Lebensversicherung
Der Abschluß einer bestimmten Lebensversicherung Form kann je nach dem Beweggrund des Versicherungsnehmer entweder als Hinterbliebenen Absicherung, oder auch als zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Hierfür wurden durch die Lebensversicherer verschiedene Formen entwickelt, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse orientieren, wobei sich die meisten Produkte an eine bedarfsgerechte Altersvorosrge, sowie die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit orientieren.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Erlebnisfall wird dem Versicherten die Versicherungsleistung, welche sich aus der vor Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme, sowie den erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt, entweder als einmalige Kapitalsumme, oder als lebenslange Rente ausgezahlt.
Je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmer stehen ihm fie folgenden, verschiedenen Vertragsformen einer Lebensversicherung zur Verfügung,
Fondsgebundene Lebensversicherung
Britische Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Für alle Lebensversicherungsformen wird mit Vertragsbeginn eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Soll diese, beispielsweise auf Grund einer veränderten Lebenssituation (Geburt eines Kindes, Heirat, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ect.) während der Vertragslaufzeit angepasst werden, so ist hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Mittlerweile bieten viele Versicherer Tarifoptionen an, welche einen Verzicht der erneuten Gesundheitsprüfung einschliessen.
Nach wie vor zählen Lebensversicherungen in der breiten Bevölkerungsschicht als sicheres Instrument, einer privaten Sparmaßnahme. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung wird bei einer Lebensversicherung eine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherer verlangt.
Lebensversicherung
Der Abschluß einer bestimmten Lebensversicherung Form kann je nach dem Beweggrund des Versicherungsnehmer entweder als Hinterbliebenen Absicherung, oder auch als zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Hierfür wurden durch die Lebensversicherer verschiedene Formen entwickelt, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse orientieren, wobei sich die meisten Produkte an eine bedarfsgerechte Altersvorosrge, sowie die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit orientieren.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Erlebnisfall wird dem Versicherten die Versicherungsleistung, welche sich aus der vor Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme, sowie den erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt, entweder als einmalige Kapitalsumme, oder als lebenslange Rente ausgezahlt.
Je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmer stehen ihm fie folgenden, verschiedenen Vertragsformen einer Lebensversicherung zur Verfügung,
Fondsgebundene Lebensversicherung
Britische Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Für alle Lebensversicherungsformen wird mit Vertragsbeginn eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Soll diese, beispielsweise auf Grund einer veränderten Lebenssituation (Geburt eines Kindes, Heirat, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ect.) während der Vertragslaufzeit angepasst werden, so ist hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Mittlerweile bieten viele Versicherer Tarifoptionen an, welche einen Verzicht der erneuten Gesundheitsprüfung einschliessen.
Nach wie vor zählen Lebensversicherungen in der breiten Bevölkerungsschicht als sicheres Instrument, einer privaten Sparmaßnahme. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung wird bei einer Lebensversicherung eine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherer verlangt.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Lebensversicherung
Ein besonderer Vorteil der Lebensversicherung zum Vertragsbeginn vereinbarten Anpassungsmöglichkeit liegt darin, dass eine Erhöhung des Versicherungsschutzes auch bei verschlechtertem Gesundheitszustand vorgenommen werden kann, da auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird. Als Anpassungsmöglichkeiten werden angeboten, Erhöhung des Beitrags oder der Summe Rente um einen absoluten Betrag oder einen Prozentsatz.
Grundsätzlich gelten dabei folgende Aussagen: Je höher das Eintrittsalter, desto höher die Beiträge zur Lebensversicherung. Je länger die Versicherungsdauer, desto höher die Beiträge. Je schlechter der Gesundheitszustand, desto unwahrscheinlicher ist die Versicherbarkeit. Bei versicherbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen können Risikobeitragszuschläge vereinbart werden. Höhere berufliche oder sonstige Risiken führen in der Regel zu Beitragszuschlägen. Aus der längeren Lebenserwartung der Frauen resultiert ein niedrigerer Beitrag.
Der Sparanteil, der für die Anlage verwandt wird, unterliegt im Gegensatz zur normalen Lebensversicherung nicht den strengen Anlagevorschriften. Der größere Spielraum in der Anlage kann daher auch zu höheren Renditen führen. Die tatsächliche Höhe der Kapitalauszahlung zum Vertragsende steht jedoch nicht fest. Die Anlage in einem Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds bleibt größtenteils dem Versicherer überlassen. In der Praxis empfiehlt sich die Lebensversicherung als zusätzliche Anlagemöglichkeit.
