Lebensversicherung
Der Abschluß einer bestimmten Lebensversicherung Form kann je nach dem Beweggrund des Versicherungsnehmer entweder als Hinterbliebenen Absicherung, oder auch als zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Hierfür wurden durch die Lebensversicherer verschiedene Formen entwickelt, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse orientieren, wobei sich die meisten Produkte an eine bedarfsgerechte Altersvorosrge, sowie die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit orientieren.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Erlebnisfall wird dem Versicherten die Versicherungsleistung, welche sich aus der vor Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme, sowie den erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt, entweder als einmalige Kapitalsumme, oder als lebenslange Rente ausgezahlt.
Je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmer stehen ihm fie folgenden, verschiedenen Vertragsformen einer Lebensversicherung zur Verfügung,
Fondsgebundene Lebensversicherung
Britische Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Für alle Lebensversicherungsformen wird mit Vertragsbeginn eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Soll diese, beispielsweise auf Grund einer veränderten Lebenssituation (Geburt eines Kindes, Heirat, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ect.) während der Vertragslaufzeit angepasst werden, so ist hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Mittlerweile bieten viele Versicherer Tarifoptionen an, welche einen Verzicht der erneuten Gesundheitsprüfung einschliessen.
Nach wie vor zählen Lebensversicherungen in der breiten Bevölkerungsschicht als sicheres Instrument, einer privaten Sparmaßnahme. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung wird bei einer Lebensversicherung eine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherer verlangt.
Lebensversicherung
Der Abschluß einer bestimmten Lebensversicherung Form kann je nach dem Beweggrund des Versicherungsnehmer entweder als Hinterbliebenen Absicherung, oder auch als zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Hierfür wurden durch die Lebensversicherer verschiedene Formen entwickelt, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse orientieren, wobei sich die meisten Produkte an eine bedarfsgerechte Altersvorosrge, sowie die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit orientieren.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Erlebnisfall wird dem Versicherten die Versicherungsleistung, welche sich aus der vor Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme, sowie den erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt, entweder als einmalige Kapitalsumme, oder als lebenslange Rente ausgezahlt.
Je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmer stehen ihm fie folgenden, verschiedenen Vertragsformen einer Lebensversicherung zur Verfügung,
Fondsgebundene Lebensversicherung
Britische Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Für alle Lebensversicherungsformen wird mit Vertragsbeginn eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Soll diese, beispielsweise auf Grund einer veränderten Lebenssituation (Geburt eines Kindes, Heirat, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ect.) während der Vertragslaufzeit angepasst werden, so ist hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Mittlerweile bieten viele Versicherer Tarifoptionen an, welche einen Verzicht der erneuten Gesundheitsprüfung einschliessen.
Nach wie vor zählen Lebensversicherungen in der breiten Bevölkerungsschicht als sicheres Instrument, einer privaten Sparmaßnahme. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung wird bei einer Lebensversicherung eine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherer verlangt.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Lebensversicherung
Die Nachversicherungsgarantie regelt das Recht des VN der Lebensversicherung, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgrund bestimmter Anlässe sowie alle fünf Jahre nach Versicherungsbeginn regelmäßig zu erhöhen. Das Recht kann innerhalb von drei Monaten z. B. nach Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person, Heirat des Versicherten, Geburt eines Kindes des Versicherten, Adoption eines Kindes durch den Versicherten, Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit.
Grundsätzlich kommt der Lebensversicherung Vertrag durch Stellung eines Antrages und dessen Annahme durch den Versicherer zustande. Der schriftlich zu stellende Antrag kann vom Versicherer angenommen werden, er kann allerdings auch abgelehnt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen mit entsprechenden Änderungen angenommen werden. Der Antragsannahme und der Ausstellung des Versicherungsscheins als Urkunde des Versicherungsvertrages geht die Antrags- und Risikoprüfung voraus.
Als Folge einer Anzeigepflichtverletzung steht Rücktritt der Lebensversicherung vom Vertrag innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre - abweichend hiervon in der Pflege-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre, mit entsprechenden Abweichungen verschiedener Versicherer - im Raume. Bei Eintritt des Versicherungsfalls während der ersten drei Jahre der Vertragsdauer kann der Rücktritt auch nach Ablauf der Frist ausgesprochen werden.
Hier wird bei der Lebensversicherung mit laufender Beitragszahlung der Gesamtbeitrag für mehrere Jahre oder für die gesamte Versicherungsdauer im Voraus auf ein Beitragsdepot eingezahlt, dieses Depot wird verzinst und aus dem Depot werden die jährlich fälligen Beiträge entnommen. Die typische Vertragskonstellation fünf plus sieben gleich zwölf bedeutet fünfjährige Beitragsentrichtung, zusätzliche siebenjährige Vertragsdauer und Gesamtvertragsdauer zwölf Jahre zur Erzielung der steuerlichen Bevorzugung.
