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DBV Motorradversicherung

DBV Motorradversicherung

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Motorradversicherung

DBV Motorradversicherung

Motorräder, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Motorradversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.

Eine Motorradversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Motorradfahrer verpflichtet, eine entsprechende Motorradversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Motorrades im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.

Die reine Motorradversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Motorrad muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.

Allgemeine Informationen zum Thema Motorradversicherung

Neben dem Versicherungsnehmer der Motorradversicherung können auch weitere mitversicherte Personen selbstständig ihre Versicherungsansprüche geltend machen, ohne Vertragspartner zu sein, und zwar Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer, Omnibusfahrer, Arbeitgeber. Die Schadenersatzpflicht kann sich auf verschiedene Schadenarten beziehen, Schäden, die durch Verletzung oder Tötung einer Person entstehen (Personenschäden), Schäden durch Beschädigung oder Zerstörung einer Sache (Sachschaden) Vermögensschäden (reine Vermögensschäden).

Der Halter, d. h. die Person, die die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kfz besitzt und es für eigene Rechnung in Gebrauch hat. Die Haltereigenschaft ist also weder an die Eigentümerstellung noch an die Eintragung im Fahrzeugbrief geknüpft. Vielmehr leitet sich die Haltereigenschaft aus den tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab, wenngleich diese Kriterien überwiegend bei denjenigen anzutreffen sind, auf die das Kfz auch zugelassen ist und er eine Motorradversicherung hat.

Übersteigt der Neuwert dieser Teile den versicherten Neuwert (in der Regel 1.500 EUR), so ist der entsprechende Mehrwert nur gegen Beitragszuschlag in der DBV Motorradversicherung versicherbar. Wird der Mehrwert nicht mitversichert, so erfolgt die Entschädigung nach den Grundsätzen der Unterversicherung, proportional. Zu den gegen Zuschlag versicherbaren Teilen zählen Diktiergerät, Kühlbox, Telefon mit Antenne (fest eingebaut). Die Liste führt aber auch Teile auf, die nicht versicherbar sind, z. B.: Autodecke, Fotoausrüstung, Mobiltelefon, Tonbänder.

Voraussetzung ist, dass es sich um im Rahmen eines Rückrufs notwendige Kosten handelt. Hiermit wird an die Haftungssituation des Zulieferers angeknüpft. Haftungsrechtlich können vom VN nicht die Kosten jeder Maßnahme zur Gefahrenabwehr verlangt werden, sondern angesichts der Schadenminderungspflicht nur die notwendigen Kosten für erforderliche Maßnahmen. Eingeschlossen in die Motorradversicherung ist das Regressrisiko des VN in den Fällen, in denen seine Erzeugnisse nicht direkt an den Kfz Hersteller geliefert wurden.

DBV Motorradversicherung

Die DBV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Motorradversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Motorradversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die DBV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die DBV Motorradversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

Mit der DBV Motorradversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.

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Nützliche Tipps zum Thema Motorradversicherung

DBV Motorradversicherung - Extra günstige Tarife mit guten Leistungen für Angestellte Wer in der heutigen Zeit ein Kraftfahrzeug anmeldet, ist vielen Risiken ausgesetzt. Das Fahrzeug kann beschädigt, zerstört oder gestohlen werden, Dritte können beim Gebrauch des Fahrzeugs zu Schaden kommen, oder eigene Insassen können verletzt oder getötet werden. Mitunter benötigt der Fahrer auch nur eine Pannenhilfe, oder sein Fahrzeug muss in die nächste Werkstatt gebracht werden. Für all diese Fälle stellt die Motorradversicherung den passenden Versicherungsschutz zur Verfügung. Dem Wesen einer Motorradversicherung entsprechend prüft der Versicherer auch bei dieser Sonderregelung zunächst das Bestehen eines Schadenersatzanspruchs des Kunden. Im Falle eines rechtlich nicht begründeten Schadenersatzanspruchs kommt nicht die Befriedigungsfunktion, sondern die Abwehrfunktion der Motorradversicherung zum Tragen. Die Leistungspflicht des Versicherers für das einzelne Schadenereignis beschränkt sich in der Fahrzeugversicherung (mit Ausnahme von Fahrzeugen mit Probekennzeichen) auf 250.000 EUR. Fahrzeuge, wenn und solange sie mit einem dem Versicherungsnehmer von der Zulassungsstelle zugeteilten amtlich abgestempelten roten Kennzeichen oder mit einemroten Versicherungskennzeichen nach § 29 e StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) versehen sind. Probefahrten und Überführungsfahrten dürfen auch ohne Betriebserlaubnis unternommen werden. Auf solchen Fahrten müssen aber rote Kennzeichen an den Fahrzeugen geführt werden. Zuverlässigen Kfz-Handel werden regelmäßig von der Zulassungsbehörde rote Kennzeichen befristet ausgegeben.

