Motorradversicherung für Akademiker
Motorräder, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Motorradversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Motorradversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Motorradfahrer verpflichtet, eine entsprechende Motorradversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Motorrades im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Motorradversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Motorrad muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Motorradversicherung
Die Leistungen des Kaskoversicherers sind in § 13 AKB geregelt und lassen sich wie folgt zusammenfassen. Im Totalschadenfall (Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges) ersetzt die Motorradversicherung den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Schadenstag. Unter Wiederbeschaffungswert versteht man den Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben.
Die am Markt angebotenen Versicherungssummen liegen zwischen 20.000 EUR und 200.000 EUR. Bei Versicherten über 65 Jahren wird statt der üblichen Kapitalleistung eine Rente gezahlt. Mitunter bieten die Motorradversicherung folgende Sonderleistungen an, Verdreifachung der Versicherungssumme ab einem Invaliditätsgrad von 90%, Verdreifachung der Versicherungssumme ab einem Invaliditätsgrad von 70 %, wenn der Versicherte nicht älter als 25 Jahre ist. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein.
Die Motorradversicherung für Akademiker (KH-Versicherung) erbringt ihre Leistungen, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs ein Dritter geschädigt wird. Sie gehört insoweit zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland und soll als solche sicherstellen, dass die dem Kfz-Halter auferlegte, umfassende Gefährdungshaftung auch in finanzieller Hinsicht erfüllbar bleibt. Versicherungsrechtlich sind bei der Motorradversicherung einige Sonderregelungen zu beachten, die der Ausgestaltung als Pflichtversicherung und dem Gedanken des Opferschutzes Rechnung tragen.
Der Deckungsausschluss erfolgt in der Privat Haftpflichtversicherung durch die sog. Kleine Benzinklausel sowie durch die Große Benzinklausel in der Betriebs Haftpflichtversicherung. Wenngleich durch diese Risikobegrenzungen ein weitestgehend lückenloser Anschlussversicherungsschutz zur Motorradversicherung sichergestellt sein soll, so bedeutet dies aber nicht, dass ein der Motorradversicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko bereits deshalb von der Privat- oder Betriebs Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
Motorradversicherung für Akademiker
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Akademiker sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Motorradversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Motorradversicherung für Akademiker mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Motorradversicherung
Die wichtigsten Anspruchsgrundlagen für Schadenersatzansprüche eines durch ein Kraftfahrzeug Geschädigten sind die §§ 823 ff BGB (Verschuldenshaftung) und
§§ 7 ff. Straßenverkehrsgesetz (Gefährdungshaftung). Nach der Gefährdungshaftung ist der Fahrzeughalter ohne Rücksicht auf Verschulden zum Schadenersatz
verpflichtet, wenn beim Betrieb des Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Die Gefährdungshaftung gilt auch zu
Gunsten von Insassen.
Die Obhutspflicht ergibt sich aus dem Wesen des Kfz-Handels oder des Werkstattbetriebes, wenn die Fahrzeuge zwecks An- oder Verkauf, Reparatur, Inspektion
oder zu sonstigen technischen Zwecken beim Versicherungsnehmer untergebracht sind. Eine bloße Unterstellung über Nacht oder eine sonstige garagenmäßige
Aufbewahrung genügt allerdings nicht. Soll die Motorradversicherung auch im Falle der Durchführung einzelner Reparaturleistungen durch eine andere Werkstatt
gelten, ist es wichtig, dass der Kunde dies zuerst beauftragt hat.
Da sich während der Versicherungslaufzeit die dem Vertrag zu Grunde liegenden Gesetze, Rechtsprechung etc. ändern können, und andererseits einseitige
Vertragsänderungen ohne Zustimmung des Vertragspartners nicht möglich sind, enthielten die Musterbedingungen der 1990-er Jahre in § 9d eine Bedingungsanpassungsklausel
(BAK), die den Versicherern unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur einseitigen Bedingungsanpassung einräumte. Diese Regelung ist nicht mehr
Gegenstand der neuesten Verbandsempfehlungen (Stand: 14.10.2004).
