Ammerländer Motorradversicherung
Motorräder, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Motorradversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Motorradversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Motorradfahrer verpflichtet, eine entsprechende Motorradversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Motorrades im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Motorradversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Motorrad muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Motorradversicherung
Grundlage der meisten Verträge sind die Allgemeinen Bedingungen für die Motorradversicherung (AB Schutzbrief 93), die neben rein fahrzeugbezogenen Leistungen, wie z. B. Pannenhilfe, Abschleppen, Rückfahrtkosten, auch Beistandsleistungen in Form von Reiserückruf, Ärztevermittlung, Ersatz von Reisedokumenten etc. vorsehen. Assistance bedeutet dabei, dass der Versicherer nicht nur die nachträgliche Kostenerstattung, sondern auch die Organisation und direkte Abrechnung fast aller Versicherungsleistungen übernimmt.
Die Frist beginnt mit Eingang der Unterlagen, die der Versicherungsnehmer zur Feststellung des Unfallhergangs, der Unfallfolgen sowie zum Nachweis des Abschlusses eines für die Feststellung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens beizubringen hat. Erkennt die Motorradversicherung den Anspruch an oder einigen sich die Parteien dem Grunde und der Höhe nach, so hat der Versicherer seine Leistung innerhalb von zwei Wochen zu erbringen. Verstreicht die Zwei Wochen Frist ohne Zahlung, kann der Versicherungsnehmer die fällige Leistung einklagen.
Bei der Vertragshaftung geht es um Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Haupt- und Nebenpflichten eines Dienstvertrages, Werkvertrages (insbesondere Beförderungsvertrages) oder eines beliebigen anderen Vertrages. Bei der Anlieferung von Heizöl verletzt der Fahrer Kontrollpflichten, so dass es zum Überlaufen des Heizöltanks kommt. Ansprüche gegen die Ammerländer Motorradversicherung aus reiner Vertragserfüllung sowie Erfüllungssurrogate (insbesondere Schadenersatz wegen Nichterfüllung) gehören nicht zu den gesetzlichen Schadenersatzansprüchen.
Grundlage dieses Beitrages sind die vom GDV unverbindlich empfohlenen Musterbedingungen zur Kfz-USV. Bei der Kfz-USV handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen Vertrag. Versicherungstechnisch wird die Deckung im Rahmen der jeweiligen Motorradversicherung platziert. Die Kfz USV kann nur in Kombination mit einer Motorradversicherung abgeschlossen werden. Die Kündigung der Kfz-USV berührt die anderen Kfz Versicherungen des versicherten Fahrzeugs nicht. Bei Beendigung des Motorradversicherung Vertrages endet auch die Kfz-USV.
Ammerländer Motorradversicherung
Die Ammerländer Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Motorradversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Motorradversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Ammerländer spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Ammerländer Motorradversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Motorradversicherung
Bei der Motorradversicherung handelt es sich nicht um eine freiwillige Versicherung. Vielmehr ist der Kfz-Halter verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer
eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges
deckt, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird. Mit der Versicherungspflicht des Kfz-Halters korrespondiert der sog. Kontrahierungszwang
auf Seiten des Versicherers.
Die Motorradversicherung ist nicht eintrittspflichtig bei vertraglich vereinbarten Haftungserweiterungen, Ansprüchen des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte
Personen, Schäden am versicherten Fahrzeug, Ladungsschäden, Fristversäumnissen, Kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, Schäden durch Kernenergie, Vorsätzlich
herbeigeführten Schäden. Der Versicherungsschutz des ziehenden Kraftfahrzeugs erstreckt sich auf Schäden, die durch einen Anhänger verursacht werden, und
zwar solange der Anhänger mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist.
Der Versicherer erbringt seine Leistung entweder dadurch, dass er begründete Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt oder unbegründete
Schadenersatzansprüche abwehrt. Der Begriff des Gebrauchs schließt denjenigen des Betriebs des Fahrzeugs ein und geht noch darüber hinaus. Entscheidend ist,
dass der Schadenfall mit dem Gefahrenbereich, für den der Versicherer deckungspflichtig ist, in einem haftungsrechtlich relevanten Zusammenhang steht und
sich die vom Kraftfahrzeug auf den Schadenverlauf ausgewirkt hat.