Der VN braucht die einzelnen jährlichen Erhöhungen des Beitrages und der Leistungen nicht zu akzeptieren. Lässt er jedoch hintereinander mehr als zwei Erhöhungen ungenutzt, so erlischt das Recht auf künftige Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Er kann dieses Recht wieder erlangen, wenn er sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterzieht. Angeboten werden unterschiedliche Varianten der Erhöhung von Lebensversicherung und Versicherungsschutz, die Versicherungssumme erhöht sich jährlich um 20 Prozent,
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Nützliche Tipps zum Thema Lebensversicherung
Kreditlebensversicherungen werden über die kreditgebenden Banken und Leasingunternehmen vertrieben. Die Beziehung zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut
wird durch einen Rahmenvertrag geregelt. Der Vertrag wird also dem Kunden von der Bank angeboten. Kreditlebensversicherung mit Arbeitslosigkeits
Zusatzversicherung. Vor einigen Jahren kam die Volksfürsorge als erster Lebensversicherer mit einem Tarif zur Absicherung des Arbeitslosigkeitsrisikos auf
den Markt. Sie bietet ihn inzwischen nicht mehr an.
Die Todesfallabsicherung ist gegeben und es sind niedrigere Beiträge zu entrichten. Überschüsse für die Altersversorgung verbleiben nicht. Zudem ist der
konkrete Zeitpunkt unbestimmt und von externen Einflüssen abhängig. Im Rahmen einer weiteren Vertragsform, bei der die Laufzeiten des Versicherungs- und
Kreditvertrages übereinstimmen, werden die Überschussanteile ausgeschüttet und nicht angesammelt. Dies führt zu einer Verringerung der Beitragsbelastung und
zur vollen Todesfallabsicherung der Lebensversicherung .
Dadurch wird nach Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit eine monatliche AU-Rente in Höhe des Beitrages gezahlt, um den die
Anfangsversicherungssumme monatlich fällt. Die Rente endet bei Fortfall der Arbeitsunfähigkeit oder durch den Tod des Versicherten, spätestens bei Ablauf
der Versicherungsdauer. Auch Krankentagegeldversicherungen werden ergänzend zur Kredit«lebensversicherung» angeboten, aus denen dann bei vorübergehender
Arbeitsunfähigkeit die fälligen Zins- und Tilgungsraten weiter gezahlt werden.
Allgemeines über die Lebensversicherung
Bei der Versicherung mit erhöhter Todesfallsumme steht der Todesfallschutz im Vordergrund. Daher ist sie besonders für junge Familien mit erhöhtem Bedarf an
Hinterbliebenenschutz geeignet und zu empfehlen. Im Todesfall wird z. B. die doppelte Erlebensfallsumme ausgezahlt. Auch in Verbindung mit einer
Baufinanzierung und als Hypotheken-Tilgungsversicherung ist sie dazu geeignet, Familien gegen die besonderen wirtschaftlichen Folgen des Todesfalls
abzusichern.
Die Beitragszahlung einer Lebensversicherung kann statt durch eine laufende durch eine zeitlich abgekürzte Beitragszahlung erfolgen. Je kürzer die
Beitragszahlungsdauer, desto höher die jeweiligen Beiträge. Einmalbeiträge sind in diesem Kontext nicht sinnvoll, da hier die Steuervorteile der
Lebensversicherung entfallen würden. Als kürzeste steuerunschädliche Beitragszahlungsdauer werden derzeit noch fünf Jahre angesehen. Um dem Versicherungsnehmer
trotzdem den Einmalbeitrag zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit eines Beitragsdepots.
Seltener werden die Überschussanteile bei einer Lebensversicherung angesammelt und zum Vertragsende ausgezahlt. Eine solche Regelung ist insofern
ungünstiger, als sie nicht wie die Beitragsreduzierung durch die Sofortgewinnbeteiligung zu niedrigeren Beiträgen führt. Bei der Lebensversicherung
besteht ein Umtauschrecht. Der VN kann eine andere Form der Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit gleich hoher oder niedrigerer
Versicherungssumme vereinbaren.
Lebensversicherung
Die Anpassungsverpflichtung für die Lebensversicherung entfällt bei Neuzusagen ab 1999, soweit sie eine Anpassungsgarantie um wenigstens 1 Prozent der laufenden Leistungen enthalten
oder bei bestehenden Direktversicherungen und Pensionskassenzusagen, wenn ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschussanteile zur
Erhöhung der laufenden Leistung verwendet werden, und dies bei Wahrung des Höchstzinssatzes gemäß VAG. Gewinnbeteiligungssysteme im Rahmen von
Direktversicherungen, bei denen es um die Verwendung von Gewinnen während der Aufschubfrist geht.
In diesem Fall sind außerdem die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus den Sparanteilen der Beiträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu
versteuern. Der Abschluss einer Lebensversicherung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer zumindest in diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine
vermögenswirksame Leistung, z. B. aufgrund tarifvertraglicher Regelung, gegenüber seinem Arbeitgeber besitzt und dass dieser den Beitrag an den Versicherer
überweist.
Wird als Gewinnverwendung eine konstante Gewinnrente vereinbart, bei der die jährlichen Gewinnanteile zu einer zusätzlichen beitragsfreien Rente führen, so
entfällt die Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers nicht. Es gibt nur eine in ihrer Höhe zusätzliche, gleich bleibende Rente, die dem Risiko der
Absenkung bei sinkendem Gewinn unterliegt. Eine solche Rentenerhöhung entspricht nicht dem Sinn und Zweck des § 16 Betriebsrentengesetzes. Diese
Gewinnbeteiligung führt nicht zu einem dynamischen Anstieg der Renten.
