Lebensversicherung
Der Abschluß einer bestimmten Lebensversicherung Form kann je nach dem Beweggrund des Versicherungsnehmer entweder als Hinterbliebenen Absicherung, oder auch als zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Hierfür wurden durch die Lebensversicherer verschiedene Formen entwickelt, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse orientieren, wobei sich die meisten Produkte an eine bedarfsgerechte Altersvorosrge, sowie die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit orientieren.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Erlebnisfall wird dem Versicherten die Versicherungsleistung, welche sich aus der vor Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme, sowie den erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt, entweder als einmalige Kapitalsumme, oder als lebenslange Rente ausgezahlt.
Je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmer stehen ihm fie folgenden, verschiedenen Vertragsformen einer Lebensversicherung zur Verfügung,
Fondsgebundene Lebensversicherung
Britische Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Für alle Lebensversicherungsformen wird mit Vertragsbeginn eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Soll diese, beispielsweise auf Grund einer veränderten Lebenssituation (Geburt eines Kindes, Heirat, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ect.) während der Vertragslaufzeit angepasst werden, so ist hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Mittlerweile bieten viele Versicherer Tarifoptionen an, welche einen Verzicht der erneuten Gesundheitsprüfung einschliessen.
Nach wie vor zählen Lebensversicherungen in der breiten Bevölkerungsschicht als sicheres Instrument, einer privaten Sparmaßnahme. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung wird bei einer Lebensversicherung eine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherer verlangt.
Lebensversicherung
Der Abschluß einer bestimmten Lebensversicherung Form kann je nach dem Beweggrund des Versicherungsnehmer entweder als Hinterbliebenen Absicherung, oder auch als zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Hierfür wurden durch die Lebensversicherer verschiedene Formen entwickelt, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse orientieren, wobei sich die meisten Produkte an eine bedarfsgerechte Altersvorosrge, sowie die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit orientieren.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Erlebnisfall wird dem Versicherten die Versicherungsleistung, welche sich aus der vor Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme, sowie den erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt, entweder als einmalige Kapitalsumme, oder als lebenslange Rente ausgezahlt.
Je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmer stehen ihm fie folgenden, verschiedenen Vertragsformen einer Lebensversicherung zur Verfügung,
Fondsgebundene Lebensversicherung
Britische Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Für alle Lebensversicherungsformen wird mit Vertragsbeginn eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Soll diese, beispielsweise auf Grund einer veränderten Lebenssituation (Geburt eines Kindes, Heirat, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ect.) während der Vertragslaufzeit angepasst werden, so ist hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Mittlerweile bieten viele Versicherer Tarifoptionen an, welche einen Verzicht der erneuten Gesundheitsprüfung einschliessen.
Nach wie vor zählen Lebensversicherungen in der breiten Bevölkerungsschicht als sicheres Instrument, einer privaten Sparmaßnahme. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung wird bei einer Lebensversicherung eine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherer verlangt.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Lebensversicherung
Bei den bisherigen Sammelversicherungsverträgen (jetzt Kollektivrahmenverträge) ohne objektive Umschreibung von Art und Höhe der Versicherungsleistung gibt es je nach Größe des Vertrages mehrere Rabattstufen. Der Arbeitgeber sollte sich in jedem Fall darüber im Klaren sein, dass der Abschluss einer solchen Vertragsform auch von ihm organisatorische und administrative Aufgaben verlangt. Er ist u. a. gegenüber der Lebensversicherung für die Beitragserhebung, Sammlung, Abführung sowie für die Eintreibung von Beitragsrückständen verantwortlich.
Verstirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, so ist dies dem Versicherer der Lebensversicherung möglichst innerhalb von 48 Stunden telegrafisch anzuzeigen. Eine rechtzeitige Anzeige wird vom Versicherer verlangt, damit erforderlichenfalls eine Obduktion veranlasst werden kann. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Auch bei Tod durch Unfall sind die Unterlagen sowie ein Unfallbericht beizubringen.
