DKV Motorradversicherung
Motorräder, welche am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, sind den verschiedensten Gefahren und Risiken ausgesetzt, welche Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an anderen Fahrzeugen durch einen eigens verursachten Unfall entstehen können. Die Motorradversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor eventuelle daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen gemäß der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den privatrechtlichen Bereich.
Eine Motorradversicherung ist keine eine freiwillige Versicherung, sondern eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist für sich selber in der Eigenschaft als Eigentümer, sowie dem Motorradfahrer verpflichtet, eine entsprechende Motorradversicherung abzuschließen, die eventuelle Personenschäden, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden absichert, welche durch die Nutzung und des Gebrauches des versicherten Motorrades im öffentlichen Raum wie im Strassenverkehr entstehen können.
Die reine Motorradversicherung reguliert jedoch nur die entstandenen Sach- und Personenchäden, welche anderen zugefügt wurden. Für eine Schadenregulierung der Schäden eigenen Motorrad muß eine gesonderter Einschluß in Form einer Teilkasko, oder Vollkasko abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Motorradversicherung
Hat der Fahrzeugführer den Verkehrsunfall schuldhaft verursacht, können Beifahrer wie auch die übrigen Fahrzeuginsassen ihre Ansprüche direkt bei der Motorradversicherung des Fahrzeugs anmelden. Diese sind dann wie Schadenersatzansprüche Dritter zu behandeln. Was die Übernahme von Heilkosten anbelangt, so werden diese verschuldensunabhängig und vorrangig vom jeweiligen Krankenversicherer getragen. Wenngleich die meisten Fälle über andere Versicherungen abgedeckt werden, so können aber dennoch Konstellationen auftreten.
Verwenden Sie ein versicherungspflichtiges Nutzfahrzeug, können Sie auch Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden über eine Zusatzversicherung in Deckung geben. In der Vollkaskoversicherung der Motorradversicherung sind auch Vandalismusschäden gedeckt, d. h. Schäden, die durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen entstehen. Das Umknicken der Antenne oder das Zerkratzen des Lacks mit einem spitzen Gegenstand aus purer Zerstörungswut. Zu beachten ist, dass in diesen Fällen die Einwirkung nicht mit mechanischer Gewalt gedeckt sind.
Vermögensschäden sind Schäden im Sinne der DKV Motorradversicherung, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen. Da nur wenige Vorschriften eine Anspruchsgrundlage für reine Vermögensschäden bieten, kommt die Regulierung von reinen Vermögensschäden in der Praxis recht selten vor. Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ein Lkw verbotswidrig abgestellt und dadurch eine Straßenbahn am Weiterfahren behindert wurde. Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
Versicherungsschutz besteht außerhalb des Anwendungsbereichs des USchadG auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht aber nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten. Für die Motorradversicherung gelten zum einen aus den AKB bekannte Deckungsausschlüsse. Es handelt sich hierbei um den Vorsatzausschluss und der Ausschluss von Schäden durch Kernenergie.
DKV Motorradversicherung
Die DKV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Motorradversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Motorradversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die DKV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die DKV Motorradversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Motorradversicherung
Fremde Fahrzeuge, wenn und solange sie sich zu irgendeinem Zweck, der sich aus dem Wesen eines Kraftfahrzeug-Handel- oder -Handwerksbetriebes ergibt, in der
Obhut des Versicherungsnehmers oder einer von ihm beauftragten oder bei ihm angestellten Person befinden. Der Begriff Obhut wird durch ein Rechtsverhältnis
des Versicherungsnehmers zu dem Kraftfahrzeug geprägt, durch das er verpflichtet ist, für die unversehrte Erhaltung der Sache Sorge zu tragen. Eine
besondere Obhutspflicht ist in aller Regel zu bejahen.
Dies bedeutet, dass ein auf Abschluss einer Motorradversicherung abgegebener Antrag als angenommen gilt, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb
einer Frist von zwei Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich ablehnt oder wegen einer nachweisbar höheren Gefahr ein vom allgemeinen Unternehmenstarif
abweichendes schriftliches Angebot unterbreitet. Der Versicherungsschutz ist hier allerdings auf die Mindestversicherungssummen begrenzt. Die Motorradversicherung
schützt die versicherten Personen vor Schadenersatzansprüchen.