Allgemeines über die Motorradversicherung

DBV Motorradversicherung - Beiträge und Tarifangebote vergleichen Den Gegenstand des Versicherungsschutzes umschreiben die Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Rückrufkosten Haftpflichtversicherung für Kfz-Teile-Zulieferer. Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die «Haftpflichtversicherung» (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass aufgrund festgestellter oder nach objektiven Tatsachen. Nicht versichert sind Schäden, die Versicherte durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an sie gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, verursachen. Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder Zusage über ihre gesetzliche Verpflichtung hinausgehen. Die Versicherten haben besondere Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflichten zu erfüllen. Die Versicherten sind verpflichtet, der DBV Motorradversicherung jedes Schadenereignis sofort anzuzeigen. Der Kfz-Zulieferer kann sich in der jeweiligen Eigenschaft versichern, soweit er seine Erzeugnisse ausdrücklich im Versicherungsvertrag bezeichnet. Dies bedeutet zugleich, dass der Versicherungsschutz nicht nur Zulieferern zur Verfügung steht, die unmittelbar an Kfz-Hersteller liefern. Vielmehr können auch solche Zulieferer Versicherungsschutz für Rückrufe der Kfz-Hersteller erhalten, die Teile an andere Unternehmen liefern, welche diese zu Produkten verarbeiten, mit denen sie dann ihrerseits Kfz-Hersteller beliefern.

Motorradversicherung

DBV Motorradversicherung - Extra günstige Tarife mit guten Leistungen für Frauen Hieran hat sich auch durch die 36. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22.10.2003 nichts geändert, da diese die Stapler nur in zulassungsrechtlicher Hinsicht den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gleichstellt. Versicherungsrechtlich bleibt es bei der generellen Versicherungspflicht nach dem PflVG, wenn sie im öffentlichen Bereich eingesetzt werden. Für diese Fahrzeuge ist dann eine KH-Versicherung nach Maßgabe der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) abzuschließen. Die KH-Versicherung kann gemäß § 5 Abs. 1 PflVG nur bei einem im Inland zum Betrieb dieser Versicherung befugten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Versicherer mit Sitz und Zulassung in einem EU-Mitgliedsland, die in der Bundesrepublik Deutschland über eine eingerichtete Niederlassung verfügen oder die DBV Motorradversicherung im Wege des Dienstleistungsverkehrs anbieten und diese Auslandstätigkeit der Aufsichtsbehörde des Sitzlandes angezeigt wurde. Der Geschädigte hat einen Direktanspruch gegen den gegnerischen Haftpflichtversicherer. Ein unabwendbares Ereignis liegt vor, wenn der Verkehrsunfall allein auf einem völlig unvorhersehbaren Verhalten des Verletzten beruht und sowohl der Halter als auch der Fahrer jede nach den Umständen des Falls gebotene Sorgfalt beachtet haben. Ein vorfahrtsberechtigter Fahrer stößt mit einem anderen Kfz zusammen. Da er sich insgesamt verkehrsgerecht verhalten hat, ist für ihn der Unfall ein unabwendbares Ereignis. Folglich muss er den Schaden des Unfallgegners nicht ersetzen.