Infos zum Thema Lebensversicherung
Die Erhöhungen können nur bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr des Versicherten durchgeführt werden. Sie
erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. Der VN erhält in der Regel rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung.
Errechnet werden die Erhöhungen nach dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter des Versicherten, nach der restlichen Beitragszahlungsdauer und
einem evtl. vereinbarten Beitragszuschlag der Lebensversicherung dynamisch angepasst werden.
Grundsätzlich gelten dabei folgende Aussagen: Je höher das Eintrittsalter, desto höher die Beiträge. Je länger die Versicherungsdauer, desto höher die
Beiträge. Je schlechter der Gesundheitszustand, desto unwahrscheinlicher ist die Versicherbarkeit. Bei versicherbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen
können Risikobeitragszuschläge vereinbart werden. Höhere berufliche oder sonstige Risiken führen in der Regel zu Beitragszuschlägen. Aus der längeren
Lebenserwartung der Frauen resultiert ein niedrigerer Beitrag.
Teilweise wird auch noch eine Anpassungsalternative angeboten, bei der individuell zu einem festen Sockelprozentsatz, z. B. 3 Prozent, noch ein
Zusatzprozentsatz festgelegt werden kann, um so einen gewissen Karrieretrend und die erhoffte Einkommensentwicklung individuell abzusichern. Der
Versicherungsnehmer muss die einzelnen jährlichen Erhöhungen des Beitrages der Lebensversicherung und der Leistungen nicht immer akzeptieren. Lässt er jedoch hintereinander mehr
als zwei Erhöhungen ungenutzt, so erlischt das Recht auf künftige Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Lebensversicherung
Je nach den vertraglichen Bestimmungen können freiwillige Zuzahlungen zur Lebensversicherung einmalig, mehrmalig oder auch laufend, beispielsweise durch Verwendung der jährlichen
Überschussanteile, vorgesehen werden. Die beitragsfreie Versicherungssumme kann bis zu dem Zeitpunkt der Umwandlung geltenden beitragspflichtigen
Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden. Eine Zuzahlung kann auch die Versicherungsdauer bei bestimmten Tarifen abkürzen.
Dadurch wird der für den Erlebensfall vorgesehene Ablauftermin vorgezogen.
Diese Häufung muss aber die Folge einer Änderung der Verhältnisse seit Abschluss der Versicherung und die Beitragserhöhung zur Sicherung der dauernden
Erfüllbarkeit der Verträge erforderlich sein. Eine solche Beitragsanpassungsklausel findet sich in den Bedingungen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung,
in der Pflegerentenversicherung und der Pflegerenten-Zusatzversicherung, der Dread-Disease-Versicherung. Der unabhängige Vergleich ist für die Genehmigung
der Beitragsanpassung zuständig.
Im ersten Fall gelten die steuerlichen Vorteile, wenn die Zuzahlung frühestens zu Beginn des sechsten Versicherungsjahres erfolgt, die Restlaufzeit des
Vertrages nach der letzten Zuzahlung mindestens fünf Jahre beträgt, die Zuzahlungen im Kalenderjahr nicht mehr als 10 Prozent und während der vereinbarten
Vertragslaufzeit insgesamt nicht mehr als 20 Prozent der Versicherungssumme betragen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Mindestvertragsdauer
eingehalten wird.
Allgemeine Informationen über die Lebensversicherung
Die Gesundheitsprüfung in der Lebensversicherung erfolgt aufgrund eines umfangreichen Fragenkataloges im Antragsformular sowie anhand zusätzlicher Fragebögen,
medizinischer Auskünfte durch behandelnde Ärzte sowie durch Informationen von Krankenkassen und andere ärztliche Untersuchungen. Der Prüfungsumfang richtet
sich danach, in welcher Höhe eine Versicherungssumme bzw. Rente versichert werden soll. Die Annahmerichtlinien der einzelnen Versicherer sehen unterschiedlich
hohe Anforderungen sowie unterschiedliche Summenbegrenzungen für die ärztliche Untersuchung vor.
Das Recht zur Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung bleibt von der Rücktrittsmöglichkeit unberührt. Demzufolge kann der Versicherer innerhalb
der ersten 30 Jahre der Vertragsdauer grundsätzlich anfechten. Die vorvertragliche Anzeigepflicht besteht auch nach Abschluss des Vertrages einer Lebensversicherung bis zur
Ausfertigung der Police. Sollte sich in dieser Zeit der Gesundheitszustand oder die sonstigen Gefahrumstände verändert haben, so muss dies dem Versicherer
angezeigt werden.
Eine widerrufliche Bezugsberechtigung ist der Normalfall. Für den Erlebensfall behält sich im Allgemeinen der VN das Bezugsrecht vor. Der Begünstigte erwirbt
sofort einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung, wobei allerdings die Gestaltungsrechte am Vertrag dem VN vorbehalten bleiben. Der
VN kann jedoch ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten das Bezugsrecht selbst nicht mehr verändern. Nur der Begünstigte kann eine andere Person als
Bezugsberechtigten einsetzen.
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