Eine vorläufige Deckungszusage ist immer dann wichtig, wenn der Antragsteller aus persönlichen Gründen den Abschluss des Vertrages nicht abwarten kann, so z. B. wegen eines unmittelbar bevorstehenden Auslandsaufenthaltes oder aus sonstigen terminlichen Gründen. Die Deckungszusage kann notfalls auch formlos mündlich, telefonisch oder per Telefax erfolgen. Der zustande gekommene Versicherungsvertrag wird mit dem von der Lebensversicherung ausgefertigten Versicherungsschein (Police) beurkundet.
Die Erhöhungen können nur bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch längstens bis zum 65. Lebensjahr des Versicherten durchgeführt werden. Sie erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. Der VN erhält rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung. Errechnet werden die Erhöhungen nach dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter des Versicherten, nach der restlichen Beitragszahlungsdauer und einem eventuell vereinbarten Beitragszuschlag der Lebensversicherung dynamisch angepasst werden.
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Nützliche Tipps zum Thema Lebensversicherung
Die Ermäßigung darf bei laufender Beitragszahlung bis zu 4 Prozent des Beitrages und, je nach Tarifform, Kostenzuschlagssystem und Bestandszusammensetzung,
bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag bis zu 1 Prozent des Beitrages betragen; vorausgesetzt, das Kostenniveau der in Frage kommenden zur ermäßigten
Einzelversicherung entspricht mindestens demjenigen, der vor dem 29.07.1994 genehmigten Tarife. Bei fehlenden objektiven Festlegungen sind bis zu 3 Prozent
Beitragsermäßigung möglich.
Eine Befreiungsmöglichkeit besteht nach wie vor für die Versorgungswerke der Rechtsanwälte. In der gesetzlichen Rentenversicherung konnten Angestellte, die
vor dem 01.01.1968 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht versicherungspflichtig waren, auf Antrag von der zum 01.01.1968 eintretenden
Versicherungspflicht befreit werden. Von 1983 bis 1987 wurde aufgrund des Künstler Sozialversicherungsgesetzes auch den selbstständigen Publizisten und
Künstlern eine Versicherungsmöglichkeit in Form der Lebensversicherung eingeräumt.
Bei den bisherigen Sammelversicherungsverträgen (jetzt Kollektivrahmenverträge) ohne objektive Umschreibung von Art und Höhe der Versicherungsleistung gibt
es je nach Größe des Vertrages mehrere Rabattstufen. Der Arbeitgeber sollte sich in jedem Fall darüber im Klaren sein, dass der Abschluss einer solchen
Vertragsform auch von ihm organisatorische und administrative Aufgaben verlangt. Er ist u. a. gegenüber dem Versicherer für die Beitragserhebung, Sammlung,
Abführung sowie für die Eintreibung von Beitragsrückständen verantwortlich.
Allgemeines über die Lebensversicherung
Bei der Versicherung mit erhöhter Todesfallsumme steht der Todesfallschutz im Vordergrund. Daher ist sie besonders für junge Familien mit erhöhtem Bedarf an
Hinterbliebenenschutz geeignet und zu empfehlen. Im Todesfall wird z. B. die doppelte Erlebensfallsumme ausgezahlt. Auch in Verbindung mit einer
Baufinanzierung und als Hypotheken-Tilgungsversicherung ist sie dazu geeignet, Familien gegen die besonderen wirtschaftlichen Folgen des Todesfalls
abzusichern.
Die Höhe des Depotzinssatzes ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Der Depotzins kann variabel oder festgeschrieben für die gesamte Laufzeit,
also für fünf Jahren, vorgesehen werden. Für die Höhe der Rendite aus Lebensversicherung ist es wenig erheblich, ob die versicherte Person alt oder jung, männlich oder weiblich
ist. Die garantierte und prognostizierte Kapitalabfindung unterscheiden sich jeweils kaum nach Alter und Geschlecht, nur wenn statt der Rückzahlung in einer
Summe die lebenslange Rente gewählt wird.