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Nützliche Tipps zum Thema Lebensversicherung
Die bisherige Unterscheidung nach Gruppen- und Sammelversicherungen wurde aufgegeben, statt dessen wird jetzt der Oberbegriff Kollektivlebensversicherung
verwendet. Dieser unterscheidet aber gleichwohl danach, ob eine objektive Umschreibung von Art und Höhe der versicherten Leistung möglich ist oder nicht.
Ist dies möglich, so entspricht die Kollektiv«lebensversicherung» der früheren Gruppenversicherung, anderenfalls entspricht sie den Merkmalen der
Sammelversicherung.
Bei rabattierten Einzeltarifen von 50 Prozent des versicherbaren Personenkreises entfällt, wenn die Risikoprüfung wie bei Einzelversicherungen durchgeführt
wird. Die Prämienreduktion muss sich wirtschaftlich im Kollektivvertrag selbst tragen. Zur Erfüllung der Mindestzahl von zehn Personen zählen nicht nur wie
bisher die Arbeitnehmer, sondern inzwischen auch deren Ehegatten und Kinder, und auch der Arbeitgeber und dessen Angehörige können in den
Kollektiv Lebensversicherung Vertrag einbezogen werden.
Durch die im Verhältnis zur Kreditsumme niedrigere Versicherungssumme wird eine Beitragsersparnis erzielt. Allerdings wird in Kauf genommen, dass bei einem
vorzeitigen Tod der Kredit nicht in seiner vollen Höhe abgesichert ist. Zum Ablauftermin soll die vereinbarte Versicherungssumme zusammen mit den
Überschussanteilen zur Ablösung gerade ausreichen. Der Nachteil der fehlenden Absicherung im Todesfall kann durch eine Zusatzvereinbarung ausgeglichen
werden, indem die Leistung im Todesfall so aufgestockt wird.
Allgemeines über die Lebensversicherung
Die Versicherung auf zwei verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung von zwei Ehegatten oder Geschäftspartnern sowie der Hinterbliebenenabsicherung.
Die Todesfallsumme wird jedoch nur einmal im Todesfall des Erstversterbenden gezahlt. Dadurch kann diese Vertragsform beitragsgünstiger als zwei getrennte
Versicherungen angeboten werden. Bei Nichtraucherpolice werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag
eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen.
Für die Absicherung solcher Risiken stehen unterschiedliche Tarifformen zur Verfügung, die im Folgenden näher beleuchtet werden. In der Todes- und
Erlebensfallversicherung wird der Versicherungsschutz für den Todesfall mit der Kapitalbildung für den Erlebensfall kombiniert. Diese jahrzehntelang
dominierende Vertragsform erfährt zunehmend Konkurrenz durch aufgeschobene und sofort beginnende Lebensversicherung sowie durch die
Lebensversicherung .
Diesem Depot entnimmt der Versicherer die jährlich fälligen Beiträge. Die anfallenden Depotzinsen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Da das Depotguthaben
sich von Jahr zu Jahr verringert, sind die Depotzinsen zu Beginn am höchsten. Durch die hohen Fünfjahresbeiträge ergeben sich bereits in den ersten Jahren
wesentlich höhere Rückkaufswerte als bei allen anderen Tarifen. Die Vertragsform wird oft als 5+7-Plan angeboten. Hierfür stehen sowohl Tarifformen der
Lebensversicherung als auch der Rentenversicherungen zur Wahl.
Lebensversicherung
Eine dynamische bedeutet die planmäßige Erhöhung der Versicherungsleistungen und Beiträge ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Sie kann für Todes- und
Erlebensfallversicherungen, Risiko- und Rentenversicherungen sowie für die BUZ vereinbart werden. Ein gesonderter Beitrag ist nicht zu entrichten. Die zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einer Lebensversicherung vereinbarte Versicherungssumme bleibt - von der Anrechnung einer Überschussbeteiligung einmal
abgesehen - grundsätzlich konstant.
Es ist unerheblich, wie die Gewinne während der Aufschubfrist verwendet werden. Entscheidend ist ausschließlich die Gewinnbeteiligung ab Rentenbeginn. Wird
für die Phase ab Rentenbeginn eine Gewinnbeteiligungsart vereinbart, bei der aus den jährlichen Gewinnanteilen eine zusätzliche Rente, eine sog. Zusatzrente
oder Bonusrente der Lebensversicherung gebildet wird, die mit der versicherten Rente fällig wird, so entfällt die Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers vollständig. Dieses
setzt voraus, dass die Gewinnverwendung zu einer Erhöhung der Rente führt.
Der Vertrag kann somit während der gesamten Laufzeit der persönlichen Einkommensentwicklung angepasst werden und die Gefahr der Geldentwertung durch
inflationäre Tendenzen aufgefangen werden. Gleichzeitig kann bei steigender Einkommensentwicklung durch Anpassung der Versicherungsleistungen die Sicherung
des individuellen Lebensstandards erfolgen. Die Dynamik wird bei Vertragsabschluss der Lebensversicherung in Form eines bestimmten Prozentsatzes beantragt; auch nachträglich kann
sie in bereits bestehende Verträge eingeschlossen werden.
