NRV Mehrfamilienhausversicherung
Bei der Mehrfamilienhausversicherung handelt es sich um eine reine Schadenversicherung, welche finanzielle Entschädigungsleistungen für alle im Versicherungsvertrag benannten Gebäude und Gebäudezubehör, sowie mitversicherte Nebengebäude (beispielsweise Garagen und Carports, Gartenhäuser ect.) auf dem Versicherungsgrundstück leistet. Die maximale Höhe der Entschädigungsleistungen richtet sich hierbei auf die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Der Versicherungsumfang bezieht alle im Versicherungsvertrag vereinbarten Gefahren und Risiken ein, welche in der Regel durch 3 verschiedene Versicherungsformen in der sogenannten gebündelten Mehrfamilienhausversicherung angeboten wird. Diese drei Versicherungsformen umfassen im Einzelnen nachfolgende Gefahreneinschlüsse,
Feuerversicherung
Durch die Feuerversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche in Folge von Bränden, Explosionen, Blitzschläge, sowie den Anprall oder den Absturz bemannter Flugkörper verursacht werden.
Leitungswasserversicherung
Durch die Leitungswasserversicherung werden alle Schäden abgesichert, welche durch frostbedingte Ereignisse zum Beispiel an Sanitäranlagen oder Bruchschäden an Installationen für Leitungswasser, sowie Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, entstanden sind.
Sturm- und Hagelversicherung
Durch die Sturm- und Hagelversicherung werden alle unmittelbar entstandenen Schäden am versicherten Gebäude abgesichert, welche durch Windgeschwingikeiten ab einer Windstärke 8 entstanden sind.
Versichert durch die vorgenannten Versicherungsformen der Mehrfamilienhausversicherung sind die infolge des eingetretenen Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Sachen, die durch den vorliegenden Vertrag versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Die Versicherungsleistungen sind jedoch auf das Maximale der Versicherungssumme begrenzt.
Allgemeine Informationen zum Thema Mehrfamilienhausversicherung
Indes bieten die Mehrfamilienhausversicherung inzwischen einen relativ weitgehenden Unterversicherungsverzicht. Die Versicherungssumme 1914 gilt nämlich als richtig ermittelt, wenn sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird, der VN im Antrag den Neuwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet, der VN Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet.
Soll die Mehrfamilienhausversicherung zum Zeitwert genommen werden, ist statt einer festen Versicherungssumme die Gleitende Neuwertversicherung auf Zeitwertbasis zu vereinbaren und z.B. wie folgt beurkunden zu lassen. In Änderung der VGB ist Versicherungswert 1914 der ortsübliche Neuwertwert des Gebäudes entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaus nach Preisen des Jahres 1914 abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt. Die Ermittlung der Versicherungssumme nach Preisen von 1914 war schon immer problematisch.
Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen. Der Begriff Wasserversorgung Im Sinne der NRV Mehrfamilienhausversicherung umfasst nicht nur die Frischwasserzuführung, sondern auch das abzuleitende Verbrauchswasser. Aus Leitungsrohren muss das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten sein. Die Art des Rohrmaterials ist unerheblich, sofern es die erforderliche Festigkeit besitzt, dem Wasserdruck standzuhalten. Unter diesen Voraussetzungen sind auch Schläuche als Rohre anzusehen.
Klausel PK 7265 auf Bruchschäden an Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse), ausgenommen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen. Klauseln für die Erweiterung des Versicherungsschutzes durch die Mehrfamilienhausversicherung auf Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks Klausel 7262 und Klausel 7263, mit denen im Rahmen der VGB 2000 der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind nicht mehr vorgesehen.
NRV Mehrfamilienhausversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Mehrfamilienhausversicherung
Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind. Versicherbar sind jedoch nicht nur
die zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, sondern auch Wohn- und Geschäftsgebäude, Geschäftsgebäude, Bürogebäude sowie Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser u.
dergl. Deshalb sind die zu versichernden Gebäude und ihre Nutzungsart im Versicherungsvertrag einzeln zu benennen. Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind
mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Die Mehrfamilienhausversicherung bietet Versicherungsschutz für verschiedene Gefahren, wie sie durch mehrere spezielle Versicherungsarten getrennt erfasst
sind, und zwar durch die Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung und Sturmversicherung. Anders als bei einer gebündelten Versicherung, in der in einem
Versicherungsschein mehrere Versicherungsarten zusammengefasst sind und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen je Versicherungsart nebeneinander gelten,
besteht für die Mehrfamilienhausversicherung ein gemeinsames Bedingungswerk.
