Lebensversicherung
Der Abschluß einer bestimmten Lebensversicherung Form kann je nach dem Beweggrund des Versicherungsnehmer entweder als Hinterbliebenen Absicherung, oder auch als zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Hierfür wurden durch die Lebensversicherer verschiedene Formen entwickelt, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse orientieren, wobei sich die meisten Produkte an eine bedarfsgerechte Altersvorosrge, sowie die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit orientieren.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Erlebnisfall wird dem Versicherten die Versicherungsleistung, welche sich aus der vor Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme, sowie den erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt, entweder als einmalige Kapitalsumme, oder als lebenslange Rente ausgezahlt.
Je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmer stehen ihm fie folgenden, verschiedenen Vertragsformen einer Lebensversicherung zur Verfügung,
Fondsgebundene Lebensversicherung
Britische Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Für alle Lebensversicherungsformen wird mit Vertragsbeginn eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Soll diese, beispielsweise auf Grund einer veränderten Lebenssituation (Geburt eines Kindes, Heirat, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ect.) während der Vertragslaufzeit angepasst werden, so ist hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Mittlerweile bieten viele Versicherer Tarifoptionen an, welche einen Verzicht der erneuten Gesundheitsprüfung einschliessen.
Nach wie vor zählen Lebensversicherungen in der breiten Bevölkerungsschicht als sicheres Instrument, einer privaten Sparmaßnahme. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung wird bei einer Lebensversicherung eine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherer verlangt.
Lebensversicherung
Der Abschluß einer bestimmten Lebensversicherung Form kann je nach dem Beweggrund des Versicherungsnehmer entweder als Hinterbliebenen Absicherung, oder auch als zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Hierfür wurden durch die Lebensversicherer verschiedene Formen entwickelt, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse orientieren, wobei sich die meisten Produkte an eine bedarfsgerechte Altersvorosrge, sowie die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit orientieren.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Erlebnisfall wird dem Versicherten die Versicherungsleistung, welche sich aus der vor Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme, sowie den erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt, entweder als einmalige Kapitalsumme, oder als lebenslange Rente ausgezahlt.
Je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmer stehen ihm fie folgenden, verschiedenen Vertragsformen einer Lebensversicherung zur Verfügung,
Fondsgebundene Lebensversicherung
Britische Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Für alle Lebensversicherungsformen wird mit Vertragsbeginn eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Soll diese, beispielsweise auf Grund einer veränderten Lebenssituation (Geburt eines Kindes, Heirat, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ect.) während der Vertragslaufzeit angepasst werden, so ist hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Mittlerweile bieten viele Versicherer Tarifoptionen an, welche einen Verzicht der erneuten Gesundheitsprüfung einschliessen.
Nach wie vor zählen Lebensversicherungen in der breiten Bevölkerungsschicht als sicheres Instrument, einer privaten Sparmaßnahme. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung wird bei einer Lebensversicherung eine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherer verlangt.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Lebensversicherung
Wie die Hypothekenversicherung dient auch die Restschuldversicherung der Lebensversicherung der Absicherung von Krediten. Im Unterschied zu dieser ist mit ihr aber nicht zugleich auch die Tilgung des Kredites verbunden. Vielmehr soll sie die planmäßige Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen eines Versicherten für den Fall des Todes und bei Einschluss der Arbeitsunfähigkeits Zusatzversicherung (AUZ) auch für den Fall der Arbeitsunfähigkeit sicherstellen. Sie bewirkt somit die Absicherung einer Restschuldverpflichtung.
Wird zu einem späteren Zeitpunkt die Versicherungsleistung verlangt, so muss grundsätzlich der Versicherungsschein vorgelegt werden. Für einen nicht mehr auffindbaren oder abhanden gekommenen Versicherungsschein kann der VN der Lebensversicherung vom Versicherer die Ausfertigung einer Ersatzurkunde verlangen. Als Gegenleistung für die Beitragsentrichtung gewährt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalles die Auszahlung einer Kapital- oder Rentenleistung oder einer sonstigen vereinbarten Leistung.
Bei dieser Form der Lebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen. Daraus ergibt sich eine in Bezug auf die stets gleich hohe Versicherungssumme konstante Beitragsbelastung auf niedrigem Niveau über die gesamte Vertragslaufzeit. Lediglich bei Sofortüberschussanteilsverrechnung ist eine mögliche Beitragsschwankung des Zahlbeitrages zu berücksichtigen.
Der Vertrag kann somit während der gesamten Laufzeit der persönlichen Einkommensentwicklung angepasst werden und die Gefahr der Geldentwertung durch inflationäre Tendenzen aufgefangen werden. Gleichzeitig kann bei steigender Einkommensentwicklung durch Anpassung der Versicherungsleistungen die Sicherung des individuellen Lebensstandards erfolgen. Die Dynamik wird bei Vertragsabschluss der Lebensversicherung in Form eines bestimmten Prozentsatzes beantragt; auch nachträglich kann sie in bereits bestehende Verträge eingeschlossen werden.
