Continentale Motorradversicherung
Motorräder, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Motorradversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Motorradversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Motorradfahrer verpflichtet, eine entsprechende Motorradversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Motorrades im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Motorradversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Motorrad muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Motorradversicherung
Veranlasst dies nämlich der Eigentümer des Kraftfahrzeuges selbst, so ist der zweite Werkstattbetrieb lediglich Beauftragter des Kunden, nicht aber Beauftragter von Ihnen als Versicherungsnehmer. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz auf eine Motorradversicherung für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (Probekennzeichenversicherung) beschränkt werden. Für den Regelfall dürfte der Abschluss sowohl einer umfassenden Haftpflichtversicherung als auch einer Fahrzeugversicherung (Vollkasko) zu empfehlen sein.
Sie gilt bis zur endgültigen Erfüllung der Regulierungspflicht, d. h. auch dann, wenn der Vertrag zwischenzeitlich beendet wurde. Sie wird auch nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Schaden die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. Die Motorradversicherung besitzt bei der Regulierung einen Ermessensspielraum, ob und in welcher Höhe er Zahlungen an den Geschädigten vornimmt. Er ist zwar nicht an Weisungen des VN gebunden, jedoch dürfen bei seiner pflichtgemäßen Ermessungsausübung schützenswerte Belange des VN nicht unberücksichtigt bleiben.
Kfz Handel und Kfz Handwerksbetriebe sind speziellen Haftungsrisiken ausgesetzt, die sich zum einen aus der Natur der Tätigkeit an und mit Kraftfahrzeugen und zum anderen aus weitreichenden Haftungsbestimmungen für dieses Gewerbe herleiten. Der für diese Branche angebotene Versicherungsschutz weist insoweit einige Besonderheiten auf, die jeder Werkstattinhaber oder Händler beachten sollte. Im Vordergrund stehen die Continentale Motorradversicherung für Kfz Handel und -Handwerk.
Voraussetzung ist, dass es sich um im Rahmen eines Rückrufs notwendige Kosten handelt. Hiermit wird an die Haftungssituation des Zulieferers angeknüpft. Haftungsrechtlich können vom VN nicht die Kosten jeder Maßnahme zur Gefahrenabwehr verlangt werden, sondern angesichts der Schadenminderungspflicht nur die notwendigen Kosten für erforderliche Maßnahmen. Eingeschlossen in die Motorradversicherung ist das Regressrisiko des VN in den Fällen, in denen seine Erzeugnisse nicht direkt an den Kfz Hersteller geliefert wurden.
Continentale Motorradversicherung
Die Continentale Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Motorradversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Motorradversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Continentale spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Continentale Motorradversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Continentale Motorradversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
Neben nützlichen Informationen und Tipps rund um das Themengebiet Motorradversicherung erhalten Sie mit unserem unabhängigen und kostenlosen Versicherungsvergleich eine umfangreiche Auswahl an sehr guten Tarifen zu günstigen Preisen.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Motorradversicherung
Wer in der heutigen Zeit ein Kraftfahrzeug anmeldet, ist vielen Risiken ausgesetzt. Das Fahrzeug kann beschädigt, zerstört oder gestohlen werden, Dritte
können beim Gebrauch des Fahrzeugs zu Schaden kommen, oder eigene Insassen können verletzt oder getötet werden. Mitunter benötigt der Fahrer auch nur eine
Pannenhilfe, oder sein Fahrzeug muss in die nächste Werkstatt gebracht werden. Für all diese Fälle stellt die Motorradversicherung den passenden
Versicherungsschutz zur Verfügung.
Die Motorradversicherung für Kfz-Handel- und -Handwerk ist eine Sammelversicherung, mit der Kfz-Händler und Kfz-Reparaturbetriebe eigene und fremde Fahrzeuge versichern
können. Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger) ist nicht nur das Verkehrsrisiko, sondern auch die mit der Arbeitsleistung verbundene Gefahr im
Rahmen der Motorradversicherung gedeckt. Vor diesem Hintergrund haben die Versicherer Sonderregelungen aufgestellt, mit denen der recht umfassende Haftpflichtversicherung
Schutz dem Deckungsumfang der Betriebs-Haftpflichtversicherung angeglichen wird.