Infos zum Thema Lebensversicherung
Bei einer Vertragskündigung durch den VN wird ein Rückkauf des Lebensversicherung durch die Auszahlung des sog. Rückkaufswertes vorgenommen. Der Rückkaufswert ist die
dem Versicherungsnehmer im Falle der Kündigung zustehende Abfindung. Der Rückkaufswert besteht aus der durch Ansammlung der Sparprämien gebildeten
Prämienreserve, von der vielfach ein in einigen Versicherungsbedingungen festgelegter Rückkaufsabzug vorgenommen wird. Dieser beträgt beispielsweise 5
Prozent der Prämienreserve der Risikosumme.
Zu unterscheiden sind einmalige Kosten, also Kosten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, und laufende Kosten, die sich aus der laufenden Verwaltung
des Vertrages ergeben. Bei den in den zu zahlenden Beitrag einzurechnenden Kosten, den sog. rechnungsmäßigen Kosten, hatten die Versicherer in der
Vergangenheit relativ feste Vorgaben des BAV zu beachten. Die Aufwendungen für Werbung, für Druckstücke sowie für Formulare, die für den Abschluss benötigt
werden, Abschlussprovisionen und sonstige erfolgsabhängige Zahlungen.
Ein besonderer Vorteil der Lebensversicherung zum Vertragsbeginn vereinbarten Anpassungsmöglichkeit liegt darin, dass eine Erhöhung des Versicherungsschutzes auch bei
verschlechtertem Gesundheitszustand vorgenommen werden kann, da auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird. Als Anpassungsmöglichkeiten werden angeboten,
Erhöhung des Beitrags oder der Summe Rente um einen absoluten Betrag oder einen Prozentsatz.
Lebensversicherung
Bei einer beabsichtigten Vertragsbeendigung sollte stets die beitragsfreie Versicherungssumme als sinnvolle Alternative zu der Inanspruchnahme des
Rückkaufswertes angesehen werden. Die beitragsfreie Versicherungssumme ist zwar stets niedriger als die beitragspflichtige Versicherungssumme, doch ist sie
wesentlich höher als der Rückkaufswert der Lebensversicherung. Außerdem besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn auch in reduzierter Form. Die mögliche Ablaufleistung zum
Vertragsende kann vom Versicherer berechnet werden.
Üblich ist die Zahlung und der Vergleich laufender Beiträge bis zum Ende der Versicherungsdauer, längstens bis zum Ableben der versicherten Person. Teilweise werden
auch Einmalbeitragszahlungen vorgesehen, wobei diese in voller Höhe bei Vertragsabschluss zu leisten sind. Hierbei sind steuerliche Probleme zu berücksichtigen.
Lebensversicherungen mit Beitragsvorauszahlungen also sog. Depotbeitragsversicherungen haben zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Diese Grenzlinie, Selbstbehalt genannt, wird von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich hoch liegen und einerseits von der Größe des Gesamtbestandes,
andererseits von der Durchschnittssumme dieses Bestandes bestimmt. Insbesondere beispielsweise im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung werden in der
Regel Teilrückdeckungen und nicht Vollrückdeckungen vorgenommen. Im Einzelfall können auch andere geschäftspolitische Überlegungen des Erstversicherers hier
eine Rolle spielen.
Allgemeine Informationen über die Lebensversicherung
Mit dem Bezugsrecht bestimmt der VN, dass ein Dritter oder mehrere Dritte die Versicherungssumme im Versicherungsfall erhalten. Dies gilt insbesondere für
den Todesfall. Als Konsequenz aus der Bezugsberechtigung fällt die Versicherungsleistung nicht in die Erbmasse. Der Begünstigte erhält dann die Leistung
neben seinem Erbteil, ohne dass hierdurch die Regelung der Erbschaft verändert wird. Dabei ist es durchaus möglich, für den Todesfall und den Erlebensfall
verschiedene Personen als Bezugsberechtigte zu vereinbaren.
Durch die Abtretung einer Versicherungsleistung erwirbt der sog. Abtretungsgläubiger alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag einschließlich der
Gestaltungsrechte. Abtretungsgläubiger sind sehr oft Banken, die zur Absicherung eines Darlehens eine Lebensversicherung vom VN in Form einer
Abtretung erhalten. Das Versicherungsverhältnis selbst wird durch eine Abtretung nicht berührt. Der VN bleibt weiterhin Prämienschuldner gegenüber dem
Versicherer, Mahnungen und Kündigung sind dem VN zuzustellen.
Sofern ein konkreter Risikoversicherungsschutz nicht erforderlich ist, sind Beitragseinsparungen durch die Lebensversicherung einer jüngeren Person möglich.
Empfehlenswert ist dann u. U. auch die Alternative eines aufgeschobenen Rententarifs. Das Bezugsrecht muss vertraglich geregelt sein. Dazu sind Vor- und
Zunamen sowie das Geburtsdatum im Antrag anzugeben. Die Bezugsberechtigung ist für den Todes- und Erlebensfall anzusprechen. Zu unterscheiden sind das
widerrufliche und das unwiderrufliche Bezugsrecht.
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