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Nützliche Tipps zum Thema Lebensversicherung
Zu den Voraussetzungen zählen hierbei ein Personenkreis von mindestens 100 Personen sowie die konkrete Festlegungsmöglichkeit und Abgrenzung des Personenkreises
nach objektiven Merkmalen. Bei Vereins Kollektiv lebensversicherung sollte gemäß dem Rundschreiben 3/94 des BAV auf eine Mindestbeteiligungsquote von z. B.
50 Prozent eines nach objektiven Merkmalen fest umschriebenen Personenkreises geachtet werden, um eine Gegenauslese zu vermeiden. Bei Vereinskollektiv
Lebensversicherung werden in der Regel Vereinsmitglieder.
Es folgten einige Versicherer, u. a. sind die Gothaer, Berlinische Leben, CARDIF, Generali Lloyd Versicherung, Allianz, R+V, CIF sowie CIGNA zu nennen, die
entsprechende Tarife, entweder als Zusatzversicherung oder als selbstständige Vertragsform, anbieten. Grundsätzlich ist hier nach Absolvieren einer Wartezeit,
je nach Lebensversicherung und Tarif ein Zeitraum von 15 Monaten bis 24 Monaten, die Zahlung einer bestimmten Rentenleistung im Falle der Arbeitslosigkeit
vorgesehen. Die Höhe der Rentenzahlung ist variabel gestaltbar und frei zu vereinbaren.
Bei den bisherigen Sammelversicherungsverträgen (jetzt Kollektivrahmenverträge) ohne objektive Umschreibung von Art und Höhe der Versicherungsleistung gibt
es je nach Größe des Vertrages mehrere Rabattstufen. Der Arbeitgeber sollte sich in jedem Fall darüber im Klaren sein, dass der Abschluss einer solchen
Vertragsform auch von ihm organisatorische und administrative Aufgaben verlangt. Er ist u. a. gegenüber dem Versicherer für die Beitragserhebung, Sammlung,
Abführung sowie für die Eintreibung von Beitragsrückständen verantwortlich.
Allgemeines über die Lebensversicherung
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Lebensversicherung. Wer eine
preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung. Der Verzicht
auf den Ansparvorgang und die Kapitalzahlung im Erlebensfall führt dazu, dass vergleichsweise niedrige Beiträge zu entrichten sind. Viele Versicherer bieten
eine Sofortgewinnbeteiligung an.
Die Höhe des Depotzinssatzes ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Der Depotzins kann variabel oder festgeschrieben für die gesamte Laufzeit,
also für fünf Jahren, vorgesehen werden. Für die Höhe der Rendite aus Lebensversicherung ist es wenig erheblich, ob die versicherte Person alt oder jung, männlich oder weiblich
ist. Die garantierte und prognostizierte Kapitalabfindung unterscheiden sich jeweils kaum nach Alter und Geschlecht, nur wenn statt der Rückzahlung in einer
Summe die lebenslange Rente gewählt wird.
Die versicherte Summe wird beim Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer entsprechend dem sinkenden Deckungsbedarf zur Auszahlung kommen. Die
Anfangsversicherungssumme wird jährlich um einen gleich bleibenden Betrag reduziert und so dem notwendigen Deckungsbedarf, z. B. im Zusammenhang mit einem
Annuitätendarlehen angepasst. Verwendet wird die Lebensversicherung insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung.
Lebensversicherung
Vermögensbildende Lebensversicherung Verträge werden seit 1989 nicht mehr mit Sparzulagen gefördert. Vermögensbildungsversicherungen wurden zumeist als Versicherungen
auf den Todes- und Erlebensfall vereinbart. Sie können auf den Schluss der laufenden Beitragszahlungsdauer gekündigt werden. Der VN erhält dann den
Rückkaufswert, mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge. Auf derselben Grundlage ist auch die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungssumme
möglich.
Hinsichtlich des Personenkreises, der Direktversicherungsverträge vereinbaren kann, ergeben sich die einschlägigen Regelungen gem. § 17 Abs. 1 des Gesetzes
zur Verbesserung der Lebensversicherung . Danach sind Arbeitnehmer im Sinne der arbeitsrechtlichen Vorschriften Arbeiter und Angestellte; ein
Berufsausbildungsverhältnis steht einem Arbeitsverhältnis gleich. Damit werden alle in abhängiger Tätigkeit Beschäftigten erfasst, deren Tätigkeit auf einem
Dienst- oder Anstellungsverhältnis beruht.
Unter den Geltungsbereich fallen auch Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und selbstständige Handelsvertreter, Geschäftsführer von Gesellschaften mit
beschränkter Haftung, Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, Rechtsanwälte, Steuerberater Architekten, Handwerker oder ähnliche freiberuflich Tätige
sowie sonstige Selbstständige, die aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen eine Lebensversicherung erhalten. Als Direktversicherung können
alle Vertragsformen vorgesehen werden, die der Altersversorgung dienen.