Veranlasst dies nämlich der Eigentümer des Kraftfahrzeuges selbst, so ist der zweite Werkstattbetrieb lediglich Beauftragter des Kunden, nicht aber
Beauftragter von Ihnen als Versicherungsnehmer. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz auf eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
(Probekennzeichenversicherung) beschränkt werden. Für den Regelfall dürfte der Abschluss sowohl einer umfassenden Haftpflichtversicherung als auch einer
Fahrzeugversicherung (Vollkasko) zu empfehlen sein.
Allgemeines über die Motorradversicherung
Bei den vom Kfz-Hersteller gegen den Zulieferer erhobenen Ansprüchen auf Ersatz seiner im Zusammenhang mit dem Rückruf getätigten Aufwendungen muss es sich
um reine Vermögensschäden im Sinne von § 1 Ziff.3 AHB handeln. Dies sind Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind noch sich hieraus herleiten.
Letztlich handelt es sich um eine Klarstellung, da Rückrufkosten im Vorfeld eines eventuellen Personen- oder Sachschadens nur als reine Vermögensschäden
und nicht als Folgeschäden von Personen- oder Sachschäden qualifiziert werden können.
Mit dieser Bestimmung werden die grundlegenden Anknüpfungspunkte des Versicherungsschutzes umschrieben. Soweit nicht die o. g. Versicherungsbedingungen als
spezielle Regelungen vorgehen, gelten subsidiär die jeweiligen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Continentale Motorradversicherung (AHB), wie dies auch bei
anderen Haftpflichtversicherungen üblich ist. Rückruf ist die auf gesetzlicher Verpflichtung beruhende Aufforderung des Kfz-Herstellers oder zuständiger
Behörden an Kfz-Halter, ihre Fahrzeuge in das Herstellerwerk zu bringen.
Die Versicherten sind verpflichtet, dem Versicherer jeweils unverzüglich und umfassend zu informieren über die den Versicherten gemäß § 4 USchadG obliegende
Information an die zuständige Behörde, behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder Sanierung eines Umweltschadens gegenüber einem Versicherten, die
Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Dritten entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, Begrenzung oder Sanierung eines Umweltschadens gegenüber einem
Versicherten, den Erlass eines Mahnbescheids.
Motorradversicherung
Hieran hat sich auch durch die 36. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22.10.2003 nichts geändert, da diese die Stapler nur
in zulassungsrechtlicher Hinsicht den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gleichstellt. Versicherungsrechtlich bleibt es bei der generellen Versicherungspflicht
nach dem PflVG, wenn sie im öffentlichen Bereich eingesetzt werden. Für diese Fahrzeuge ist dann eine KH-Versicherung nach Maßgabe der Allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) abzuschließen.
Ungeachtet der bestehenden Continentale Motorradversicherung und ohne Rücksicht auf eine Widmung im Sinne des öffentlichen Wegerechts findet nach der Rechtsprechung
öffentlicher Verkehr auf allen Plätzen und Wegen statt, zu denen jedermann mit Billigung oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten
tatsächlichen Zugang hat. In der Regel ist dies auch bei Grundstücken anzunehmen, bei denen der Kreis der Zugangsberechtigten beschränkt ist, beispielsweise
auf Lieferanten oder Kunden.
Man spricht dann von sog. beschränkt-öffentlichen Verkehrsflächen, wozu insbesondere Betriebsgrundstücke auf Grund ihrer tatsächlichen Nutzung durch
betriebsinterne bzw. -externe Personen und Fahrzeuge gehören. Für Hub- und Gabelstapler ist die Qualifizierung des Einsatzortes von entscheidender Bedeutung,
wenn es um die Frage des richtigen Versicherungsschutzes geht, da sie keine weiteren Befreiungskriterien erfüllen (sie sind meistens schneller als 6 km/h und
nicht als Arbeitsmaschine anerkannt).
Infos zum Thema Motorradversicherung
Bei der Nachhaftung des Kfz-Haftpflichtversicherers nach Beendigung des Vertrages. Bei Annahmezwang reicht die Deckungssumme einmal nicht zur Befriedigung
aller Schadenersatzansprüche aus, dann hat dies folgende Auswirkungen. Der VN kann für den überschießenden Betrag persönlich in Anspruch genommen werden.
Ein Überschreiten der Versicherungssumme führt außerdem dazu, dass die Kosten eines Rechtsstreits vom Versicherer nur im Verhältnis der Versicherungssumme
zur Gesamthöhe der Ansprüche übernommen werden.