Allgemeines über die Motorradversicherung
Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge-
oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren. Der Ausschluss gilt nicht, wenn diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig
und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. Zu diesen
umweltrelevanten Vorschriften zählt z.B. die Gefahrgutverordnung.
Auch wer ein Kraftfahrzeug zu beruflichen Zwecken einsetzt, unterfällt der Haftung nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG), wenn er einen Umweltschaden zu
vertreten hat. Die Ammerländer Motorradversicherung deckt Umweltschäden, für die eine natürliche oder juristische Person Schadenersatz beanspruchen kann (z.B.
Vernichtung privater Fischbestände). Zur Deckung von Schäden an der Natur selbst bedarf es einer zusätzlichen Absicherung. Diese wird über eine Kfz
Umweltschadensversicherung (Kfz-USV) als Annex zur Kfz-Police zur Verfügung gestellt.
Zum anderen weist die Kfz-USV weitere Ausschlüsse auf, die sich an der Allgemeinen USV orientieren. Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt
unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen. Betriebsbedingt unvermeidbar sind Einwirkungen auf die Umwelt, die
aufgrund des individuellen Betriebszustands eines Fahrzeugs nicht vermieden werden können. Notwendig ist eine Einwirkung auf die Umwelt, die mit dem Betrieb
eines Fahrzeugs zwangsläufig einhergeht.
Motorradversicherung
Die KH-Versicherung schützt die versicherten Personen vor Ersatzansprüchen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen
Schäden, die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstanden sind. Neben dem VN können auch weitere mitversicherte Personen ihre Versicherungsansprüche
selbstständig geltend machen, ohne Vertragspartner des Versicherers zu sein. Der Eigentümer des Fahrzeugs. Wer Eigentümer ist, richtet sich nach den
sachenrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts.
Der Versicherungsschutz durch die Ammerländer Motorradversicherung bezieht sich auf Schadenersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegenüber den
Versicherten erhoben werden. Diese Bestimmungen verpflichten den Verursacher zum Schadenersatz bei der Verletzung bestimmter absoluter Rechtsgüter, und zwar
des Körpers, der Gesundheit oder des Eigentums, soweit er die Schadenverursachung zu vertreten hat (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Es ist dann eine anteilige
Haftungsquote zu ermitteln.
Er kann also seinen Schaden sowohl beim Schädiger (VN oder mitversicherte Person) als auch beim Haftpflichtversicherer geltend machen. In einem sich
gegebenenfalls anschließenden Gerichtsverfahren ist es allerdings sinnvoll, aus prozesstaktischen Gründen neben dem Versicherer auch den Fahrer bzw. Halter
zu verklagen, da diese dann nicht mehr als Zeuge vernommen werden können. Handelt es sich bei dem gegnerischen Haftpflichtversicherer um ein ausländisches
Unternehmen, so kann auch dieses Unternehmen im Inland verklagt werden.
Infos zum Thema Motorradversicherung
Das Führen des Fahrzeugs gehört grundsätzlich zum Fahrzeuggebrauch. Auch das Be- und Entladen des Kfz wird nach allgemeiner Auffassung für die Dauer der
Be- und Entladetätigkeit als Gebrauch des Kfz angesehen. Hierzu gehören ebenfalls Vorbereitungshandlungen, wie z. B. das Herbeiholen von Werkzeug oder das
Abdecken von Schächten, wenn sie dem Be- und Entladen unmittelbar vorausgehen. Der Gebrauch des Kfz findet regelmäßig dann sein Ende, wenn die Ladung das
Kfz verlassen hat und erstmals abgestellt wird.
Sind Rentenzahlungen zu leisten, und übersteigt der Kapitalwert die Versicherungssumme bzw. Restversicherungssumme, so hat der Versicherer von jeder Rate
nur einen Teil zu decken, und zwar im Verhältnis der Versicherungssumme zum Kapitalwert der Rente. Erkennt der Versicherer, dass die Versicherungssumme zur
Abdeckung sämtlicher Forderungen nicht ausreicht, so hat er ein Kürzungs- und Verteilungsverfahren durchzuführen. Die Ammerländer Motorradversicherung seine Einstandspflicht
nur in dem dort genannten Umfang ausschließen.