Infos zum Thema Lebensversicherung
Die Erhöhungen können nur bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr des Versicherten durchgeführt werden. Sie
erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. Der VN erhält in der Regel rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung.
Errechnet werden die Erhöhungen nach dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter des Versicherten, nach der restlichen Beitragszahlungsdauer und
einem evtl. vereinbarten Beitragszuschlag der Lebensversicherung dynamisch angepasst werden.
Dies können Sterbefall, Heirat, Unfall oder Berufsunfähigkeitsrisiko sein. Erweist es sich, dass die Kalkulation des Risikobeitrags zu vorsichtig war, d. h.
die Gesamtleistung des Versicherers für derartige Versicherungsfälle niedriger als angesetzt, dann ergibt sich ein Überschuss, der dem Versicherungsnehmer
im Rahmen der Überschussbeteiligung gutzubringen ist. Sparbeiträge sind dann zu zahlen, wenn eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung
abgeschlossen wurde.
Ein besonderer Vorteil der Lebensversicherung zum Vertragsbeginn vereinbarten Anpassungsmöglichkeit liegt darin, dass eine Erhöhung des Versicherungsschutzes auch bei
verschlechtertem Gesundheitszustand vorgenommen werden kann, da auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird. Als Anpassungsmöglichkeiten werden angeboten,
Erhöhung des Beitrags oder der Summe Rente um einen absoluten Betrag oder einen Prozentsatz.
Lebensversicherung
Im Unterschied zur sog. Mitversicherung (Konsortialvertrag) erhält der Kunde im Allgemeinen keine Informationen über den Rückversicherer. Die Besonderheit
der Lebensversicherung gegenüber den meisten anderen Versicherungssparten besteht darin, dass hier sehr ausführliche und differenzierte Kalkulationsgrundlagen
existieren. Zudem sind diese eher noch mit Sicherheitszuschlägen abgesichert und werden in der Regel nicht durch Entgegenkommen gegenüber einzelnen Kunden
unterlaufen.
Diese Häufung muss aber die Folge einer Änderung der Verhältnisse seit Abschluss der Versicherung und die Beitragserhöhung zur Sicherung der dauernden
Erfüllbarkeit der Verträge erforderlich sein. Eine solche Beitragsanpassungsklausel findet sich in den Bedingungen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung,
in der Pflegerentenversicherung und der Pflegerenten-Zusatzversicherung, der Dread-Disease-Versicherung. Der unabhängige Vergleich ist für die Genehmigung
der Beitragsanpassung zuständig.
Der Versicherungsschutz bleibt bei ausreichendem Deckungskapital zumindest teilweise erhalten. Nachteilig ist, dass die Wiederinkraftsetzung des Vertrages
eine erneute Gesundheitsüberprüfung erfordert. Auch Zahlungsverzug und Mahnung mit nachfolgender Kündigung durch den Versicherer können zu einer
beitragsfreien Versicherungssumme führen. Der Vertrag wird dann automatisch umgewandelt. Für die Restlaufzeit bis zum Vertragsablauf bleibt die
beitragsfreie Versicherungssumme erhalten.
Allgemeine Informationen über die Lebensversicherung
Die Beteiligten an einem Lebensversicherung Vertrag sind der Versicherer, also das Unternehmen, das den Versicherungsschutz bereitstellt, und der
Versicherungsnehmer (VN), die versicherte Person oder Personen, der Beitragszahler, die Bezugsberechtigten und Abtretungs- sowie Pfändungsgläubiger.
Vertragspartner des Versicherers ist der Versicherungsnehmer. Er ist derjenige, der den Antrag auf den Abschluss eines Lebensversicherung-Vertrages stellt.
Vielfach ist der VN identisch mit der versicherten Person und dem Beitragszahler.
Wird zu einem späteren Zeitpunkt die Versicherungsleistung verlangt, so muss grundsätzlich der Versicherungsschein vorgelegt werden. Für einen nicht mehr
auffindbaren oder abhanden gekommenen Versicherungsschein kann der VN der Lebensversicherung vom Versicherer die Ausfertigung einer Ersatzurkunde verlangen. Als Gegenleistung für
die Beitragsentrichtung gewährt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalles die Auszahlung einer Kapital- oder Rentenleistung oder einer sonstigen
vereinbarten Leistung.
Mit der Annahme des Antrags durch den Versicherer kommt der Versicherungsvertrag zustande. Sie erfolgt schriftlich in Form einer sog. Annahmeerklärung oder
durch Übersendung des Versicherungsscheins an den Antragsteller. Inhaltliche Abweichungen vom Antrag können aufgrund der Risikoprüfung erforderlich sein,
wenn der Versicherer zu dem Ergebnis kommt, dass der Versicherungsschutz nur mit Risikobeitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen vereinbart werden kann.
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