Mit diesem Passus soll klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen Einbaumöbel/-küchen als Gebäudebestandteil gelten. Bei den z.B. in Einbauküchen
der beschriebenen Art integrierten Elektrogeräten wie Herde, Kühlschränke und dgl. handelt es sich zwar regelmäßig um serienmäßig gefertigte Teile, dennoch
können sie nicht isoliert betrachtet werden. Sie bilden nämlich eine Einheit mit dem betreffenden Küchenmöbelstück und sind deshalb als mit diesem versichert
zu betrachten.
Allgemeines über die Mehrfamilienhausversicherung
Bezugsfertigkeit des Gebäudes - Ein Wohngebäude ist dann bezugsfertig, wenn es bestimmungsgemäß von Menschen bezogen und auf Dauer bewohnt werden kann, das
ist auch dann der Fall, wenn noch gewisse Restarbeiten (z.B. Malerarbeiten und Tapezieren) anstehen (VersR 89, 365). Umbauarbeiten - Durch den Ausschluss
wird bei entsprechenden Umbauarbeiten ein bisher bestehender Versicherungsschutz bis zur Wiederbezugsfertigkeit des Gebäudes unterbrochen, selbst wenn kein
erhöhtes Risiko besteht.
Außer der Gefahr Sturm erfasst die NRV Mehrfamilienhausversicherung auch die Gefahr Hagel. Die VGB 2008 beschreiben Sturm als eine wetterbedingte Luftbewegung von
mindestens Windstärke 8. Ist die Windstärke für das im Versicherungsschein bezeichnete Grundstück nicht feststellbar, so wird ein versichertes Sturmereignis
unterstellt, wenn der VN nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an anderen Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen
anderen Sachen angerichtet hat.
Der Begriff Leitungsrohr schließt die Rohrverbindungen wie Muffen, Flanschen einschließlich Dichtung und dergleichen ein, aus mit dem Rohrsystem der
Wasserversorgung verbundenen, sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-,
Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und oder Berieselungsanlagen, aus Wasserbetten und Aquarien. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus
Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen gleich.
Mehrfamilienhausversicherung
Zerstörte, beschädigte und abhanden gekommene Sachen. Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die versicherten Sachen durch eine der versicherten
Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Schaden ist insoweit die Substanzbeeinträchtigung bzw. der
Besitzverlust. Aus der Definition des versicherten Schadens ist herzuleiten, dass jeder Schaden an versicherten Sachen erfasst ist, der in adäquatem
Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis steht.
Bewertungsgrundlage nach VGB 2008 (Wohnfläche). Einen Versicherungswert gibt es nach den VGB 2008 (Wohnfläche) nicht, und somit wird im Versicherungsvertrag
auch keine Versicherungssumme ausgewiesen. Hier beschreiten die NRV Mehrfamilienhausversicherung - bei gleichem Leistungsversprechen wie beim 1914er-Modell - einen anderen Weg,
das Risiko der Gefahrenübernahme zu bewerten. Die Bewertung orientiert sich an der im Antrag aufzunehmenden Gebäudebeschreibung mit Angaben über, Grundfläche
in Quadratmetern, Voll- oder Teilkeller bzw. nicht unterkellert.
Sicherstellung der vertragsgemäßen Verwendung innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls, Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf
steht dem VN jedoch bei Entschädigung auf Reparaturkostenbasis bis zur Höhe des Versicherungswertes Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten zum Neuwert zu,
ohne dass die Verwendung des den Zeitwertschaden übersteigenden Entschädigungsbetrags gesichert sein muss. Verwendung der Entschädigung für versicherte
Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung.