Allgemeines über die Motorradversicherung
Die Versicherungssumme der Kfz-USV beträgt in der Regel 5 Mio. EUR. In den GDV-Bedingungen heißt es, dass die Versicherungssumme die Höchstleistung für die
in einem Versicherungsjahr angefallenen Schadenereignisse unabhängig von deren Anzahl ist. Einige Versicherer bieten aber eine doppelte Jahresmaximierung an.
Eine Selbstbeteiligung wird meistens nicht vereinbart. Wenn es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit gegen einen
Versicherten kommt, so ist der Versicherer zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt.
Mit dieser Bestimmung werden die grundlegenden Anknüpfungspunkte des Versicherungsschutzes umschrieben. Soweit nicht die o. g. Versicherungsbedingungen als
spezielle Regelungen vorgehen, gelten subsidiär die jeweiligen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Motorradversicherung für Akademiker (AHB), wie dies auch bei
anderen Haftpflichtversicherungen üblich ist. Rückruf ist die auf gesetzlicher Verpflichtung beruhende Aufforderung des Kfz-Herstellers oder zuständiger
Behörden an Kfz-Halter, ihre Fahrzeuge in das Herstellerwerk zu bringen.
Der Kfz-Zulieferer kann sich in der jeweiligen Eigenschaft versichern, soweit er seine Erzeugnisse ausdrücklich im Versicherungsvertrag bezeichnet. Dies
bedeutet zugleich, dass der Versicherungsschutz nicht nur Zulieferern zur Verfügung steht, die unmittelbar an Kfz-Hersteller liefern. Vielmehr können auch
solche Zulieferer Versicherungsschutz für Rückrufe der Kfz-Hersteller erhalten, die Teile an andere Unternehmen liefern, welche diese zu Produkten
verarbeiten, mit denen sie dann ihrerseits Kfz-Hersteller beliefern.
Motorradversicherung
Im Wesentlichen sind dies Personenschäden oder die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Sachschäden sind nur insoweit erstattungsfähig, als sie die
beförderte Person an sich trug oder mit sich führte. Ohne Verschulden des Fahrers platzt ein Reifen. Das Fahrzeug konnte nicht mehr gehalten werden und
prallte gegen die Leitplanke. Der schwer verletzte Beifahrer kann ohne einen Verschuldensnachweis die Kosten seiner Heilbehandlung wie auch ein angemessenes
Schmerzensgeld verlangen.
Der Versicherungsschutz durch die Motorradversicherung für Akademiker bezieht sich auf Schadenersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegenüber den
Versicherten erhoben werden. Diese Bestimmungen verpflichten den Verursacher zum Schadenersatz bei der Verletzung bestimmter absoluter Rechtsgüter, und zwar
des Körpers, der Gesundheit oder des Eigentums, soweit er die Schadenverursachung zu vertreten hat (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Es ist dann eine anteilige
Haftungsquote zu ermitteln.
Schäden, die durch Verletzung oder Tötung einer Person entstehen (Personenschäden). Die Haftung beschränkt sich allerdings nicht auf den unmittelbaren
Schaden (Arztkosten, Schmerzensgeld), sondern erfasst ggf. auch den Verdienstausfall des Verletzten. Bei einem Verkehrsunfall wird ein Mensch verletzt. Es
entstehen Behandlungs- und Heilkosten; ein Schmerzensgeld wird verlangt. Schäden durch Beschädigung oder Zerstörung einer Sache. Beim Herausfahren aus einer
Parklücke wird ein anderes Fahrzeug gestreift.
Infos zum Thema Motorradversicherung
Vermögensschäden sind Schäden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen. Da nur wenige Vorschriften
eine Anspruchsgrundlage für reine Vermögensschäden bieten, kommt die Regulierung von reinen Vermögensschäden in der Praxis recht selten vor. Geschäftsführung
ohne Auftrag, wenn ein Lkw verbotswidrig abgestellt und dadurch eine Straßenbahn am Weiterfahren behindert wurde. Eingriff in den eingerichteten und
ausgeübten Gewerbebetrieb. Die Amtshaftung nach § 839 BGB.
