransporten und Rettungsflügen aus dem Ausland sowie für Schutzimpfungen bei privaten Urlaubsreisen. Letztere Leistungen werden von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht erstattet. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen müssen die Kosten der ärztlichen Behandlung vom Versicherten selbst getragen werden,
wenn nicht entsprechender Versicherungsschutz durch eine Auslandsreise Krankenversicherung vereinbart wurde.
Die VGH Krankenzusatzversicherung wird nur von sehr wenigen Versicherern angeboten. Sie zahlt bei ambulanter Pflege durch ausgebildete Krankenpfleger, Schwestern
oder Altenpfleger. Darüber hinaus werden Hilfsmittel ganz oder teilweise finanziert. Bei teilstationärer Pflege in einem Tagespflegeheim, einer Nachtklinik
oder einer Werkstatt für Behinderte werden die Pflegezuschläge und die Transportkosten mit Spezialfahrzeugen zu diesen Einrichtungen ebenfalls übernommen.
Die entstandenen Kosten werden bis zu 80 Prozent ersetzt.
Bei einer stationären Pflege in einem öffentlichen Pflegeheim oder einem konzessionierten Pflegeheim sowie einer Pflegeabteilung werden Pflegekosten und
Transportkosten übernommen. Zum Teil sind auch Höchstbeträge für die Kostenübernahme bis zu 30.000 EUR im Kalenderjahr vorgesehen. Eine Kopplung an die
Pflegestufen wie in der Tagegeldversicherung besteht hier nicht. Die Wartezeit beträgt drei Jahre. Nach dem Eintritt des Pflegefalls sind die Beiträge weiter
zu entrichten.
Krankenzusatzversicherung
Zu den Zahnbehandlungsmaßnahmen zählen allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und
Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung sowie u.a. auch Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen. Der Leistungsumfang für den Kostenersatz bei
Zahnbehandlung kann zwischen 70 bis 100 Prozent der angefallenen Kosten betragen. Überwiegend bieten die Versicherer die volle Kostenerstattung in Höhe von
100 Prozent an.
Auch bei stationärer Heilbehandlung aufgrund von Tuberkulose, Geisteskrankheiten sowie bei Behandlung von Rheumakranken in speziellen Rheumakliniken ist die
vorherige Verständigung mit der VGH Krankenzusatzversicherung angebracht. Schönheitsoperationen mit stationärem Aufenthalt werden teils nur bei einem vorausgegangenen Unfall
übernommen, teils hängt die Entscheidung der Kostenübernahme vom Einzelfall ab. Außerdem muss die medizinische Notwendigkeit gegeben sein. Die meisten
Versicherer leisten deshalb nur für den Fall der Wiederherstellungschirurgie nach einem Unfall.
Die medizinische Notwendigkeit liegt nach Auffassung des BGH vor, wenn es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum
Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen. Wann diese Voraussetzung erfüllt ist, kann im Einzelfall sehr fraglich
sein. Im Zweifel muss ein Sachverständiger hierzu Auskunft geben. Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass die Behandlung medizinisch notwendig war.
Infos zum Thema Krankenzusatzversicherung
Teilweise können bei Versichererwechsel auch laufende Behandlungen und die dafür entstehenden Kosten übernommen werden, wenn vor Vertragsabschluss eine
entsprechende schriftliche Zusage erteilt wurde. Einige Krankenversicherer lassen sich die Übernahme laufender Behandlungskosten durch Zuschläge auf den
Beitrag bezahlen, andere beschränken die Übernahme auf einen bestimmten Euro-Betrag oder sagen die Leistung nach Ablauf eines Jahres ab Versicherungsbeginn
zu.
Wenige Versicherer bieten auch dann Tagegeldleistung, wenn ein Arbeitnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles arbeitslos wird und er keine
Leistungsansprüche wegen Arbeitslosigkeit hat. Einige Versicherer für die VGH Krankenzusatzversicherung verlängern dann die Dreimonatsfrist auf sechs, neun oder zwölf Monate. Das
Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen zumeist spätestens mit Ablauf des dritten Monats nach Eintritt der
Berufsunfähigkeit.