Da sich während der Versicherungslaufzeit die dem Vertrag zu Grunde liegenden Gesetze, Rechtsprechung etc. ändern können, und andererseits einseitige
Vertragsänderungen ohne Zustimmung des Vertragspartners nicht möglich sind, enthielten die Musterbedingungen der 1990-er Jahre in § 9d eine Bedingungsanpassungsklausel
(BAK), die den Versicherern unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur einseitigen Bedingungsanpassung einräumte. Diese Regelung ist nicht mehr
Gegenstand der neuesten Verbandsempfehlungen (Stand: 14.10.2004).
Allgemeines über die Motorradversicherung
Der Versicherer stellt die Versicherten von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem USchadG frei. Diese Umweltschäden
müssen durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (sog. Betriebsstörung)
verursacht worden sein. Der Fahrer eines Tanklasters verursacht einen Verkehrsunfall. Dabei treten Chemikalien aus, die in einen nahe gelegenen See gelangen.
Giftstoffe zerstören die Nistplätze einer geschützten Vogelart.
Für Personenschäden und Sachschäden einschließlich der Folgeschäden besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebs- Produkthaftpflichtversicherung.
Ansprüche wegen Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit einem durchgeführten Rückruf erhoben werden, sind versichert, soweit die entsprechenden
Aufwendungen von der enumerativen Aufzählung im Kfz Rückrufkosten-Modell erfasst werden. Gedeckt sind jeweils - da es sich um eine DKV Motorradversicherung
für Fremdrückrufe handelt - Ansprüche Dritter.
Voraussetzung ist, dass es sich um im Rahmen eines Rückrufs notwendige Kosten handelt. Hiermit wird an die Haftungssituation des Zulieferers angeknüpft.
Haftungsrechtlich können vom VN nicht die Kosten jeder Maßnahme zur Gefahrenabwehr verlangt werden, sondern angesichts der Schadenminderungspflicht nur die
notwendigen Kosten für erforderliche Maßnahmen. Eingeschlossen ist das Regressrisiko des VN in den Fällen, in denen seine Erzeugnisse nicht direkt an den
Kfz-Hersteller geliefert wurden.
Motorradversicherung
Hieran hat sich auch durch die 36. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22.10.2003 nichts geändert, da diese die Stapler nur
in zulassungsrechtlicher Hinsicht den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gleichstellt. Versicherungsrechtlich bleibt es bei der generellen Versicherungspflicht
nach dem PflVG, wenn sie im öffentlichen Bereich eingesetzt werden. Für diese Fahrzeuge ist dann eine KH-Versicherung nach Maßgabe der Allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) abzuschließen.
Eine spezielle Haftungssituation ist gegeben, wenn an dem Verkehrsunfall ein oder mehrere Kfz oder Anhänger, Tiere oder eine Eisenbahn beteiligt sind und
diese den Schaden mitverursacht haben. In diesen Fällen wird die DKV Motorradversicherung und Aufsichtspflicht des Kfz-Halters gegenüber den am Unfall beteiligten anderen
Kfz- und Anhängerhaltern, Eigentümern dieser Fahrzeuge, Tierhaltern und Eisenbahnunternehmen nicht erst bei höherer Gewalt, sondern bereits bei einem
unabwendbaren Ereignis ausgeschlossen.
Man spricht dann von sog. beschränkt-öffentlichen Verkehrsflächen, wozu insbesondere Betriebsgrundstücke auf Grund ihrer tatsächlichen Nutzung durch
betriebsinterne bzw. -externe Personen und Fahrzeuge gehören. Für Hub- und Gabelstapler ist die Qualifizierung des Einsatzortes von entscheidender Bedeutung,
wenn es um die Frage des richtigen Versicherungsschutzes geht, da sie keine weiteren Befreiungskriterien erfüllen (sie sind meistens schneller als 6 km/h und
nicht als Arbeitsmaschine anerkannt).
Infos zum Thema Motorradversicherung
Versichert bleiben allerdings Personenschäden, wenn z. B. der VN als Beifahrer in Folge eines vom Fahrer verschuldeten Unfalls verletzt wird. Sind zwei
Fahrzeuge desselben VN an einem Unfall beteiligt und erleidet der VN als Insasse eines der Fahrzeuge einen Personenschaden, so kann er seinen eigenen
Versicherer in Anspruch nehmen. Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens des Fahrzeugs, auf das sich die Versicherung bezieht,
sind ausgeschlossen.