Gemäß § 10 Abs. 1 AKB muss der Motorradversicherung für Akademiker nur solche Schäden regulieren, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurden. Der
Begriff des Gebrauchs schließt den Begriff des Fahrzeugsbetriebs im Sinne des § 7 StVG ein und geht sogar darüber hinaus. Er bestimmt sich nach dem Interesse,
das der Versicherte daran hat, durch den Einsatz des Kraftfahrzeugs nicht mit Haftpflichtansprüchen belastet zu werden, und zwar unabhängig davon, ob diese
auf den §§ 7 StVG, 823 ff. BGB oder anderen Haftungsnormen beruhen.
Entscheidend ist allein, dass der Schadenfall mit dem Gefahrenbereich, für den der Versicherer deckungspflichtig ist, in einem haftungsrechtlich relevanten
Zusammenhang steht und sich die vom Kfz als solchem ausgehende Gefahr auf den Schadenverlauf ausgewirkt hat. Die wesentlichen Fälle im Zusammenhang mit
dem Fahrzeuggebrauch können wie folgt zusammengefasst werden, Beim Beladen mit Öl aus einem Tankwagen mittels einer auf ihm befindlichen Pumpe kommt es zu
einem Überlaufschaden, weil die Sperreinrichtung versagt.
Motorradversicherung für Akademiker
Neben den allgemeinen Risikoausschlüssen in § 2 b Abs. 2 a bis c AKB der Motorradversicherung enthalten die Bestimmungen der Kraftfahrt Unfallversicherung noch einige spezielle
Deckungseinschränkungen. Danach hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der Insassenunfallversicherung, wer infolge Geisteskrankheit, Epilepsie, Schlaganfall
oder schweren Nervenleidens oder anderer Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen, einen Unfall erleidet, wer infolge von
Bewusstseinsstörung einen Unfall erleidet.
Durch die Vertriebsaktion des Marktführers, der auch andere Versicherer ziemlich schnell gefolgt sind, diesen Versicherungsschutz für wenig Geld als
Ergänzung zur Kraftfahrzeugversicherung anzubieten. Angesichts der zur Zeit am Markt bestehenden Preis- und Leistungsdifferenzen unterschiedlichster
Versicherungskonzepte ist wichtig, sich zunächst einmal ein genaues Bild über die Gestaltungs- und Leistungsmöglichkeiten zu verschaffen.
Dabei soll der vorliegende Beitrag eine Orientierungshilfe bieten.
Wer bei vorsätzlicher Begehung einer Straftat oder beim Versuch einen Unfall erleidet (hierzu gehört auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis, wer nicht
berechtigter Fahrzeuginsasse war, wer an einer Fahrt teilnimmt, die ohne Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten ausgeführt oder ausgedehnt wird. Bei
einigen Unfallfolgen besteht nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Dies ist beispielsweise bei Infektionen, Bauch- und Unterleibsbrüchen,
Schädigungen an Bandscheiben der Fall.
Allgemeine Informationen über die Motorradversicherung
Nachdem Anfang der 90er Jahre die Zahl der Pkw-Diebstähle sprunghaft angestiegen war, haben sich die Versicherer noch eine Klausel durch das
Bundesaufsichtsamt genehmigen lassen, nach der die Höchstentschädigung bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges durch Diebstahl um einen prozentualen
Abschlag in Höhe von 10% reduziert wird. Einen Verzicht haben die Versicherer lediglich bei Pkw, Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Mietwagen und
Campingfahrzeugen erklärt.
Die Motorradversicherung Versicherungsschutz erfasst auch alle Schäden, die durch Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile entstanden sind. Insbesondere gehören hierzu
Diebstahl, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Da diese Delikte nur beispielhaft genannt werden, bezieht sich der
Versicherungsschutz auch auf weitere Formen der Entwendung, die nicht unbedingt strafrechtlichen Charakter haben müssen. Diebstahl setzt den Bruch fremden
Gewahrsams und die Gründung neuen Gewahrsams in Zueignungsabsicht voraus.
Der Versicherungsschutz in der Motorradversicherung umfasst den Deckungsbereich der Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus Versicherungsschutz
für Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall sowie durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Die Fahrzeugvollversicherung deckt
Schäden durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Nach den Bedingungen sind nicht als
Unfallschaden einzustufen Schäden am Fahrzeug entstehen.