Da jeder Versicherungsvertrag satzungsgemäß an den erwirtschafteten Erträgen beteiligt ist, erhöhen entstandene Überschussanteile die Versicherungsleistung.
Die gängigste Vertragsform dürfte die sog. gemischte Lebensversicherung sein. Die Versicherungsleistung kommt im Todesfall des Versicherten,
spätestens zum vertraglich vereinbarten Ablauftermin zur Auszahlung. Diese Versorgungsform dient gleichzeitig der Alters- und Hinterbliebenenabsicherung.
Sie eignet sich insbesondere auch zur Tilgung und Sicherung von Hypotheken und Darlehen.
Lebensversicherung
Der Sparanteil, der für die Anlage verwandt wird, unterliegt im Gegensatz zur normalen Lebensversicherung nicht den strengen Anlagevorschriften. Der
größere Spielraum in der Anlage kann daher auch zu höheren Renditen führen. Die tatsächliche Höhe der Kapitalauszahlung zum Vertragsende steht jedoch nicht
fest. Die Anlage in einem Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds bleibt größtenteils dem Versicherer überlassen. In der Praxis empfiehlt sich die Lebensversicherung
als zusätzliche Anlagemöglichkeit.
Steht der Zeitpunkt der Auflösung des Dienstverhältnisses fest, so ist die Vervielfältigungsregelung höchstens drei Monate vor diesem Zeitpunkt anwendbar.
Die Anwendung der Vervielfältigungsregelung ist auch im Fall der Umwandlung von Arbeitslohn zulässig. In diesem Fall liegt eine Zuwendung aus Anlass der
Beendigung der Lebensversicherung auch dann vor, wenn nach Ausscheiden des Arbeitnehmers zu zahlende Bezüge umgewandelt werden und die Umwandlung schon im
Zeitpunkt des Ausscheidens vereinbart worden ist.
Der Vertrag kann somit während der gesamten Laufzeit der persönlichen Einkommensentwicklung angepasst werden und die Gefahr der Geldentwertung durch
inflationäre Tendenzen aufgefangen werden. Gleichzeitig kann bei steigender Einkommensentwicklung durch Anpassung der Versicherungsleistungen die Sicherung
des individuellen Lebensstandards erfolgen. Die Dynamik wird bei Vertragsabschluss der Lebensversicherung in Form eines bestimmten Prozentsatzes beantragt; auch nachträglich kann
sie in bereits bestehende Verträge eingeschlossen werden.
Infos zum Thema Lebensversicherung
In der Praxis tritt des öfteren die Situation auf, dass der VN die zu zahlenden Beiträge für seinen Lebensversicherung nicht mehr in der
ursprünglich vereinbarten Höhe aufbringen will oder kann. Dann bieten sich verschiedene Möglichkeiten für eine Reduzierung der Beitragsleistung bis hin zu
der zuvor angesprochenen Vertragsbeendigung an. Neben den bereits dargestellten Stundungsmöglichkeiten, der Ruhensvereinbarung, Beitragsfreistellung und dem
Rückkauf andere Alternativen möglich.
Jede Nachversicherung ergibt eine rechtlich selbstständige Neuversicherung mit eigenen Versicherungsbedingungen und Bezugsrechten, aber ohne eigenes Recht
auf Nachversicherung. Bei der Vereinbarung der Dynamik kann die automatische jährliche Steigerung der versicherten Leistung und damit des Beitrages u. U.
die jährliche Beitragsbelastung zu schnell und zu stark wachsen lassen. Um eine übermäßige Beitragssteigerung zu vermeiden, sollte ein Aussetzen der
Anpassungen vorgenommen werden.
Diese Leistung wird durch die verzinsliche Ansammlung der Sparbeiträge angespart, wobei für die Verzinsung der jeweilige Rechnungszins maßgebend ist, also
nicht der tatsächlich erzielte Kapitalertrag. Ist dieser allerdings höher, so wird der entstehende Überschuss dem Versicherungsnehmer im Rahmen der
Überschussbeteiligung gutgeschrieben. Das aus den verzinsten Sparbeiträgen gebildete Guthaben wird als Deckungskapital bezeichnet, während die Summe der
Deckungskapitalien der Lebensversicherung als Deckungsrückstellung bezeichnet wird.