Sind Rentenzahlungen zu leisten, und übersteigt der Kapitalwert die Versicherungssumme bzw. Restversicherungssumme, so hat der Versicherer von jeder Rate
nur einen Teil zu decken, und zwar im Verhältnis der Versicherungssumme zum Kapitalwert der Rente. Erkennt der Versicherer, dass die Versicherungssumme zur
Abdeckung sämtlicher Forderungen nicht ausreicht, so hat er ein Kürzungs- und Verteilungsverfahren durchzuführen. Die DKV Motorradversicherung seine Einstandspflicht
nur in dem dort genannten Umfang ausschließen.
Entscheidend ist allein, dass der Schadenfall mit dem Gefahrenbereich, für den der Versicherer deckungspflichtig ist, in einem haftungsrechtlich relevanten
Zusammenhang steht und sich die vom Kfz als solchem ausgehende Gefahr auf den Schadenverlauf ausgewirkt hat. Die wesentlichen Fälle im Zusammenhang mit
dem Fahrzeuggebrauch können wie folgt zusammengefasst werden, Beim Beladen mit Öl aus einem Tankwagen mittels einer auf ihm befindlichen Pumpe kommt es zu
einem Überlaufschaden, weil die Sperreinrichtung versagt.
DKV Motorradversicherung
Nach dem Pauschalsystem ist jeder Insasse mit dem entsprechenden Teilbetrag der versicherten Pauschalsumme versichert. Befindet sich zur Zeit des Unfalls
nur ein Insasse, z. B. der durch eine Motorradversicherung Fahrer, im Fahrzeug, so steht ihm allein die ganze Versicherungssumme zu. Bei zwei und mehr Insassen erhöhen sich die
Pauschalsummen zunächst um 50% beitragsfrei. Die so ermittelte Versicherungssumme wird dann auf die versicherten Personen aufgeteilt, wobei auch nicht
verletzte Insassen berücksichtigt werden.
Der Unfallbegriff ist mit dem in der allgemeinen Unfallversicherung identisch. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf
seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. In Erweiterung des allgemeinen Unfallbegriffs fallen auch Verrenkungen an
Gliedmaßen, der Wirbelsäule oder den Gelenken wie auch Zerrungen und Zerreißungen an Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln unter den Versicherungsschutz,
wenn sie die Folge einer erhöhten Kraftanstrengung des Versicherten sind.
Wer bei vorsätzlicher Begehung einer Straftat oder beim Versuch einen Unfall erleidet (hierzu gehört auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis, wer nicht
berechtigter Fahrzeuginsasse war, wer an einer Fahrt teilnimmt, die ohne Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten ausgeführt oder ausgedehnt wird. Bei
einigen Unfallfolgen besteht nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Dies ist beispielsweise bei Infektionen, Bauch- und Unterleibsbrüchen,
Schädigungen an Bandscheiben der Fall.
Allgemeine Informationen über die Motorradversicherung
Beim reinen Glasbruch werden die Kosten für Ausbau der gebrochenen und Einbau der neuen Verglasung sowie Ersatz des Dichtungsmaterials vom Versicherer
ersetzt. Demgegenüber sind Reinigungskosten vom Versicherungsnehmer zu tragen. Zur Verglasung gehören alle Teile, deren Funktion im wesentlichen durch die
besonderen Eigenschaften von Glas (z. B. Lichtdurchlässigkeit, Spiegelwirkung) bestimmt ist. Sind Scheinwerfer nur komplett lieferbar, sind auch die
Gesamtkosten vom Versicherer zu ersetzen.
Anders als in der Motorradversicherung (Halter, Fahrer etc.) besteht in der Kaskoversicherung kein Bedarf an einer grundsätzlichen
Mitversicherung weiterer Personen. Allerdings können spezielle Konstellationen, beispielsweise dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht oder nicht allein
Eigentümer des Fahrzeugs ist, ausnahmsweise für eine Deckung fremder Interessen sprechen. Bekannte Fälle sind, der Finanzierungskauf, mitversichert ist das
Interesse des Kreditgebers;
Unterschlagung liegt vor, wenn derjenige, der eine fremde bewegliche Sache in Besitz oder Gewahrsam hat, sich diese rechtswidrig zueignet. Dabei ist es
wichtig, dass der Täter Alleingewahrsam besitzt. Der Unterschlagungs Versicherungsschutz erfährt allerdings einige bedingungsmäßige Einschränkungen. Für die
Deckung kommt es demnach darauf an, dass die Unterschlagung nicht durch denjenigen erfolgt, an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Eigentumsvorbehalt
veräußert hat,