Infos zum Thema Motorradversicherung

DBV Motorradversicherung - Beiträge online vergleichen und richtig sparen Die Kraftfahrt Unfallversicherung bietet Versicherungsleistungen bei Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund von Unfällen, die im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug (Pkw, Lkw, Omnibus, Kraftrad etc.) oder Anhänger stehen. Diese spezielle Form der Allgemeinen Unfallversicherung ist im Hinblick auf ihre Leistungsarten als Summenversicherung ausgestaltet und wird vom Versicherungsnehmer für sich als Eigenversicherung und in bezug auf die mitversicherten Personen als Fremdversicherung genommen. Sind Rentenzahlungen zu leisten, und übersteigt der Kapitalwert die Versicherungssumme bzw. Restversicherungssumme, so hat der Versicherer von jeder Rate nur einen Teil zu decken, und zwar im Verhältnis der Versicherungssumme zum Kapitalwert der Rente. Erkennt der Versicherer, dass die Versicherungssumme zur Abdeckung sämtlicher Forderungen nicht ausreicht, so hat er ein Kürzungs- und Verteilungsverfahren durchzuführen. Die DBV Motorradversicherung seine Einstandspflicht nur in dem dort genannten Umfang ausschließen. Hat der Fahrzeugführer den Verkehrsunfall schuldhaft verursacht, können Beifahrer wie auch die übrigen Fahrzeuginsassen ihre Ansprüche direkt beim Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs anmelden. Diese sind dann wie Schadenersatzansprüche Dritter zu behandeln. Was die Übernahme von Heilkosten anbelangt, so werden diese verschuldensunabhängig und vorrangig vom jeweiligen Krankenversicherer getragen. Wenngleich die meisten Fälle über andere Versicherungen abgedeckt werden, so können aber dennoch Konstellationen auftreten.

DBV Motorradversicherung

DBV Motorradversicherung - Extra günstige Tarife mit guten Leistungen für Freiberufler Nach dem Pauschalsystem ist jeder Insasse mit dem entsprechenden Teilbetrag der versicherten Pauschalsumme versichert. Befindet sich zur Zeit des Unfalls nur ein Insasse, z. B. der durch eine Motorradversicherung Fahrer, im Fahrzeug, so steht ihm allein die ganze Versicherungssumme zu. Bei zwei und mehr Insassen erhöhen sich die Pauschalsummen zunächst um 50% beitragsfrei. Die so ermittelte Versicherungssumme wird dann auf die versicherten Personen aufgeteilt, wobei auch nicht verletzte Insassen berücksichtigt werden. Die Frist beginnt mit Eingang der Unterlagen, die der Versicherungsnehmer zur Feststellung des Unfallhergangs, der Unfallfolgen sowie zum Nachweis des Abschlusses eines für die Feststellung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens beizubringen hat. Erkennt der Versicherer den Anspruch an oder einigen sich die Parteien dem Grunde und der Höhe nach, so hat der Versicherer seine Leistung innerhalb von zwei Wochen zu erbringen. Verstreicht die Zwei Wochen Frist ohne Zahlung, kann der Versicherungsnehmer die fällige Leistung einklagen. Grundlage der meisten Verträge sind die Allgemeinen Bedingungen für die Schutzbriefversicherung (AB Schutzbrief 93), die neben rein fahrzeugbezogenen Leistungen, wie z. B. Pannenhilfe, Abschleppen, Rückfahrtkosten, auch Beistandsleistungen in Form von Reiserückruf, Ärztevermittlung, Ersatz von Reisedokumenten etc. vorsehen. Assistance bedeutet dabei, dass der Versicherer nicht nur die nachträgliche Kostenerstattung, sondern auch die Organisation und direkte Abrechnung fast aller Versicherungsleistungen übernimmt.

Allgemeine Informationen über die Motorradversicherung

DBV Motorradversicherung - Preise hier anonym und kostenlos online vergleichen Übersteigt der Neuwert dieser Teile den versicherten Neuwert (in der Regel 1.500 EUR), so ist der entsprechende Mehrwert nur gegen Beitragszuschlag versicherbar. Wird der Mehrwert nicht mitversichert, so erfolgt die Entschädigung nach den Grundsätzen der Unterversicherung, proportional. Zu den gegen Zuschlag versicherbaren Teilen zählen Diktiergerät, Kühlbox, Telefon mit Antenne (fest eingebaut). Die Liste führt aber auch Teile auf, die nicht versicherbar sind, z. B.: Autodecke, Fotoausrüstung, Mobiltelefon, Tonbänder. Es kommt dann allerdings auf die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers der Motorradversicherung an, die beispielsweise durch unrichtige Angaben zur Schadenhöhe oder zu Vorschäden etc. sowie früher begangener Straftaten erschüttert werden kann. Auf der zweiten Stufe obliegt es dem Versicherer, Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich mit erheblicher Wahrscheinlichkeit der Schluss auf einen vorgetäuschten Diebstahl ziehen lässt. Gelingt dies dem Versicherer, hat der Versicherungsnehmer erneut den Diebstahl voll zu beweisen. Die Leistungen des Kaskoversicherers sind in § 13 AKB geregelt und lassen sich wie folgt zusammenfassen. Im Totalschadenfall (Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges) ersetzt der Versicherer den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Schadenstag. Unter Wiederbeschaffungswert versteht man den Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben.


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