Infos zum Thema Mehrfamilienhausversicherung
Die Rechtsfolgen der Verletzung sind vielseitig; die Folgen können Vertragsänderung, Rücktritt und Leistungsfreiheit sowie Kündigung sein. Hat der VN die
Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen
geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen der Mehrfamilienhausversicherung rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom VN unverschuldeten
Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen Vertragsbestandteil.
Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen, dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der
abhanden gekommenen Sachen einzureichen, das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch die
NRV Mehrfamilienhausversicherung freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fotos) und die
beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung aufzubewahren;
Aber auch Marder verursachen Schäden an Schläuchen und Leitungen und lösen kostspielige Reparaturen aus. Schließlich können auch reine Betriebsschäden durch
Kurzschluss und Materialfehler zu nicht zu unterschätzenden Schäden führen. Für Bodenanlagen auf freien Flächen kommen noch Schäden durch Diebstahl und
Vandalismus hinzu. Um Schäden soweit wie möglich zu vermeiden, ist zur Risikovorsorge zunächst einmal die fachgerechte und sorgfältige Montage der Anlage
wichtig.
NRV Mehrfamilienhausversicherung
Die nach den Sonderbedingungen, Zusatzbedingungen und Klauseln versicherbaren Elementarrisiken erweitern die versicherten Gefahren der betreffenden
Mehrfamilienhausversicherung, der sie zugeordnet sind, sodass ein einheitlicher Versicherungsvertrag zustande kommt. Insoweit unterscheidet sich diese Vertragsform
nicht von derjenigen, bei der die Elementarereignisse als versicherte Gefahren fester Bestandteil der AVB sind. Bei den ECB 99 besteht der wesentliche
Unterschied zu den bisherigen ECB in der Selbstständigkeit des Bedingungswerkes.
Schadenhäufigkeit, Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit sind wichtige Beurteilungskriterien für die Entscheidungsfindung. Danach ist zu beurteilen,
ob Versicherungsschutz zu besorgen ist oder nicht. Nach Expertenmeinung wird sich das Erdklima immer weiter erwärmen. Auch Deutschland wird davon nicht
verschont bleiben. Schon jetzt können wir feststellen, dass die Sommer heißer und trockener und die Winter milder, stürmischer und regenreicher geworden
sind.
Durch thermische Solaranlagen wird das Sonnenlicht in Wärme umgewandelt. Damit werden Brauchwasser oder Wasser der Raumheizung erhitzt. Das Schadenpotenzial
durch diese Anlagen ist eher als gering einzustufen, da die eingesetzten Produkte durch regelmäßige Wartung der Anlagen eine lange Lebensdauer aufweisen.
Schäden können im Wesentlichen durch austretende Flüssigkeiten entstehen. Im Rahmen der mitversicherten Leitungswasserschäden werden wärmetragende
Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel und dergleichen.
Allgemeine Informationen über die Mehrfamilienhausversicherung
Die Annahme des Antrags wird entweder ausdrücklich in einem gesonderten Annahmeschreiben oder konkludent durch Übersendung des Versicherungsscheins mit der
Rechnung über die erste Prämie erklärt. Mit dem Zugang der Annahmebestätigung oder der Urkunde beim Antragsteller ist der Vertrag formell zustande gekommen.
Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag des Versicherers. Besteht
die Entscheidung des Versicherers in der Annahme des Antrags mit der Einschränkung.
Die allgemeinen Rechtsgrundlagen eines Mehrfamilienhausversicherung Versicherungsvertrags finden sich vor allem in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des
Handelsgesetzbuchs (HGB), des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
sowie der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt für alle privatrechtlichen Verträge und somit
grundsätzlich auch für Versicherungsverträge.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Vertragspartner von den AVB abweichende Vereinbarungen treffen. Während dies im Privatkundengeschäft die Ausnahme ist,
werden individuelle Vereinbarungen zwischen Versicherer und gewerblichen Versicherungsnehmern häufig getroffen. In Ergänzung der AVB verwenden Versicherer
häufig zur Versicherung von speziellen Risiken besondere Bedingungen, z. B. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haus- und Grundbesitzer
Haftpflichtversicherung.