Bei Arbeitsunfähigkeit wird teilweise Tagegeld während Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie während der Rehabilitationsmaßnahmen gewährt; daran sind
unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Versicherungsschutz besteht normalerweise bei Aufenthalten im europäischen Ausland nur insofern, als
Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem Krankenhaus gezahlt wird. Besondere
Vereinbarungen sind darüber hinaus bei Aufenthalten im Ausland möglich.
VGH Krankenzusatzversicherung
Die Angebotsvielfalt durch die Krankenzusatzversicherung ist groß. Sie reicht von der Aufstockung der Festzuschussbeträge der GKV in Höhe von 50, 100 oder 200 Prozent über die reine
Kostenerstattung in Höhe von 20, 30, 40 und 50 Prozent in Ergänzung der GKV bis zu maximal 80, 85 oder 90 Prozent des Rechnungsbetrags zusammen mit der GKV
Leistung. Manche Tarife sind an eine Leistung der GKV gekoppelt, andere leisten auch unabhängig von GKV-Vorleistungen zu bestimmten Prozentsätzen. Die
absolute Mehrzahl der ca. 80 Tarife sieht dabei ausschließlich Zahnersatzleistungen vor.
Daraus ergibt sich ein Eigenanteil des Patienten selbst bei höchster Bonusregelung von 115 bis 585 EUR. Der Eigenanteil der Patienten beträgt mindestens 35
Prozent, bei höherwertigen Ausführungen des Zahnersatzes können aber durchaus auch 50, 70 oder in der Spitze 85 Prozent erreicht werden. Dann ist eine ZZV
als sinnvoll anzusehen. Für Kinder ist die kieferorthopädische Leistung der Zahnregulierung durch Zahnspangen schon eine regelmäßige Leistung geworden, die
nur noch von der GKV übernommen wird.
Allerdings wird der Versicherer bei einem bereits regelrecht desolaten Zahnstatus mit erheblicher Wahrscheinlichkeit den Antrag ablehnen - oder die
Prämienhöhe wird durch Risikobeitragszuschläge so hoch, dass das Interesse des Antragstellers unter Kosten-Nutzen-Aspekten schnell erlischt. Die
Krankenkassen leisten für Zahnersatz immer dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung vorliegt. Weiterhin muss die Behandlung durch einen
zugelassenen Kassenzahnarzt erfolgen.
Allgemeine Informationen über die Krankenzusatzversicherung
Bei Antragstellung und Risikoprüfung durch den Versicherer ist der sog. aktuelle Zahnstatus entscheidend, also insbesondere die Frage nach der Anzahl
fehlender, noch nicht durch entsprechenden Zahnersatz versorgter Zähne. Fehlen Zähne, dann hat das Konsequenzen. Diese reichen von einer Unversicherbarkeit
bei mehr als fünf fehlenden Zähnen über Risikozuschläge pro fehlendem Zahn in Höhe von 10 Prozent, bei manchen Versicherern auch 20 Prozent. Der Versicherungsschutz
beginnt i. d. R. nicht vor der Zurücklegung einer Wartezeit von 8 Monaten ab Vertragsbeginn.
Bei Pinledge-Kronen wird eine spezielle Verankerungsform zur Optimierung der Haltbarkeit insbesondere bei Teilkronen vorgesehen. Am Zahn werden mehrere
parallel angeordnete Bohrungen gesetzt, in die entsprechende Stifte der Krone greifen. In vielen Krankenzusatzversicherung Tarifen ist
die Aussage zu finden, man leiste 100 Prozent. Hier stellt sich die Frage für was, und was damit eigentlich gemeint ist, wenn der Erstattungssatz ansonsten
tarifgemäß 30 oder 40 Prozent des Rechnungsbetrages sein soll.
Wird ein Implantat eingesetzt und 2.000 EUR hierfür berechnet, so bleibt ein Eigenanteil nach Abzug des unveränderten Festzuschusses in Höhe von 1.650 EUR
beim Patienten. Noch gravierender wird der Eigenanteil bei einer Behandlung der Zahnfehlstellung durch eine Zahnspangenversorgung. Unterstellt man Kosten in
Höhe von 3.000 EUR, und beteiligen sich die Krankenkassen nur in schwerwiegenden Fällen an den Kosten der kieferorthopädischen Behandlung, dann bleibt der
Rechnungsbetrag in voller Höhe beim Patienten: 3.000 EUR.