Ein beladener Einkaufswagen macht sich selbstständig, als der Fahrer gerade dabei ist, die Heckklappe seines Fahrzeugs zu öffnen. Der Ladevorgang beginnt in
der Regel mit dem Öffnen des Kofferraums und endet mit dem anschließenden Verschließen. Das Ein- und Aussteigen selbst gehört ebenfalls zum Fahrzeuggebrauch.
Ein Radfahrer fährt gegen eine geöffnete Wagentür, die vom Fahrer unmittelbar zum Aussteigen geöffnet wurde. Ein Gebrauch liegt ebenfalls vor, wenn der
Fahrer aussteigt, um Passanten nach dem Weg zu fragen.
Ammerländer Motorradversicherung
Eine stationäre Behandlung wie beim Krankenhaustagegeld gehört nicht zu den Leistungsvoraussetzungen. Die Sätze für Tagegelder liegen zwischen 10 EUR und 65
EUR. Da Jugendliche unter 16 Jahren in der Regel nicht berufstätig sind, können sie ersatzweise Tagegeld für die Zeit ihrer stationären Krankenhausbehandlung
verlangen. Die Motorradversicherung ist verpflichtet, innerhalb eines Monats (bei Tagegeld und im Todesfall), innerhalb von drei Monaten (bei Invaliditätsentschädigung),
zu erklären, ob und inwieweit eine Entschädigungspflicht anerkannt wird.
Außen vor bleiben allerdings die nicht berechtigten Fahrzeuginsassen. Es ist eine Invaliditätssumme von 100.000 EUR vereinbart. Ein Mitfahrer verliert ein
Bein über der Mitte des Oberschenkels. Zunächst muss die Pauschalsumme um 50% auf 150.000 EUR erhöht werden. Die Gliedertaxe gesteht einen Invaliditätsgrad
von 70% zu. Somit erhält der Verletzte 35.000 EUR. Nach dem Platz- und Personensystem ist eine bestimmte Anzahl von namentlich nicht benannten Personen oder
Plätzen mit der gleichen Versicherungssumme versichert.
Das heißt für alle Personen, die sich mit Wissen und Wollen des jeweiligen Verwendungsberechtigten in bzw. auf dem Fahrzeug befinden oder in einem
ursächlichem Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden. Berufsfahrer gehören bedingungsmäßig nicht zum berechtigten
Personenkreis im Rahmen des Pauschal- bzw. Platzsystems. Für sie muss entweder eine spezielle Kraftfahrt-Unfallversicherung abgeschlossen werden,
die in verschiedenen Ausgestaltungen angeboten wird.
Allgemeine Informationen über die Motorradversicherung
Übersteigt der Neuwert dieser Teile den versicherten Neuwert (in der Regel 1.500 EUR), so ist der entsprechende Mehrwert nur gegen Beitragszuschlag
versicherbar. Wird der Mehrwert nicht mitversichert, so erfolgt die Entschädigung nach den Grundsätzen der Unterversicherung, proportional. Zu den gegen
Zuschlag versicherbaren Teilen zählen Diktiergerät, Kühlbox, Telefon mit Antenne (fest eingebaut). Die Liste führt aber auch Teile auf, die nicht
versicherbar sind, z. B.: Autodecke, Fotoausrüstung, Mobiltelefon, Tonbänder.
Bei Neufahrzeugen dürfte diese Regelung heutzutage kaum noch zur Anwendung gelangen, da diese bereits serienmäßig mit elektronischen Wegfahrsperren
ausgerüstet werden. Nach einer neueren Entscheidung des BGH gehören zu den Wiederherstellungskosten auch die Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten,
das der Versicherungsnehmer zur Ermittlung des Schadenumfangs in Auftrag gegeben hat. Entsprechend der Motorradversicherung dürfte die
Bagatellgrenze bei einem Schadenbetrag von 500 EUR liegen.
Die Leistungen des Kaskoversicherers sind in § 13 AKB geregelt und lassen sich wie folgt zusammenfassen. Im Totalschadenfall (Zerstörung oder Verlust des
Fahrzeuges) ersetzt der Versicherer den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Schadenstag. Unter
Wiederbeschaffungswert versteht man den Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige
Teile zu erwerben.