Lebensversicherung
Im Zeitalter des Internet und der neuen Kommunikationsmöglichkeiten wird auch der neue Vertriebsweg über das Internet von den Lebensversicherern in deutlich
stärkerem Maße genutzt werden. Als erstes Unternehmen hat die Mannheimer Versicherungsgruppe beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) die
Erlaubnis zum Vertrieb ausschließlich über das Internet erhalten. Die DBV-Winterthur lässt ihre Tochter Delfin Lebensversicherung ausschließlich über das Internet
anbieten und hat eine pan-europäische IT-Plattform geschaffen.
Zur Angebotserstellung wird eine Kopie der Police ebenso benötigt wie eine Bevollmächtigung, um nähere Informationen direkt vom Versicherer einholen und als
Bevollmächtigter auftreten zu können. Ein aus dem Internet downloadfähiger Fragebogen ist vom Versicherer auszufüllen. Wird das Kaufangebot vom Verkäufer
akzeptiert, so wird bei der Versicherung ein Versicherungsnehmerwechsel bzw. ein Vergleich beantragt. Gegen eine Gebühr kann die Zahlungsabwicklung
auch auf dem Treuhandweg durchgeführt werden.
Im ersten Fall gelten die steuerlichen Vorteile, wenn die Zuzahlung frühestens zu Beginn des sechsten Versicherungsjahres erfolgt, die Restlaufzeit des
Vertrages nach der letzten Zuzahlung mindestens fünf Jahre beträgt, die Zuzahlungen im Kalenderjahr nicht mehr als 10 Prozent und während der vereinbarten
Vertragslaufzeit insgesamt nicht mehr als 20 Prozent der Versicherungssumme betragen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Mindestvertragsdauer
eingehalten wird.
Allgemeine Informationen über die Lebensversicherung
Besteht die Möglichkeit, den Antrag mit Abweichungen, z. B. aufgrund eines Risikozuschlags anzunehmen, so handelt es sich um einen Antrag des Versicherers,
den der VN ablehnen oder aber durch Zahlung des Erstbeitrages annehmen kann. Kommt kein Vertrag zustande, weil die Versicherung die Annahme ablehnt oder
weil Sie ablehnen, einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss zu vereinbaren, so wird dies dem zuständigen Verband gemeldet und in einer Datensammlung
erfasst.
Wer dies vermeiden möchte, kann seinen Antrag als rechtsunverbindlichen Probeantrag charakterisieren. Diese Probeanträge dürfen nicht datenmäßig erfasst
werden. Eine Antragsablehnung der Lebensversicherung kann immer dann erfolgen, wenn die Gefahrübernahme und das damit verbundene Risiko für den Versicherer zu erheblich sind,
sodass er dieses nicht übernehmen will. Bei einer aufgeschobenen Leibrentenversicherung wird auf eine umfassende Gesundheitsprüfung verzichtet. Eine ärztliche
Untersuchung ist ebenso wenig erforderlich wie die Beantwortung von Gesundheitsfragen im Antrag.
Ein verantwortlicher Aktuar überwacht die Einhaltung der in der Lebensversicherungsrichtlinie enthaltenen Kalkulationsgrundsätze. Zu diesen Grundsätzen
gehört insbesondere die Vorschrift, dass die Herkunftslandbehörde einen Höchstrechnungszinsfuß festlegen kann, der 60 Prozent des Zinssatzes der
Staatsanleihen in der Währung, in der die Lebensversicherung abgeschlossen ist, nicht überschreiten darf. Da die Kalkulationsgrundsätze der Finanzaufsicht
des Herkunftslandes unterliegen, ist eine völlige Harmonisierung nicht gegeben.
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