Ausgeschlossen sind Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von mit dem versicherten Fahrzeug beförderten Sachen. Dabei ist
Beförderung als zweckgerichtetes Handeln zu verstehen, das gerade darauf abzielt, eine Ortsveränderung der Sache zu bewirken. Ein Lkw hat Paletten mit
Fernsehgeräten geladen, die sich während der Fahrt lösen und herunterfallen. Der Eigentümer macht Schadenersatzansprüche gegenüber dem Frachtführer geltend,
die dieser nicht zur Continentale Motorradversicherung anmelden kann.
Ein beladener Einkaufswagen macht sich selbstständig, als der Fahrer gerade dabei ist, die Heckklappe seines Fahrzeugs zu öffnen. Der Ladevorgang beginnt in
der Regel mit dem Öffnen des Kofferraums und endet mit dem anschließenden Verschließen. Das Ein- und Aussteigen selbst gehört ebenfalls zum Fahrzeuggebrauch.
Ein Radfahrer fährt gegen eine geöffnete Wagentür, die vom Fahrer unmittelbar zum Aussteigen geöffnet wurde. Ein Gebrauch liegt ebenfalls vor, wenn der
Fahrer aussteigt, um Passanten nach dem Weg zu fragen.
Continentale Motorradversicherung
Mit dem guten alten Schutzbrief für die Motorradversicherung der Automobil-Clubs bzw. den entsprechenden Produkten der Versicherungswirtschaft, die den Autofahrern vornehmlich mit
Pannen- und Unfallhilfe auf Europas Straßen unterstützend zur Seite standen, können die Schutzbrief-Versicherungen neuester Fassung kaum noch verglichen
werden. Längst wurde der Umfang der fahrzeug- und personenbezogenen Leistungen erheblich erweitert und um zusätzliche Beistandsleistungen ergänzt. In vielen
Bereichen besteht der Versicherungsschutz.
Der Unfallbegriff ist mit dem in der allgemeinen Unfallversicherung identisch. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf
seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. In Erweiterung des allgemeinen Unfallbegriffs fallen auch Verrenkungen an
Gliedmaßen, der Wirbelsäule oder den Gelenken wie auch Zerrungen und Zerreißungen an Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln unter den Versicherungsschutz,
wenn sie die Folge einer erhöhten Kraftanstrengung des Versicherten sind.
Grundlage der meisten Verträge sind die Allgemeinen Bedingungen für die Schutzbriefversicherung (AB Schutzbrief 93), die neben rein fahrzeugbezogenen
Leistungen, wie z. B. Pannenhilfe, Abschleppen, Rückfahrtkosten, auch Beistandsleistungen in Form von Reiserückruf, Ärztevermittlung, Ersatz von
Reisedokumenten etc. vorsehen. Assistance bedeutet dabei, dass der Versicherer nicht nur die nachträgliche Kostenerstattung, sondern auch die Organisation
und direkte Abrechnung fast aller Versicherungsleistungen übernimmt.
Allgemeine Informationen über die Motorradversicherung
Als reine Sachschadenversicherung erfasst die Fahrzeugversicherung ausschließlich die Beschädigung, d. h. jede Einwirkung auf das Fahrzeug, die eine
Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit (Aufhebung oder Minderung) zur Folge hat. Eine Sachsubstanzverletzung ist nicht unbedingt erforderlich, die Zerstörung,
d. h., das Fahrzeug wurde so stark beschädigt, dass eine Wiederherstellung tatsächlich ausgeschlossen ist, den Verlust, hierunter ist jede Art des
Abhandenkommens zu verstehen.
Anders als in der Motorradversicherung (Halter, Fahrer etc.) besteht in der Kaskoversicherung kein Bedarf an einer grundsätzlichen
Mitversicherung weiterer Personen. Allerdings können spezielle Konstellationen, beispielsweise dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht oder nicht allein
Eigentümer des Fahrzeugs ist, ausnahmsweise für eine Deckung fremder Interessen sprechen. Bekannte Fälle sind, der Finanzierungskauf, mitversichert ist das
Interesse des Kreditgebers;
Der Versicherungsschutz in der Motorradversicherung umfasst den Deckungsbereich der Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus Versicherungsschutz
für Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall sowie durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Die Fahrzeugvollversicherung deckt
Schäden durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Nach den Bedingungen sind nicht als
Unfallschaden einzustufen Schäden am Fahrzeug entstehen.